Gender Pay Gap: Frauen verdienen immer noch weniger – selbst schuld?
Von FinanceScout24 | 16.April 2012
Eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes hat es bestätigt: Der Gender Pay Gap, also die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen, besteht auch 2012 nahezu unverändert weiter. 23 Prozent verdienen weibliche Arbeitnehmer weniger als männliche. Doch wie kommt es zu der ungleichen Bezahlung? Steckt Diskriminierung dahinter oder sind die Frauen gar selbst schuld? Oder vermitteln vielleicht die Statistiken ein falsches Bild?
Tatsächlich sieht der Gender Pay Gap weniger düster aus, betrachtet man die bereinigte Gehaltslücke. Dann verdienen Frauen nämlich nur acht Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Gender Pay Gap, unbereinigt:
Beziffert den realen Einkommensunterschied und vergleicht den durchschnittlichen Bruttostundenlohn von Männern und Frauen.
Gender Pay Gap, bereinigt:
Setzt den Einkommensunterschied ins Verhältnis zu Faktoren wie Ausbildung und Qualifikation, Branche, Pause durch Elternzeit etc.
Beide Zahlen gegenübergestellt deuten darauf hin, dass sich die Differenz zum größten Teil aus den strukturellen Faktoren ergibt, die bei dem unbereinigten Gender Pay Gap nicht berücksichtigt werden. Mit anderen Worten haben Frauen häufig das Nachsehen, weil sie in Berufen arbeiten, die eine geringere Qualifikation verlangen, in Branchen tätig sind, in denen der Verdienst generell niedriger ist, oder durch ihre Mutterschaft eine längere Pause in Kauf nehmen. Ähnlich sieht es auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) und findet, von Diskriminierung könne nicht die Rede sein.
Der bereinigte Gender Pay Gap spricht allerdings dafür, dass auch vergleichbare Arbeit nicht gleich entlohnt wird. Doch auch hier hat die BDA eine Erklärung, die gegen eine Diskriminierung spricht. Ihr Argument: Anders als bei Männern sei das Gehalt für Frauen oft nicht oberste Priorität, ihr Verhandlungsziel sei häufig bereits erreicht, wenn ihnen soziale Leistungen wie flexible Arbeitszeiten zugestanden werden. Das mag auf manche Frauen zutreffen. Aber wie sieht es mit Bewerberinnen aus, denen es vor allem auf eine gute Bezahlung ankommt. Haben sie wirklich die gleichen Chancen wie ihre männlichen Konkurrenten? Nein, sagen Alice Eagly und Linda Carli. Die beiden Psychologinnen stellen im „Harvard Business Manager“ fest, dass Frauen, die hart verhandeln, als unfeminin wahrgenommen und entsprechend negativ bewertet werden würden. Männliches Dominanzverhalten sei dagegen akzeptiert und werde positiv ausgelegt. Lediglich in traditionell weiblichen – beispielsweise sozialen – Bereichen hätten Frauen ähnliche Karrierechancen wie Männer. Dies wäre auch eine weitere Erklärung, weshalb viele einen klassischen, aber schlechter vergüteten Berufsweg einschlagen.
Der Gender Pay Gap kann also nur überwunden werden, wenn alle Beteiligten dazu beitragen. Dazu gehört es zum einen, dass sich Männer wie auch Frauen von ihrem traditionellen Rollenbild lösen. Zum anderen kann die Politik unterstützend wirken, beispielsweise durch attraktive Kinderbetreuungsangebote. Ein Blick ins europäische Ausland macht dabei Mut: In Norwegen zum Beispiel beträgt bereits der unbereinigte Gender Gap nur 8,7 Prozent.
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Kontaktloses Bezahlen – das Zaubermittel gegen Warteschlangen?
Von FinanceScout24 | 5.April 2012
Ob für den Wocheneinkauf oder einen Chai Latte to go – gefühlt verbringen wir unser halbes Leben in der Schlange, um irgendetwas zu bezahlen. Praktisch im Vorbeigehen bargeld- und kontaktlos bezahlen zu können, ist da eine äußerst verlockende Vorstellung – und die könnte schon sehr bald Realität sein!
Erste Pilotprojekte gibt es bereits, das Zauberwort heißt NFC. Die Abkürzung steht für „Near Field Communication“, eine Technologie, die ähnlich wie Bluetooth über kurze Distanzen Daten zwischen zwei elektronischen Geräten hin- und herbeamen kann. So wird beispielsweise mit einer Karte, aber auch mit modernen Handys, kontaktloses Bezahlen ermöglicht, indem Sie sie einfach an die Kasse halten – Berührung nicht notwendig.
Welche Anbieter gibt es?
- Girogo: Eine Entwicklung der Deutschen Kreditwirtschaft. Der NFC-Chip sitzt ab August 2012 auf allen Girokarten der Sparkassen, die Volksbanken steigen ein, wenn der Pilotversuch ab April positiv verläuft. Akzeptieren wollen Girogo u.a. die Esso-Tankstellen, Edeka, Douglas, Thalia und dm. Das Prepaid-System hat als Obergrenze einen Betrag von 20 Euro pro Einkauf.
- Paypass: Das Angebot von Mastercard, die Debit- und Kreditkarten mit einem entsprechenden NFC-Chip ausstatten. In den USA ist Paypass zudem in Kombination mit Google Wallet auf Handys im Einsatz. Hierzulande akzeptieren schon jetzt u.a. Aral-, BP- und Star-Tankstellen, Douglas, Thalia sowie einige Famila-Märkte das System. Eine Obergrenze gibt es nicht, für Einkäufe über 25 Euro ist eine PIN oder Unterschrift nötig.
- Paywave: Die NFC-Lösung von Visa, die bis Mitte des Jahres bei Postbank, Targobank, Comdirect, BW-Bank, DKB, der Landesbank Berlin und Volkswagenbank über Debit- und Kreditkarten erhältlich sein wird. Alle offizielle Partner im Handel sind noch nicht bekannt, vermutlich schließen sich ähnliche Ketten wie bei Girogo und Paypass an. Auch bei Paywave gibt es keine Obergrenze, Beträge über 25 Euro erfordern eine PIN oder Unterschrift.
Kontaktloses Bezahlen, ohne Bargeld und im Vorbeigehen, ist offensichtlich ein Trend, an dem immer mehr Kreditinstitute teilhaben wollen. Fehlen eigentlich nur noch wir, die Kunden. „Es wird sicherlich Verbraucher geben, die von der kontaktlosen Technik fasziniert sind, aber auch solche, die eher verunsichert und skeptisch sind“, schätzt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegenüber dem „Handelsblatt“ die Lage ein. Ottmar Bloching, Deutschland-Chef von Visa-Deutschland, versichert im Gespräch mit der Zeitung, dass kontaktloses Bezahlen das Risiko eines Kartenmissbrauchs nicht erhöhen würde. Noch mehr Vertrauen schafft vielleicht der Ansatz von Girogo, da bei dem Prepaid-Verfahren nicht auf das gesamte Konto zugegriffen werden kann.
Nur eines scheint sicher: Solange sich kontaktloses Bezahlen nicht durchgesetzt hat, bleiben die Kassen ohne Warteschlangen ein Traum.
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Das große Zittern hat begonnen – so sparen Sie trotzdem Heizkosten
Von FinanceScout24 | 28.März 2012
Dass Frauen schneller frieren als Männer ist mehr als ein Mythos. Schuld ist zum einen ihr eher ungünstiges Verhältnis von Körperoberfläche zu Körpervolumen. Sie geben dadurch relativ gesehen mehr Wärme ab als ein Mann – toll in der Sommerhitze, aber nicht bei arktischen Temperaturen. Erschwerend kommt hinzu, dass ihre innere Heizung, das gut durchblutete Muskelgewebe, längst nicht einen so großen Anteil ausmacht wie bei den Herren der Schöpfung. Keine idealen Voraussetzungen also, um die Heizkosten zu senken. Findige Frauen können aber trotzdem einiges tun, um zu sparen, ohne zu frieren.
Am stärksten machen sich natürlich bauliche Maßnahmen wie eine bessere Gebäudedämmung oder neue Fenster auf der Heizkostenabrechnung bemerkbar – nur handelt es sich dabei nicht gerade um Sofortmaßnahmen. Diese gibt es aber auch – wir stellen die effektivsten vor:
1. Richtig lüften:
Der Feind lauert vor dem Fenster: Damit sich die Winterluft gar nicht erst in Boden und Wänden festsetzen kann, sollten die Fenster in der kalten Jahreszeit nicht gekippt, sondern regelmäßig für ein paar Minuten zum Stoßlüften geöffnet werden.
2. Richtig heizen:
Im Schnitt empfinden die meisten Menschen eine Temperatur von 20 Grad in Wohn- und Arbeitsräumen als angenehm – für Frostbeulen dürfen es ein bis zwei Grad mehr sein. Heizen Sie dabei aber nur Räume, in denen Sie sich aktuell aufhalten, auf Wohlfühltemperatur. Die anderen Zimmer sollten ein paar Grad darunter liegen. Bei einer Abwesenheit von mehreren Tagen empfiehlt sich dagegen eine Raumtemperatur von 12 bis 15 Grad.
3. Geeignete Thermostate:
Die Investition in moderne Thermostate lohnt sich, da diese meist präziser arbeiten als ihre Vorfahren. Dabei gilt: Der Energieverbrauch ist umso geringer, je genauer ein Thermostatventil die gewünschte Raumtemperatur einhalten kann. Besonders praktisch sind programmierbare Thermostate, mit denen Sie Ihrem Wohnzimmer rechtzeitig vor Feierabend automatisch einen Wärmeschub verpassen können.
4. Wärmestau vermeiden:
Den frisch gewaschenen Pulli mal eben über der Heizung zu trocken, ist keine gute Idee. Nur bei einem freistehenden Heizkörper kann die warme Luft ungehindert im Raum zirkulieren. Auch der Thermostat sollte nicht bedeckt sein. Ähnlich nachteilig wie der nasse Pulli: ein Vorhang oder Möbel, die die Heizung verdecken.
5. Heizung entlüften
Ein Heizkörper, der neben Wasser auch noch Luft enthält, kann nicht die volle Leistung bringen. Mit einem Entlüfterschlüssel können Sie das Ventil öffnen und die Luft entweichen lassen. Aber Achtung, nach der Luft kommt das Wasser – schützen Sie Ihren Boden am besten, indem Sie ein altes Handtuch unter das Ventil halten. Weiterer Pluspunkt: Auch das nervige Glucksen, das beim Lesen und Schlafen störte, dürfte nun verschwunden sein.
6. Warm anziehen:
Drei Pullover und fünf Paar Socken gleichzeitig? Nicht sehr attraktiv. Allerdings hilft es, wenn die Kleidung der Jahreszeit angepasst wird und das Lieblings-T-Shirt auf seinen Einsatz im Frühling warten muss.
7. Gasanbieter wechseln:
Den Gasanbieter zu wechseln, ist heutzutage kein großer bürokratischer Aufwand mehr und kann große Einsparungen mit sich bringen. So lohnt es sich, regelmäßig Angebote zu vergleichen.
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EU-Studie deckt Mängel bei Online-Verbraucherkrediten auf
Von FinanceScout24 | 9.März 2012
Versteckte Kosten sind ein Problem, das Verbrauchern auch im Internet häufig begegnet. Nicht selten sind scheinbar attraktive Angebote in der Endabrechnung teurer als erwartet – ein Phänomen, das auch auf dem Sektor der online vermittelten Verbraucherkredite nicht unbekannt ist. Dies bestätigte das Verbraucherbarometer der Europäischen Kommission, welches die Kundenzufriedenheit auf verschiedenen Gebieten misst. So registrierte das sogenannte Consumer Market Scoreboard allein im Jahr 2010 über 700 Beschwerden über online abgeschlossene Kredite.
EU-weite Untersuchung
Als Folge nahmen die EU-Mitgliedsstaaten nun in einer konzertierten Aktion Anbieter und Makler, die im Internet Verbraucherkredite vermitteln, unter die Lupe. Der Fokus lag dabei auf den Werbeversprechen, den wichtigsten Daten der Angebote und den Gesamtkosten sowie deren Darstellung. Das enttäuschende Ergebnis veröffentlichte die Europäische Kommission in einer Pressemitteilung: Europaweit hielten sich lediglich 30 Prozent der 393 überprüften Websitebetreiber an die verbraucherrechtlichen Vorschriften.
Die häufigsten Mängel:
- In der Werbung für Verbraucherkredite fehlten wichtige Angaben
46 Prozent der überprüften Websites unterschlugen in der Werbung wichtige Informationen. Beispielsweise wurde der effektive Jahreszins, der für einen aussagekräftigen Angebotsvergleich unerlässlich ist, teils ebenso wenig genannt wie Details über die Kreditlaufzeit
- Im Angebot fehlten wichtige Angaben
Auch in den Angeboten selbst waren nicht immer alle wichtigen Fakten klar erkennbar. 43 Prozent der überprüften Websites wiesen hier Mängel auf und unterschlugen beispielsweise Informationen zur Zinsart oder Vertragslaufzeit.
- Die Darstellung der Kosten war irreführend
Falsch oder täuschend: Bei einem Fünftel aller überprüfter Websites war es für den Kunden schwierig bis unmöglich, einen genauen Überblick über alle mit dem Kredit verbundenen Kosten zu erlangen. Dies lag unter anderem an einer undurchsichtigen Preisberechnung oder unterschlagenen Zusatzkosten – etwa für eine obligatorische Versicherung.
Deutschland unterdurchschnittlich
Deutschland schnitt insgesamt sogar leicht unterdurchschnittlich ab: Mit 20 von 26 überprüften Anbietern fielen gut 76 Prozent durch. Das ist besonders bedauerlich in Anbetracht dessen, dass hierzulande immer mehr Kredite online abgeschlossen werden. So erklärte Stefan Moll vom Bankenfachverband im Gespräch mit dem Fokus: „Rund sechs Prozent aller Verträge werden bei unseren Mitgliedsinstituten heute via Internet abgeschlossen – mit stark steigender Tendenz.“
Nachbesserungen gefordert
Die Missstände im Bereich der Online-Verbraucherkredite werden von der Europäischen Kommission sowie den Ländern selbstverständlich nicht hingenommen. Der zuständige EU-Kommissar für Verbraucherpolitik John Dalli sagte dazu: „Es ist äußerst wichtig, dass die Verbraucher von den Unternehmen richtige und vollständige Informationen erhalten. Aufgabe der Kommission ist es, dies zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen.“
Entsprechend folgt nun die Durchsetzungsphase, in welcher die betroffenen Anbieter kontaktiert und zur Überarbeitung ihres Angebots angehalten werden. Sollten einzelne Unternehmen dem nicht nachkommen, kann dies rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder gar die Schließung der entsprechenden Website nach sich ziehen.
Auf Kredite.de haben Sie die Möglichkeit, sich im Vorfeld nützliche Tipps und Ratschläge zu holen, um sicher Kredite online abschliessen zu können.
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Lebe wild und trotzdem sicher
Von FinanceScout24 | 29.Februar 2012
So verschieden wie unsere Charaktere sind auch die Hobbies, die wir pflegen. Joggen, Schwimmen, Kitesurfen. Jeder hat etwas, das besonders jetzt im Frühjahr Energie und gute Laune freisetzt. Höchste Priorität bei allen Outdoor-Aktivitäten: Haben Sie Spaß! Doch es kann auch schnell etwas passieren. Dann sichert die richtige Unfallversicherung Sie zuverlässig ab.
Private Unfallversicherung für den Ernstfall
Bei allem Outdoor-Vergnügen ist es wichtig, sich genügend abzusichern. Denn die Zahl der jährlichen Unfälle bei Sport und Spiel sprechen eine eigene Sprache: Rund 1,5 Millionen sind es laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Sie mahnen dazu, auch in der Freizeit vorausschauend zu denken: Was kann ich tun, damit die Folgen eines Unfalls nicht zum finanziellen Risiko für mich werden?
Bei einem Unfall kommen Krankenkassen zwar für die Kosten von ärztlicher Behandlung und Rehabilitation auf. Wer geschädigt ist, benötigt jedoch weitere Leistungen, an die man im Vorfeld oft nicht denkt: Unterstützung wie Haushaltshilfe und Kinderbetreuung für kurzfristige Erkrankung oder Maßnahmen für langfristige Beeinträchtigung wie behindertengerechter Umbau der Wohnung. All dies müsste der Betroffene ohne Versicherung selber zahlen. Auch kosmetische Operationen oder Bergungskosten übersteigen die Leistung der Krankenkassen. Die private Unfallversicherung kann für diese wichtigen Maßnahmen aufkommen, wobei diese Leistung sogar zusätzlich zu Zahlungen anderer Versicherungen erbracht wird.
Die private Unfallversicherung ist außerdem eine sinnvolle Ergänzung, weil auch die berufliche Unfallversicherung nicht immer greift. Denn die meisten Unfälle ereignen sich außerhalb der Arbeit: In den eigenen vier Wänden, beim Sport oder Situationen, die nicht mehr zum Arbeitsweg gehören – etwa der Umweg zur Tankstelle oder der Gang zum Mittagsbistro. Die private Unfallversicherung zahlt dagegen ganz gleich, in welcher Situation der Unfall passiert: beim Sport, während der Arbeit oder auch im Urlaub.
Optimaler Unfallschutz für jede Einzelsituation
Eine private Unfallversicherung zahlt den Betroffenen eine vorher vereinbarte einmalige Kapitalleistung und ergänzend eine monatliche Rente. Die Basisleistungen – Invaliditätsleistungen – richten sich danach, wie schwer ein Körperteil in seiner Funktion beschädigt ist: Je nach Grad der Invalidität wird die ausbezahlte Leistung bemessen. Damit diese hoch genug ausfällt, sollte man eine Progression von 225%, 350% oder 500% vereinbaren.
Die Preisspannen der verschiedenen Unfallversicherer sind groß, ein Vergleich der Unfallversicherungen nach individuellen Parametern lohnt sich.
Sparchancen ergeben sich, wenn Sie den Jahresbeitrag in einer Summe bezahlen oder einen Dreijahresvertrag abschließen. Sportler sollten außerdem prüfen, ob und in welchem Ausmaß sie über ihren Sportverein abgesichert sind. Achtung: Die Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio bietet keinen Versicherungsschutz.
Optionale Zusatzleistungen je nach individuellen Anforderungen:
- Extremsportler: Manche Versicherer bieten auch Policen für Menschen mit riskanten Hobbies wie Free Climbing oder Wildwasser-Rafting an.
- Todesfallleistung: Sie können eine Einmalzahlung für Ihren Todesfall vereinbaren, sodass Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert sind.
- Unfallrente: Eine zusätzlich abgeschlossene Unfallrente ermöglicht monatliche Zahlungen ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
- Krankenhaustagegeld: Ist ein längerer Krankenhausaufenthalt nötig, lohnt sich diese Option, dank der Sie einen bestimmten Betrag pro Tag erhalten.
- Rooming-In: Dieser Zusatz ist für Eltern geeignet, die bei ihren Kindern im Krankenhaus übernachten möchten.
- Genesungsgeld: Dieses erhalten Sie für die Anzahl der Tage, die Sie im Krankenhaus verbringen, um damit etwa Haushaltshilfe, Kinderbetreuung oder Fahrdienste zu finanzieren.
- Kosmetische Operationen: Mit dieser Police decken Sie Kosten ab, wenn Operationen aus ästhetischer Sicht notwendig werden.
- Bergungskosten: Kosten für Bergung, Rettung oder Suchaktionen trägt die Versicherung, wenn Sie diese Option mit in die Police aufnehmen.
Weitere Information zur privaten Unfallversicherung beispielsweise zu Unfall-Tagegeld für Selbständige oder Seniorenpolicen erhalten Sie hier.
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