Auslandskrankenversicherung

Krankheiten und Verletzungen lauern auch auf Reisen im Ausland und können nicht nur den Urlaub verderben, sondern ebenso kostspielig werden. Weil die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und einige private Krankenversicherungen (PKV) nicht oder nur eingeschränkt für Behandlungen im Ausland oder Rücktransporte aufkommen, ist eine Auslandskrankenversicherung unerlässlich.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 09, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Sturz auf der Skipiste, Infektion im Dschungel oder sonstige Erkrankungen im Ausland – wenn Sie außerhalb von Deutschland aufgrund von Krankheiten oder Unfällen die Dienste eines Arztes in Anspruch nehmen müssen oder zu einem Krankenhausaufenthalt gezwungen sind, erhalten Sie in der Regel eine hohe Rechnung. Die GKV und auch viele private Versicherer kommen für diese Kosten in den meisten Fällen gar nicht oder nur teilweise auf.

    Eine Auslandskrankenversicherung bietet Ihnen dagegen im Krankheitsfall während Auslandsaufenthalten umfassenden Schutz und übernimmt beispielsweise teure Krankenhaustage oder kostspielige Rücktransporte mit medizinischer Behandlung. Diese können im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen und müssten ohne entsprechende Police aus eigener Tasche bezahlt werden.

    Empfehlenswert für den Auslandsaufenthalt

    Eine Absicherung während des Auslandsaufenthaltes ist für jeden Reisenden empfehlenswert. Gesetzlich Versicherte sollten in jedem Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen, um den beschränkten Schutz ihrer GKV im Ausland zu erweitern.

    Privat Versicherte sollten den Leistungsumfang Ihres Anbieters bei Auslandsreisen prüfen und sich gegebenenfalls ebenso für eine Reisekrankenversicherung entscheiden.

    Versicherungsschutz prüfen

    Gesetzlich Versicherte benötigen in jedem Fall eine zusätzliche Krankenversicherung. Allerdings werden diese Versicherungen teilweise bereits auch über Anbieter von Kreditkarten abgeschlossen oder gehören zu den Inklusiv-Leistungen bei einer Autoclub-Mitgliedschaft. Prüfen Sie, ob Sie möglicherweise schon über einen Versicherungsschutz im Ausland verfügen.

    Gültigkeitszeitraum

    Grundsätzlich sind die Auslandskrankenversicherungen nicht auf langfristige Aufenthalte im Ausland ausgelegt. Für herkömmliche Policen gelten folgende Konditionen:

    • Schutz für sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres
    • Reisedauer darf maximal 42 Tage umfassen (Tarife für 56 oder 70 Tage möglich)
    • Anzahl der Reisen nicht ausschlaggebend (Reisetage werden nicht addiert)

    Aufenthalt für mehr als 70 Tage

    Auslandsaufenthalte, die mehr als 70 Tage dauern, werden in der Regel nicht durch eine gewöhnliche Auslandskrankenversicherung gedeckt. Hierfür ist eine gesonderte Langzeit-Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

    In der Regel gilt eine Krankenversicherung für Auslandaufenthalte zwölf Monate. Bei vielen Anbietern verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Jahr, sofern es vorab nicht zu einer fristgerechten Kündigung kommt. Üblicherweise liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten.

    Absehbare Behandlungen werden nicht gedeckt

    Sollte beispielsweise ein chronisches Leiden vorliegen und ist deshalb eine Auslandsbehandlung bereits vor Reiseantritt absehbar, übernimmt der Versicherer in der Regel hierfür nicht die Kosten. Halten Sie in diesem Fall unbedingt Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen und privaten Versicherung.

    Besteht keinerlei Schutz für die absehbare Behandlung im bevorstehenden Urlaub, sollten Sie die Reise gegebenenfalls erst nach der Behandlung in Deutschland unternehmen, um hohe Kosten zu vermeiden.

    Begrenzter Schutz durch bestehende Krankenversicherung

    Wenn Sie sich im Ausland befinden, ist der Versicherungsschutz Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung mehr oder minder stark eingeschränkt.

    Versicherungsschutz der GKV

    Der Versicherungsschutz gesetzlicher Krankenversicherer gestaltet sich im Ausland wie folgt:

    • Die GKV kommt für medizinische Behandlungen auf, die ausschließlich im Ausland und nicht in Deutschland durchgeführt werden können.
    • Gedeckt werden Behandlungen während Aufenthalten in EU-Ländern sowie in Ländern, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen haben. Allerdings kommt die GKV nur für Behandlungsmethoden auf, die auch Einheimischen des Urlaubslandes zustehen. Erstattet wird dabei lediglich der Rechnungsanteil nach deutschem Satz.
    • Behandlungskosten in Nicht-EU-Länder sowie in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen werden nicht durch die GKV übernommen.
    • Rücktransporte werden in der Regel gar nicht übernommen.

    Nicht-EU-Länder mit Sozialversicherungsabkommen

    In folgenden Nicht-EU-Ländern außerhalb des Schengen-Raums gestaltet sich der Schutz der GKV wegen eines bestehenden Sozialversicherungsabkommens äquivalent zu den EU-Ländern:

    • Bosnien-Herzegowina
    • Kroatien
    • Mazedonien
    • Israel
    • Marokko
    • Türkei
    • Tunesien
    • Montenegro
    • Serbien

    Wenn Sie also lediglich eine GKV besitzen und den Auslandsaufenthalt ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung bestreiten, können im Krankheitsfall große Summen für Behandlungskosten für Sie entstehen. Im äußersten Fall sind kostspielige Rücktransporte von mehreren tausend Euro erforderlich, für die Sie komplett selbst aufkommen müssen.

    Auch ärztliche Behandlungskosten gestalten sich womöglich höher als vergleichbare Leistungen hierzulande: Sind Sie angesichts der Umstände auf eine schnelle Behandlung angewiesen und ist lediglich eine privatärztliche Praxis in nächster Nähe verfügbar, so ist eine teure Behandlung alternativlos. Diese wird dann jedoch nur zu einem kleinen Teil durch die GKV abgedeckt.

    EHIC (European Health Insurance Card) nicht vergessen

    Um sich im Ausland als gesetzlicher Versicherungsnehmer ausweisen zu können, benötigen Sie die EHIC (European Heatlh Insurance Card). Die Europäische Krankenversicherungskarte sollten Sie bei Ihrem Urlaub in jedem Fall mitführen!

    Versicherungsschutz der PKV

    Anders als der Versicherungsschutz der GKV erstrecken sich die Leistungen der privaten Anbieter zumeist auf sämtliche europäische Länder. Allerdings gelten auch hier etwaige Einschränkungen hinsichtlich der Leistungen:

    • Der PKV-Schutz ist in der Regel auf einmonatige Aufenthalte begrenzt, je nach Tarif gestaltet sich die Zeitspanne länger.
    • In vielen Fällen werden Rücktransporte aus dem Ausland nicht übernommen. Prüfen Sie daher in jedem Fall, ob Ihre PKV im äußersten Fall für einen Auslandsaufenthalt ausreichend ist.
    • Außerdem besteht bei einigen PKV-Anbietern eine Ankündigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte.
    • Je nach Tarif und Versicherer ist demnach auch für privat Versicherte eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Mitglieder der GKV sollten in jedem Fall eine solche Police abschließen.

    Folgen von Unfall oder Krankheit im Ausland

    Unabhängig davon, ob Sie Mitglied der GKV oder PKV sind – einen umfassenden Schutz im EU- sowie Nicht-EU-Ausland leistet lediglich die Auslandskrankenversicherung. Andernfalls können Ihnen enorme finanzielle Belastungen entstehen.

    In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen sind zwar (Teil-)Erstattungen Ihrer Krankenkasse möglich. Behandlungen in anderen beliebten Urlaubsländern wie den USA und Australien müssen dagegen vollständig von Ihnen bezahlt werden.

    Kommt es zu einem Krankheitsfall oder einer Verletzung im Ausland, ist schnelles Handeln gefragt, jedoch zugleich oftmals nur unzureichendes Wissen über die besten und kostengünstigsten Behandlungsangebote vorhanden. So kann es vorkommen, dass Ihnen von Einheimischen preisintensive Privatpraxen empfohlen werden und sie dann die gesamten Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen.

    Auslandskrankenversicherung vs. Auslandsversicherung

    Beachten Sie, dass die Auslandskrankenversicherung sich deutlich von den Leistungen einer Auslandsversicherung unterscheidet. Zu letzterer zählen etwa eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung für einen längeren Zeitraum. Eine Auslandsversicherung ist optional, eine Auslandskrankenversicherung sollte dagegen in jedem Fall abgeschlossen werden.

    Als besonders kostenintensiv gestalten sich Einsätze mit dem Rettungshubschrauber und Rücktransporte per Flugzeug. Auch einzelne Krankenhaustage können bereits mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Im äußersten Fall droht ohne entsprechende Auslandskrankenversicherung der private finanzielle Kollaps!

    Kosten, die ohne Auslandsreiseversicherung größtenteils oder vollständig selbst zu tragen sind

    Reisen Sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz in den Urlaub, können teils dramatisch hohe Kosten auf Sie zukommen, was folgende Beispiele verdeutlichen sollen:

    • Beispiel Rettungseinsatz
      Sollten Sie während Ihres Skiurlaubs in den Schweizer Alpen einen Sturz erleiden und muss eine Bergung durch einen Rettungshubschrauber erfolgen, fallen hierfür Kosten in Höhe von etwa 2.500 Euro an.
    • Beispiel Krankenhausaufenthalt
      Wenn Sie in den USA an starkem Fieber erkranken, sich einen Knochenbruch zuziehen oder durch einen sonstigen Vorfall im Krankenhaus versorgt werden müssen, können die Unkosten immens sein: Ein Krankenhaustag in den Vereinigten Staaten kann bereits mit 6.000 Euro zu Buche schlagen. Eine Behandlung auf der Intensivstation kann 10.000 Euro kosten.
    • Beispiel Rücktransport
      Schlaganfälle, starke Magen-Darm-Erkrankungen oder andere schwere Krankheiten und Unfälle machen einen Rücktransport nach Deutschland zwingend notwendig. Je nach Urlaubsland können hier Kosten im fünf- oder sechsstelligen Bereich auf Sie zukommen. Der medizinische betreute Heimflug aus Mallorca kostet Sie unter Umständen etwa 10.000 Euro, für die Rückreise aus Australien können sogar 100.000 Euro und mehr fällig werden.

    Leistungen der Auslandskrankenversicherung

    Über die Krankenversicherung im Ausland werden in der Regel alle notwendigen medizinischen Eingriffe und Behandlungen vollständig erstattet. Zudem schützt sie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten während der Reise. Zudem werden die Kosten für einen Rücktransport, falls notwendig, durch übernommen.

    Außerdem zählen zu den Leistungen:

    • Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
    • Behandlungen rund um die Schwangerschaft
    • Kostenerstattung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
    • Übernahme von Transportkosten
    • Im Todesfall: Überführung ins Heimatland
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen

    Anbieterabhängiger Leistungsumfang

    Der detaillierte Leistungsumfang ist jedoch abhängig von der Police des jeweiligen Anbieters. Einige Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen durch den Versicherer finanziell übernommen.

    Beispielsweise unterscheiden einige Anbieter hinsichtlich der Kostenübernahme eines Rücktransports zwischen medizinisch notwendigen und sinnvollen Maßnahmen. Achten Sie darauf, dass Ihr Rücktransport bereits bezahlt wird, wenn er vertretbar ist und nicht erst dann, wenn eine Notwendigkeit besteht. So profitieren Sie auch bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen von dem deutschen Behandlungsstandard.

    So gehen Sie im Krankheitsfall vor

    Wenn Sie sich im Ausland behandeln lassen, sollten Sie Ihre Versicherung darüber umgehend in Kenntnis setzen. Nutzen Sie dazu die jeweilige Notfallnummer, die Sie den Versicherungsunterlagen entnehmen.

    Insbesondere vor kostspieligen Behandlungen oder Rücktransporten ist die Rücksprache mit Ihrem Versicherer über das weitere Vorgehen wichtig.

    Zudem benötigt Ihre Versicherung für einen Rücktransport die Bestätigung des behandelnden Arztes.

    Außerdem sollten Sie sich von den behandelnden Ärzten stets einen Beleg über die Behandlung ausstellen lassen. Dieser muss folgende Angaben beinhalten:

    • Name des Arztes
    • Ihren vollständiger Namen sowie Geburtsdatum
    • Diagnose
    • Angewandte Behandlungen
    • Vermerk über die behandelten Zähne (bei Zahnbehandlungen)

    Wenn Sie von Ihrem Arzt ein Rezept erhalten, müssen hierauf vermerkt sein:

    • Arzneimittelname
    • Kosten
    • Zahlungsbestätigung

    Ein solcher Nachweis ist notwendig, um später entsprechende Kosten erstattet zu bekommen.

    Versicherung über Reiseanbieter oder außerhalb des Reiseangebots?

    Sie sollten sich vor Ihrer Reise in jedem Fall ausführliche Informationen und verschiedene Angebote für die passende Reisekrankenversicherung einholen. Oftmals bieten auch Reiseveranstalter und Reiseanbieter, über die Sie Ihren Urlaub gebucht haben, Auslandsreisekrankenversicherungen an.

    Mitunter sind diese Policen zwar günstiger, jedoch mit weniger Leistungen ausgestattet als die Produkte anderer Anbieter. In der Regel sind die Beiträge für Reiseversicherungen jedoch allgemein sehr niedrig, sodass Sie hinsichtlich des Leistungsumfangs keinerlei Abstriche machen sollten.

    Auslandskrankenversicherung abschließen

    Eine ausführliche Recherche und ein damit einhergehender Vergleich verschiedener Versicherungsangebote sind in jedem Fall sinnvoll. So können Sie einerseits Kosten für überteuerte Angebote sparen und andererseits laufen Sie nicht Gefahr, Policen mit lückenhaftem Leistungsumfang abzuschließen.

    Wichtige Kriterien für eine umfassende Auslandsreisekrankenversicherung sind:

    • Schutz der entsprechenden Aufenthaltsart (Urlaub, Geschäftsreise etc.)?
    • Schutz für die voraussichtliche Aufenthaltsdauer?
    • Auswahl an Ärzten über Vertragsärzte hinaus?
    • Abdeckung sportlicher Aktivitäten?
    • Definition von Vorerkrankungen (in der Regel nicht gedeckt)?
    • Deckung von medizinisch sinnvollen Rücktransporten?

    Die meisten Versicherer bieten einen Online-Service an, um eine Reisekrankenversicherung bequem und schnell von zuhause aus abschließen zu können. Lesen Sie sich vorab die relevanten Konditionen der einzelnen Policen ausführlich durch.

    In der Regel haben die Versicherungsverträge eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie müssen also nicht vor jeder Reise eine neue Versicherung abschließen.

    Als günstigste Option gelten Jahrespolicen, die Urlaubsreisende für ein Jahr versichern. Einzelpersonen können hier mit 10 bis 20 Euro rechnen, Familien mit 20 bis 35 Euro. Eine Krankenversicherung für einen Zeitraum von drei Monaten kostet ungefähr 200 Euro.

    Versicherung in Deutschland abschließen

    Sie können Ihre Auslandskrankenversicherung auch noch kurz vor Ihrer Reise bzw. während der Reise abschließen, vorausgesetzt, Sie haben Deutschland noch nicht verlassen. Bei vielen Versicherern lässt sich der Versicherungsbeginn auf das aktuelle Datum festlegen.

    Entscheidung für oder wider?

    Die Auslandsreisekrankenversicherung ist grundsätzlich empfehlenswert.

    Selbst bei Krankheiten oder Unfällen auf Reisen innerhalb der EU, kann es passieren, dass die gewöhnliche Krankenversicherung nicht die verursachten Kosten deckt. 
    Bereits gegen eine jährliche Versicherungsgebühr ab zehn Euro genießen Sie auf Reisen umfassenden Schutz und sind gegen hohe Behandlungskosten im Ausland abgesichert.

    Unter anderem sind die vergleichsweise wenigen Urlaubstage und die niedrigen Unfallzahlen und Krankheitsfälle auf Reisen für den Niedrigpreis der Policen verantwortlich. Kommt es jedoch zu einem Unfall oder einer Erkrankung, sparen Versicherungsnehmer durch die Auslandsreisekrankenversicherung unter Umständen mehrere Tausend Euro.

    Im Nicht-EU-Land ohne Sozialversicherungsabkommen entfällt der Schutz durch die GKV komplett. Doch auch innerhalb der EU besteht in jedem Fall das Risiko eines Rücktransportes, der weder von der GKV, noch von einigen privaten Versicherungen im Leistungsumfang inbegriffen ist.

    Ein Abschluss lohnt sich deshalb bereits bei kurzen Urlauben in nicht weit entfernten Ländern.

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