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Die Schätze des Alltags

Von FinanceScout24 | 16.Januar 2012

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Schätze des AlltagsDas neue Sofa, der Flachbildschirm und die tolle Designer-Tasche sind mehr als nur “Hausrat”: Nicht nur einen stattlichen Kaufpreis, sondern auch zwei Wochenenden auf Möbelhauspfaden und etliche Stunden der Online-Recherche haben wir investiert, bis wir uns für genau diesen Dreisitzer mit dem trendig-floralen Bezugsstoff entschieden hatten.

Auch unser Flachbildschirm und die tolle Designer-Tasche, die wir im Ausverkauf in einer kleinen Boutique aufgespürt haben, liegen uns am Herzen und verschönern unseren Alltag. Und doch haben nur 15 Prozent der deutschen Haushalte eine Hausratversicherung (Studie Ifak, 2010).

Hausratversicherung: Schutzengel für Ihr Hab und Gut
Unser Zuhause ist nicht nur eine Unterkunft, sondern in der Regel der Ort unseres zentralen Lebens: Wir haben uns gemütlich eingerichtet, fühlen uns wohl und sicher. Bei Unvorhergesehenem wie Blitzschlag, Wasserrohrbruch oder Diebstahl hilft eine Hausratversicherung: Diese ersetzt Ihnen zwar nicht die Erinnerungen, jedoch zumindest den Geldwert aller liebgewonnen und nützlichen Gegenstände. So können Sie ihr Heim ohne finanziellen Druck wiederherstellen.

Für was die Versicherung im konkreten Schadenfall zahlt
Die Hausratversicherung versichert alle beweglichen Gegenstände: etwa Möbel, Geschirr, Fahrräder, Elektrogeräte oder Kleidung. Für Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Häusern ist die Hausratversicherung deswegen eine wichtige Vorsorge. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten – im Rahmen der vereinbarten Police.

Welche Schäden sind versichert?

  • Leitungswasserschäden, zum Beispiel durch Frost oder Wasser aus Wasch- und Spülmaschinen.
  • Schäden durch offenes Feuer, Blitz, Hagel oder Sturm ab Windstärke acht. Achtung: Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch oder –beben müssen jedoch extra eingeschlossen werden.
  • Einbruch in verschlossene Räume, Diebstahl und Vandalismus.

Um die volle Leistung der Hausratversicherung ausschöpfen zu können, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Unterversicherung: Überprüfen Sie den Wert des Hausrates regelmäßig und teilen Sie diesen der Versicherung mit. Ein Unterversicherungsverzicht ist außerdem sinnvoll: Die Versicherung nimmt dabei eine bestimmte Summe pro Quadratmeterzahl an, sodass Sie im Ernstfall genügend ersetzt bekommen.
  • Versicherungsort: Legen Sie im Vertrag genau fest, welcher Ort versichert werden soll: Wohnräume und dazugehörige Gebäude wie Garage oder Terrasse. Andere Orte wie Ferienhäuser oder Gartenhäuser müssen extra benannt oder separat versichert werden.
  • Urlaub: Bei längeren Urlaubsaufenthalten – in der Regel ab vier Monaten – wird ein Gefahrenzuschlag fällig. Bis dahin ist Ihr Hab und Gut, das Sie mit sich führen, bis zu einer bestimmten Obergrenze versichert – einfacher Diebstahl ausgenommen.

Was geschieht, wenn sich ein Paar trennt und wieder separate Wohnungen bezieht? Ist der Hausrat des Untermieters mitversichert? Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier: Hausratversicherung Fragen & Antworten.

Der Versicherungsbetrag richtet sich neben den Zusatzleistungen auch nach der Versicherungssumme, dem Wohnort und der Quadratmeteranzahl. Wo gibt es die besten Tarife? Vergleichen Sie verschiedene Anbieter für Hausratversicherungen miteinander.

Wie Sie Unwiederbringliches besser schützen
Manchmal kann auch die Hausratversicherung nicht mehr helfen. Dann nämlich, wenn wir etwas verlieren, was nicht einfach durch Geld ersetzt werden kann. Mit ein paar einfachen Maßnahmen sichern Sie auch diese Dinge ab:

  • Digitalisieren Sie Erinnerungen wie alte Fotos oder Zeichnungen und legen Sie diese zusätzlich in Kopie an einem weiteren Ort ab.
  • Lassen Sie beglaubigte Kopien von Urkunden und Zeugnissen anfertigen und bewahren Sie diese an einem zweiten Ort auf.
  • Verwahren Sie teuren und ideell wertvollen Schmuck und andere Wertgegenstände gegebenenfalls in einem Banksafe. Sonst sind diese – sofern Sie den Versicherungsschutz nicht angepasst haben – meist nur bis zu einer Höchstgrenze von 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

 

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