Kapitalertragsteuer

Wie auch bei der Lohnsteuer handelt es sich bei der Kapitalertragsteuer um eine Form der Erhebung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Sie entsteht, ähnlich wie die Lohnsteuer, bereits mit dem Zufluss von Kapitalerträgen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: October 26, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Für Sparer und Anleger spielt die Kapitalertragssteuer eine besonders wichtige Rolle, denn diese Erträge unterliegen in fast allen europäischen Staaten der jeweiligen Einkommensteuer.

    Was die Kapitalertragsteuer ist

    Die Kapitalertragsteuer fällt auf Beiträge aus Geldanlagen, wie Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs oder Zertifikate an. In der Regel sind das seit 2009 pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und zuzüglich ggf. Kirchensteuer. Wurden die Investments im Ausland getätigt, wird die Kapitalertragsteuer fällig.

    • Zinsen vom Sparbuch, Girokonto o.ä.
    • Dividenden, z.B. aus Aktien
    • Erträge aus Zertifikaten für Rohstoffe oder Fonds
    • Wertzuwächse durch den Verkauf von Aktien, wenn eine Aktie günstig gekauft und teurer verkauft wurde

    Jeder Gewinn auf einen solchen Kapitalertrag wird versteuert. Da die Kapitalertragsteuer eine sogenannte Quellensteuer ist, wird sie direkt von der auszahlenden Stelle, etwa einer Bank oder Versicherung, für den Empfänger einbehalten und an die entsprechende Finanzbehörde weitergeleitet. Für die verschiedenen Kapitalerträge gelten dabei unterschiedliche prozentuale Abschläge: Der Steuersatz für Dividenden liegt bei 20 Prozent, für Zinsen aus Kapitalanlagen 30 Prozent und für anonyme Tafelgeschäfte bei 35 Prozent. Dazu kommt jeweils ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent.

    Nicht dem Steuerabzug unterliegen Erträge aus:

    • Sonstigen Darlehensverträgen eines Nicht-Kreditinstituts (z.B. betriebliche und private Darlehen)
    • Zinsen aus Hypotheken sowie Grundschulden und Renten aus Rentenschulden
    • Einer Kapitallebensversicherung oder Veräußerung einer stillen Gesellschaft
    • Fremdwährungsgeschäften

    Auch wenn diese Erträge nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, heißt das nicht, dass sie steuerfrei sind: Sie müssen diese Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben.

    Unterschied Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer

    Zwar werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer meist gleichbedeutend verwendet. Allerdings ist die Kapitalertragsteuer nur eine Form der Abgeltungssteuer. Diese wurde zum 1. Januar 2009 in Deutschland eingeführt und ersetzt die bisherige Besteuerung von Kapitaleinkünften. Sparer, die Geld in Form von Bankeinlagen oder Aktien Geld anlegen, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie bezieht sich auf Zinsen, Dividenden sowie realisierte Kursgewinne, die sogenannten Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.

    Grund für die Einführung war, dass für den internationalen Wettbewerb ein konkurrenzfähiger Steuersatz für Kapitalerträge geschaffen werden sollte.

    Vor der Einführung wurden Gewinne aus Kapitalanlagen entweder als Kapitalertragsteuer und Zinsabschlagsteuer (zuzüglich Solidaritätsabschlag und Kirchensteuer) versteuert oder wurden in der Steuererklärung zum normalen Einkommensteuersatz angegeben.

    Seit 2009 müssen die Kapitalerträge nun nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da sie mit der Abgeltungssteuer, dem Namen entsprechend, abgegolten sind. Die unterschiedlichen, über die Kapitalertragsteuer versteuerten Einkünfte mussten zuvor immer einzeln in der Steuererklärung aufgeführt werden.

    Berechnung

    Verschiedene Kapitalerträge werden nun nicht mehr wie bei der Kapitalertragsteuer mit unterschiedlich prozentualen Anteilen versteuert. Stattdessen werden Dividenden, Zinsen und Kursgewinne bei Aktien pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer versteuert (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Dies betrifft alle Erträge, die über dem Freibetrag, dem sogenannten Sparerpauschbetrag, von 801 Euro pro Person bzw. 1.602 Euro für ein Ehepaar liegen. Allerdings wird die Steuer grundsätzlich auf alle Kapitalerträge erhoben, der Sparerpauschbetrag kann dann später per Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung geltend gemacht werden.

    Für Menschen mit einem Einkommenssteuersatz über 25 Prozent bedeutet die Abgeltungssteuer eine entsprechende Steuererleichterung. So zahlen Sie die Kapitalertragsteuer nicht mehr nach Ihrem persönlichen Steuersatz, der bis zu 45 Prozent betragen kann, sondern nur die 25-prozentige Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – also insgesamt maximal rund 28 Prozent. Die folgenden Formeln veranschaulichen, wie sich die Gesamtabgaben zusammensetzen:

    Formeln zur Berechnung von Soli und Kirchensteuer

    Formel für die Berechnung des Solidaritätszuschlags
    0,25 × 5,5 = 1,375%

    Formel für die Berechnung der Kirchensteuer
    Abgeltungssteuer = Kapitalerträge ÷ (4 + Hundertstel des Kirchensteuersatzes)
    Kirchensteuer = Abgeltungssteuer × Kirchensteuersatz

    Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent, prozentual berechnet von der Höhe der Abgeltungssteuer. So ergibt sich bei 8 Prozent ein Zuschlag von 1,96 Prozent, bei 9 Prozent ein Zuschlag von 2,2 Prozent. Demnach werden Erträge ohne Kirchensteuer mit 26,38 Prozent und zuzüglich Kirchensteuer mit 27,99 Prozent bzw. 27,82 Prozent versteuert.

    Die Ausgaben der Kirchensteuer können Sie als Sonderausgaben absetzen, sodass sich abzüglich des möglichen Sonderausgabenabzuges eine Berechnungsgrundlage von 24,45 Prozent bei 9 Prozent Kirchensteuer bzw. 24,51 Prozent bei 8 Prozent Kirchensteuer ergibt.

    Unterliegen Sie einem niedrigeren Steuersatz als 25 Prozent, stellt die Abgeltungssteuer dennoch keine zusätzliche Steuerbelastung dar. Über Ihre Steuererklärung können Sie sich die Differenz erstatten lassen. Für Sie fällt dann nur der normale Steuersatz anstatt der 25 Prozent an. Wie auch bei der Kapitalertragsteuer wird die Abgeltungssteuer einbehalten und direkt an das Finanzamt übermittelt.

    Beispielrechnung

    Sie besitzen ein Sparbuch mit 10.000 Euro Guthaben und 100 Euro Zinsen. Sie leben in Rheinland-Pfalz und müssen somit 9 Prozent Kirchensteuer zahlen. Ihr Kapitalertrag von 100 Euro Zinsen muss versteuert werden.

    Anhand obiger Formel lässt sich nun der Betrag der Abgeltungssteuer wie folgt berechnen:
    100 Euro ÷ (4 + 0.09) = 24,44 Euro Abgeltungssteuer
    24,44 Euro Abgeltungsteuer × 0.09 Kirchensteuersatz = 2,20 Euro Kirchensteuer

    Von 24,44 Euro Abgeltungssteuer werden außerdem 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag abgezogen, sodass der Solidaritätszuschlag 1,34 Euro beträgt. Werden diese Beträge nun zusammengezogen, ergibt sich ein Betrag von 27,98 Euro, der Abgeltungssteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag umfasst. Für Bayern und Baden-Württemberg wäre dieser Betrag entsprechend niedriger.

    Bei der Kapitalertragsteuer wurden bis 2009 Zinsen mit einem Steuersatz von 30 Prozent versteuert, sodass Sie bei 100 Euro Zinsen – ohne Soli und Kirchensteuer – 30 Euro Kapitalertragsteuer zahlen mussten.

    Warum wurde die Abgeltungssteuer eingeführt?

    Durch die Einführung der Abgeltungssteuer bzw. Ablösung der Kapitalertragsteuer sollte eine Einheitlichkeit geschaffen werden. Zuvor gab es sowohl steuerpflichtige als auch nicht-steuerpflichtige Kapitalerträge sowie unterschiedliche Steuersätze für die verschiedenen Arten von Kapitalerträgen. Zudem mussten diese einzelnen Kapitalerträge in einzelnen Abschnitten in der Steuererklärung aufgeführt werden. Das muss seit 2009 nicht mehr vorgenommen werden.

    Der Gesetzgeber wollte durch diese Vereinfachung und die verhältnismäßig niedrige Einheitssteuer außerdem erreichen, dass kein Kapital mehr ins Ausland geschafft wird.

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