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Tierversicherung

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 01, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Tierversicherung

    • Teils Versicherungspflicht
      Wer sich ein Tier anschafft, sollte sich darüber informieren, ob in seinem Bundesland eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, etwa für Hunde. In so einem Fall führt selten ein Weg an der Versicherung vorbei.
    • Kleintiere benötigen keine Tierhaftpflicht
      Katzen, Kaninchen und Vögel benötigen keine spezielle Tierhaftpflichtversicherung, da diese Tiere in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
    • Ausreichend hohe Deckungssumme
      Wählen Sie eine Deckungssumme von mindestens 4 Millionen Euro, sodass Sie im Schadensfalls nicht selbst zuzahlen müssen.

    Wer ein Haustier hält, trägt im vollen Umfang Verantwortung für dieses Lebewesen. Dies bedeutet auch, dass der Tierhalter für einen durch das Tier verursachten Schaden haften muss. Tritt ein Pferd aus oder beißt der Hund kräftig zu, können schnell Schäden bis in Millionenhöhe entstehen. Besteht dann kein Schutz durch eine Tierhaftpflichtversicherung, kann es für den Tierbesitzer sehr teuer werden oder im Ernstfall sogar den finanziellen Ruin bedeuten.

    Tierhaftpflichtversicherung: Darum ist sie sinnvoll

    Laut BGB trägt jeder Tierhalter die Verantwortung für sein Tier und muss dessen Verhalten so beeinflussen können, dass fremde Personen nicht verletzt oder geschädigt werden. Aus dem BGB ergibt sich zudem die Pflicht, dass jeder Halter für den durch sein Tier entstandenen Schaden aufkommen muss.

    Tritt Ihr Pferd aus und verletzt dabei eine andere Person, kann dies zu schlimmen Verletzungen und einem Dienstausfall führen. Infolgedessen entstehen hohe Kosten, vor denen Sie sich mit einer entsprechenden Tierhaftpflichtversicherung schützen können. Diese übernimmt im Schadensfall die Regulierung.

    Wer benötigt eine Tierversicherung?

    Viele Tierhalter sind der Meinung, über ihre private Haftpflichtversicherung gegen Schäden durch Ihr Tier abgesichert zu sein. Dies stimmt so allerdings nicht: Die Haftpflicht springt nur ein, wenn die Schäden von Kleintieren wie Katzen, Kaninchen oder Wellensittichen verursacht wurden.

    Wer einen Hund, Pferde oder andere Zug- und Nutztiere besitzt, muss für diese Tiere eine separate Police abschließen. So ist es in einigen Bundesländern sogar Pflicht, eine Hundehaftpflicht abzuschließen.

    Tierhaftpflicht: In diesen Bundesländern gilt Versicherungspflicht

    In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Hundehalter zu einer Tierhaftpflichtversicherung verpflichtet. Dazu gilt in acht weiteren Bundesländern eine Hundehaftpflicht für bestimmte Rassen, die zu den Kampf- bzw. Listenhunden zählen. Leben Sie in einem Bundesland ohne gesetzliche Versicherungspflicht, ist es dennoch ratsam, einen Versicherungsvertrag für Ihren Hund abzuschließen.

    Auch wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Hund hervorragend erzogen ist, kann es immer zu Situationen kommen, in denen Ihr Hund nicht wie erwartet reagiert. Das gilt sowohl für große als auch für kleine Hunde. Informieren Sie sich also noch vor der Anschaffung eines Hundes über mögliche Versicherungen.

    Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie bewahrt allerdings im Schadensfall vor erheblichen finanziellen Belastungen und ist daher unbedingt zu empfehlen. Pferde sind große und kräftige Tiere, die einen enormen Schaden anrichten können. Sie sind Fluchttiere, die bei Gefahr Ihrem Fluchtinstinkt folgen wollen. Ist dies nicht möglich, kann selbst das ruhigste Pferd in Extremsituationen mit Treten oder Beißen reagieren.

    Wer ist in der Tierhaftpflicht mitversichert?

    Grundsätzlich sind zunächst Sie als Tierhalter in der Tierhaftpflichtversicherung versichert. Doch ist es in der Regel möglich, durch Zusatzpolicen weitere Personen mitzuversichern:

    • Angehörige: Oftmals sind Angehörige als mitversichert aufgeführt. Dies bedeutet, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt, wenn sich das Tier in Obhut eines Angehörigen befindet.
    • Hüter des Hundes oder Pferdes: Durch eine zusätzliche Klausel können Fremdhüter oder Fremdreiter mitversichert werden. Die Versicherung springt auch dann ein, wenn eine fremde Person und nicht Sie oder ein Angehöriger das Tier betreut hat.
    • Reitbeteiligung: Durch diese Police kann eine weitere Person abgesichert werden, die sich regelmäßig um Ihr Pferd kümmert. Oft ist dafür eine Namensnennung bei der Versicherung erforderlich.

    Leistungen

    Ob für Hund oder Pferd – die grundsätzlichen Leistungen einer Tierhaftpflichtversicherung unterscheiden sich nicht. So sind in der Regel folgende Schäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme abgesichert:

    • Personenschäden: Darunter zählen Schäden bzw. Verletzungen eines Menschen durch Ihr Tier, etwa durch Tritte, Bisse oder Stürze. Abgedeckt sind Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfälle, Schadensersatz oder Rente.
    • Sachschäden: Beschädigt oder zerstört Ihr Tier Gegenstände, wird der Schaden von der Versicherung übernommen oder der Zeitwert des Gegenstandes ausgezahlt.
    • Vermögensschäden: Ein Vermögenschaden tritt auf, wenn der Geschädigte durch einen Unfall daran gehindert wird, seinen Beruf auszuüben. Die Versicherung übernimmt dann diesen Verlust.

    In der Regel enthält eine Tierhaftpflicht keine Tierkrankenversicherung. Eine solche kann zusammen mit der Haftpflicht oder separat abgeschlossen werden. Diese übernimmt dann Kosten für Operationen und Behandlungen.

    Zusatzleistungen beide Tierhaftpflicht- versicherungenZusatzleistungen Tierhalterhaftpflicht HundZusatzleistungen Tierhalterhaftpflicht Pferd
    Deckschäden Fremdhüterrisiko Reitbeteiligung
    Mietsachschäden Welpenschutz Fremd- oder Gastreiterrisiko
    Teilnahme an Wettkämpfen Kein Leinenzwang Flurschäden
    Forderungsausfalldeckung Vorübergehender Auslandsaufenthalt Kutsch- und Schlittenfahrten

    Diese Zusatzpolicen sind sinnvoll

    In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Police um zusätzliche Leistungen zu erweitern:

    • Versicherungsschutz im Ausland: Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von bis zu zwei Monaten besteht ohne zusätzliche Vereinbarung ein Versicherungsschutz im Ausland.
    • Versicherung bei Mietschäden/Flurschäden: Durch diese Zusatzpolice werden Schäden abgedeckt, die Ihr Tier an gemieteten Räumen verursacht. Das gilt auch für Boxen, in denen Ihr Pferd untergebracht ist. Ein Versicherungsschutz gegen Flurschäden ist vor allem für Pferdehalter sinnvoll: Bricht Ihr Pferd von der Koppel aus und verwüstet einen Acker, übernimmt die Versicherung den Schaden.
    • Ungewollter Deckakt: Deckt Ihr Rüde eine läufige Hündin oder Ihr Hengst eine Stute gegen den Willen des Besitzers, kommt die Versicherung für eine Abtreibung oder die Versorgung des Nachwuchses auf.

    Häufige Arten der Tierversicherungen

    • Hundehaftpflichtversicherung
      Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Ihr Tier verursacht, da Hunde nicht in die private Haftpflichtversicherung fallen. Obwohl diese Versicherung in einigen Bundesländern Pflicht ist, ist bisher nur jeder zweite Vierbeiner versichert. In den Ländern, in denen die Versicherung Pflicht ist, muss ein Hund ab einem alter von 6 Monaten versichert sein.
    • Pferdehaftpflichtversicherung
      Im Gegensatz zur Hundehaftpflicht sind Pferdebesitzer gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Versicherung für Ihr Tier abzuschließen. Da die kraftvollen Tiere in Extremsituationen durch Tritte oder Bisse erhebliche Schäden an Menschen oder Gegenständen verursachen können, sollte auf die Pferdehaftpflichtversicherung in keinem Fall verzichtet werden.
    • Private Haftpflichtversicherung
      Sind Sie Katzenbesitzer und haben bereits eine private Haftpflicht abgeschlossen, müssen Sie Ihr Tier nicht zusätzlich versichern. Dasselbe gilt auch für andere Kleintiere, wie Kaninchen, Wellensittiche oder Meerschweinchen.

    Vorteile der Tierhaftpflichtversicherung

    Die Vorteile einer Tierhaftpflichtversicherung liegen klar auf der Hand:

    • Im Ernstfall schützt Sie den Tierhalter vor einem finanziellen Ruin, der ihn infolge eines Schadens erwarten kann.
    • Der Geschädigte kann sichergehen, dass er von der Versicherung einen angemessenen Schadensersatz erhält. Könnte der Schädiger den Schaden aus finanziellen Gründen nicht begleichen, hätte dies nämlich auch für den Geschädigten erhebliche Folgen.
    • Geben Sie Ihr Tier häufig in die Obhut anderer Personen, etwa an einen Hundesitter oder eine Reitbeteiligung, müssen Sie auch hier im Schadensfall nicht aufkommen. Dies ist auch für die Fremdhüter eine große Entlastung.
    • Ist eine Forderungsausfalldeckung in Ihrer Police enthalten, kommt die Versicherung auch dann auf, wenn Sie selbst oder Ihr Tier zu Schaden gekommen sind und der Verantwortliche nicht dafür aufkommen kann.
    • Eine Tierhaftpflichtversicherung ist bereits für geringe Jahresbeiträge zu bekommen, die gegenüber den existenzbedrohenden Risiken kaum ins Gewicht fallen.

    Schritt für Schritt zur Tierversicherung

    Eine Tierhaftpflichtversicherung haben Sie in nur wenigen Schritten online abgeschlossen:

    1. Wählen Sie einen zu Ihrem Tier passenden Vergleichsrechner aus, also entweder für eine Pferde- oder Hundehaftpflichtversicherung.
    2. Geben Sie in den Rechner alle relevanten Daten ein: Dazu zählen Ihre persönlichen Angaben, die Anzahl der zu versichernden Tiere sowie die Rasse des Tieres.
    3. Nun werden Ihnen passende Anbieter vorgeschlagen, die Sie anhand des Tarifes und der enthaltenen Leistungen miteinander vergleichen können.
    4. Sie haben anschließend die Wahl, ob Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschließen oder sich zunächst ein Angebot des Versicherers einholen möchten.

    Fragen und Antworten

    Welche Angaben werden für den Tierhaftpflicht Vergleich benötigt?

    In der Regel benötigen Sie für den Vergleich Ihre persönlichen Daten, also Ihr Alter, Ihre Tätigkeit sowie die Anzahl der zu versichernden Tiere. Zudem werden Sie nach der gewünschten Laufzeit und einer Vorversicherung gefragt. Auch kann es sein, dass Sie beim Vergleich die Rasse Ihres Tieres angeben müssen, da dies Auswirkungen auf den Tarif haben kann.

    Worauf muss ich beim Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung achten?

    Achten Sie darauf, dass Sie für jedes Tier eine separate Tierhaftpflichtversicherung abschließen müssen, insbesondere wenn es sich um verschiedene Tierarten handelt. Zudem sollten Sie nicht bloß den günstigsten Tarif wählen – viel wichtiger ist, dass alle relevanten Leistungen enthalten sind.

    Welche Deckungssumme sollte die Versicherung mindestens beinhalten?

    Wählen Sie die Deckungssumme nicht zu gering, um beim Beitrag Kosten zu sparen. Denn insbesondere bei Personenschäden können die Kosten in Millionenhöhe schnellen. Empfehlenswert ist ein Tarif, der für Personen- und Sachschäden eine Deckungssumme von mindestens 4 Millionen Euro sowie für Vermögensschäden eine Summe von 50.000 Euro vorsieht.

    Für wen lohnt sich eine Tierhaftpflichtversicherung?

    Eine Tierhaftpflichtversicherung lohnt sich für jeden Tierhalter, insbesondere natürlich für Pferde- und Hundehalter. Diese Tierarten können im Extremfall erhebliche Schäden an Personen oder Gegenständen verursachen und den Tierbesitzer so in finanzielle Schwierigkeiten bringen.

    Gibt es Spezialversicherungen, etwa wenn man einen Blindenhund hat?

    Auch Blindenhunde können über eine Tierhaftpflichtversicherung versichert werden, allerdings sollte zuvor abgeklärt werden, ob der entsprechende Anbieter dies in der Police berücksichtigt. In den Bundesländern, in denen eine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, müssen diese Hunde selbstverständlich wie jeder andere Hund pflichtversichert werden. Allerdings sind diese Hunde von der Hundesteuer ausgenommen.

    Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch im Ausland, z.B. im Urlaub?

    Ja, die Tierhaftpflicht gilt auch weltweit im Ausland – in der Regel für die Dauer eines Aufenthaltes von bis zu zwei Monaten.