Öltankhaftpflicht

Auch Öltanks wollen versichert sein

Ein Tropfen Öl kann bis zu 10.000 Liter Grundwasser verseuchen. Die Kosten für die Beseitigung eines leckgeschlagenen Öltanks können tausende Euro verschlingen. Daher sollte sich jeder, der im Besitz eines Öltanks ist, mit einer Öltank- bzw. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gegen die damit verbundenen finanziellen Risiken absichern.

Wer in der Annahme lebt, die Tankanlage im Eigenheim sei über die private Haftpflicht mitversichert, liegt falsch. Der Besitzer kann für Schäden, die durch Auslaufen des Öltanks entstehen, voll haftbar gemacht werden.

Die rechtliche Grundlage stellt dabei das Wasserhaushaltsgesetz dar. Es gilt dabei die reine Gefährdungshaftung, das heißt, dass dem Besitzer noch nicht einmal ein Verschulden nachgewiesen werden muss.

Wenn im Ernstfall gewässergefährdende Flüssigkeiten oder ein gesundheitsgefährdender Stoff aus dem Tank austreten, leistet die Öltankhaftpflicht bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Weiterhin werden Kosten beispielsweise für die Entfernung und Beseitigung verunreinigter Erde, die Aufbereitung verseuchter Flächen sowie mögliche Gutachterkosten übernommen. Eigenschäden, wie zum Beispiel die Kosten für den leckgeschlagenen Tank, werden allerdings nicht übernommen.

Wichtig: Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sollte der Tank regelmäßig von einem Spezialisten gewartet werden, um das Risiko eines Schadens möglichst gering zu halten.

Die Versicherungsbeiträge sind sehr unterschiedlich und orientieren sich an der Größe der Tanks und danach, ob dieser ober- oder unterirdisch gelagert ist. Vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge in unserem Versicherungsrechner und schließen Sie nach Wunsch gleich online ab.