Unfallversicherung: Sinnvoller Schutz oder nicht?

Eine private Unfallversicherung springt dann ein, wenn Sie oder in Ihrer Police Mitversicherte verunglücken. Abgedeckt werden in der Regel die medizinischen Kosten sowie die finanziellen Folgen eines Unfalls. Unfallversicherungen greifen auch bei Invalidität und Tod.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: August 14, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Im Vergleich zu Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen bieten Unfallversicherungen aber einen weniger umfangreichen Schutz. So sind etwa 90 Prozent aller Berufsunfähigkeiten auf Erkrankungen zurückzuführen, gegen die Unfallversicherungen nicht absichern.

    In Deutschland sind Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle am Arbeitsplatz, auf dem Arbeitsweg und Berufskrankheiten ab. Häufiger passieren Unfälle jedoch in der Freizeit. Wer sich dagegen absichern will, benötigt eine private Unfallversicherung.

    Als Basisleistung einer privaten Unfallversicherung gilt die Invaliditätsleistung. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine finanzielle Leistung, bei der die Leistungshöhe abhängig von der gewählten Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung und der gewählten Progression ist. Zu den weiteren Leistungen, die durch eine Unfallversicherung abgedeckt sind, gehören die Todesfallleistung, Krankenhaustage- und Genesungsgeld und die Unfallrente. Zudem können auch Leistungen wie Rehabeihilfe, Bergungskosten sowie Unfall-Assistent abgeschlossen werden.
    Der wichtigste Vertragsteil bei der Unfallversicherung ist die vereinbarte Versicherungssumme. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Leistungsanteile, die bei verschiedenen Invaliditätsgraden ausgezahlt werden. Sie sollten sich daher bei der Wahl der Unfallversicherung nicht nur an niedrigen Beiträgen orientieren. 

    Ist die Unfallversicherung sinnvoll?

    In Deutschland ist jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, gesetzlich unfallversichert. Unter den Schutz fallen auch Schüler, Studenten, Kinder in Tageseinrichtungen, Landwirte und deren Familienangehörige, Helfer bei Unglücksfällen, nicht-erwerbstätige Pflegende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie freiwillig versicherte Selbstständige.

    Bis auf Letztere sind alle Personengruppen automatisch unfallversichert. Die Beiträge werden komplett vom Arbeitgeber beziehungsweise der jeweiligen Einrichtung gezahlt.

    Die gesetzliche Unfallversicherung deckt folgende Bereiche ab:

    • Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder zurück passieren. Auch Umwege sind mitversichert, wenn Sie Kinder zur Kindertagesstätte, Kindergarten oder Schule bringen beziehungsweise abholen.

    • Unfälle am Arbeitsplatz. Dazu gehören auch Tätigkeiten, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses ausgeführt werden, sowie Unfälle und Verletzungen beim Betriebssport, bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern.

    • Berufskrankheiten. Darunter versteht man Krankheiten und Leiden, die auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind und die in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind. Ein Beispiel ist der Bandscheibenvorfall eines Paketzustellers.

    Wann ist eine private Unfallversicherung notwendig?

    Eine private Unfallversicherung ist für all diejenigen sinnvoll, die auch bei Unfällen zu Hause und in der Freizeit, rund um die Uhr und weltweit abgesichert sein wollen. Empfehlenswert ist die Erweiterung des gesetzlichen Unfallschutzes auch für Personen mit einem risikoreichen Hobby, zum Beispiel Motorradfahrer, Wintersportler, Mountainbiker und Ähnliches.

    Menschen mit erhöhtem Unfallrisiko sollten jedoch abklären, ob Sie im Zweifelsfall überhaupt unter den Versicherungsschutz fallen. So schließen viele Versicherer Luft- und, motorisierten Rennsport sowie einige weitere Risikosportarten aus oder verlangen dafür den Abschluss eines Zusatzpakets. Je nach Anbieter kann bereits Reiten unter Risikosport fallen.

    Sinnvoll kann eine private Unfallversicherung auch für Senioren und Kinder sein. Viele Stürze können schwerwiegende Verletzungen oder sogar die Invalidität zur Folge haben. Auch für Hausfrauen und Hausmänner ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Schließlich passieren die meisten Unfälle im Haushalt. 

    Leistungen bei der privaten Unfallversicherung

    1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Heilbehandlungen
    • Erstversorgung, ärztliche und zahnärztliche Behandlung
    • Versorgung mit Arzneimitteln und entsprechenden Therapieangeboten
    • Versorgung mit Hilfsmitteln
    • häusliche Krankenpflege
    • Arbeitstherapie und Belastungserprobung
    1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Trainingsangebote und Beratung
    • Zuschüsse an den Arbeitgeber
    • Umgestaltung des Arbeitsplatzes
    • Schulungsangebote
    1. Leistungen zur Teilhabe des sozialen Lebens
    • Erwerb praktischer Fähigkeiten
    • Verständigung mit dem sozialen Umfeld
    • Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung
    • selbstbestimmtes Leben in betreuten Wohneinrichtungen
    • Teilhabe am kulturellen und gemeinschaftlichen Leben
    1. ergänzende Leistungen
    • Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht
    • Reisekosten für Umsetzung der Leistungen
    • Betriebs- sowie Haushaltshilfe
    • Kinderbetreuungskosten
    • Kraftfahrzeughilfe
    1. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
    • Gewährung von Pflegegeld
    • Pflegekraft (Hauspflege)
    1. Geldleistungen
    • Verletztengeld und Übergangsgeld während Arbeitsunfähigkeit
    • Versichertenrente
    • Hinterbliebenenleistungen wie Sterbegeld, Witwen- und Waisenrenten

    Wahl der Versicherungssumme

    Achten Sie darauf, dass Sie die Versicherungssumme nicht zu gering wählen. Kalkulieren Sie, welche Kosten anfallen, falls Sie aufgrund eines Unfalls unter bleibenden Schäden leiden. Zu Umbaumaßnahmen im Haus und Pflegepersonal kommen laufende Kosten bei einem Gehaltsverlust. Verbraucherschützer empfehlen, mindestens das dreifache, bei jungen Versicherten sogar das sechsfache Jahreseinkommen abzusichern.

    Wie schwer muss ein Unfall sein, damit die Unfallversicherung greift?

    Auch dies kann individuell festgelegt werden. Die gesetzliche Vorgabe ist, dass innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Invalidität eingetreten sein muss. Spätestens vor Ablauf einer weiteren Frist von drei Monaten muss ein Arzt diese festgestellt haben.

    Private Unfallversicherer zahlen in fast allen Fällen nur bei schweren Unfällen, die bleibende Folgen haben ─ häufig muss eine Invalidität von mindestens 25 Prozent gegeben sein, damit die Versicherung einspringt. Ein Beinbruch ist in der Regel also nicht gedeckt. Jedoch übernehmen immer mehr Anbieter auch Behandlungs- und Rehabilitationskosten, damit es erst gar nicht zu bleibenden Schäden kommt.

    Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung

    Das Risiko, einen schweren Unfall mit Behinderungsfolge zu erleiden, wird oft überschätzt. Laut Statistischem Bundesamt gehen nur zwei Prozent aller Schwerbehinderungen auf einen Unfall zurück. Mit Abstand die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind schwere Erkrankungen, die aber nicht von der Unfallversicherung gedeckt sind. Eine private Unfallversicherung sollte daher eine Ergänzung, aber kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

    Lohnt sich eine private Unfallversicherung für Kinder?

    Für Kinder gibt es hingegen keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Falls ein Kind aufgrund eines Unfalls behindert wird, müssen Eltern ein Leben lang für den Unterhalt und die Betreuung aufkommen. Daher ist auch der Kapitalbedarf bei einer privaten Unfallversicherung für Kinder sehr hoch. Unter diesem Gesichtspunkt kann sich eine Kinderunfallversicherung durchaus lohnen.

    Hinzu kommt, dass Kindern die Gefährlichkeit ihres Handelns häufig nicht bewusst ist. Meist sind zwar nur leichtere Blessuren Folgen unüberlegten Handelns des Nachwuchses, doch das Risiko schwerwiegender Verletzungen ist auch bei Kindern gegeben.

    Dies sollten Sie bei der Abwägung des Für und Wider einer Kinderunfallversicherung im Hinterkopf behalten. Hinzu kommt, dass Kinder eher in der Freizeit verunfallen als in der Schule oder in der Kita ─ also außerhalb des Wirkungsbereichs der gesetzlichen Unfallversicherung.

    Unfallversicherung: Sinnvoll für mich?

    Ob eine Unfallversicherung für Sie persönlich sinnvoll ist, hängt ganz von Ihrem individuellen Risiko und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Malen Sie sich das schlimmste Szenario aus und überlegen Sie, ob Sie auch anderweitig gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls mit bleibenden Schäden gerüstet sind. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt zwar eine lebenslange Rente aus, übernimmt jedoch nicht möglicherweise anfallende Umbaumaßnahmen, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs und dergleichen.

    Bestimmen Sie Ihren Kapitalbedarf aufgrund der Grundinvaliditätssumme, die im Ernstfall ausgezahlt wird. Als Faustregel gilt:

    • Bei 20- bis 30-Jährigen sollte diese das Sechsfache des Bruttojahreseinkommens betragen
    • Bei 30- bis 40-Jährigen das Fünffache
    • Bei 40- bis 50-Jährigen das Vierfache
    • Bei 50-Jährigen und Älteren das Dreifache
    • Senioren sollten eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro wählen
    • Für Kinder sollte sie 150.000 Euro aufwärts betragen.

    Die genauen Konditionen hängen zudem von Ihrer Risikoeinstufung und den gewünschten Zusatzleistungen ab.

    Vergleich von Tarifen und Leistungen

    Beim Anbietervergleich sollten Sie auf die folgende Leistungs- und Bedingungsmerkmale achten.

    Was wird als Unfall anerkannt?

    Einen Unfall erkennen Versicherer in der Regel nur dann als solchen an, wenn er plötzlich auftritt, es sich um ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis handelt und nicht freiwillig in Kauf genommen wurde. Dies schließt zum Beispiel Leistungen bei Erfrierungen (nicht plötzlich), Vergiftungen (keine von außen kommende Einwirkung auf den Körper) und Selbstverletzungen (freiwillig) aus.

    Achten Sie darauf, dass der Tarif auch Unfälle aufgrund von Eigenbewegung (wenn Sie stürzen) und erhöhter Kraftanstrengung (wenn Sie beim Umzug einen Bandscheibenschaden erleiden) abdeckt. Viele Anbieter haben eine Alkoholklausel im Vertrag und übernehmen keine Unfälle, die generell unter Alkoholeinfluss generell oder ab einer bestimmten Promillegrenze geschehen sind.

    Manche Anbieter zahlen auch dann, wenn Sie aufgrund von Schlaganfall oder Herzinfarkt verunglücken. Da diese Erkrankungen immer häufiger auftreten, kann der Abschluss eines solchen Vertrages durchaus sinnvoll sein.

    Wie lange bestehen Invaliditätsansprüche?

    Kommt es innerhalb eines Jahres nach einem Unfall zu dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, also einer Invalidität, erfolgt die Auszahlung einer Invaliditätssumme. Der Grad einer Invalidität wird vom erstbehandelten Arzt bzw. dem Hausarzt ermittelt. Außerdem kann die Versicherungsgesellschaft einen unabhängigen Arzt damit beauftragen, den Invaliditätsgrad zu bestimmen.
    Laut Gesetz muss der Unfallversicherer zahlen, wenn innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Invalidität eintritt. Manche Versicherer bieten auch längere Fristen an. Dies kann sinnvoll sein, denn oft werden dauerhafte Schäden erst bei Nachfolgeuntersuchungen festgestellt oder die Genesung schreitet anfangs gut voran, bis sich herausstellt, dass der Verunfallte doch dauerhaft behindert bleiben wird.

    Gliedertaxe

    Die Gliedertaxe gibt an, wie viel finanzielle Entschädigung Sie für den Verlust oder die Beeinträchtigung der Funktion bestimmter Körperteile erhalten. Für jeden Körperteil wird ein Invaliditätsgrad festgelegt.

    Beispiel: Wenn Sie Ihr Gehör auf einem Ohr verlieren, entspricht dies einer 30-prozentigen Invalidität und Sie erhalten 30 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Folgende Tabelle gibt die Richtwerte an, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft festgelegt hat. Sie sollten keinen Anbieter wählen, der eine niedrigere Gliedertaxe  vorsieht.

    Körperteil Invaliditäsgrad
    Arm im Schultergelenk 70 Prozent
    Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 Prozent
    Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60 Prozent
    Hand im Handgelenk 55 Prozent
    Daumen 20 Prozent
    Zeigefinger 10 Prozent
    andere Finger 5 Prozent
    Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 Prozent
    Bein bis zur Mitte des Oberschenkels  60 Prozent
    Bein unterhalb des Knies> 50 Prozent
    Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 Prozent
    Fuß 40 Prozent
    große Zehe 5 Prozent
    andere Zehen 2 Prozent
    Auge 50 Prozent
    Gehör auf einem Ohr 30 Prozent
    Geruchssinn 10 Prozent
    Geschmackssinn 5 Prozent

    Weiterführende Information zur Bedeutung der Gliedertaxe finden Sie im ausführlichen FinanceScout24-Ratgeber zu diesem Thema.

    Progression

    Höhere Auszahlungen sind dann möglich, wenn Sie durch Progression die Grundinvaliditätssumme erhöhen. Angenommen Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 vereinbart. Beim Verlust des Gehörs auf einem Ohr erhalten Sie in diesem Fall 30.000 Euro. Wenn Sie sich aber für einen Progressionstarif entschieden haben, können Sie ein Vielfaches des Betrags erhalten, beispielsweise das Dreifache, also 90.000 Euro, bei einer Progression von 300 Prozent. Manche Versicherer bieten bis zu 1.000-prozentige Progressionen.

    Beachten Sie jedoch, dass mit der Progression auch die Prämien steigen. Empfehlenswert sind Progressionen von 300 bis 350 Prozent. Anstatt eine noch höhere Progression zu wählen, sollten Sie im Zweifelsfall besser die Versicherungssumme erhöhen.

    Todesfallsumme

    Ebenfalls wichtig bei der Wahl einer Unfallversicherung ist die Todesfallsumme, die Ihren Angehörigen ausgezahlt wird, wenn Sie bei einem Unfall ums Leben kommen. Sie sollte mindestens 100.000 Euro betragen.

    Krankenhaustage- und Genesungsgeld

    Auf diese Zusatzleistung können Sie am ehesten verzichten. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten bei einem unfallbedingten Ausfall Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Privat Krankenversicherte sind mit einer Krankentagegeldversicherung meist besser beraten.

    Unfallrente

    Wenn die Invalidität dauerhaft ist und 50 Prozent übersteigt, können Sie sich die Versicherungssumme in Form einer monatlichen Rente auszahlen lassen. Da auch diese Option die Beiträge wesentlich erhöht, sollten Sie lieber auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung setzen und die Unfallversicherung mit Einmalzahlungen abschließen, die beispielsweise nötig sind, um Ihr Haus behindertengerecht umbauen zu lassen. In den meisten Fällen entsteht nämlich unmittelbar nach dem Unfall ein erhöhter Kapitalbedarf.

    Übergangsleistung

    Eine Übergangsleistung hilft dabei, die Zeit zwischen Unfall und Feststellung der Invalidität zu überbrücken. Sie wird dann gezahlt, wenn sechs Monate nach einem Unfall Ihre Leistungsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingeschränkt ist. Wenn Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung sowie Krankengeld haben und anderweitige finanzielle Reserven für kurzfristige Anschaffungen haben, können Sie auf diese Leistung verzichten.

    Kosmetische Operationen

    Wer nach einem Unfall unschöne Narben mit sich trägt oder wenn Ihnen aufgrund dessen Zähne fehlen, kann von dieser Leistung profitieren. Kosmetische Operationen werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und auch Zahnersatz ist nur mit hoher Eigenleistung möglich. Wenn Sie in einer privaten Krankenkasse versichert sind, sollten Sie überprüfen, ob Ihre Police kosmetische Maßnahmen enthält und Sie gegebenenfalls bei der Unfallversicherung auf diesen Bereich verzichten können.

    Bergungskosten

    Wenn Sie sich häufig in den Bergen aufhalten, kann sich diese Zusatzleistung auszahlen. Bei einer aufwendigen Suchaktion und einer Hubschrauberbergung können leicht Kosten im drei- bis vierstellen Bereich entstehen. Bei vielen privaten Unfallversicherungen sind Bergungskosten bis zu 3.000 Euro im Basisangebot enthalten. Höhere Leistungen sind nur sinnvoll, wenn Sie auch in sehr schwer erreichbaren Gegenden unterwegs sind.

    Beitragsrückgewähr

    Unfallversicherer, die eine Prämienrückzahlung bei Unfallfreiheit bis zum Vertragsende versprechen, sind mit Vorsicht zu genießen. Oft sind die monatlichen Beiträge exorbitant höher und die Zinsen fallen mager aus. Legen Sie das Geld besser in Anlageformen mit höherer Rendite an.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten