Krankenkasse wechseln und Beiträge sparen

Um finanzielle Engpässe auszugleichen, erheben viele Krankenkassen auch 2022 Zusatzbeiträge, die die Versicherten allein tragen müssen. Wie hoch die Zusatzbeiträge ausfallen, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Unterschiede gibt es aber nicht nur bei den Beiträgen, sondern auch bei den Zusatzleistungen und Erstattungen. Wer die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten, denn nicht jedes vermeintlich gute Angebot lohnt sich auch wirklich. Zudem ist ein Krankenkassenwechsel nicht jederzeit möglich. Worauf Sie achten müssen und wie Sie die für Sie günstigste Krankenkasse finden, erfahren Sie hier.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Neuerungen 2022

    Im Jahr 2022 schwankt der tatsächliche Krankenkassenbeitrag je nach Bundesland zwischen 14,95 Prozent und 17,1 Prozent. Genau wie im Vorjahr liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Dieser allgemeine Beitragssatz ist für alle gesetzlich Versicherten gleich, allerdings haben die Kassen die Möglichkeit, einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern zu erheben, wenn die Einnahmen durch den regulären Beitragssatz nicht gedeckt werden können.

    Inzwischen gibt es so gut wie keine Kasse mehr, die keinen Zusatzbeitrag verlangt. Vor allem bisher günstige Krankenkassen haben seit Januar 2017 ihre Beiträge um bis zu 1,8 Prozent erhöht. Bei einigen wenigen Kassen beträgt der Zusatzbeitrag nur 0,3 Prozent. Auf der Website des GKV-Spitzenverbands finden Sie eine Liste aller Krankenkassen und der jeweils erhobenen Zusatzbeiträge.

    Betroffene haben ein Sonderkündigungsrecht und können die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Je nach Verdienst und Steuersatz sind bis zu 500 Euro Ersparnis pro Jahr möglich. Einen Nachteil haben Sie durch den Wechsel nicht zu befürchten. Sie sind nach dem Wechsel allerdings für 18 Monate an die neue Versicherung gebunden.

    Allgemeiner Beitragssatz und der Zusatzbeitrag

    Nachdem der allgemeine Beitragssatz vor einigen Jahren stabil bei 15,5 Prozent lag, haben die Versicherungen seit 2015 die Möglichkeit, durch gutes Wirtschaften ihren Mitgliedern bei der Höhe des Beitrags einen Vorteil gegenüber anderen Krankenkassen zu bieten. Zwar war dies bisher durch Prämienausschüttungen ebenfalls möglich, diese galten allerdings nicht für alle Mitglieder, zudem war das System der Prämienausschüttung für viele Mitglieder der Krankenkassen nur schwer durchschaubar. Mit der Festsetzung des allgemeinen Beitragssatzes auf 14,95 bis 17,1 Prozent ist es hingegen sofort ersichtlich, ob die Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt und wie hoch dieser ausfällt.

    Für die Versicherten ist der Zusatzbeitrag von besonderem Interesse, da sie diesen vollständig allein tragen müssen – im Gegensatz zum allgemeinen Beitrag, bei dem der Arbeitgeber die Hälfte zuschießt.

    Krankenkassen im Vergleich

    Wenn Sie auf der Suche nach einer günstigen Krankenkasse sind, ist die Höhe des Zusatzbeitrags natürlich ein entscheidendes Kriterium. Dies lässt sich leicht anhand eines Beispiels aufzeigen. Geht man von einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat aus, liegt der allgemeine Monatsbeitrag (abzüglich Arbeitgeberzuschuss) bei 255,50 Euro. Bei einem Zusatzbeitrag von 0,3 Prozent kämen noch 10,50 Euro hinzu. Läge der Zusatzbeitrag hingegen bei 1,3 Prozent, wären es 45,50 Euro. Auf das ganze Jahr betrachtet würde dies einen Unterschied von 420 Euro ausmachen. Geht man von einem minimalen Satz für den Zusatzbeitrag von 0,0 Prozent und einem maximalen Satz von 1,3 Prozent aus, ließen sich – bei einem Einkommen entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze für 2016 von 6.200 Euro in den alten Bundesländern – monatlich 80,06 Euro und jährlich 967,20 Euro sparen.

    Die Höhe der Beiträge sollte allerdings nicht das einzige Kriterium bei einem Krankenkassenvergleich sein. Neben den Basisleistungen, wie etwa der Kostenübernahme bei medizinisch notwendigen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, bieten viele Versicherungen auch zusätzliche Leistungen, die über das gesetzlich definierte Maß hinausgehen. So übernehmen manche Kassen beispielsweise die Kosten bei alternativmedizinischen Behandlungen, andere zahlen bei einer schweren Erkrankung die Kosten für eine Haushaltshilfe.

    Hier sollten Sie die Angebote besonders gründlich prüfen und sich möglichst auch von den Krankenkassen direkt beraten lassen, denn bestimmte Zusatzleistungen können einen etwas höheren Zusatzbeitrag im Einzelfall durchaus aufwiegen. Unter Umständen kann auch der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung interessant sein.

    Kündigung der alten Krankenkasse

    Haben Sie sich für einen Wechsel der Krankenkasse entschieden, ist eine Kündigung bei der alten Kasse kein größeres Problem. Hierfür ist lediglich ein formloses Schreiben erforderlich, das nicht einmal eine Begründung für die Kündigung enthalten muss. Wenn Sie sich etwa lästige Schreibarbeit sparen wollen, können Sie auch unser Musterschreiben verwenden. Auf Wunsch übernimmt auch die neue Kasse die Kündigung, hierfür müssen Sie der neuen Kasse aber eine Vollmacht ausstellen.

    Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt acht Wochen zum Monatsende. Erhebt Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, muss sie Sie darüber informieren, denn in diesem Fall steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie bis zum Ende des Monats der Erhebung beziehungsweise Erhöhung ausüben können. Die Kündigungsfrist gilt allerdings auch hier, die Kündigung wird also erst zwei Monate später wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie den neuen, höheren Zusatzbeitrag Ihrer alten Kasse zahlen. Das Sonderkündigungsrecht gilt übrigens auch bei Wahltarifen, selbst wenn im Rahmen des Tarifs für einen bestimmten Zeitraum ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde.

    So wechseln Sie zur neuen Kasse

    Die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse kann oft ganz einfach auf der Internetseite des Versicherers beantragt werden. Alternativ ist natürlich auch ein schriftlicher Antrag möglich – hierfür stellen die meisten Versicherungen Musterschreiben auf ihrer Webseite zur Verfügung. Für den Antrag sind neben Ihren persönlichen Daten auch noch die Rentenversicherungsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer erforderlich, außerdem müssen Sie Ihre aktuelle Versicherung und Ihren Arbeitgeber angeben.

    Hat die neue Kasse den Antrag bearbeitet und Sie als neues Mitglied akzeptiert, erhalten Sie eine Mitgliedschaftsbescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, der sich dann zum Wechseltermin um die Anmeldung bei der neuen und die Abmeldung bei der alten Kasse kümmert.

    Übrigens: Gesetzliche Krankenkassen dürfen grundsätzlich keine Mitgliedsanträge ablehnen – nur wenn die Kasse auf eine bestimmte Region oder einen bestimmten Berufskreis (bei Betriebskrankenkassen beispielsweise die Mitarbeiter einer Firma) beschränkt ist, darf Personen die Mitgliedschaft verweigert werden. Sollten Sie versehentlich die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse beantragt haben, die Sie nicht aufnimmt, ist das allerdings kein größeres Problem, denn in diesem Fall bleiben Sie – trotz der Kündigung – Mitglied Ihrer alten Krankenkasse.

    Achtung: Bindungsfrist beachten

    Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse ist mit acht Wochen angenehm kurz – da der Gesetzgeber aber verhindern möchte, dass Versicherte ständig den Anbieter wechseln, um sich beispielsweise Prämien zu sichern, hat er eine sogenannte Bindungsfrist von 18 Monaten festgelegt. Nach einem Wechsel sind Sie also anderthalb Jahre an die neue Krankenkasse gebunden, bevor Sie erneut wechseln können.

    Es gibt allerdings einige Ausnahmen, die die Bindungsfristen außer Kraft setzen:

    • Sonderkündigung aufgrund der Erhöhung des Zusatzbeitrags
    • Wegfall der Versicherungspflicht aufgrund der Überschreitung der Einkommens-Versicherungsgrenze
    • Beendigung der Mitgliedschaft zur Gründung einer Familienversicherung

    Krankenkasse wechseln und Prämie sichern?

    In der Vergangenheit haben viele Krankenversicherungen versucht, Mitglieder mit Prämienausschüttung zu werben – die Krankenkasse zahlte den Mitgliedern dann am Ende des Jahres einen Teil der Beiträge zurück. Dies ist seit 2015 nicht mehr möglich, allerdings versuchen die Kassen die Kunden auch weiterhin mit Bonusprogrammen und erweiterten Zusatzleistungen zu ködern. So gibt es beispielsweise Kassen, die damit werben, die Kosten für professionelle Zahnreinigungen zu übernehmen. Andere Kassen zahlen ihren Mitgliedern Boni, wenn sie nachweislich regelmäßig Sport treiben, ihr Gewicht auf einem gesunden Maß halten oder alljährlich bestimmte Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen.

    Oft kommen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen so in den Genuss von Leistungen, die sonst Privatversicherten vorbehalten sind. Wenn Sie jetzt aber als Mitglied einer PKV an einen Wechsel in die gesetzliche Kasse Nachdenken, gibt es eine schlechte Nachricht für Sie: Ein solcher Wechsel gestaltet sich meist sehr schwierig und ist nur unter sehr bestimmten Bedingungen möglich.

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