Ein Unfallgeschädigter erhielt von der gegnerischen Seite keine Leistung für eine nötige Haushaltshilfe – die zuständige Sachbearbeiterin begründete dies mit dem muslimischen Glauben des Opfers, welcher ihm verbiete, im Haushalt mitzuhelfen. Doch jetzt hat sich das Blatt gewendet:
Was bisher geschah
Ein älterer Herr war mit dem Fahrrad unterwegs, wurde von einem Auto angefahren und dabei schwer verletzt: Schädel-Hirn-Trauma, ein Monat Koma und weitreichende Folgen des Unfalls bis heute. Die Versicherung des Unfallverursachers zahlte rund 90.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz. Bis hier entspricht das der Standardabwicklung eines Verkehrsunfalls. Bizarr wurde es allerdings, als der Fachanwalt des Opfers zusätzlich einen Haushaltsführungsschaden geltend machte. So wird im Versicherungsdeutsch die Leistung genannt, die ein Geschädigter erhält, der aufgrund seiner Verletzungen im Haushalt auf fremde Hilfe angewiesen ist.
Bizarr nicht wegen der Forderung des Anwalts, sondern wegen der Reaktion der zuständigen Sachbearbeiterin der Gothaer, der Versicherung des Verursachers. Sie verweigerte die Zahlung der geforderten 40.000 Euro und verwies auf den Koran – denn der Geschädigte ist Muslim. „Nach dem patriarchalen und traditionellen Mannesbild in der muslimischen Ehe führt der Ehemann nicht den Haushalt“, so die Begründung der Sachbearbeiterin. Als Indiz für die Richtigkeit ihrer Annahme sah sie den großen Altersunterschied zwischen dem 79-jährigen Rentner und seiner 26 Jahre alten Ehefrau, bei der sie außerdem eine “fehlende Sprachkompetenz” vermerkte. Rassismus? Vielleicht hätte ja auch der strenge Katholik bei einem Sonntagsunfall auf Granit gebissen, denn das ist schließlich der Ruhetag eines gläubigen Christen. Aber Moment mal: Was hat eigentlich der Glaube eines Versicherten im Register der Versicherung zu suchen?
51 Jahre in Deutschland, aber “unangepasst”?
Der Rentner habe sich seit seiner Einwanderung 1959 aus Algerien nicht den deutschen Gepflogenheiten angepasst, so die logische Schlussfolgerung der Sachbearbeiterin. Aber wenn schon ehrverletzend, so hätte man doch mal besser recherchiert, denn: Die Ehefrau des Rentners ist berufstätig und der deutschen Sprache vollmächtig. Mit den gemeinsamen Kindern im Haushalt bleibt folglich nur noch einer, der den Pflichten des Alltags „Herr“ werden kann – ob er daran glaubt oder nicht. Das bestätigten auch mehrere Zeugen in den folgenden Verhandlungen.
Auf der Versicherung wurde mittlerweile medienweit rumgehackt, Policen wurden gekündigt und generell rechtsextreme Neigungen und Ausreden bei der Regelung von Versicherungsfällen wurden gemutmaßt. Irgendwie kann sie einem fast leidtun, die Gothaer. Vielleicht war es nur der Übermut einer Sachbearbeiterin, die sich mit einer rigiden Schadenregulierung zu profilieren hoffte. Vielleicht hatte die Dame einen schlechten Tag oder war zuletzt mit einem Muslim verheiratet – wer weiß es schon.
Was man ebenfalls nicht weiß ist, ob der Versicherung damit ein Imageschaden mit Langzeitwirkung entstanden ist. Die Gothaer jedenfalls hat mittlerweile weitere 80.000 Euro gezahlt – die Hälfte davon für den Haushaltsführungsschaden. Die Schadensbegrenzung aus der Presseabteilung lautet: “Die Mitarbeiterin habe sich völlig im Ton vergriffen und die Argumentation entspreche in keiner Weise der Haltung und Politik des Unternehmens, das sehr enge Anti-Diskriminierungsvorgaben habe und seine Angestellten in solchen Fragen schule.”
Ob das Unfallopfer ohne Medienrummel und Hetzereien entgegen der anfänglichen Forderungen relativ großzügig bedacht worden wäre, bleibt offen. Zumindest eines weiß das von Sarrazin aufgeklärte Deutschland in diesen Tagen: Auch ein Muslim spült ab!

