Wichtige Versicherungen für Selbstständige

Selbstständige und Existenzgründer gehen nicht nur ein unternehmerisches Wagnis ein, sondern sehen sich auch mit weiteren betrieblichen und privaten Risiken konfrontiert. Zu unterscheiden sind dabei Risiken, die zwangsläufig abzusichern sind und solche, die Sie als Freiberufler abhängig von Ihrer individuellen Situation in Erwägung ziehen sollten. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen, welche dringend empfehlenswert sind – und welche nicht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Mit der Selbstständigkeit profitieren Arbeitnehmer im Gegensatz zu Angestellten von beruflicher Freiheit, flexiblen Arbeitszeiten und einem größeren Entscheidungsspielraum im Job. Allerdings müssen Freiberufler und Existenzgründer dafür auch selbst für ihre Versicherungskosten aufkommen, während Angestellte sich beispielsweise die Abgaben an die Krankenversicherung mit dem Arbeitgeber teilen.

    Schließlich haben Selbstständige keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Krankheitsbedingte Ausfälle können damit schnell existenzbedrohlich werden, da es – anders als bei Angestellten – keinen Arbeitgeber gibt, der die weitere Gehaltszahlung für bis zu sechs Wochen garantiert, noch die Krankenversicherung zahlt.

    Die Krankenversicherung kann für diese zusätzlichen finanziellen Risiken der Selbstständigkeit aus eigener Tasche bis zu 500 Euro monatlich kosten, und auch die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung schlägt unter Umständen mit mehreren hundert Euro zu Buche. Gerade in der Gründungsphase sind die finanziellen Möglichkeiten jedoch begrenzt.

    Selbstständige müssen die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Versicherungstarif deshalb genauestens abwägen, um ausschließlich die für sie sinnvollen Versicherungen zu den günstigsten Konditionen abzuschließen.

    Warum Versicherungen besonders für Selbstständige wichtig sind

    Selbstständige tragen unternehmerische, betriebliche und persönliche Risiken, die sich gegenseitig bedingen und im äußersten Fall zur Existenzbedrohung führen können: Ein krankheitsbedingter Ausfall, anfallende Kosten bei Rechtsstreitigkeiten sowie bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können die Existenz des Unternehmens bedrohen.

    Eine Unterversicherung bedeutet in diesem Fall schnell das finanzielle Aus für den Freiberufler. Folgende Versicherungen sind für Selbstständige wichtig:

    • Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)
    • Versicherung für den Verdienst bei Krankheit (Krankentagegeld)
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Privat- sowie Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung
    • Rechtsschutzversicherung

    Zudem müssen sich Selbstständige um eine private Altersvorsorge kümmern, um später von einer ausreichenden Rente profitieren zu können.

    Pflicht: Kranken- und Pflegeversicherung

    Die Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Dabei können auch Existenzgründer zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV) frei wählen. Diese Wahl muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit erfolgen, andernfalls werden Selbstständige automatisch privat krankenversichert.

    Pflege- an Krankenversicherung gekoppelt

    Der Abschluss einer GKV ist automatisch an den Abschluss einer gesetzlichen Pflegeversicherung gekoppelt. Gleiches gilt für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Über Eltern oder Ehepartner Versicherte sind dementsprechend nicht selbst beitragspflichtig – weder für die Kranken- noch für die Pflegeversicherung.

    Weil ein späterer Wechsel nicht oder nicht ohne Komplikationen möglich ist, gilt es, die Entscheidung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gründlich abzuwägen. Eine attraktive Alternative kann schließlich auch der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung sein. Je nach persönlicher Situation bergen die verschiedenen Versicherungsarten Vor- und Nachteile.

    Selbstständig und gesetzlich versichert

    Vorteile

    Der Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung bringt für Selbstständige zwei wesentliche Vorteile mit sich:

    • Zum einen sind die Familienmitglieder mit keinem oder geringem Einkommen kostenlos mitversichert.
    • Zum anderen ist die Beitragshöhe abhängig vom Erwerbseinkommen des Versicherten. Dadurch fällt mit sinkendem Einkommen, beispielsweise bei einer Berufsunfähigkeit oder im Ruhestand, der Beitrag, oder wird bei längerer Krankheit gar vollständig ausgesetzt.

    Nachteile

    Ebenso kann sich die GKV auch finanziell nachteilig auf den selbstständigen Versicherten auswirken.

    • Dazu zählen potentielle Leistungseinschränkung und zusätzliche Kosten bei bestimmten Medikamenten, stationärer Behandlung sowie bei Zahnersatzleistungen oder Heilpraktiker-Anwendungen.
    • Auch Auslandsaufenthalte werden zumeist nicht im Leistungszentrum der GKV berücksichtigt.
    • Lange Kündigungsfristen schränken zudem die Flexibilität der Verbraucher ein.
    • Weil Freiberufler keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben, profitieren Sie nicht vom ermäßigten Beitrag der GKV von 14 Prozent, sondern zahlen den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Um wie ein Arbeitnehmer Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten, müssen Sie den regulären Beitragssatz außerdem über eine Wahlerklärung formlos beantragen.
    • Diese Entscheidung ist für drei Jahre binden. Alternativ können Sie einen Wahltarif abschließen, der den allgemeinen Schutz ergänzt oder ersetzt. Hierin können Ersatzzahlungen vereinbart werden, die das reguläre Krankengeld überbrücken.

    Die Beitragsbemessung der GKV

    Versicherungshöchstsatz

    Bei einem monatlichen Bruttolohnbetrag von 4.237,50 Euro und mehr (Stand: 2016) zahlen Versicherte den Versicherungshöchstsatz. Bei dem ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen plus Pflegeversicherungsbeitrag (2,35 Prozent*) sind das 692,83 Euro plus Zusatzbeitrag.  Mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent sind das 718,26 Euro inklusive Pflegeversicherungsbeitrag und plus Zusatzbeitrag.

    *Kinderlose über 23 Jahre zahlen 0,25 Prozent Zuschlag.

    Mindestbetrag der Bemessungsgrenze

    Bei geringeren Einnahmen kann der Beitrag entsprechend reduziert werden. Allerdings liegt der Mindestbetrag der Beitragsbemessungsgrundlage aktuell (Stand: 2016) bei 2.178,75 Euro, der auch für Versicherte mit weniger Einkommen gilt. Weil Selbstständige über kein fixes Monatsgehalt verfügen, das für eine Beitragsberechnung herangezogen werden kann, gilt zunächst ebendiese Bemessungsgrundlage. Aus einem Beitragssatz von 14,6 Prozent folgt daraus ein Beitrag von 369,30 Euro inklusive Pflegeversicherung und plus Zusatzbeitrag.

    Das Einkommen wird jährlich anhand der jüngsten Steuererklärung geprüft und der Beitrag gegebenenfalls angepasst. Ein Beitragsplus oder -minus wird entsprechend erstattet oder nachgezahlt.

    „Fiktives Mindesteinkommen"

    Gesetzliche Krankenversicherungen legen auch eine Untergrenze fest, die als „fiktives Einkommen“ mit aktuell (Stand: 2016) 968,33 Euro bemessen wird. Sie gilt auch dann, wenn Freiberufler mit ihrem Einkommen unter diese Grenze fallen. Bei dem regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt dies einen monatlichen Beitrag von 164,14 Euro inklusive Pflegeversicherung und plus Zusatzbeitrag.

    Grenzen der Studentenermäßigung

    Selbstversicherte Studenten, die das 30. Lebensjahr bzw. das 14. Fachsemester noch nicht überschritten haben, zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 10,22 Prozent. Anschließend müssen auch sie sich freiwillig versichern und werden mindestens mit dem „fiktiven Einkommen“ berechnet.

    Reduzierte Beitragsbemessungsgrundlage

    Existenzgründer, die einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt erhalten sowie Teilzeitselbstständige können von einer reduzierten Beitragsbemessungsgrundlage von 1452,50 Euro profitieren.

    Die Vorteile und Nachteile der GKV für Selbstständige auf einen Blick:

    Vorteile Nachteile
    • Familienmitglieder mit keinem oder geringem Einkommen sind mitversichert
    • Beitragshöhe ist abhängig vom Erwerbseinkommen
    • Mögliche Leistungseinschränkungen
    • zusätzliche Kosten bei bestimmten Medikamenten, stationärer Behandlung, Heilpraktiker- und Zahnersatzleistungen
    • Vergleichsweise lange Kündigungsfristen
    • Kein gesetzlicher Anspruch auf Krankengeld

    Alternative: Private Krankentagegeld-Versicherung

    Als Alternative zur GKV mit Krankengeldanspruch oder mit Wahltarif kann eine private Krankentagegeld-Versicherung parallel zur GKV abgeschlossen werden. Diese private Zusatzversicherung zahlt Krankentagegeld aus, das früher einsetzt als das gesetzliche Krankengeld. Der Versicherte kann sich damit im Falle eines Verdienstausfalles absichern.

    Sinnvoll sind ein Verzicht auf Krankengeld und der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung dann, wenn bereits vor der siebten Krankheitswoche Leistungen zwingend notwendig werden. Dies ist insbesondere bei Selbstständigen der Fall, weil bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit Lohneinbußen entstehen können.

    Auch Besserverdienende über dem gesetzlichen Versicherungshöchstsatz können die gesetzliche Krankengeldzahlung um das private Krankentagegeld ergänzen.

    Allerdings hängt die Aufnahme in die Krankenzusatzversicherung maßgeblich vom jeweiligen Gesundheitszustand und dem daraus resultierenden Risiko für die Versicherung ab. Bei einem besonders schlechten Gesundheitszustand sollten Betroffene schließlich den Anspruch auf Krankengeld wählen, denn bei der GKV entfällt die Gesundheitsprüfung.

    Selbstständig und privat versichert

    Vorteile

    Privat versicherte Selbstständige profitieren von hoher Flexibilität hinsichtlich der Leistungsanpassung. Wenn Unternehmensgründer in der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit Kosten einsparen wollen, so können Sie sich beispielsweise zunächst für einen günstigen Tarif entscheiden.

    Bei höherer Selbstbeteiligung und entsprechend reduzierten Leistungen kann dieser monatlich deutlich günstiger ausfallen als der gesetzliche Tarif nach dem Mindestbetrag der Bemessungsgrenze.

    Je nach wirtschaftlicher Situation lässt sich der Tarif mit weiteren Leistungen aufstocken, zum Beispiel dann, wenn die Gründungsphase überstanden und die finanziellen Möglichkeiten erweitert sind.

    Zu den weiteren Vorteilen gegenüber der GKV zählen ein erweitertes Leistungsspektrum, die freie Arztwahl, etwaige Privilegien wie kürzere Wartezeiten sowie die mitunter hohe Beitragsrückerstattung, sofern Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

    Basistarif für Selbstständige

    Private Krankenkassen müssen seit 2009 per Gesetz einen Basistarif anbieten, der angelehnt ist an den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Hierin sind keine Risikozuschläge enthalten, eine Gesundheitsprüfung fällt trotzdem an. Die vergleichsweise günstigen Beiträge stellen insbesondere für Freiberufler eine reizvolle Alternative dar.

    Nachteile

    Obgleich Selbstständigen eine Vielzahl von privaten Krankenversicherungen sowie eine entsprechende Vielfalt an Tarifen zur Wahl stehen, ist die Suche nach dem passgenauen Angebot oftmals mit hohem Recherche- und Vergleichsaufwand verbunden.

    Des Weiteren richtet sich die Beitragshöhe in der Regel nach dem Risiko, das der Versicherte durch sein Alter und durch etwaige Vorerkrankungen birgt.

    Für Selbstständige mit verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden kann deshalb der Eintritt in die GKV die günstigere Entscheidung sein. Für Freiberufler ohne Vorerkrankung hingegen kann der Eintritt in die PKV mit vielen Vorteilen einhergehen.

    Die Vor- und Nachteile der PKV für Selbstständige auf einen Blick:

    Vorteile Nachteile
    • Flexible Leistungsanpassung und Festlegung der Selbstbeteiligung
    • Basistarif wählbar
    • Freie Arztwahl
    • Etwaige Privilegien wie verkürzte Wartezeiten beim Arzt
    • Hohe Beitragsrückerstattung
    • Voller Leistungsumfang auch bei Auslandsaufenthalten
    • Hoher Rechercheaufwand für das passgenaue Angebot
    • Beitragshöhe richtet sich nach individuellem Gesundheitsrisiko

    Wechsel zwischen PKV und GKV

    Mit zunehmendem Alter können die Kosten für die PKV deutlich steigen. Ein angestrebter Wechsel von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch mit einigen Hürden verbunden und für Personen über 55 Jahren gar unmöglich. Für jüngere Versicherte ist eine Voraussetzung für die Rückkehr zur GKV häufig die Aufgabe der Selbstständigkeit. Informieren Sie sich vor Abschluss der PKV also unbedingt über etwaige Wechselkonditionen.

    Alternative: Die Künstlersozialkasse

    Freiberufliche Künstler können ihren Krankenkassenbeitrag sowie die Beiträge zur Pflege- und Rentenversicherung halbieren, indem sie der Künstlersozialkasse (KSK) beitreten. Diese übernimmt dann den Arbeitgeberanteil und ist wegen der tendenziell höheren Beiträge insbesondere bei PKV-Versicherten beliebt. Dabei bleibt die Versicherung über die GKV oder PKV bestehen. Aufgenommen werden können unter anderem Journalisten, Schriftsteller, Maler und Bildhauer.

    Das Aufnahmeverfahren kann sich jedoch als langwierig gestalten, Interessenten müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, über die sie sich vorab genauestens informieren sollten.

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Weil die Krankenkasse lediglich für Behandlungs- und Krankenhauskosten aufkommt, sollten Selbstständige zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Diese zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit eine Rente aus, die den laufenden Lebensunterhalt absichert. 

    Die BU kann in Anspruch genommen werden, wenn Betroffene durch Krankheit oder einen Unfall berufsunfähig werden – unabhängig vom Unfallhergang oder Art der Krankheit. Berufsunfähig sind Betroffene dann, wenn sie ihrer Tätigkeit länger als sechs Monate in Folge nicht nachgehen können oder ihnen ein Arzt eine Berufsunfähigkeit attestiert. In der Regel tritt dies ein, wenn Personen zu 50 Prozent nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Tätigkeit auszuüben.

    BU vs. Unfallversicherung

    Gegenüber einer gesetzlichen Unfallversicherung greift die BU bereits bei Berufsunfähigkeit und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit. Erstere bezieht sich auf den zuletzt ausgeübten Beruf.

    Bei einer Berufsunfähigkeit ohne entsprechenden Versicherungsschutz zahlt die Unfallversicherung nicht, solange noch einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden kann.

    Ein Muss: Die private Altersvorsorge

    Zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei durch den Staat geförderte private Altersvorsorgen, bei der einerseits Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, unter Zustimmung mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Andererseits kann auch in einen Riester-Vertrag eingezahlt werden, bei dem das Guthaben zusammen mit der Riester-Zulage in einen Auszahlplan fließt. Aus diesem wird die Riester-Rente anschließend bis zum 85. Lebensjahr gezahlt.
    Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zwei staatlich geförderte Arten der privaten Altersvorsorge. Zum einen haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, in Abstimmung mit ihrem Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abzuschließen. Zum anderen können sie auch in einen Riester-Vertrag einzahlen.

    Einige Berufsgruppen sind als Selbstständige bereits in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu zählen unter anderem:

    • Lehrer und Erzieher (Nachhilfe-Lehrer, Sport-Trainer, Tagesmütter etc.)
    • Heil- und Pflegekräfte (Krankenschwestern, Logopäden etc.)
    • Hebammen und Entbindungspfleger
    • Künstler und Publizisten (Journalisten, Musiker, Schauspieler etc.) (über KSK)
    • Küstenschiffer und Küstenfischer
    • Selbstständige mit einem Arbeitgeber
    • Bestimmte Handwerker (Maurer, Bäcker etc.)

    Mehrfachversicherungspflicht

    Üben Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten aus oder besteht eine Kopplung von Beschäftigungsverhältnis und Selbstständigkeit, kann eine Mehrfachversicherungspflicht entstehen.

    In diesem Fall werden je nach Versicherungspflicht mehrere Renteneinzahlungen nötig, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

    Ein Großteil der Selbstständigen jedoch zahlt nicht pflichtmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung ein und muss sich dementsprechend selbst um die Altersvorsorge kümmern. Andernfalls stehen Betroffene letztlich mit leeren Händen da, es besteht in diesem Fall schließlich kein Anspruch auf Rente – damit drohen die Altersarmut und ein Leben mit Leistungen auf Sozialhilfeniveau.

    Auch die gesetzliche Rente allein ist für Selbstständige oftmals nicht ausreichend. Entsprechende pflichtversicherte Berufsgruppen sollten also ebenso zusätzliche Vorsorgemaßnahmen treffen.  

    Die Absicherungsmöglichkeiten für das Alter

    Neben staatlich geförderten Vorsorgemaßnahmen und privaten Rentenversicherungen können Sie als Selbständiger auch durch Immobilien, Sparverträge und Aktien Geld für das Alter ansparen. Schließlich ist es ebenso möglich, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

    Berufsständische Versorgung

    Ärzte, Notare oder Steuerberater üben sogenannte freie Kammerberufe aus. Anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung ist für sie Mitgliedschaft im entsprechenden berufsständischen Versorgungswerk vorgeschrieben.

    Die Konditionen sind allerdings vergleichbar und so gilt es auch hier, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

    Staatliche Förderung durch Rürup-Rente

    Die private Vorsorge wird staatlich durch die Riester-Rente und Rürup-Rente gefördert. Erstere ist jedoch Angestellten und anderen Pflicht- oder freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorbehalten und für alle anderen Freiberufler ausgeschlossen, sofern der Ehepartner nicht gesetzlich rentenversichert ist. Ihnen bleibt dementsprechend die Rürup-Rente, die mit steuerlichen Anreizen verbunden ist.

    Denn die Beiträge zu dieser Rente können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2016 liegt die Höchstgrenze dabei bei 82 Prozent der Beiträge. Mit jedem weiteren Jahr wird der Sonderausgabenabzug um zwei Prozent angehoben.

    Durch die hohe steuerliche Begünstigung profitieren entsprechend eher besserverdienende Selbstständige als Gering- und Durchschnittsverdiener von der Rürup-Rente.

    Insgesamt stehen drei verschiedene Varianten der Rürup-Rente zur Auswahl:

    1. Klassische Rentenversicherung
    2. Fondsgebundene Rentenversicherung
    3. Sofortrente durch hohe Einmalzahlung

    Mit dem Rentenbeginn wird die Rente dann lebenslang ausgezahlt. Hierfür liegt das Mindestalter bei 62 Jahren. Jedoch fallen die ausgezahlten Rentenleistungen dann unter die Einkommenssteuer.

    Dieser Anteil liegt aktuell (Stand: 2016) bei 72 Prozent, steigt jedoch ebenfalls jährlich um zwei Prozentpunkte. Erst mit Rentenbeginn wird der dann noch steuerfreie Anteil auch für die restliche Laufzeit der Rentenauszahlung festgeschrieben.

    Vorteile Nachteile

    Freiberufler können ihre Einzahlungen flexibel an der jeweiligen Einkommenssituation ausrichten:

    • Es gibt keinen Mindestbeitrag.
    • Erbschaften können ebenso vertraglich eingeschlossen werden wie eine Hinterbliebenenrente.
    • Integrierbar ist zudem eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
    • Auszahlung frühestens mit 62 Jahren
    • Im Todesfall ist das Kapital nicht vererbbar, außer bei vereinbarter Hinterbliebenenversorgung.
    • In den meisten Fällen eine lebenslange Police-Bindung festgeschrieben und ein Anbieterwechsel damit ausgeschlossen.
    • Verluste bei fondsgebundener Variante möglich

    Versicherungen ohne staatliche Förderung: Die kapitalbildende Lebensversicherung

    Der entscheidende Vorteil bei einer Lebensversicherung besteht darin, dass Anlegern kein Verlust droht, sofern sie die vereinbarte Laufzeit erfüllen. Mit einem aktuell niedrigen Garantiezins von 1,25 Prozent (Stand: 2016) allerdings gestaltet sich die Rendite vergleichsweise gering.

    Für Selbstständige ist der Abschluss einer Lebens- oder Kapitallebensversicherung auch laut Verbraucherschützern daher derzeit nicht empfehlenswert.

    Risikolebensversicherung

    Die Risikolebensversicherung dient nicht der eigenen Altersvorsorge, sondern sichert im Todesfall die Hinterbliebenen ab. Häufig sind dies die Ehepartner, Kinder oder auch Geschäftspartner. Sobald alle Nachweise über den Todesfall überprüft wurden, wird die Versicherungssumme ausgezahlt.

    Sparkonten

    Eine weitere Form der Altersvorsorge sind Sparkonten und -verträge. Banken und Versicherer bieten hierzu verschiedene Produkte an, bei denen eingezahltes Geld angespart und durch Verzinsung vermehrt werden kann.

    Risikoarme Geldanlagen wie Festgeld, Sparbrief oder Bundesschatzbrief werfen außerdem tendenziell eine höhere Rendite ab als Lebens- und Kapitallebensversicherungen.

    Aktien

    Eine höhere Rendite lässt sich mit Aktien- und Investmentfonds sowie Zertifikaten und Unternehmensanleihen erzielen. Allerdings ist diese Form der Altersvorsorge mit mehr Risiko verbunden. Dafür bestehen weder Vertragslaufzeiten noch Abschluss- oder Vertriebsgebühren.

    Weil Einbrüche auf den Kapitalmärkten auf langfristige Sicht zumeist ausgeglichen werden können, sollten sich in erster Linie junge Freiberufler mit dieser Form der Altersvorsorge auseinandersetzen.

    Ältere Selbstständige hingegen sollten demnach eher auf Bundesanleihen oder Festgeldkonten setzen, um das Verlustrisiko gering zu halten. Schließlich haben sie in der Regel weniger Zeit, Flauten auf dem Aktienmarkt auszusitzen.

    Generell gilt jedoch: Erspartes sollte auf verschiedene Anlageformen verwendet werden und nicht allein in den risikobehafteten Kapitalmarkt fließen.

    Immobilien

    Auch die Investition in Immobilien kann sich im Alter bezahlt machen. Eine gestiegene Nachfrage sorgt derzeit für hohe Renditen. Außerdem sind Immobilien vererbbar.

    Allerdings handelt es sich um eine kostenintensive Anlageform, schließlich fallen in der Regel monatlich laufende Kosten für die Rückzahlung von Krediten an. Daher ist sie eher für ältere Selbstständige mit mehr Eigenkapital empfehlenswert. Wenn Sie sich dazu entschließen, einen Kredit aufzunehmen, führen Sie zunächst einen Kreditvergleich durch.

    Dringend empfohlen: Private Haftpflichtversicherung

    Die private Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland nicht zu den Pflichtversicherungen. Dennoch handelt es sich dabei um eine der wichtigsten Versicherungen – für jeden, ob Freiberufler oder Arbeitnehmer. Denn abgesichert werden mit ihr Haftungsrisiken, die durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.

    Schadenverursacher haften ansonsten in unbegrenzter Höhe, sodass im äußersten Fall die unternehmerische und private Existenz bedroht wird.

    Die private Haftpflichtversicherung deckt alle Freizeitbereiche ab. Dazu zählen Schäden im familiären Raum, zum Beispiel bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht. Inkludiert sind zudem Haftungen für Bauherren, Wohnungseigentümer oder Vermieter sowie Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr. Auch einige Sportarten sind mit der privaten Haftpflicht geschützt.

    Tierhalter sind dagegen nur eingeschränkt versichert, Fahrzeughalter hingegen sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Personen- Sach- und Vermögensschäden abzusichern.

    Welche zusätzlichen Haftpflichtversicherungen benötigen Selbstständige?

    Weil die private Haftpflichtversicherung demnach lediglich den privaten Bereich einer Person abdeckt, müssen berufsbezogene Risiken durch zusätzliche Versicherungen abgedeckt werden. Ansonsten droht im schlimmsten Fall der finanzielle Ruin.

    Berufshaftpflichtversicherung

    Für einige Selbstständige ist beispielsweise eine Berufshaftpflichtversicherung existenziell wichtig – und ebenso gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu zählen:

    • Rechtsanwälte
    • Steuerberater
    • Notare

    Sie benötigen eine solche Versicherung, um eine Berufszulassung zu erhalten. Die Berufe schließen Beratungstätigkeiten und unter Umständen die Verwaltung hoher Vermögen von Klienten ein. Eine falsche Beratung kann dementsprechend zu hohen finanziellen Schäden führen.

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Hier empfiehlt sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, durch die speziell Vermögensschäden abgesichert werden.

    Diese Haftpflichtversicherung deckt im Allgemeinen berufliche Verstöße sowie Ereignisse ab, bei denen Selbstständige an Dritten einen finanziellen Schaden verursachen. Außerdem sind auch bestimmte Eigenschäden mitversichert.

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Zwar ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht per Gesetz verpflichtend, dennoch sollten Selbstständige sie abschließen. Sie übernimmt Schäden, die Dritten bei der betrieblichen Tätigkeit entstehen, inklusive Schäden, die Mitarbeiter im Rahmen der Tätigkeit verursachen. Darunter fallen Personenschäden, Sachschäden sowie auch Vermögensschäden.

    Die Prämie ist von der individuellen Situation des Unternehmens und Selbstständigen abhängig. Ausschlaggebend ist die Umsatzsumme und Mitarbeiterzahl. Auch die Art des Unternehmens und die Deckungssumme bestimmen letztlich die Beitragshöhe mit.  

    Berufs- und Betriebshaftpflicht als gekoppelter Tarif

    Weil sich die Berufs- und die Betriebshaftpflicht nicht immer trennscharf unterscheiden lassen, können Selbstständige von Tarifen Gebrauch machen, die beide Haftpflichtversicherungen verbindet.

    Produkthaftpflicht

    Per Gesetz sind Sie als Selbstständiger für Produktfehler verantwortlich und müssen demnach auch finanziell in vollem Umfang haften. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, sollte ein Produkt fehlerhaft sein und somit Personen- oder Sachschäden verursachen. Als Grundlage dient neben dem BGB auch das Produkthaftungsgesetz.

    Bestimmte Risiken sind mit der Betriebshaftpflichtversicherung bereits geschützt. Die Produkthaftpflichtversicherung gilt deshalb als optionaler Zusatz.

    Sie kommt für Schäden auf, die entstehen, wenn die Produktion bereits abgeschlossen und das Produkt ausgeliefert ist. Sie benötigen Sie also, sofern Sie Produkte herstellen, weiterverarbeiten und an Kunden weitergeben. Eingeschlossen sind dabei auch Rohstofflieferungen an andere Betriebe.

    Nützlich: Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

    Verfahrenskosten, Zeugengelder, Gebühren für Rechtsanwälte und Schriftstücke – bei Rechtsstreitigkeiten können auf Selbstständige unter Umständen hohe Geldbeträge fällig werden. Nicht selten wirkt sich dies auch auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens aus oder kann gar existenzbedrohlich sein.

    Möglicherweise kommt es zu Auseinandersetzungen mit Auftraggebern oder Lieferanten. Beschäftigen Sie als selbstständiger Unternehmen Mitarbeiter, drohen auch hier Rechtsstreitigkeiten, zum Beispiel bei einer Kündigung. Um sich gegen solche Szenarien abzusichern, empfiehlt sich für Freiberufler eine Rechtsschutzversicherung, die für sämtliche Verfahrenskosten aufkommt. Dazu zählen:

    • Gesetzliche Anwaltsgebühren
    • Kosten für Sachverständiger und Zeugen
    • Gerichtskosten
    • Kosten der Gegenseite

    Hierzu reicht eine private Rechtsschutzversicherung nicht aus. Selbstständige müssen eine spezielle Firmenrechtsschutzversicherung abschließen, um sich bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit abzusichern.

    Firmenrechtsschutz vs. Berufsrechtsschutz

    Firmen- bzw. Gewerberechtsschutzversicherungen sind geeignet für Gewerbetreibende, Freiberufler, sowie Einzel-, Klein- bis Großunternehmer.

    Der Berufsrechtsschutz kommt dagegen für Angestellte, Beamte und weitere Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Frage.

    Die Tarife sind je nach individueller Situation flexibel verhandelbar. Grundsätzlich bietet der Versicherer Schutz in folgenden Rechtsbereichen:

    • Arbeitsrecht
    • Steuer- und Verwaltungsrecht
    • Immobilienrecht
    • Vertragsrecht für Nebengeschäft

    Ausgeschlossen von den Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung sind folgende Rechtsbereiche:

    • Urheber-, Patent-, Marken- und Bildrechte
    • Gesellschafterrecht (Streit zweier Gesellschaftern um Unternehmensanteile)
    • Insolvenzrecht
    • Vertragsrecht für Hauptgeschäfte (Streit mit Auftraggebern, Lieferanten etc.); Heilberufe ausgenommen

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