SEPA (Single Euro Payments Area)

Die Abkürzung SEPA steht für den englischen Ausdruck „Single Euro Payments Area“, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser wurde europaweit und damit auch in Deutschland am 01. Februar 2014 eingeführt, um den bargeldlosen Zahlungsverkehr in den 28 EU-Ländern sowie in den EWR-Ländern Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und der Schweiz zu standardisieren. Damit ergeben sich für EU-Bürger zahlreiche Änderungen bei Überweisungen und Lastschriften.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 14, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Mit der Einführung von SEPA soll der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinfacht, schneller und sicherer werden. Überweisungen in Euro können länderübergreifend getätigt werden und so beispielsweise Gehaltszahlungen aus dem EU-Ausland unkompliziert auf das eigene deutsche Konto erfolgen.

    Im Gegensatz zur herkömmlichen Überweisung wird seitens des Zahlungsempfängers die Buchung ausgelöst. Hierfür muss der Zahlungsempfänger ermächtigt werden die Lastschriften von einem Konto abbuchen zu dürfen.

    Außerdem darf eine solche innereuropäische Überweisung nicht länger als einen Tag dauern. Fortan müssen sich Zahlungspflichtige und -empfänger für Lastschriften zudem auf ein SEPA-Lastschriftmandat verständigen, sodass Missbräuchen vorgebeugt wird.

    Teilnehmer des SEPA-Verfahrens werden im Register des European Payments Council (EPC) aufgelistet und sind auf der Webseite des EPC einzusehen.

    Grundsätzlich fallen die SEPA-Lastschrift-Gebühren für eine Transaktion an. Diese betragen zwischen 0,10 Euro und 2 Euro. Hinzu kommt noch ein Betrag zwischen 1 und 3 Prozent, der von der Höhe des Betrags abhängt. Zudem können monatliche Gebühren oder Grundgebühren für die SEPA Nutzung berechnet werden.

    Sicherheit

    SEPA-Lastschriften und Überweisungen sind an verschiedene Sicherheitsstandards gebunden und gehen mit einem hohen Maß an Transparenz für Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger einher. Erstere müssen letzteren ein Lastschriftmandat erteilen, damit es zu einer einmaligen oder wiederholten Abbuchung kommen kann.

    Weil jedes Lastschriftmandat über eine eindeutige Referenz verfügt, lassen sich Abbuchungen leicht nachvollziehen, zudem geben die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie der Verwendungszweck Auskunft über den Zahlungsempfänger. Durch Angabe eines konkreten Fälligkeitsdatums sind außerdem die genauen Überweisungstermine ersichtlich und so künftige Kontobewegungen bereits vorab erkennbar.

    Eine Abbuchung kann außerdem innerhalb von acht Wochen widerrufen werden und das Geld über die eigene Bank zurückgefordert werden. In der Regel funktioniert das direkt über das Online-Banking. Dabei lässt sich das Geld ohne Angabe von Gründen zurückbuchen. Abbuchungen ohne zuvor erteiltes Mandat lassen sich gar bis zu 13 Monate widerrufen.

    Lustiger Verwendungszweck ist nicht privat

    Haben Sie schon einmal, während Sie eine Überweisung ausfüllten, daran gedacht, dass ein lustiger Verwendungszweck die alltäglichen Bankgeschäfte humorvoll auflockern könnte? Besonders Überweisungen vom Girokonto an Freunde und Bekannte werden immer wieder mit kleinen Gemeinheiten oder zweideutigen Mitteilungen versehen. Doch die Angaben werden auch von Dritten oder zumindest einem Computer gelesen und können Folgen haben.

    Finanzinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet ein Screening durchzuführen, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen und den Behörden zu melden. Wie die Systeme genau funktionieren, wird von der Finanzbranche nur ungern mitgeteilt, weil Kriminelle die Programme durchschauen könnten. Bekannt ist aber, dass ähnlich wie bei der SCHUFA ein Scoring mit Punkten durchgeführt wird. Hat eine Person einen gewissen Punktestand erreicht, wird er als Verdächtiger näher untersucht. Ein lustiger Verwendungszweck ist dabei eines von vielen Indizien, welches zu Punkten führen kann.

    Deutscher SEPA-Rat

    Der deutsche SEPA-Rat wurde im Mai 2011 gegründet und setzt sich aus Vertretern der Kreditwirtschaft und Endnutzern im Zahlungsverkehrsmarkt (Handel, Versicherung,  Verbraucher etc.) zusammen, um die Nutzerfreundlichkeit von SEPA-Verfahren zu optimieren. Den Vorsitz bilden das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Bundesbank. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem folgende Institutionen:

    • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
    • Handelsverband Deutschland (HDE)
    • Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
    • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
    • Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV)
    • Bundesverband der Zahlungsinstitute (BVZI)
    • Bundesländer (Bundesratspräsidentschaft)
    • Bundesagentur für Arbeit

    Der SEPA-Rat tagt vier Mal im Jahr, um im Dialog zwischen Angebots- und Nachfrageseite einen Konsens zu Implementierungsfragen des SEPA-Verfahrens zu erreichen.

    Vor- und Nachteile von SEPA

    Die Einführung von SEPA geht mit diversen Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr einher. Neben vielen Vorteilen lassen sich jedoch auch Nachteile ausmachen, die durch SEPA-Lastschriften und Überweisungen entstehen:

    Vorteile Nachteile
    • Schutz vor unzulässigen Lastschriften (acht Wochen bzw. 13 Monate Widerrufsrecht)
    • Vorabankündigung der Abbuchung ermöglicht passgenaue Liquiditätsplanungen
    • Eindeutige Mandatsreferenz sorgt für Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zahlungsverkehr
    • Nur registrierte Teilnehmer des EPC mit autorisierter Gläubigeridentifikationsnummer
    • SEPA-Lastschriftmandat für einzelne Abbuchungen möglich
    • Europaweite Überweisungen ohne Mehrkosten
    • Konto nach europäischem Standard (kein Auslandskonto mehr notwendig)
    • Überweisungslaufzeit beträgt lediglich einen Bankgeschäftstag
    • Vorabankündigungen per Mail, SMS oder Briefen vermehren bürokratischen Aufwand
    • Rechtsunsicherheiten, weil Referenznummer anstelle des Namens Priorität hat
    • Eventuelle zusätzliche Betriebskosten für kleine und mittelständische Unternehmen durch unter Umständen aufwendige Umstellung auf das EU-weite Kontonummernsystem IBAN/BIC

    Die EU ist darum bemüht, die Interessen der Endnutzer zu wahren, sodass diese durch die SEPA-Umstellung nicht schlechter gestellt werden als davor. Dazu zählen beispielsweise die verlängerte Übergangsfrist von der nationalen zur europäischen Kontonummer und die Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch die Umstellung. Insgesamt bringt das SEPA-Verfahren deshalb deutlich mehr Vorteile als Nachteile mit sich.

    Lastschriftmandat-Varianten

    Ursprünglich plädierte die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) für das schriftliche SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift. Bei Online-Shops ist jedoch auch eine Mandatserteilung via Checkbox/Button in einem Online-Formular rechtsgültig.

    Wann erfolgte die endgültige SEPA-Umstellung?

    Der SEPA-Standard wurde am 01. August 2014 europaweit eingeführt. Seither können Überweisungen und Lastschriften in ganz Europa mit der IBAN- und BIC-Nummer anstelle der nationalen Kontonummer und Bankleitzahl durchgeführt werden. Bis zum 28. Januar 2016 war auch letzteres noch möglich. Mit der endgültigen SEPA-Umstellung am 01. Februar 2016 sind fortan jedoch grundsätzlich nur noch Aufträge nach dem SEPA-Verfahren möglich.

    IBAN und BIC

    Die nationale Kontonummer und Bankleitzahl wurde im Zuge der SEPA-Umstellung von der IBAN und BIC abgelöst. Die IBAN ist die internationale Bankkontonummer (englisch: International Bank Account Number), beim BIC (Business Identifier Code) hingegen handelt es sich um das Geschäftskennzeichen von Kreditinstituten, Unternehmen, Lagern oder Brokern.

    Wo findet man IBAN und BIC?

    Ihre persönliche IBAN und den BIC finden Sie in der Regel auf Ihrem Kontoauszug und im Online-Banking. Bei einigen Kreditinstituten sind die Nummern zudem bereits auf der Rückseite der Bankkarte eingeprägt.

    Die IBAN und den BIC anderer Bankverbindungen lassen sich unter anderem online auf der Webseite des entsprechenden Anbieters in Erfahrung bringen oder mit dem kostenlosen IBAN-Rechner online ermitteln.

    Aufbau der IBAN

    Die IBAN kann maximal 34 Stellen umfassen, in Deutschland setzt sie sich aus 22 Zeichen zusammen. Zunächst beginnt sie mit dem Länderkennzeichen „DE“ für Deutschland, danach folgt eine zweistellige Prüfziffer. Diese soll vor Tippfehlern und Zahlendrehern bei der Eingabe schützen. Durch Eingabefehler solcher Art wird die IBAN ungültig, weil die Prüfziffer dann nicht mehr zur übrigen IBAN passt.

    Anschließend folgen Bankleitzahl und Kontonummer. Sofern es sich bei der Kontonummer um weniger als zehn Stellen handelt, werden zwischen Bankleitzahl und Kontonummer so viele Nullen wie nötig eingefügt, um auf eine Zeichenzahl von 22 zu kommen. Zusammenfassend gestaltet sich der Aufbau in Deutschland wie folgt:

    1. Länderkennzeichen (zweistellig)
    2. Prüfziffer (zweistellig)
    3. Bankleitzahl
    4. Kontonummer (zehnstellig)

    Wofür wird der BIC benötigt?

    Der BIC löst als international vereinheitlichte Bankleitzahl ehemals nationale Bankleitzahlen ab. Er wird von der SWIFT (englisch: Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication), dem internationalen Kommunikationsnetz für den Nachrichten- und Transaktionsverkehr, für teilnehmende Kreditinstitute festgelegt.

    Innerhalb von Deutschland wird er nicht für Überweisungen benötigt, allerdings ist er bei länderübergreifenden Transaktionen unerlässlich. Er setzt sich wie folgt zusammen:

    1. Bankcode (vierstellig)
    2. Ländercode (zweistellig)
    3. Codierung des Ortes (zweistellig)
    4. Kennzeichnung des Ortes (dreistellig) (optional)

    SEPA-Überweisung

    Bereits seit 2008 können SEPA-Überweisungen getätigt werden, bei der die internationale Kontoerkennung (IBAN und BIC) verwendet wird. Seither werden länderübergreifende Geldtransfers innerhalb der EU ebenso gehandhabt wie inländische. Zudem wurde 2012 das Transaktionslimit von 50.000 Euro aufgehoben, sodass eine SEPA-Überweisung keine Überweisungsgrenzen hat.

    Meldepflicht bei Auslandszahlungen

    Überweisungsbeträge von über 12.500 Euro bei Auslandszahlungen müssen der Deutschen Bundesbank gemeldet werden. Möglicherweise bestehen auch beim Online-Banking Ihrer Hausbank etwaige Limits hinsichtlich der Höhe der Überweisungssumme. Holen Sie gegebenenfalls die notwendigen Informationen hierüber bei Ihrer Bank ein.

    Durchführen einer SEPA-Überweisung

    SEPA-Überweisungen werden vornehmlich via Online-Banking getätigt oder schriftlich über Zahlscheine bei der Bank in Auftrag gegeben. Unabhängig von der Überweisungsart werden für das Online- und Zahlschein-Formular folgende Daten benötigt:

    • Name des Empfängers beziehungsweise Begünstigten
    • IBAN des Empfängers beziehungsweise Begünstigten
    • BIC des Empfängers beziehungsweise Begünstigten
    • Überweisungsbetrag in Euro und Cent
    • Verwendungszweck (bis zu 140 Zeichen)
    • Daten des Kontoinhabers beziehungsweise Zahlers (Name, Vorname/Firma/Ort)
    • IBAN des Kontoinhabers beziehungsweise Zahlers
    • Datum und Unterschrift (nur bei Zahlschein-Vordruck)

    Zwar kursieren im Internet vielerlei Vordrucke. Aktuelle und garantiert gültige Überweisungsvordrucke finden Sie jedoch nur bei Ihrer Hausbank in der entsprechenden Filiale. Alte Vordrucke mit Kontonummer und Bankleitzahl sind hingegen nicht mehr gültig. Laufende Daueraufträge werden derweil automatisch auf SEPA umgestellt.

    Ausführungsfrist

    Die Geldinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, innerdeutsche wie länderübergreifende Überweisungen innerhalb der EU bzw. EWG nach spätestens einem Geschäftstag abzuwickeln – unabhängig davon, in welchem EU/EWG-Land der Versender beziehungsweise Empfänger sein Konto eröffnet hat.

    SEPA-Lastschrift

    Für die SEPA Lastschrift existieren zwei verschiedene Verfahren: Die SEPA-Basislastschrift sowie die SEPA-Firmenlastschrift. Sie unterscheiden sich in folgenden Punkten:

    SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit) SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit)
    Wird zwischen Unternehmen und Kunden genutzt Wird ausschließlich für Geschäftskunden genutzt (Zahlungspflichtiger darf kein Endverbraucher sein)
    Viele Parallelen zum Einzugsermächtigungsverfahren Viele Parallelen zum bekannten Abbuchungsverfahren
      Kein Erstattungsanspruch nach Einlösung

    Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?

    Das SEPA-Lastschriftmandat bildet die Grundlage für das SEPA-Lastschriftverfahren. Darin ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger dazu, den fälligen Geldbetrag von seinem Konto einzuziehen. Zusätzlich zur Einwilligung des Zahlers und der damit verbundenen rechtlichen Legitimation des Einzugs muss das Lastschriftmandat außerdem folgendes enthalten:

    • Mandatsreferenz (Kundennummer, Rechnungsnummer etc.), vergeben durch den Empfänger
    • Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers

    Auf diese Weise kann der Zahlungsvorgang nachvollzogen und der Zahlungsempfänger eindeutig identifiziert werden.

    Gläubiger-Identifikationsnummer

    Unternehmen und andere Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens bekommen ihre Gläubiger-Identifikationsnummer von der Bundesbank in Absprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft. Sie ermöglicht in Verbindung mit der Mandatsreferenz die eindeutige Identifizierung des Mandats.

    Die Gläubiger-Identifikationsnummer besitzt maximal 35 Stellen und hat folgenden Aufbau:

    1. Stellen 1-2: jeweiliger ISO-Ländercode
    2. Stellen 3-4: Prüfziffer (vgl. IBAN)
    3. Stellen 5-7: alphanumerische Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code)
    4. Stellen 8–35 (maximal): nationales Identifikationsmerkmal

    Die Gläubiger-ID kann online bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

    So ist das Lastschriftmandat aufgebaut

    Insgesamt sind folgende Angaben für ein Lastschriftmandat obligatorisch:

    • Name, Anschrift sowie Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers
    • Name, Anschrift, Kontoverbindung sowie Unterschrift und Datum der Unterschrift des Zahlungspflichtigen (alternativ: Mandatserteilung via Online-Formular)
    • Mandatsreferenz (wird vom Zahlungsempfänger vergeben)
    • Angabe zum Mandatsstatus (einmalige Zahlung oder wiederkehrende Zahlung)

    Nachdem der Zahlungsempfänger seine Angaben im Mandat eingefügt hat, muss er es dem Zahlungspflichtigen zur Bestätigung zukommen lassen. Danach übermittelt letzterer das vollständig ausgefüllte Mandat erneut an den Zahlungsempfänger. Bei Online-Shops erfolgt die Mandatserteilung in der Regel über ein Online-Formular, bei dem der Zahler sein Einverständnis alternativ auch rechtsgültig via Check-Box oder ähnliches geben kann.

    Spezifische Regelung bei der SEPA-Firmenlastschrift

    Im Gegensatz zur Basislastschrift wird in der Firmenlastschrift auf das Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen (bis zu acht Wochen beziehungsweise 13 Monaten) verzichtet.

    Dementsprechend muss das Lastschriftmandat allerdings noch vor der ersten Fälligkeit bei dem Geldinstitut des Zahlers hinterlegt werden. So wird garantiert, dass ausschließlich Lastschriften durchgeführt werden, für die ein entsprechendes Mandat vorhanden ist.

    Was gilt für die Vorabinformation (Pre-Notification)?

    Der Zahlungsempfänger muss dem Zahlungspflichtigen den Termin für den Einzug sowie die Höhe der Lastschrift vorab schriftlich mitteilen. Allgemein gilt hierfür eine Frist von bis zu 14 Tagen vor Fälligkeit, allerdings können beispielsweise durch entsprechende Anpassungen in den AGB auch kürzere Fristen gelten.

    Bereits existierende Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge

    Existierende Einzugsermächtigungen: Schriftliche Einzugsermächtigungen, die bereits erteilt wurden, können als SEPA-Lastschriftmandate weiter genutzt werden. Die Legimitation hierfür ergibt sich aus einer 2012 erfolgten Anpassung der AGB der Kreditinstitute in Deutschland.

    Allerdings muss der Zahlungspflichtige durch den Zahlungsempfänger vom Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren in Kenntnis gesetzt werden. Ihm muss damit einhergehend auch die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz schriftlich mitgeteilt werden. Im Online-Angebot der Hausbank finden sich in der Regel entsprechende Beispiel-Schreiben und Vordrucke für SEPA-Lastschriftmandate.

    Nicht SEPA-fähige Einzugsermächtigungen

    Nicht schriftlich erteilte Einzugsermächtigungen, beispielsweise per Telefon oder Internet, sind grundsätzlich nicht SEPA-fähig. Ohne Mandat gelten sie als unautorisierte Lastschrift, die ein Zahler innerhalb von 13 Monaten widerrufen kann.

    Existierende Abbuchungsaufträge: Bereits bestehende Abbuchungsaufträge können nicht automatisch fortgeführt werden, sondern es bedarf einer Neuerteilung eines SEPA-Mandats. Dazu müssen sich beide Parteien auf die Umstellung auf das Verfahren der SEPA-Basislastschrift beziehungsweise der SEPA-Firmenlastschrift einigen.

    Aufbewahrung und Sprache der Mandate

    Die Aufbewahrungsfrist für Basislastschrift-Mandate beträgt 14 Monate. Der Gläubiger muss das Mandat dabei im Sinne der Inkassovereinbarung nach den Vorgaben von § 257 HGB und § 147 AO auf Bild- oder anderen Datenträgern aufbewahren. Das Original ist demnach nicht notwendigerweise erforderlich. Die Frist gilt ab dem Einreichungstag der letzten vollzogenen Lastschrift.

    Das Mandat muss in einer Sprache gehalten sein, die der Zahler beherrscht. In der Regel entspricht sie der Vertragssprache (Sprache des EWR). Andernfalls ist die englische Sprache vorgeschrieben.

    Meldepflicht bei Lastschrift

    Auch bei Lastschriften gilt die Meldepflicht bei Auslandszahlungen für Transaktionen über 12.500 Euro.

    Viele Banken erteilen den Hinweis "AWV-Meldepflicht beachten" automatisch im Zuge des Online-Banking.

    Rückgängig machen einer SEPA-Lastschrift

    Durch das geltende Widerrufsrecht können rechtsgültige Lastschriften bis zu acht Wochen nach der Buchung rückgängig gemacht werden. Sollten auf Ihrem Konto nach Mandatserteilung beispielsweise zu hohe Beträge abgebucht worden sein, wenden Sie sich binnen dieser Frist an Ihre Bank. Das Geld wird sofort zurück überwiesen. Dies geschieht gebührenfrei und hierfür ist keine Angabe von Gründen notwendig.

    Hat eine Abbuchung ohne zuvor erteiltes Mandat stattgefunden (Lastschriftmissbrauch), kann die Lastschrift bis maximal 13 Monate nach der Belastung widerrufen werden.

    Was passiert bei einer Nichteinlösung der Lastschrift?

    Sollte zum Zeitpunkt der fälligen Abbuchung keine Kontodeckung vorhanden sein beziehungsweise reicht der Dispositionsrahmen nicht aus, kann der Betrag der Lastschrift nicht abgebucht werden. In diesem Fall sollten sich betroffene Zahler an Ihre Bank wenden, um die Überweisung nachträglich manuell durchzuführen. Auch eine Benachrichtigung des Zahlungsempfängers ist empfehlenswert.

    Dieser wird andernfalls nach einiger Zeit einen zweiten Einzugsversuch starten. Dabei können dem Kunden die Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei dem Unternehmen für die Rücklastschrift angefallen sind sowie zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Je nach Kulanz des Zahlungsempfängers bewegen sich die zusätzlichen Gebühren im ein- oder zweistelligen Bereich.

    Um diese und weitere Mahnungsgebühren bei gescheiterten Einzugsversuchen zu vermeiden, sollte vor der Mandatserteilung deshalb unbedingt eine ausreichende Deckung des zu belastenden Kontos sichergestellt sein.

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