Bankschließfach: Gegenstände sicher verwahren?

In Zeiten von Online Banking geraten alt bewährte Methoden wie die eines Schließfachs zur Aufbewahrung von Wertgegenstände n oft in Vergessenheit. Goldbarren, wichtige Dokumente, teurer Familienschmuck – wer sein wertvolles Hab und Gut sicher verwahrt wissen möchte, kann für diesen Zweck ein Bankschließfach mieten. Denn Wertgegenstände in der Schreibtischschublade oder unter der Matratze zu verwahren, ist reichlich unvorsichtig. Ein eigener Tresor kann eine Alternative sein, doch für viele Einbrecher stellt dies oftmals kein Hindernis dar. Wie Sie ein Bankschließfach eröffnen und wie sicher Ihre Schätze dort sind, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: January 22, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Schutz vor Einbruch und Diebstahl

    Ein Blick in die Kriminalitätsstatistik macht es deutlich: Wertgegenstände wie Schmuck, Gold, Sammlerstücke oder wichtige Dokumente sind in den eigenen vier Wänden nicht sicher. Insgesamt wurden im Jahr 2021 54.236 Fälle von Einbrüchen gemeldet.

    Insbesondere in den Großstädten sind die Einbruchsquoten hoch. Kein Wunder also, dass gerade hier die Nachfrage nach Bankschließfächern steigt. Die Sicherheitstechnik schreitet zwar rasend voran und mit einem hochwertigen Safe können Wertgegenstände auch im eigenen Haus vor Dieben geschützt werden, doch scheint eine Verwahrung im Bankschließfach für viele die sicherere Variante zu sein.

    So ist der am häufigsten genannte Grund für die Anmietung eines Schließfaches der Schutz vor Diebstahl. Dazu kommen das aktuelle Niedrigzinsniveau und eine allgemeine Unsicherheit aufgrund der Finanzkrise. Immer mehr Anleger setzen daher auf Sachwerte in Form von Gold. Das wirft die Frage auf, wo diese Wertsachen geschützt aufbewahrt werden können und wie sicher sie in einem Bankschließfach sind.

    Sicherheit

    Grundsätzlich gilt, dass die Schließfächer nur so sicher sind wie die Tresorwände, hinter denen sie sich befinden. Sind diese einmal von Einbrechern überwunden, haben sie leichtes Spiel, denn das Schließfach selbst ist mit einem Stemmeisen und etwas Muskelkraft schnell aufgebrochen. Aber keine Sorge: Die Panzertüren einer Bank sind nur schwer zu knacken, sodass Ihr Hab und Gut in jedem Fall sehr viel sicherer untergebracht ist als unter der Matratze.

    Warteliste bei belegten Fächern

    Mieten können Sie ein solches Schließfach nicht bei allen Bankinstituten. So bieten beispielswiese die Postbank, die Santander Consumer Bank oder die Targobank keine Schließfächer an. Fragen Sie also zunächst bei Ihrer Hausbank, ob sie diesen Service anbietet. Erhalten Sie dort keins, gibt es zahlreiche Banken, wie etwa Sparkassen und Volksbanken, die auch für Nicht-Kunden ein Bankschließfach zur Verfügung stellen. Tritt der Fall ein, dass kein freies Fach für Ihre Wertsachen oder Dokumente verfügbar ist, können Sie sich meist auf eine Warteliste eintragen.

    Ein Bankschließfach mieten

    Haben Sie sich entschieden, ein Bankschließfach zu mieten, wenden Sie sich entweder an Ihre Hausbank, bei der Sie bereits Kunde sind, oder suchen sich ein Institut, das Schließfächer auch an Personen vergibt, die keine Kunden sind. Der Vorgang ist anschließend recht unkompliziert:

    1. Legitimation
      Zunächst müssen Sie sich, ähnlich wie bei einer Kontoeröffnung, legitimieren. Dafür legen Sie entweder Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Meldebescheinigung vor.

    2. Vollmachten
      Soll das Schließfach von mehreren Person eröffnet werden, müssen diese ebenfalls alle anwesend sein und sich ausweisen.

    3. Schlüsselausgabe
      Je nach Art der Sicherung erhalten Sie für Ihr Schließfach entweder einen Schlüssel oder eine Chipkarte.

    4. Gegenstände deponieren
      Die Größe von Bankschließfächern ist nicht genormt, allerdings bieten Bankinsitute in der Regel Fächer in verschiedenen Größen an. Kleine Fächer haben ein Fassungsvermögen von rund 3,5 Litern, große können sogar um die 550 Liter fassen und sind so groß wie ein Bücherregal. Hier ist entscheidend, was und wie viel Sie im Schließfach lagern wollen.

    Was im Schließfach verwahrt wird, können Sie selbst entscheiden. Am besten bringen Sie dort Wertgegenstände unter, die sich nicht oder nur schwer ersetzen lassen und die Sie nicht ständig zu Hause benötigen, so zum Beispiel:

    • Wertsachen, Schmuck, Goldreserven und andere Edelmetalle

    • Persönliche Dokumente wie Briefe, Fotos und Erbstücke

    • Wichtige Unterlagen wie Stammbücher, Urkunden, Ausweise, Zeugnisse oder Testamente

    • Sammlerstücke, z.B. Briefmarken oder Münzen

    • Wichtige Daten auf Festplatten oder USB-Sticks

    Beachten Sie aber, dass Bargeld nicht in ein Schließfach gehört. Denn wenn es dort lagert, bringt es Ihnen keine Zinsen. Selbst zu Zeiten des Niedrigzinses ist es nicht sinnvoll, Geld dort zu verwahren, da hier die Inflation am Wert des Geldes nagt. Darüber hinaus kostet ein Schließfach Geld – also wäre es in jeder Hinsicht ein Verlustgeschäft. Viele Bankinsitute schließen Bargeld zudem vom Versicherungsschutz aus. Im Schadensfall müssen Sie glaubhaft machen, was zerstört oder entwendet wurde, etwa mit Fotos oder Kaufbelegen. Das ist bei Bargeld nur schwer möglich.

    Mieter ist für den Inhalt verantwortlich

    Was Sie in Ihrem Schließfach verwahren, ist Ihr Geheimnis. Wertsachen, Goldbarren oder wichtige Dokumente - Banken haben keinerlei Kenntnis über den Inhalt, denn mit dem Schließfachvertrag wird lediglich ein reines Mietverhältnis abgeschlossen. Für den Inhalt sind Sie dagegen ausschließlich selbst verantwortlich. Sie sollten allerdings genau dokumentieren, am besten mit Inventarlisten, Kaufbelegen und Fotos, was sich im Schließfach befindet. Eine Kopie davon legen Sie ins Schließfach, eine weitere bewahren Sie am besten zu Hause oder beim Notar auf. Denn nur so zahlen die Versicherungen im Schadensfall.

    Kosten

    Üblicherweise werden die Gebühren eines Bankschließfaches in Form einer Jahresmiete beglichen, es gibt allerdings auch Bankinstitute, die einen Kurzzeitservice für die Aufbewahrung Ihrer Wertsachen, etwa für den Zeitraum einer Reise, anbieten. Üblich ist aber eine langfristige Miete über viele Jahre. Wie viel Sie für ein Schließfach pro Jahr zahlen müssen, hängt von dem gewählten Institut, der Größe des Schließfachs sowie den zusätzlichen Versicherungen ab. Im Schnitt liegen die Kosten jedoch zwischen 70 und 80 Euro pro Jahr. Dabei gilt: Je größer das Schließfach, desto teurer. Bei einigen Banken ist die Versicherung bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen kann sie zusätzlich gegen Aufpreis abgeschlossen werden. Der folgenden Übersicht können Sie beispielshaft Jahresmietpreise bei verschiedenen Banken entnehmen:

    Anbieter Günstigstes Schließfach/Größe Teuerstes Schließfach/Größe Im Mietpreis enthaltene Versicherungssumme
    Frankfurter Volksbank 25 Euro/5 Liter 170 Euro/60 Liter 2.000 Euro
    Taunus Sparkasse* 40 Euro/5 cm hoch 300 Euro/60x60 cm 0 Euro (Zusatzversicherung möglich)
    Deutsche Bank* 59,90 Euro/bis 9 Liter 476 Euro/ab 144 Liter 0 Euro (Zusatzversicherung möglich)
    Commerzbank* 75 Euro/bis 8 Liter 445 Euro/ab 50 Liter 26.000 Euro

    * Diese Banken vermieten nur an eigene Kunden.

    Zugang zum Bankschließfach

    Zugang zum Bankschließfach haben ausschließlich Sie selbst oder weitere Personen, mit denen Sie das Schließfach gemeinsam gemietet haben. Die Bank darf weder Informationen über das Schließfach hinaus geben, dass eines besteht bzw. jemand Zugriff gewähren. Entweder erhalten Sie einen Schlüssel oder eine Chipkarte zum Öffnen des Fachs. Grundsätzlich können die Regelungen von Bank zu Bank variieren. Der Zugang zu einem Safe erfolgt normalerweise über den Schalterraum der Bank. Üblich ist, dass Sie und ein Bank-Mitarbeiter je einen Schlüssel zum Fach haben und das Schloss nur gemeinsam geöffnet werden kann. Auch gibt es die Regelung, dass Sie oder die bevollmächtigte Person sich ausweisen und eine Unterschrift hinterlassen muss, ehe der Zugang zum Schließfach gewährt wird.

    Bei Fächern mit elektronischer Sicherung erhalten Sie Zugang durch eine elektronische Chipkarte und eine Geheimnummer, die nur Sie kennen. Bei einigen Banken können diese Schließfachanlagen sogar außerhalb der Geschäftszeiten betreten werden. Bei den herkömmlichen Schlüsselanlagen ist ein Betreten nur während der Öffnungszeiten der Bank möglich.

    Den Inhalt Ihres Schließfaches kennen nur Sie selbst. Aus diesem Grund wird im Schließfachraum höchste Diskretion gewahrt. Wenn Sie sich im Tresorraum aufhalten, ist der Zugang für andere Personen, auch Bankmitarbeiter, gesperrt. Eine Videoüberwachung gibt es im Raum nicht, höchstens im Eingangsbereich.

    Vorgehen bei Schlüsselverlust

    Der Verlust des Schließfachschlüssels ist natürlich ärgerlich. Allerdings müssen Sie keine Angst haben, dass nun eine fremde Person Ihr Fach ausräumen kann. Auf dem Schlüssel ist nämlich niemals der Name der Bank vermerkt. Sie sollten Ihn daher auch nicht entsprechend kennzeichnen. Üblicherweise erhalten Sie zwei Schlüssel, einen sollten Sie daher an einem sicheren Ort verwahren. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie aber in jedem Fall die Bank über den Verlust informieren, damit diese das Fach sperren kann.

    Tauchen beide Schlüssel tatsächlich nicht mehr auf, müssen oftmals neue Schlüssel beantragt und das Schloss ausgetauscht werden. Können Sie außerdem bei der Kündigung des Schließfaches einen oder beide Schlüssel nicht vorlegen, müssen Sie eine Gebühr zahlen, deren Höhe je nach Bank variiert. Es kann für Sie also teuer werden, wenn einer oder gar beide Schlüssel verloren gegangen sind.

    Nach dem Tod erlischt die Anonymität

    Schließfächer müssen im Gegensatz zu Kapitalerträgen von Banken nicht an die Finanzbehörde gemeldet werden. Erst wenn der Inhaber des Schließfaches stirbt, muss sie dies tun. Allerdings darf sie auch dann nicht nachschauen, welche Wertgegenstände sich in dem Fach befinden. Es wird nur gemeldet, dass ein Fach von der betreffenden Person gemietet wurde. Nur Erben müssen eventuell Auskunft über den Inhalt geben. Liegt das gesamte Erbe über dem steuerlichen Freibetrag und müssen die Erben eine Erbschaftssteuererklärung machen, sind Sie dazu verpflichtet, den Inhalt des Schließfaches anzugeben.

    Versicherungsschutz

    Nicht bei jeder Bank ist ein Versicherungsschutz, etwa gegen Feuer- und Wasserschäden oder Diebstahl, im Mietpreis enthalten. Möchten Sie wissen, ob Ihre Schließfachmiete eine Versicherung umfasst, sollten Sie einen Blick in die AGB werfen. Bei den meisten Bankinstituten ist es möglich, gegen Aufpreis eine zusätzliche Versicherung abzuschließen – der Versicherungsschutz kann allerdings von Bank zu Bank stark schwanken. So sichert beispielsweise die Frankfurter Volksbank nur bis 2.000 Euro ab, die Commerzbank dagegen bis 26.000 Euro. Haben Sie keine Versicherung, gehen Sie im Falle eines Schadens leer aus.

    Allerdings können Sie den Inhalt Ihres Bankschließfaches in einigen Fällen auch über die Hausratversicherungabschließen. Prüfen Sie am besten dahingehend Ihre Police. Zu beachten ist hierbei, dass die Hausratversicherung nur dann für den Schaden aufkommt, wenn nicht bereits eine Versicherung über die Bank besteht. Außerdem deckt die Hausratversicherung meist nur sehr kleine Versicherungswerte ab, beispielsweise nur rund zehn Prozent der gesamten Versicherungssumme. Gezahlt wird im Schadensfall nur, wenn Sie nachweisen können, welche Werte sich im Schließfach befanden.

    Mein Bankschließfach wurde ausgeraubt – was nun?

    Damit die Versicherung im Schadensfall tatsächlich zahlt – und das gilt sowohl für die Hausratversicherung als auch für die Versicherung über die Bank – müssen Sie Nachweise darüber erbringen, was sich im Schließfach befand. Daher ist es ratsam, eine Inventarliste zu erstellen, auf der Sie alle Gegenstände im Detail festhalten. Ergänzen sollten Sie diese Inventarliste um Kaufbelege und Fotos. Bei geerbtem Schmuck kann auch ein Gutachten vom Juwelier sinnvoll sein.

    Bewahren Sie die Liste in jedem Fall sicher auf, beispielsweise bei einem Notar. Eine Kopie der Liste kann außerdem im Schließfach selbst aufbewahrt werden. Wird Ihr Schließfach ausgeraubt, können Sie der Versicherung anhand dieser Belege nachweisen, was sich darin befand und welchen Wert die Gegenstände hatten. Wollen Sie tatsächlich Bargeld verwahren, kann es ratsam sein, die einzelnen Scheine so zu fotografieren, dass die Seriennummer sichtbar ist. Aber Achtung: Einige Banken schließen Bargeld grundsätzlich von der Versicherung aus.

    Es ist grundsätzlich empfehlenswert, seine Wertgegenstände abzusichern. Nur so gehen Sie im seltenen Fall eines Bankraubes nicht leer aus.

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