Der Vertragstext für eine Versicherung wirkt für viele Kunden häufig wie Fachchinesisch. Welcher Laie weiß schon aus dem Stegreif etwas mit „Effektenklausel“ oder „Prospekthaftungsklausel“ anzufangen? Versicherer sind zudem nicht immer darum bemüht, Licht ins Dunkel von unverständlichen Formulierungen und Schachtelsätzen zu bringen. Dabei kann in einigen Fällen das ,Kleingedruckte dazu führen, dass Sie nicht die Leistung bekommen, mit der Sie eigentlich gerechnet haben.
Unverständliche Klauseln
Schon seit Langem kritisieren Verbraucherschützer die teils schwierige Sprache der Versicherer und der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mit einem Urteil reagiert: Einige Klauseln von Rechtsschutzversicherungen wurden für ungültig erklärt (hier nachlesen). Ganz im Sinne des Verbrauchers erklärten die Richter, dass Teile von Vertragstexten schlichtweg unverständlich seien.




