Wissenswertes zur Zusammensetzung des Strompreises

Die Höhe der Stromrechnung verblüfft Verbraucher immer wieder. Dabei besteht der Strompreis nicht nur aus dem reinen Endpreis für die verbrauchten Kilowattstunden – Steuern, Umlagen und Abgaben machen einen erheblichen Teil der Kosten aus. Aber wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Melanie Seifert

Autorin für Ratgeber und Wissen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Melanie Seifert

Melanie Seifert

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Melanie ist freischaffende Autorin mit langjähriger Erfahrung. Zuvor hat Melanie Kommunikationswissenschaften studiert und Ihr Wissen bei zahlreichen Finanz- und Versicherungskunden aufgebaut.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der wichtigste Faktor bei der Bestimmung der Stromkosten ist natürlich der Preis für die Kilowattstunde (kWh). Die Kilowattstunden, die auf der Stromrechnung angegeben werden, entsprechen der Energiemenge, die Sie in diesem Jahr verbraucht haben. Sie werden vom Stromzähler in Ihrem Haus erfasst.

    Der Strompreis wird aber nicht nur vom Kilowattstundenpreis bestimmt, sondern auch von weiteren Faktoren wie Steuern, Abgaben und Umlagen, regulierten Netzentgelten sowie der Strombeschaffung (also dem Einkauf) und dem Vertrieb.

    Nach Angaben des Bundesverbands der Energie- sowie Wasserwirtschaft (BDEW) zufolge kostet der Strom aktuell 37,1 Cent/kWh (Stand Januar 2022).

    Entwicklung der Strompreise

    Quelle: BDEW; Stand: 12/2016

    Foto: FinanceScout24 / FinanceScout24

    Bestandteile des Strompreises für Privathaushalte

    Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Strompreis laut einer Erhebung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) 37,1 ct/kWh. Darin enthalten sind die Hauptfaktoren:

    Stromerzeugung - 14,46ct/kwh 38,9 Prozent
    Netzentgelte - 8,08 ct/kwh 21,8 Prozent
     Mehrwertsteuer - 5,93 ct/kwh 16 Prozent
    Stromsteuer - 2,05 ct/kwh 5,5 Prozent
    EEG-Umlage - 3,72 ct/kwh 10 Prozent
    Sonstige Abgaben - 2,89 ct/kwh 7,8 Prozent

    Bestandteile im Einzelnen

    Steuern

    Mehrwertsteuer und Stromsteuer (oft auch als Ökosteuer bezeichnet) machen einen erheblichen Anteil an der Stromrechnung aus. Sie richten sich nach den aktuellen Steuersätzen, die vom Gesetzgeber vorgesehen sind. Auf den gesamten Strompreis bezogen, beträgt der Anteil der Mehrwertsteuer derzeit 4,65 Prozent, der Anteil der Stromsteuer beläuft sich auf 2,05 Prozent.

    Abgaben und Umlagen

    • abLa-Umlage: Seit 2014 wird eine Umlage für abschaltbare Lasten erhoben. Grundlage dafür ist die Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten. Damit sollten die Kosten gedeckt werden, die den Übertragungsnetzbetreibern entstehen, um die Netz- und Systemsicherheit zu gewährleisten.
    • Offshore-Haftungsumlage: Im Jahr 2013 wurde eine Offshore-Haftungsumlage eingeführt, um mögliche Schadensersatzforderungen abzudecken, die durch Vertragsstrafen bei Verzögerungen beim Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz oder durch Unterbrechungen im Netz entstehen könnten. Verbraucherschützer kritisieren die Abwälzung dieser Kosten auf den Verbraucher und fordern, dass die Betreiber die Kosten für entsprechende Versicherungen selbst tragen sollten.
    • §19-StromNEV-Umlage: Die nach der Stromnetzentgeltverordnung benannte Umlage wurde 2012 eingeführt. Sie soll einen Ausgleich für die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzentgelten darstellen. Auch hier wird häufig kritisiert, dass private Verbraucher die Befreiung für die Industrie finanzieren müssen.
    • KWK-Aufschlag: Im Jahre 2002 wurde zusammen mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die sogenannte KWK-Umlage eingeführt, die auf der Stromrechnung meist als KWK-Aufschlag bezeichnet wird. Mit diesem Gesetz wird die Stromerzeugung durch Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung gefördert.
    • EEG-Umlage: Die wohl bekannteste Stromumlage ist die EEG-Umlage. Sie wurde im Jahr 2000 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eingeführt und soll einen Ausgleich zwischen dem Strompreis aus herkömmlichen und erneuerbaren Energiequellen bilden. Sie wird einmal im Jahr neu festgelegt, ihre Höhe richtet sich dabei nach der Differenz zwischen den Zahlungen an EEG-Erzeuger und den Einnahmen aus dem Verkauf des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen.
    • Konzessionsabgabe: Die Konzessionsabgabe geht ursprünglich auf das Jahr 1935 zurück. Sie soll die Kommunen für die Einräumung von Wegerechten entschädigen, die für die Installation von Stromleitungen und anderer relevanter Infrastruktur (beispielsweise Trafos oder Umspannanlagen) benötigt werden. Damit ist sie eine der wichtigsten Einnahmequellen für die kommunalen Verwaltungen in Deutschland. Das Gesetz wurde im Laufe der Zeit mehrfach überarbeitet.

    Regulierte Netzentgelte

    • Netzentgelte: Der Hauptbestandteil der regulierten Netzentgelte entfällt auf die Netznutzungsgebühren. Sie werden vor allem von Privathaushalten bezahlt, da große Abnehmer in der Industrie häufig unter Umgehung von Lieferanten ihren Strom direkt von den Stromnetzbetreibern erhalten. Alle anderen Kunden sind auf die Lieferanten (Stromanbieter) angewiesen, die entsprechende Gebühren für die Nutzung fremder Netze an den jeweiligen Betreiber zahlen müssen. Im Gegenzug müssen die Netzbetreiber ihre Netze jedem Anbieter zur Verfügung stellen, der bereit ist, dafür zu zahlen. Nur so ist es möglich, dass alle Stromanbieter den Zugang zum Endkunden erhalten.
    • Abrechnung, Messung, Messstellenbetrieb: Dieser Posten wird in zwei Teile getrennt, nämlich den marktbestimmten Anteil und den regulierten Anteil. Hier werden alle Kosten aufgeführt, die für die Abrechnung der Leistungen sowie die Messung des Stromverbrauchs anfallen. Auch der Betrieb der Messstellen (also der Stromzähler) ist hierbei berücksichtigt.

    Strombeschaffung und Vertrieb

    Dieser Posten ist der eigentlich marktrelevante Anteil der Stromrechnung, denn hier findet keine Regulierung statt. Die Strombeschaffung (also der Einkauf) sowie der Vertrieb sind die Bereiche, in denen die Stromanbieter sich hauptsächlich voneinander unterscheiden.

    Es gibt allerdings noch hin und wieder Ausnahmen, bei denen Stromanbieter bestimmte Teile staatlicher Umlagen (wie der EEG-Umlage) nicht voll an die Kunden weitergeben, da dies nach dem Gesetz auch gar nicht erforderlich ist.

    In der Regel findet der Wettbewerb aber hauptsächlich über Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb statt. Hierunter fällt auch der marktbestimmte Anteil von Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb.

    Ortsabhängige Unterschiede bei der Strompreiszusammensetzung

    Die Strompreise sind nicht überall gleich hoch. Das macht es für Kunden auch so schwer, den günstigsten Stromanbieter zu ermitteln. Was für einen Kunden in Hamburg der beste Tarif sein kann, ist für einen Kunden in München möglicherweise ein eher teurer Tarif und umgekehrt. Selbst in benachbarten Regionen können die Preise erheblich variieren. Während man in vielen anderen Bereichen oft über Mundpropaganda zum günstigsten Anbieter kommt, ist diese Methode für Stromkunden nicht zielführend.

    Strompreise vergleichen

    Zur Ermittlung des günstigsten Stromanbieters für den jeweiligen Wohnort empfiehlt sich stets ein unabhängiger Strompreisvergleich. Da sich die Strompreise regional teilweise deutlich unterscheiden, sollten Sie die Preise regelmäßig vergleichen.

    Regionale Einflüsse auf die Zusammensetzung des Strompreises

    Steuern und einige andere Abgaben sind für alle Stromanbieter gleich, dürften also auch keinen Einfluss auf die regionale Preisbildung haben. Maßgeblich sind die Bestandteile des Strompreises, die von Markteinflüssen gebildet werden.

    Hierfür sind folgende Punkte wichtig:

    • Höhe der ortsrelevanten Netzentgelte
    • Höhe des marktbestimmten Anteils von Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb
    • Preisgestaltung durch Einkauf und Vertrieb

    Höhe der ortsrelevanten Netzentgelte

    Je nachdem, in welchem Gebiet Sie wohnen, können die Netzentgelte recht unterschiedlich ausfallen. Das liegt daran, dass nicht überall die Verfügbarkeit von Stromnetzen beliebig groß ist. In manchen Regionen konkurrieren verschiedene Betreiber um die Gunst der Kunden, während in anderen (vor allem ländlichen) Regionen oft einzelne Betreiber ein Monopol auf die Stromnetze besitzen.

    Dementsprechend können die Netznutzungsgebühren höher oder niedriger ausfallen. Besonders in Ostdeutschland sind die Netzentgelte ein Grund dafür, dass hier die Strompreise zum Teil erheblich höher ausfallen als in Westdeutschland.

    Markbestimmter Anteil von Abrechnung und Messung

    Dem Wettbewerb zwischen den Stromanbietern unterliegt auch der marktbestimmte Anteil an Abrechnung, Messung und Messstellenbetrieb. Dies beinhaltet zum Beispiel die Erstellung der Rechnungen (inklusive Verwaltungsaufwand), Kosten für die Ablesung sowie die Bereitstellung beziehungsweise Nutzung der Ablesestellen (Stromzähler).

    Auch hier können sich regionale Unterschiede ergeben. Gibt es beispielsweise eine große Auswahl an Stromanbietern an Ihrem Wohnort, fallen die Kosten in der Regel geringer aus als an Orten, an denen nur einige wenige Anbieter tätig sind.

    Einkauf und Vertrieb

    Nicht so stark ortsabhängig sind die Posten Einkauf und Vertrieb. Die Kosten hierfür müssen vom Stromanbieter unabhängig von seiner regionalen Ausrichtung strategisch geplant werden. Hierbei gibt es vor allem zwei Vorgehensweisen. Zum einen können die Anbieter ihre Stromkontingente bei den Erzeugern lange im Voraus einkaufen, um eine Preisstabilität sicherzustellen. In Zeiten sinkender Strompreise können sie dann aber nicht kurzfristig reagieren.

    Alternativ können die Stromanbieter ihre Stromkontingente nach Bedarf einkaufen. Preisschwankungen machen sich so stärker bemerkbar, was natürlich bei steigenden Preisen nachteilig ist.

    Beim Vertrieb gibt es teilweise große Unterschiede, die sich durchaus auch regional bemerkbar machen können. Während manche Stromanbieter ganz auf Werbemaßnahmen verzichten und sich nur über ihre günstigen Preise in den Stromvergleichsportalen definieren, gibt es andere, die ein hohes Werbebudget haben.

    Hinzu kommen Kosten für Service und Beratung. Viele Discountanbieter beschneiden hier ihr Angebot, um sich auf die Kernleistung der Stromlieferung konzentrieren zu können. Immer öfter wird auch auf die Erstellung von Papierrechnungen verzichtet und die gesamte Abwicklung findet nur noch online statt. Dies reduziert Kosten, was Ihnen als Verbraucher natürlich zugutekommt. Große Grundversorger verzichten ebenfalls oft auf Werbung, da ihre Kunden selten den Stromanbieter wechseln, sodass die Versorger weniger Wettbewerbsdruck verspüren. Dieser Effekt wird durch die hohen Preise in der Grundversorgung weiter verstärkt.

    Wie berechnet man die Stromkosten?

    Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was Sie der Betrieb eines bestimmten Elektrogeräts im Jahr kostet? Hier erfahren Sie, wie Sie diese Kosten genau berechnen können.

    Formel zur Berechnung der Stromkosten

    Zunächst müssen Sie den Stromverbrauch des Geräts in kWh kennen. Diese Information steht meistens auf einem Etikett an der Unterseite oder der Rückseite des Geräts. Die Angabe erfolgt in Watt oder Kilowatt (wobei 1 kW 1000 Watt entspricht). Haben Sie diese Information gefunden, müssen Sie ermitteln, wie viele Stunden am Tag das Gerät genutzt wird.

    Stromverbrauch = (Personenzahl x 200 kWh) + (Wohnfläche in m² x 9 kWh) + (Anzahl der Geräte im Haushalt x 200 kWh) Stromkosten in Euro = Verbrauch x Strompreis.

    Wichtig: Ist auch ein Standby-Verbrauch angegeben, sollte auch die Zeit, die sich das Gerät im Ruhemodus befindet, entsprechend berücksichtigt werden. Mit der folgenden Formel lassen sich dann die Stromkosten pro Jahr berechnen.

    Standby vermeiden

    Der Standby-Modus von Geräten kostet häufig unnötig viel Geld. Besser ist es, die Geräte vollständig vom Stromnetz zu trennen. Auch Geräte ohne offensichtlichen Standby-Modus verbrauchen oft noch Strom, wenn man es eigentlich nicht vermutet. Ist der Standby-Verbrauch unbekannt, kann man diesen mit einem entsprechenden Zusatzgerät ermitteln.

    Stundenverbrauch (Watt) × Nutzungsstunden pro Tag × 365,25 × kWh-Preis

    Um es zu veranschaulichen im Folgenden die Berechnung der Stromkosten einer Kaffeemaschine. Angenommen, die Kaffeemaschine besitzt eine Leistung von 1000 Watt und läuft im Durchschnitt 3 Stunden täglich. So kommt man auf eine Verbrauchszahl von 2190 Kilowattstunden jährlich. Bei einem kWh-Preis von 25 Cent bedeutet dies Kosten von 273,94 Euro. Die Rechnung dazu sieht wie folgt aus: 1 kW × 3 h/Tag × 365,25 Tage × 0,25 Euro/kWh = 273,94 Euro

    Bilden die monatlichen Abschlagszahlungen den tatsächlichen Strompreis ab?

    Viele Verbraucher wundern sich, dass sie trotz der monatlichen Abschlagszahlungen am Jahresende häufig noch eine Nachzahlung leisten müssen. Die Abschlagszahlungen sind aber nur eine Schätzung, die sich am bisherigen Verbrauch des Haushalts orientiert. Vor allem dann, wenn der Verbraucher Neukunde bei einem Stromanbieter ist, basieren die Vorauszahlungen meist nur auf den Angaben des Verbrauchs bei Abschluss des Vertrags. Es ist also sehr wohl möglich, dass man beim Endverbrauch weit über- oder unterhalb dieser Abschläge bleibt.

    Was tun bei Ärger mit der Stromrechnung?

    Für Kundenfragen zu Verträgen und Abrechnungen, die nicht direkt mit dem Anbieter geklärt werden können, und für etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen Energiekunden und Versorgern wurde die unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle Energie. geschaffen. Sie wird vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und den Verbänden der Energiewirtschaft gemeinsam getragen. Hauptaufgabe der Einrichtung ist das Schlichten von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen.

    Gründe für den hohen Strompreis in Deutschland

    Vergleicht man die Strompreise in Deutschland mit denen in anderen europäischen Staaten, fällt auf, dass die Kosten für Privathaushalte hierzulande sehr hoch sind. Der Strompreis wird allerdings nicht nur durch Angebot und Nachfrage bestimmt, sondern ist in erheblicher Weise von Steuern und Abgaben abhängig. Die verschiedenen Umlagen können sich zudem rasch verändern, wie es sich etwa bei der EEG-Umlage schon häufiger gezeigt hat. Mehr dazu in unserem Artikel zur Strompreisentwicklung in Deutschland.

    Die Marktpreise werden an der Strombörse EEX in Leipzig festgelegt. Hier handeln die Stromanbieter mit den Erzeugern entsprechende Preise aus, die sich nach Angebot und Nachfrage richten. Gerade der rapide Ausbau der erneuerbaren Energien sorgt aber immer wieder für ein Überangebot an Strom, das von den Netzen kaum aufgefangen werden kann und das aufgrund der besonderen Erzeugungsart von Ökostrom nur schwer planbar ist.

    Bläst beispielsweise überall in Deutschland starker Wind, steigt die Strommenge aus Windkraftanlagen unabhängig vom aktuellen Bedarf erheblich an. Die Stromanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Ökostrom abzunehmen und ins Netz einzuspeisen, weil die sogenannte Einspeisevergütung dem Erzeuger einen Festpreis für 20 Jahre garantiert. Dieser Festpreis liegt aber in Zeiten geringer Stromnachfrage häufig über dem, was am Markt erzielt werden kann. Dadurch geraten die Anbieter schnell unter Preisdruck.

    Besonders kritisch wird von Verbraucherschützern und Energieexperten gesehen, dass es zahlreiche gesetzliche Privilegien für Großverbraucher gibt. Da die hohen Strompreise auch die Industrie belasten und somit im internationalen Wettbewerb ein erheblicher Standortnachteil besteht, hat die Bundesregierung stromintensive Industriezweige von Netzentgelten und EEG-Umlage befreit.

    Absurderweise profitieren davon auch Unternehmen, die überhaupt nicht im internationalen Wettbewerb stehen, weil die einzige Maßgabe ein hoher Stromverbrauch ist. Dies empfinden besonders mittelständische Unternehmen als Strafe, denn sie haben in den letzten Jahren aus Umweltschutzgründen ihren Stromverbrauch häufig drastisch reduziert, können aber aus genau diesem Grund oft nicht in den Genuss der Befreiung kommen, obwohl sie tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehen.

    All diese Vergünstigungen müssen jedoch unter dem Strich bezahlt werden, weswegen sie fast immer auf die Kosten für Privathaushalte umgelegt werden. Das gilt sowohl für die Fördermaßnahmen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als auch für die Netzentgelte und andere Umlagen, die den privilegierten Stromkunden erspart bleiben.

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