EC-Karte sperren: Schnell und sicher

Meist geht es schneller, als einem lieb ist – eine kurze Unaufmerksamkeit und schon ist die EC-Karte für Ihr Girokonto weg. Sie wurde gestohlen oder man hat sie einfach irgendwo liegen lassen und findet sie nicht wieder. Was ist in diesem Fall zu tun? Um größeren Schaden abzuwenden, ist es wichtig, die EC-Karte sofort sperren zu lassen – je schneller, desto besser.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: August 30, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Schnelles Handeln ist wichtig

    Wenn Sie nicht wissen, wo sich Ihre EC-Karte befindet oder wenn Sie den dringenden Verdacht haben, dass Ihre EC-Karte gestohlen wurde, müssen Sie vor allem schnell handeln:

    • Rufen Sie die Servicenummer des kartenausstellenden Instituts an.
    • Wenn Sie diese Nummer nicht zur Hand haben, rufen Sie die 116 116 an.
    • Sprach- und Hörgeschädigte können sich auch per FAX an die 116 116 wenden.
    • Oft können Sie bereits bei diesem Anruf eine neue EC-Karte inklusive neuer PIN anfordern.
    • Wägen Sie ab, ob Sie auch eine KUNO-Sperrung durchführen lassen wollen (mehr dazu hier).

    Der deutschlandweite Sperr-Notruf

    Diese Nummer sollten Sie sich merken: 116 116. Seit 2005 steht diese Telefonnummer zum Sperren verschiedener persönlicher Gegenstände zur Verfügung, wie etwa verloren gegangene Handys, Mitarbeiterausweise – oder eben EC-Karten. Der Notruf-Service ist rund um die Uhr erreichbar. Die meisten Unternehmen, die EC-Karten beziehungsweise Girokarten herausgeben, haben sich diesem System bereits angeschlossen.

     Aus DeutschlandAus dem Ausland
    Rufnummer für die Sperrung von EC-Karten
    (auch Visa- und MasterCard-Kreditkarten)
    116 116 +49 116 116
    +49 30 4050 4050

    Bei einem Verlust der EC- oder Girokarte können Sie sich natürlich auch direkt an Ihre Hausbank wenden. Ist der Weg nicht weit, suchen Sie am besten persönlich eine Filiale auf. Ansonsten hat jedes Finanzinstitut auch eine eigene Telefonnummer für Kartensperrungen – diese Nummer ist vor allem dann wichtig, wenn Sie die Karte wieder entsperren lassen wollen.

    Folgende Dinge und Informationen sollten Sie bei einer telefonischen oder persönlichen Meldung zur Kartensperrung bereithalten:

    1. Personalausweis
    2. Kontonummer
    3. Ort, Datum und Uhrzeit des Verlusts
    4. Eventuell einen Hinweis darauf, dass bereits Abhebungen vorgenommen wurden

    Kosten beim EC-Karte sperren

    Bei vielen Finanzinstituten ist das Sperren selbst kostenlos, jedoch werden für die Ausstellung einer neuen Karte und die Vergabe der neuen PIN Gebühren berechnet. Diese können insgesamt bis zu 30 Euro betragen. Die Regelungen der Banken sind hierbei unterschiedlich. Bei der telefonischen Sperrung der Karte werden Sie als Kunde zumeist befragt, ob Sie die Ausstellung einer neuen EC-Karte wünschen. Dabei wird man Sie auch auf eventuelle Kosten hinweisen.

    Was tun bis zur Ausstellung der neuen Karte

    Die Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten setzt den Einsatz einer EC-Karte voraus. Allerdings besteht auch ohne Karte die Möglichkeit, Geld am Bankschalter abzuheben – falls eine Filiale der Hausbank in der Nähe ist. Hierfür ist es notwendig, dass Sie sich ausweisen und so Ihren Anspruch nachweisen können. Zur Identifikation reicht in der Regel der Personalausweis.

    Gerade in der Zeit nach dem Verlust einer Karte ist es geboten, möglichst täglich die Kontobewegungen sorgfältig zu beobachten und eventuelle Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu melden. Nur so können Sie sichergehen, den finanziellen Verlust durch eine abhandengekommene Plastikkarte zu begrenzen – denn erst nach dem Zeitpunkt der Sperrung anfallende Falschabbuchungen gehen in das Risiko der Bank über.

    EC-Karte im Ausland sperren

    Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, wird das Problem einer verschwundenen EC-Karte natürlich besonders akut. Wenn die Hausbank über eine Niederlassung im bereisten Land verfügt, geht das Sperren der EC-Karte meist etwas schneller vonstatten.

    Deutlich problematischer ist im Ausland allerdings, dass ohne die Karte in der Regel keine Möglichkeit mehr besteht, an Bargeld zu kommen. Manche Banken bieten die Möglichkeit einer Expresslieferung der Ersatzkarte innerhalb von 48 Stunden. Ansonsten können Sie sich auch über Bargeld-Transferunternehmen Geld zuschicken lassen. Hierfür benötigen Sie lediglich den Kontakt zu einer Person in Deutschland, die bereit ist, kurzfristig mit Bargeld auszuhelfen. Selbstverständlich werden für diesen Service Gebühren fällig.

    Auf Nummer sicher gehen: Polizei einschalten

    Nach der Sperrung der EC-Karte sind sie umfassend gegen eine missbräuchliche Verwendung der Karte geschützt. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie zusätzlich Ihr Konto sperren lassen, um Abhebungen per Lastschrift unmöglich zu machen - denn diese sind auch nach Sperrung der EC-Karte über den Sperr-Notruf noch möglich. Hier sollten Sie jedoch die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen, denn einer Lastschrift kann in der Regel ohne großen Aufwand widersprochen werden. Ein gesperrtes Konto dagegen kann die finanzielle Freiheit erheblich beeinträchtigen.

    Eine weitere Möglichkeit bietet das sogenannte KUNO-System (Kriminalitätsbekämpfung im Unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen), das von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Einzelhandel entwickelt wurde. Die Polizei gibt die Daten von der gestohlenen oder verloren gegangenen EC-Karte an die Geschäfte sowie anderen Stellen weiter. Die Karte wird nun überall an den Kassen gesperrt. Voraussetzung ist, dass man den Verlust der Karte bei der Polizei meldet. Hierdurch wird vermieden, dass ein Unberechtigter ohne Eingeben der PIN mit der Karte bezahlt. Denn durch dieses System ist Ihre Karte für das Bezahlen per Unterschrift gesperrt – zumindest bei den Einzelhändlern, die am KUNO-System teilnehmen.

    Haftung beim Missbrauch der Karte

    Beim Verlust einer EC-Karte geht es vor allem um das Risiko, dass ein Unberechtigter an einem Geldautomaten Abhebungen vornimmt. Dazu benötigt er allerdings die PIN – und die Wahrscheinlichkeit, durch einmaliges Raten auf die richtige PIN zu kommen, beträgt gerade einmal eins zu zehntausend. Allein diese sehr geringe Wahrscheinlichkeit gibt eine gewisse Sicherheit, dass ein Missbrauch mithilfe von Geldautomaten zumindest sehr schwierig ist. Wenn der Karteninhaber durch nachlässiges Verhalten jedoch dem Täter die Kenntnis über die PIN und damit die Abhebung wesentlich erleichtert, kommt die Bank für den entstandenen Schaden nicht auf.

    • Erfolgt die Abhebung vom Bankautomaten, nachdem der Inhaber die Karte sperren ließ, trägt die Bank den Schaden.
    • Erfolgt die Abhebung vor der Sperrung, kommt es darauf an, ob der Karteninhaber den Missbrauch zu vertreten hat.
      • In diesem Fall muss er mindestens grob fahrlässig gehandelt haben, damit die Bank nicht zur Rückzahlung verpflichtet ist.
    • Für Schäden bis zu 150 Euro muss der Karteninhaber grundsätzlich selbst haften.

    Bei der Frage der groben Fahrlässigkeit dreht es sich zumeist darum, wie der Karteninhaber mit seiner PIN umgeht. Wer sich diese Geheimnummer zum Beispiel auf der Karte notiert oder sie in seiner Geldbörse zusammen mit der Karte aufbewahrt, macht die Abhebung durch Unberechtigte sehr einfach. Wichtig zu wissen: Zu diesem Thema wird der Karteninhaber meist bereits bei der telefonischen Sperrung befragt.

    Nach Erfolgter Sperrung der EC-Karte ist die Geldkarte jedoch weiterhin funktionsfähig, da es sich hierbei um Prepaid-Guthaben handelt. Banken haften für diesen Verlust in der Regel nicht.

    Beweislast

    Gemäß des Urteils vom 29.11.2011 hat der BGH die Rechte der Bankkunden gestärkt und dessen Rechtsprechung auf einen neuen Stand gehoben. Demnach liegt die Beweislast nun bei der Bank. 
    Wenn mit der EC-Karte und einer korrekten Eingabe der PIN eine Abhebung erfolgte, stellen sich die Banken meist auf den Standpunkt, dass allein dieser Umstand für einen nachlässigen Umgang des Karteninhabers mit seiner PIN spreche – und die Gerichte geben den Banken in dieser Hinsicht immer wieder Recht.

    Die technischen Vorkehrungen gegen Missbrauch und die geringe Wahrscheinlichkeit, eine PIN zu erraten, machten es nach Auffassung der Gerichte in der Regel unmöglich, unberechtigt an Geld zu gelangen – es sei denn, man kennt die PIN. Deshalb treffe den Karteninhaber die Beweislast, dass er die PIN ordnungsgemäß und vor fremdem Zugriff sicher verwahrt hat. Dies ist allerdings in den meisten Fällen sehr schwierig.

    Wie Sie mit Ihrer EC-Karte umgehen sollten

    Obwohl die Rechtsprechung zum Thema des Anscheinsbeweises für die grobe Fahrlässigkeit nicht unumstritten ist, sollte jeder, der über eine EC-Karte verfügt, die folgenden Tipps beherzigen, um bei einer missbräuchlichen Abhebung den Schaden nicht noch zu vergrößern:

    • Die PIN niemals zusammen mit der EC-Karte aufbewahren.
    • Niemals die PIN auf der EC-Karte notieren.
    • Die PIN niemals anderen Personen mitteilen.
    • Die EC-Karte niemals unbeaufsichtigt liegen lassen.
    • Bei Abhebungen vom Geldautomaten sollte die Eingabe der PIN verdeckt erfolgen.
    • Beim Verlust sofort die EC-Karte sperren lassen.

    Wenn sich die Karte wieder anfindet

    Manchmal findet sich die EC-Karte nach einiger Zeit wieder – nicht selten schon kurz nach dem Anruf bei der Bank. In diesem Fall lässt sich die Karte wieder entsperren. Allerdings ist der allgemeine Sperr-Notruf 116 116 hierfür nicht zuständig: Um die Sperrung wieder aufzuheben, müssen Sie sich an die Bank wenden, die die Karte herausgegeben hat. Nicht nur deshalb ist es so wichtig, auch die Service-Nummer der Hausbank zu notieren und immer bei sich zu tragen – besonders dann, wenn Sie sich im Ausland aufhalten.

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