Fondsgebundene Lebensversicherung
Abgeltungssteuer: Fondspolicen bleiben verschont
Ab 2009 bittet Vater Staat Aktien- und Fondssparer bei jeder Umschichtung im Depot zur Kasse. Dann greift die neue Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf sämtliche Kursgewinne. Die Lösung: Mit einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung profitieren Sie während der Ansparphase weiterhin steuerfrei von attraktiven Renditechancen an der Börse. Selbst am Ende der Laufzeit muss der Ertrag meist nicht voll versteuert werden.
Auf einen Blick:
1. Ab 2009 fallen bei Fonds- und Aktienverkäufen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kursgewinne an.
2. Mit einer fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherung vermeiden Sie Steuernachteile in der Ansparphase.
3. Mit einer Fondspolice bleiben Sie bei Umschichtungen flexibel.
Die Abgeltungssteuer kommt: Beim langfristigen Vermögensaufbau sind Aktien und Fonds kaum zu schlagen. Wer beispielsweise in den vergangenen 20 Jahren monatlich 100 Euro in einen Fondssparplan mit Anlageschwerpunkt “Deutsche Aktien” investiert hat, kann sich heute im Schnitt über 65.000 Euro freuen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von mehr als neun Prozent.
Vorausgesetzt, die Papiere liegen mindestens zwölf Monate im Depot, können Fondssparer diese stattliche Summe bislang komplett steuerfrei einstreichen. Damit ist jedoch bald Schluss: Ab dem 1. Januar 2009 greift die neue Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. Von sämtlichen Kursgewinnen führt die Bank dann automatisch 25 Prozent an den Fiskus ab. Betroffen von der Abgeltungssteuer sind alle Aktien und Fondsanteile, die nach dem 31.12.2008 erworben werden.
Steuervorteile für fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
Bei jeder Umschichtung im Fondsdepot werden also künftig 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den Zwischengewinn fällig. „Dies senkt die Attraktivität und die Nachsteuerrendite des langfristigen Fondssparens beträchtlich“, warnt Dr. Jutta Krienke, Mitarbeiterin der Allianz Lebensversicherungs-AG. Eine attraktive Alternative zum direkten Engagement an der Börse ist die fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung. Für diese Versicherungsprodukte fällt nämlich auch künftig während der Ansparphase keine Abgeltungssteuer an, das Depot kann somit steuerneutral beliebig oft umgeschichtet werden. Fondsgebundene Policen investieren das Geld ihrer Kunden ausschließlich in Fonds. Je nach Anlageerfahrung und Risikobereitschaft können Versicherungsnehmer ihr Depot weitestgehend selbst zusammenstellen oder die Auswahl einem professionellen Fondsmanager überlassen.
Abgeltungssteuer: Veranlagungsoption schützt Erträge vor dem Fiskus
Nicht nur während der Ansparphase schlagen Sie mit einer fondsgebundenen Police dem Fiskus bzw. der Abgeltungssteuer ein Schnippchen. Auch am Ende der Laufzeit bleibt oft ein Großteil der Ernte vom Zugriff des Fiskus verschont. Für Kapitallebensversicherungen gilt: Vorausgesetzt der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre und endet nicht vor dem 60sten Geburtstag des Kunden, muss nur die Hälfte des Ertrages mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese Regelung können auf Antrag auch Kunden in Anspruch nehmen, die ihren Vertrag erst nach dem 31.12.2008 abschließen (Veranlagungsoption). An der Besteuerung von Rentenversicherungen ändert sich durch die neue Abgeltungssteuer nichts. Hier wird auch künftig nur der sogenannte Ertragsanteil mit dem persönlichen Satz versteuert.
22.03.2008


