Kleingartenversicherung: Passender Schutz für Laubenbesitzer

In Deutschland gibt es rund 500.000 Kleingärten – knapp 70.000 davon befinden sich allein in Berlin. Ein Großteil der Kleingartenbesitzer steckt viel Arbeit, Geld und Zeit in die Pflege ihrer Erholungsoasen. Um die meist liebevoll gestalteten Gärten vor Beschädigungen zu schützen, ist es sinnvoll, eine Kleingartenversicherung abzuschließen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 01, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Kleingartenversicherung wird auch häufig Laubenversicherung genannt. Hierbei handelt es sich um eine Police, welche den Kleingarten, die Gartenlaube und ihren Inhalt absichert. Laut § 1 Bundeskleingartengesetz (BKleinG) handelt es sich dann um einen Schrebergarten, wenn:

    1. Er zur privaten gärtnerischen Nutzung dient
    2. Er zur Erholung dient
    3. Er sich in einer Anlage mit mehreren Kleingärten befindet, die durch Wege, Spielflächen oder Vereinshäuser miteinander verbunden sind

    Laut § 3 BKleinG gelten für den Schrebergarten sowie die darin befindliche Laube außerdem folgende Regelungen:

    • Der Kleingarten darf maximal 400 Quadratmeter groß sein
    • Die Laube darf maximal eine Grundfläche von 24 Quadratmetern aufweisen
    • Die Laube darf nicht so ausgestattet sein, dass sie zum dauerhaften Wohnen geeignet wäre

    Warum eine Kleingartenversicherung?

    Zwar sind Schrebergärtner nicht verpflichtet, diese Police abzuschließen – dennoch sollten sie darüber nachdenken, um bei Schäden nicht selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn Beschädigungen durch äußere Einflüsse oder durch Einbruchdiebstahl können überaus teuer werden und eine bestehende Hausratversicherung greift in dem Fall nicht. Der Abschluss einer Kleingartenversicherung ist hingegen oft vergleichsweise günstig: Meist liegt der Jahresbeitrag zwischen 40 und 90 Euro.

    Günstige Gruppenversicherung

    Befindet sich Ihr Schrebergarten in einer Anlage, die einem Verein gehört, können Sie meist über diesen in eine günstige Gruppenversicherung eintreten.

    In einer Gruppenversicherung wird eine Personengruppe in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag gegen ein bestimmtes Risiko versichert. 

    Keine Haftung durch Hausrat oder Haftpflicht

    Weder die Hausrat- noch die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden in der Gartenanlage. Deshalb sollten Sie für diesen Bereich stets eine Gartenversicherung abschließen.

    Gartenmöbel, Wäsche, Gartenwerkzeug, Rasenmäher etc. die sich im Garten oder auf der Terrasse befinden, sind nicht in die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung miteingeschlossen.

    Was sichert die Kleingartenversicherung ab?

    Üblicherweise sichert die Kleingartenversicherung alles ab, was sich in dem Schrebergarten befindet. Das bedeutet, dass die Gartenlaube, das Inventar der Laube sowie alle Baulichkeiten (Gartenhäuser, Schuppen und Gerätehäuser) zum Neuwert auf dem Grundstück von der Versicherung abgedeckt werden. Letzteres kann zum Beispiel die Umzäunung oder ein Baum im Garten sein.

    Grundsätzlich sind bei dieser Police folgende Risiken versichert:

    • Feuerschäden
    • Einbruchdiebstahl
    • Vandalismus
    • Glasschäden
    • Schäden an Geräten

    Optionale Zusatzleistungen sind außerdem:

    • Schäden durch Sturm und Hagel
    • Gartenmöbel im Freien
    • Schäden durch Leitungswasser
    • Erhöhung der Versicherungssumme für Gebäudeschäden durch Blitz, Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl und Vandalismus

    Die Feuerschäden können dabei in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro, die Aufräum- sowie Abbruchkosten bis zu 250 Euro abgesichert werden. Zudem kann die Gebäudeverglasung bis zu 500 Euro durch die Police abgedeckt werden.

    Leistungsausschlüsse

    Es ist vor Abschluss der Police darauf zu achten, dass bei den Anbietern üblicherweise einige Leistungsausschlüsse bestehen. Zu den wichtigsten gehören die folgenden:

    • Wertsachen wie Bargeld, Schmucksachen, Antiquitäten, Kunstgegenstände
    • Unterhaltungselektronik wie CDs, MP3-Player, Fernseher
    • Kraftfahrzeuge aller Art
    • Anhänger
    • Gartenerzeugnisse, Pflanzen, Bienenvölker, Vögel

    Kosten der Versicherung

    Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach verschiedenen Faktoren:

    1. Der Bauweise der Gartenlaube
    2. Dem Gebäudewert (meist der Neubauwert)
    3. Dem Hausratwert
    4. Den versicherten Risiken

    Insbesondere der Wert des Hausrats sowie die versicherten Risiken können den zu zahlenden Versicherungsbeitrag erhöhen. Bei der Berechnung sind jedoch auch die Unterschiede zwischen Grundabsicherung und Zusatzversicherung zu berücksichtigen.

    Beitrag für die Grundabsicherung

    Im Regelfall wird von den Versicherungsgesellschaften eine Grunddeckung angeboten. In dieser sind die Versicherungssummen von Beginn festgelegt:

    • 5.000 Euro für das Gebäude, also die Gartenlaube
    • 2.000 Euro für dessen Inhalt

    In einigen Fällen sind auch 400 Euro zur Abdeckung von Gebäudeschäden, die durch Einbruch verursacht wurden, enthalten. Darüber hinaus gehört bei manchen Anbietern auch eine Glasversicherung bis 500 Euro zum Versicherungsumfang. Der Jahresbeitrag liegt dafür in etwa bei 40 Euro.

    Beitrag für die Zusatzversicherung

    Da für einige Schrebergartenbesitzer die Grunddeckung nicht ausreicht, wird üblicherweise auch eine Zusatzversicherung angeboten. Hierbei können für bestimmte Kleinbeträge die Versicherungssumme für das Gebäude sowie dessen Inhalt erhöht werden. Möchten Sie beispielsweise die Versicherungssumme für den Inhalt um 500 Euro erhöhen, können Sie mit einem zusätzlichen Beitrag von etwa sechs Euro rechnen.

    Zusätzlich absichern können Sie hierüber beispielsweise:

    • Gartenmöbel im Freien: Pro 150 Euro Versicherungssumme rund fünf Euro
    • Sturm, Hagel, Leitungswasser: Pro 500 Euro Gebäudewert etwa ein Euro
    • Sturm, Hagel, Leitungswasser: Pro 500 Euro Hausratwert etwa 50 Cent
    • Solaranlagen versichern gegen Vandalismus, Diebstahl Glasschäden: Pro 500 Euro Versicherungssumme etwa sechs Euro

    Auf diese Weise erhöht sich Ihr Beitrag beispielsweise um rund 12,50 Euro pro Jahr, sodass Ihr gesamter Jahresbeitrag bei knapp 55 Euro liegt.

    Vertragsbedingungen überprüfen

    Bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen, lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch. Einige Versicherungen versichern nämlich diverse Schäden nicht automatisch – entweder werden diese ohnehin ausgeschlossen oder sie lassen sich nur gegen einen Mehrbeitrag versichern. Darüber hinaus werden für einzelne Fälle auch geringere Versicherungssummen angesetzt.

    Einige Versicherungen bieten zudem beispielsweise nur eine Gartenhausversicherung an, bei welcher nur das Gebäude versichert ist. Lesen Sie deshalb die Bedingungen vorab gründlich durch und kontaktieren Sie bei Fragen die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

    Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

    Wichtig ist, dass die Deckungssumme so hoch ist, dass der Neuwert der Laube ebenso wie der Neuwert des versicherten Hausrats gedeckt werden kann. Damit diese Summe richtig berechnet werden kann, muss der Antragsteller den gesamten Inhalt der Laube mit geschätztem Preis aufstellen. Unter den Inhalt werden unter anderem die folgenden Dinge gezählt:

    • Möbel
    • Kühlschrank
    • Küchengeräte
    • E-Herd oder Gasherd
    • Grill
    • Gartengeräte
    • Rasenmäher
    • Bekleidung

    In den meisten Fällen wird davon ausgegangen, dass dieser Inhalt mit einer Deckungssumme von rund 3.000 Euro versichert werden kann – bei Bedarf können Antragsteller diese Summe oftmals nach oben korrigieren. Zusätzlich wird für die Gartenlaube in der Regel eine Deckungssumme von 5.000 Euro vereinbart.

    Sie sollten jedoch berücksichtigen, dass die Höhe der Versicherungssumme oftmals von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft abhängig ist. So setzt der Kleingarten-Versicherungsdienst (KVD) beispielsweise für den Inhalt einen Höchstversicherungswert von 10.000 Euro an.

    Die nachfolgende Beispielrechnung soll Ihnen einen ersten Überblick über die Deckungssumme und andere Faktoren geben, die den Versicherungsbetrag beeinflussen:

    Beispielrechnung

    Sie möchten Ihren Kleingarten versichern lassen. Ihre Gartenlaube wurde aus Holz gebaut, der Neubauwert der Laube liegt bei 5.000 Euro. Der Wert des Hausrats, also der Laubeneinrichtung, liegt bei 3.000 Euro. Zusätzlich entschließen Sie sich, den Schrebergarten nur grundsätzlich versichern zu lassen – also gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Feuer. Daraus ergibt sich die folgende Beispielrechnung

    Bauweise: Umfassungswände aus Holz
    Gebäudewert: 5.000 Euro
    Hausratwert: 3.000 Euro
    Versicherungsbetrag: 55,02 Euro

    Möchten Sie den Schrebergarten doch gegen Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden durch Leitungswasser absichern, wird der Versicherungsbetrag bei etlichen Anbietern rund 20 Euro teurer.

    Versicherungsbetrag: 78,89 Euro

    So schließen Sie eine Kleingartenversicherung ab

    Eine Kleingartenversicherung wird von verschiedenen Versicherungsgesellschaften angeboten. Zu den bekanntesten Versicherern gehören hierbei Generali, Basler, Feuersozietät oder Zurich. Wer über den KVD (Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH) seine Police abgeschlossen hat, ist über die Basler versichert.

    Voraussetzung Vereinsmitgliedschaft

    Für Anbieter wie die Generali ist es unter anderem eine Voraussetzung, dass Gartenbesitzer Mitglieder in einem Kleingartenverein sind. Erst dann können sie eine Kleingartenversicherung abschließen.

    Im Regelfall ist es Ihnen möglich, eine Kleingartenversicherung online abzuschließen – hierfür stehen Ihnen verschiedene Versicherungsmakler zur Verfügung.

    Insbesondere die Generali Versicherung und die KVD bieten jedoch auch Dokumente an, die von Ihnen heruntergeladen, ausgefüllt und dann per Post an die Gesellschaft beziehungsweise den Verein geschickt werden. Sobald die Versicherung Ihren Antrag bestätigt hat, gilt der Versicherungsschutz

    Welche Informationen sind für ein Angebot erforderlich?

    Möchten Sie sich ein Angebot von einem Versicherungsmakler oder einer der Gesellschaften zukommen lassen, müssen Sie ein Formular mit den wichtigsten Informationen ausfüllen. Zu den benötigten Informationen gehören

    • Ihre persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Kontakt
    • Die Anschrift Ihres Kleingartens
    • Der Name Ihres Kleingartenverbandes beziehungsweise –vereins oder –kolonie
    • Die Bauart Ihrer Gartenlaube
    • Vorversicherungen und Vorschäden

    Zusätzlich müssen Sie angeben, was Sie versichern möchten und wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Geben Sie diese für

    1. Die Gartenlaube
    2. Den Inhalt
    3. Das Gewächshaus
    4. Die Gartenmöbel im Freien

    an. Auch müssen Sie angeben, ob und inwiefern Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern möchten. Hier besteht die Möglichkeit, den Schutz um Schäden durch Sturm oder Leitungswasser sowie um Gebäudebeschädigungen zu erweitern.

    Haben Sie Ihre Angebotsanfrage abgeschickt, wird sich in der Regel ein Ansprechpartner innerhalb weniger Tage bei Ihnen melden und Ihnen alle nötigen Unterlagen zukommen lassen. Füllen Sie diese aus und schicken Sie alle Unterlagen mitsamt etwaiger Belege zurück – Sie erhalten üblicherweise eine schriftliche Bestätigung, ob Ihr Antrag angenommen wurde.

    Kündigung

    Haben Sie Ihren Kleingarten verkauft oder möchten Sie lediglich eine andere Kleingartenversicherung nutzen, sollten Sie Ihre aktuelle Police kündigen.

    In diesem Fall sollten Sie unbedingt die Kündigungsfrist berücksichtigen, die üblicherweise drei Monate beträgt. Beachten Sie auch, dass die Kündigung schriftlich und mit Ihrer Unterschrift erfolgen muss. Ein Musterschreiben hierfür finden Sie im Internet.

    Informieren über Austritt

    Sind Sie über den Verein der Kleingartenanlage mitversichert, müssen Sie im Regelfall den Zuständigen des Vereins über Ihren Austritt informieren – oftmals kümmert dieser sich dann darum, dass die Kündigung an den entsprechenden Versicherer weitergeleitet wird.

    Automatische Vertragsverlängerung

    Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht rechtzeitig, wird er bei den meisten Anbietern automatisch um ein Jahr verlängert. Sie sollten also darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig bei der Versicherungsgesellschaft eingeht.

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