Akkreditiv: Verpflichtung einer Bank zur Zahlung

Im Rahmen eines Akkreditivs verpflichtet sich ein Kreditinstitut gemäß den Weisungen des Auftraggebers zu einer Zahlung, wenn entsprechende Dokumente vorliegen. Es kommt vor allem im Außenhandel und im E-Commerce zum Einsatz um Zahlungen abzusichern. Dieser Ratgeber informiert Sie über Merkmale und die einzelne Arten dieses Zahlungsvertrags.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: August 11, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Dokumentenakkreditive Definition

    Das Dokumentenakkreditiv ist eine Vereinbarung des Zahlungspflichtigen (Importeur), im Rahmen einer Außenhandelsfinanzierung mit seiner Bank, in seinem Auftrag und nach seinen Weisungen gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente, eine Zahlung an den Begünstigten (Exporteur) zu leisten. Es gibt verschiedene Arten eines Akkreditivs.

    Dieser sogenannte "Geschäftsbesorgungsvertrag" sichert den Handel zwischen zwei Vertragspartnern über Ländergrenzen hinweg ab. Besonders interessant ist das Akkreditiv für Händler. Wird der Kauf von Waren mit dem Akkreditiv einer Bank abgesichert, erhalten die Händler eine große Sicherheit dafür, dass sie für die Warenlieferung auch Geld erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, mit dem Akkreditiv das Geld direkt bei der Bank einzutreiben und müssen sich dafür nicht an den eigentlichen Schuldner wenden.

    Für den Handel im Inland kann das Akkreditiv in abgewandelter Form zum Einsatz kommen. Dabei spielen Zahlungsdienstleister wie PayPal eine wichtige Rolle. Sie übernehmen die Rolle des Vermittlers zwischen zwei Vertragspartnern, in diesem Fall dem Händler und dem Käufer. PayPal übernimmt hierbei die Vorkasse für den Käufer um dann später das Geld von dessen Girokonto oder Kreditkarte einzuziehen.

    Funktionsweise des Akkreditivs

    Ein Akkreditiv ist ein Vertrag zwischen einer Bank und einem Kunde, bei dem die Bank die Verpflichtung hat, bei der Übergabe gewisser Dokumente, eine Zahlung an den Begünstigten, den Kunden, zu leisten.

    Damit ein Akkreditiv wirksam wird, muss zwischen zwei Vertragspartner zuerst einen Kaufvertrag abgeschlossen werden. Darin wird das Akkreditiv vereinbart. Bei einem Import-Export-Geschäft eröffnet der Importeur bei seiner Bank das Akkreditiv. Er überweist die Summe für die Waren an seine Bank, die auch eröffnende Bank genannt wird. Anschließend gibt er der Bank Anweisungen, welche Dokumente für die Zahlung an den Exporteur vorliegen müssen.

    Die eröffnende Bank wendet sich nun an eine Bank im Exportland, die Avisbank. An diese werden die Bedingungen des Akkreditivs übermittelt. Zugleich gibt die eröffnende Bank eine Garantie dafür, dass der Betrag ausgezahlt wird, wenn alle Bedingungen des Akkreditivs erfüllt werden. Anschließend übermittelt die eröffnende Bank dem Exporteur nun das Akkreditiv, das meist in Form eines Dokumentenakkreditivs, auch Letter of Credit (L/C) genannt, avisiert wird. Der Exporteur kann nun von der Bank eine zusätzliche Bestätigung anfordern. Darin wird noch einmal die Zahlungsgarantie bestätigt.

    Nun werden die Bedingungen des Akkreditivs vom Exporteur geprüft und mit dem Kaufvertrag verglichen, den er mit dem Importeur geschlossen hat. Nun müssen alle erforderlichen Dokumente gesammelt werden, damit der Kauf abgeschlossen werden kann. Sobald eines der für die Einhaltung des Akkreditivs erforderlichen Dokumente nicht vorhanden ist, ist die Garantie hinfällig. Ist alles komplett, kann die Überweisung durch die Avisbank erfolgen.

    Insgesamt sind bei einem Akkreditiv somit vier Akteure beteiligt: Der Käufer/Importeur, der Verkäufer/Exporteur, die eröffnende Bank und die Bank des Verkäufers/Exporteurs. Die Banken können auch als eine Art Treuhänder zwischen zwei Vertragspartnern gesehen werden. Sie sorgen für die nötige Absicherung des Handels.

    Vor- und Nachteile im Außenhandel

    Der große Vorteil des Akkreditivs besteht in der zusätzlichen Sicherheit, die zwei Vertragspartner bei Handelsgeschäften erzielen. Durch die Einschaltung einer Bank hat sowohl der Käufer die Sicherheit, dass das Geld erst bei Erfüllung aller Bedingungen abgebucht wird. Nur gegen Vorlage gewisser Dokumente bekommt der Verkäufer die Zahlung. Ebenso hat aber auch der Verkäufer die Sicherheit, dass er für seine Waren das Geld erhält.

    Nachteile bei einem Akkreditiv bestehen im erhöhten Verwaltungsaufwand sowie den Gebühren, die für die Banken fällig werden. Die Höhe der Gebühren hängt von der jeweiligen Bank ab und liegt meist bei circa drei Prozent des Gesamtbetrags des Akkreditivs. Möglich ist dabei, dass sich Käufer und Verkäufer die Kosten des Akkreditivs teilen. Beide profitieren schließlich auch von der zusätzlichen Sicherheit ihres Geschäfts.

    Das Akkreditiv im Einzelhandel bei Privatpersonen

    Wer Online-Bezahlsysteme wie PayPal zum Einkaufen im Internet nutzt, setzt auf eine abgewandelte Form des Akkreditivs. In diesem Fall beauftragen Sie PayPal mit der Zahlung eines Betrags an einen Händler. Den Kaufvertrag haben Sie selbst mit ihm abgeschlossen. Der Händler erhält das Geld treuhänderisch von PayPal auf sein Konto überwiesen. Im Gegenzug erhalten Sie die bestellte Ware zu den vereinbarten Konditionen. PayPal bucht dann den Rechnungsbetrag von Ihrem hinterlegten Konto ab. Hierbei besteht ebenso die Sicherheit PayPal im Falle eines Betrugs  zur Klärung des Sachverhalts einzuschalten.

    Der Unterschied zu Akkreditiven im Außenhandel besteht darin, dass PayPal sowohl für den Händler als auch für Sie als Avisbank und eröffnende Bank in einem agieren kann. So kann ein Akkreditiv in diesem Fall auch nur zwischen drei Akteuren abgewickelt werden.

    Das sollten Sie bei einem Akkreditiv prüfen

    • Kontrollieren Sie die Art des Akkreditivs und die damit verbundenen Verpflichtungen.
    • Prüfen Sie den Betrag auf dem Akkreditiv. Er sollte dem Kaufbetrag sowie zuzüglich oder abzüglich der vereinbarten Marge entsprechen.
    • Schauen Sie sich die Gültigkeitsdaten an.
    • Kontrollieren Sie die Liste der vorzulegenden Dokumente.
    • Achten Sie auf besondere Bedingungen wie Visa, Zertifikate oder Angaben zur Beschaffenheit der Waren.
    • Prüfen Sie die Art der Einlösung

     

    Mögliche Arten

    In der Praxis werden unterschiedliche Formen des Akkreditivs vereinbart. Diese Arten werden im Folgenden kurz vorgestellt. Sie können grob hinsichtlich ihrer Leistung, der Verpflichtung und der Bedingungen unterschieden werden.

    • Dokumenten-/Warenakkreditiv: Die heute im Außenhandel häufigste Form des Akkreditivs ist das Dokumentenakkreditiv, auch Letter of Credit (L/C) genannt. Dabei handelt es sich dem Prinzip nach um ein abstraktes Schuldversprechen einer Bank, das vom Grundgeschäft abgelöst ist. Die Wirkung des Akkreditivs ist dabei sowohl an die Vorlage als auch die erfolgreiche Prüfung der im Vertrag definierten Dokumente gebunden. Das Dokumentenakkreditiv ist auch als Warenakkreditiv bekannt. Dabei müssen entsprechende Warendokumente vorliegen, damit die Bank das Geld an den Empfänger auszahlen kann.
    • Bestätigtes und unbestätigtes Akkreditiv: Akkreditive können zusätzlich von der Bank des Exporteurs bestätigt werden. Auf diese Weise wird eine weitere Sicherheitsfunktion eingefügt. Die bestätigende Bank (Exporteur) kann dann mit einer Zahlung aushelfen, wenn die eröffnende Bank aus bestimmten Gründen keine Zahlung durchführen kann. Somit haften beide Banken bei einem bestätigten Akkreditiv, während bei einem unbestätigtem nur die Avisbank haftet.
    • Barakkreditiv: Das Barakkreditiv ist eine besondere Form des Akkreditivs, da es nicht an Dokumente gebunden ist. Deshalb wird es auch glattes, offenes oder einfaches Barakkreditiv genannt. Heute ist das Barakkreditiv eher selten. Lange Zeit wurde es für den bargeldlosen, internationalen Zahlungsverkehr, zum Beispiel auf Reisen, genutzt. Bei einem Barakkreditiv zahlt die Bank an einen Kunden einen Geldbetrag aus und stellt den Betrag einem anderen Kunden in Rechnung. Ähnlich funktioniert heute der internationale Geldtransfer mit Anbietern wie Western Union.
    • Nachsicht-Akkreditiv: Dieses Akkreditiv beinhaltet ein Zahlungsziel. Das bedeutet, dass die Bank des Importeurs die Zahlung erst nach einer zuvor vereinbarten Zeitspanne an die Bank des Exporteurs tätigt. Es handelt sich dabei also um einen Lieferantenkredit. Ansonsten gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Dokumentenakkreditiv. Dies bedeutet, dass entsprechende Dokumente für die erfolgreiche Zahlung vorliegen müssen.

    Alternativen zum Akkreditiv

    Eine mögliche Alternative zum Akkreditiv kann eine Bürgschaft sein. So kann die Bundesrepublik Geschäfte mit ausländischen Vertragspartnern durch sogenannte „Hermes-Bürgschaften“ absichern.

    Diese gilt als weitverbreitetes Mittel zur Kreditsicherung. So kann sich das Kreditinstitut im Falle einer plötzlich eintretenden Zahlungsunfähigkeit seitens des Kreditnehmers absichern, indem eine dritte Person zur Begleichung der Schulden dient.

    Erforderliche Dokumente

    Diese Dokumente müssen in der Regel immer vorliegen:

    • Die Rechnung
    • Die Packliste
    • Das Transportdokument (Konnossement, Luftfrachtbrief, o.ä.)

    Weitere Dokumente, die verlangt werden können:

    • Ein Ursprungszeugnis
    • Ein Versicherungsnachweis
    • Ein Gesundheitszeugnis
    • Ein Nachweis über eine Qualitätskontrolle

    Das Akkreditiv in der Praxis

    • Als Lieferant: In diesem Fall vereinbaren Sie mit Ihrem Käufer einen Vertrag, der ein Akkreditiv beinhaltet. Ihr Kunde muss sich dann an seine Bank wenden, die ein Akkreditiv avisiert. Sie wendet sich anschließend an die Avisbank, in diesem Fall Ihre Bank. Ihre Bank übermittelt Ihnen die Bedingungen für das Akkreditiv, die Sie bestätigen können.
    • Als Kunde: Gemäß der Vereinbarung im Kaufvertrag wenden Sie sich an Ihre Bank, um ein Akkreditiv zu avisieren.

    In der Praxis können nicht nur Banken als Treuhänder fungieren. So können Privatkunden zum Beispiel auch Zahlungsdienstleister für ein Akkreditiv beauftragen.

    Zusätzliche Absicherungen können durch Zusatzverträge oder zusätzliche Bedingungen geschaffen werden, die im Akkreditiv vermerkt werden. Solche Zusatzabsicherungen können zum Beispiel Klauseln zur Material- und Warenbeschaffenheit oder das Vorhandensein von Zertifikaten sein.

    Ist ein Akkreditiv bei beliebig hohen Summen oder einem beliebig hohen Warenwert möglich?

    Wenn ein Akkreditiv zwischen zwei Vertragspartnern vereinbart wird, kann der Warenwert theoretisch beliebig hoch sein. Doch tatsächlich muss es auch eine Bank oder eine Institution geben, die eine derartig hohe Summe absichert. Bei sehr großen Geschäften können deshalb auch staatliche Banken für die Absicherung sorgen.

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