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Neues Jahr – alles neu?

Von FinanceScout24 | 5.Januar 2012

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Neues Jahr – alles neu?Ein neues Jahr fühlt sich frisch und unverbraucht an. Dieses Gefühl des Neu-Startes ist wahrscheinlich auch für das „Gute-Vorsätze“-Phänomen verantwortlich, dem viele von uns nicht widerstehen können. Gleichzeitig ist es die Zeit der Ausblicke und Prognosen. Doch wie uns besonders 2011 gezeigt hat: Verlässliche Prognosen sind kaum möglich. Besser als in die Kugel vermeintlicher Experten zu schauen, ist der Blick auf die Fakten: Was ist neu, was verändert sich?

Wir haben Ihnen deshalb einen Überblick über aktuelle Änderungen zusammengestellt.

Bank-Überweisungen: Flottes Geld
Ab dem 1. Januar 2012 müssen Überweisungen am Automaten und per Internet bei europäischen Banken und Sparkassen schon am darauffolgenden Geschäftstag ausgeführt werden. Bisher galt eine Frist von drei Tagen. Überweisungen auf dem Papier stellen eine Ausnahme dar: Hier sind für die Ausführung des Geldtransfers zwei Tage erlaubt, da sie für die automatisierte Zahlungsverarbeitung angepasst werden müssen.

Gleiches Recht für alle? Unisex-Tarife
Die Gleichberechtigung hält in der Versicherungswelt Einzug: Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen die Geschlechter nicht mehr als getrennte Risikogruppen betrachten. Bisher konnten Frauen und Männer bei unterschiedlichen Versicherungen mit ihrer Geschlechtszugehörigkeit punkten – oder eben nicht. Frauen bekamen als vermeintlich besonnenere Fahrerinnen bei der Kfz-Versicherung Vergünstigungen. Männer wiederum zahlten aufgrund eines statistisch kürzeren Lebensalters geringere Tarife – etwa bei Kranken- oder Rentenversicherung. Erlaubt sind bei neuen Verträgen jetzt nur noch Unisex-Tarife.

Rürup: Willkommene Steuervergünstigung
Wer mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgt, profitiert in 2012 von weiteren Steuervorteilen. Der mögliche Sonderausgabenabzug der Beiträge dieser Basisrente klettert dann auf 74 Prozent. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler bis zu 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag – also 29.600 Euro – als Sonderausgaben abziehen lassen.

Mindestbeitrag für Riesterverträge
Riester-Sparer müssen seit dem 1. Januar immer einen Eigenbetrag von 60 Euro pro Jahr zahlen, auch wenn sie nur mittelbar zulagenberechtigt sind. Das trifft in der Regel für Ehepartner von Erwerbstätigen zu. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass es bei Änderung der Lebensumstände zu Rückforderung der Zulagen kommt.

Einstieg in die Rente mit 67
Schrittweise geht es ab Januar 2012 in Richtung „Rente ab 67“. Für alle, die ab 1947 geboren wurden, steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat. Das hat auch Auswirkungen auf die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Riester- und Rürup-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Ähnliches gilt für Lebensversicherungen und für die betriebliche Altersvorsorge. Sollen steuerliche Vorteile erhalten bleiben, dürfen 2012 abgeschlossene Verträge ebenso erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Kfz-Versicherung: Wechsel noch möglich
Teurer kann es bei der Kfz-Versicherung werden. Im Jahr 2012 sollen sich die Tarife deutlich erhöhen. Wer jetzt noch wechseln möchte und die Kündigungsfrist zum 30. November 2011 verpasst hat: Sonderkündigungsrechte von vier Wochen bestehen unter anderem dann, wenn der Kfz-Versicherer die Prämie erhöht, ohne den Leistungsumfang zu erweitern.

Das wird einfacher für Familien mit Kindern
Etwas einfacher wird es 2012 für Eltern. Kinderbetreuungskosten sind leichter absetzbar. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr müssen keine aufwändigen Nachweise über die Kosten mehr erbracht werden und auch der Grund der Betreuung, Berufstätigkeit, Krankheit oder sonstige private Ursache sind unerheblich. Reduzierter Aufwand – das gilt auch beim Kindergeld: Eltern volljähriger Kinder müssen ab 2012 nicht mehr die Einnahmen und Ausgaben des Kindes auflisten. Es reicht, die Grundvoraussetzungen für den Kindergeldbezug nachzuweisen. Dazu gehören: Berufsausbildung, Übergangszeit oder Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz, soziales Jahr, andere begünstigte Freiwilligendienste oder bis zum 21. Lebensjahr auch Arbeitslosigkeit.

Finanzberatung: mehr Sicherheit und Kontrolle
Ab dem 1. November 2012 wird es ein Register geben, mit dessen Hilfe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) die Qualifikation und Zuverlässigkeit von Beratern und Vertriebsbeauftragten überprüfen wird. Sie wird dann auch ihre Aufsicht vor Ort weiter intensivieren. Die Behörde kontrolliert und sanktioniert bei Verstößen gegen die Vorschriften bis hin zu Beschäftigungsverboten. Bereits seit 1. Juli 2011 muss ein Berater dem Kunden außerdem ein Produktinformationsblatt (PIB) zur Verfügung zu stellen, das auf Entwicklungsszenarien und Risiken der jeweiligen Anlagen hinweist.

Themen: Finanzratgeber | 1 Kommentar »



Ein Kommentar to “Neues Jahr – alles neu?”

  1. D. Schneiderhahn schreibt:
    25th.Januar 2012 um 17:46

    Eine sehr gute Übersicht der Änderungen zu diesem Jahr!
    Für besonders wichtig aus Anlagersicht halte ich den letzten Punkt. er sorgt für eine weitere Verbesserung der Anlegerberatung.

Kommentare