Aufrechnung: Schuldentilgung und Vollstreckung zugleich

Bei einer Aufrechnung oder Kompensation handelt es sich um ein sogenanntes Erfüllungssurrogat. Dies bedeutet, dass mit der Aufrechnung eine Schuld oder ein Anspruch erlischt, indem die Forderung mit einer Gegenforderung verrechnet wird. In der Praxis gibt es sowohl im Privatrecht als auch unter Firmen die Möglichkeit der Aufrechnung.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Ein Schuldner ist gegenüber dem Gläubiger zur Tilgung der Schulden in der Regel vertraglich verpflichtet. Im Rahmen einer Aufrechnung kann der Schuldner jedoch selbst Forderungen gegenüber dem Gläubiger geltend machen. Diese Forderung wird gegen die eigentliche Forderung des Gläubigers verrechnet, sodass die Schuld auf diese Weise getilgt werden kann.

    Häufig findet diese Regelung bei der Wohnungsmiete Anwendung. Wenn ein Mieter die Miete bei einem großen Mangel nur unter Vorbehalt gezahlt hat, kann er von seinem Vermieter eine Aufrechnung für die zu viel bezahlte Miete verlangen.

    Bei der Aufrechnung kann es auch möglich sein, dass die eigentliche Forderung durch die Gegenforderung erlischt, ohne dass der eigentliche Gläubiger die ursprüngliche Schuld direkt getilgt hat.

    Wie funktioniert eine Aufrechnung?

    Bei einer Aufrechnung muss der Schuldner der Hauptforderung selbst eine Forderung gegenüber dem Gläubiger aufstellen. Es folgt die Aufrechnungserklärung. Damit haben Schuldner und Gläubiger die Möglichkeit, die gegenseitigen Forderungen aufheben zu lassen.

    Hinsichtlich ihrer Rechtsnatur ist die Aufrechnung somit ein Ersatz für die Erfüllung. Denn es handelt sich tatsächlich nicht um die eigentliche Erfüllung. So kann eine Aufrechnung nicht mit einem Geldbetrag erfolgen, während die Forderung gerade in einer Geldsumme besteht.

    Je nach Art der Aufrechnung kann sie mündlich, vertraglich, einmalig oder als Usance zwischen Handelspartnern vereinbart werden.

    Vor- und Nachteile für die beteiligten Parteien

    Der Schuldner hat bei einer Aufrechnung den Vorteil, dass die Tilgung seiner Schuld vereinfacht wird. Er kann eine eigene Forderung durchsetzen, ohne dafür Gerichte oder Vollstreckungsorgane zu nutzen. Zugleich ist sein Anspruch mit der Aufrechnung auch im Falle einer Insolvenz des Gläubigers abgesichert.

    Für den Gläubiger kann die Aufrechnung ebenfalls von Vorteil sein, da sie ihm zusätzliche Verwaltung erspart.

    Aufrechnung in der Praxis

    Damit eine Aufrechnung zustande kommt, muss sie von der Partei angezeigt werden, gegenüber der eine Forderung besteht. Dabei ist es unerheblich, ob die beiden Forderungen den gleichen Geldbetrag betreffen oder diese verschiedene Rechtsnatur haben.

    Gesetzliche Regelung

    Die Aufrechnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den § 386 bis 396 geregelt. Damit eine Aufrechnung erfolgen kann, müssen demnach eine Aufrechnungserklärung und eine Aufrechnungslage vorliegen.

    • Aufrechnungserklärung: Eine Aufrechnungserklärung gilt als Willenserklärung und zielt auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge ab. Somit wird der Wille zur Aufrechnung zum Ausdruck gebracht. Die Erklärung erschöpft sich wiederum in der Willensäußerung. In § 388 des BGB wird die Aufrechnung angezeigt, indem der Aufrechnende gegenüber dem Gläubiger der Hauptforderung die Aufrechnung erklärt. Das BGB spricht von „einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärung“.
    • Aufrechnungslage: Als Voraussetzung für eine wirksame Aufrechnung wird das Vorliegen der sogenannten Aufrechnungslage betrachtet. Diese ist bei Gegenseitigkeit der Forderungen, Gleichartigkeit der Forderungen, Erfüllbarkeit der Hauptforderung sowie Fälligkeit der Gegenforderung gegeben.
      Nach § 387 des BGB muss eine sogenannte Aufrechnungslage vorliegen, damit die Aufrechnung erfolgen kann. Demnach müssen die beiden Forderungen gleichartig sein und zwischen den gleichen Personen erhoben werden. Für die Gegenforderung gilt, dass diese fällig sein muss. Die Hauptforderung selbst muss erfüllbar sein.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt auch vor, wann eine Aufrechnung nicht möglich ist:

    • Damit die Aufrechnung gültig ist, darf sie zudem weder vertraglich noch durch ein Gesetz ausgeschlossen sein.
    • Nach § 393 des BGB darf die Forderung nicht aus einer vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung entstanden sein. Damit wird zum Beispiel ausgeschlossen, dass ein Schuldner seinen Gläubiger absichtlich schädigt, damit er eine Gegenforderung stellen kann. Am Beispiel eines Mieters: Er sorgt absichtlich für einen Mietmangel, damit er keine Miete zahlen muss.
    • Die Forderung darf nicht aufgerechnet werden, wenn diese nicht gepfändet werden darf. Damit soll zum Beispiel der Pfändungsschutz berücksichtigt werden.

    Eine Aufrechnung ausschließen

    In Verträgen können zwar Klauseln eingefügt werden, die eine Aufrechnung ausschließen. Allerdings hat ein pauschales Aufrechnungsverbot in der Regel keinen Bestand. Es können jedoch eingeschränkte Aufrechnungsverbote zum Beispiel in Mietverträgen vereinbart werden. So kann es auch eine Klausel geben, die dem Mieter vorschreibt, dass er eine Aufrechnung mindestens einen Monat vorher ankündigen muss.  

    Die Aufrechnung kann durch einen Vertrag oder durch das Gesetz ausgeschlossen werden. Als unzulässig gilt gemäß §§ 393 f. BGB eine Aufrechnung, wenn die Hauptforderung eine Schadensersatzforderung aus unerlaubter Handlung ist. Auch im Falle einer unpfändbaren Forderung kann nicht aufgerechnet werden.

    Fragen und Antworten

    Wie handhaben Unternehmen die Aufrechnung meistens, wenn sie eng zusammenarbeiten?

    Unternehmen können die Aufrechnung bei einer engen Zusammenarbeit in Form einer Verrechnung durchführen. Dabei werden offene Rechnungen zum Beispiel mit einer Warenlieferung verrechnet. Darüber hinaus erfolgen Aufrechnungen meist nur quartalsmäßig oder zum Ende eines Jahres, wenn die Unternehmen bereits länger zusammenarbeiten.

    Wird eine Aufrechnung vertraglich vereinbart oder kann sie auch einmalig durchgeführt werden?

    Eine Aufrechnung muss vom Aufrechnenden einseitig erklärt und vom Aufrechnungsgegner empfangen werden. Eine vertragliche Vereinbarung ist möglich. Denkbar ist aber auch eine einmalige Durchführung einer Aufrechnung für einzelne Forderungen. Aufrechnungen zwischen Handelspartnern können auch zu sogenannten „Usancen“ werden. Dabei handelt es sich um Handelsbräuche, die bei immer wiederkehrenden Geschäften vereinbart werden.

    Mein Unternehmen oder das Unternehmen der anderen Partei meldet die Insolvenz – wie wirkt sich das auf unsere abgemachte Aufrechnung aus?

    Die Aufrechnung kann auch im Falle einer Insolvenz weiter gültig bleiben. So hat der Aufrechnende das Recht, seine Aufrechnung gegenüber dem Aufrechnungsgegner durchzusetzen, auch wenn dieser insolvent ist. Wenn Ihr Unternehmen Insolvenz anmeldet, bleibt eine vereinbarte Aufrechnung immer noch bestehen. Dies gilt auch dann, wenn Sie der Aufrechnende sind und das andere Unternehmen insolvent ist. Somit bietet die Aufrechnung für den Aufrechnenden eine zusätzliche Absicherung der Forderung.

    Gibt es Alternativen zur Aufrechnung?

    Tatsächliche Alternativen zur Aufrechnung gibt es nicht, außer der Schuldner befriedigt die Forderung des Gläubigers.

    Welche Sonderfälle gibt es bei der Aufrechnung?

    Sozialrecht: Im Sozialrecht kann die Aufrechnung in Form der Verrechnung durchgeführt werden. Bei diesem Sonderfall können Sozialleistungsträger die eigenen Zahlungsverpflichtungen mit den Leistungen eines anderen Sozialleistungsträgers verrechnen. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Unternehmen zwei Angestellte hat und aufgrund einer schwierigen Auftragslage keine Sozialabgaben gezahlt hat. Nun geht er in Rente und bezieht Rentenzahlungen. Dann kann die Rentenversicherung die Rentenzahlung mit den ausstehenden Beiträgen für die Sozialversicherung verrechnen.

    Steuerrecht: Wenn das Finanzamt eine Forderung gegenüber einem Steuerzahler erhebt, kann dieser eine Aufrechnung anzeigen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Verbraucher gegen den Steuerbescheid Widerspruch erhebt, weil er der Meinung ist, ungerechtfertigte Abgaben gezahlt zu haben. In diesem Fall stellt er eine Aufrechnungserklärung gegenüber dem Finanzamt auf. Seine Steuerschuld wird dann mit der Forderung gegenüber dem Finanzamt aufgerechnet.

    Prozessrecht: Im Rahmen eines Zivilprozesses kann ebenfalls eine Aufrechnung erfolgen. Das ist zum Beispiel bei einer Vollstreckungsgegenklage der Fall. Für eine solche Aufrechnung müssen die Voraussetzungen der Aufrechnungslage und der Aufrechnungserklärung vorhanden sein. Außerdem dürfen der Aufrechnung keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

    Können nur Unternehmen eine Aufrechnung durchführen oder kann ich das auch als Privatperson?

    Die Aufrechnung kann auch von Privatpersonen angezeigt werden, zum Beispiel wenn Sie Mieter sind.

    Kann eine Aufrechnung verjähren?

    Da es sich bei der Aufrechnung rechtlich um ein Gestaltungsrecht handelt, verjährt sie in der Regel nicht. Die Aufrechnung selbst darf ohnehin nicht mit einer verjährten Forderung erfolgen.

    Kann eine Aufrechnung unwirksam werden?

    In einem Prozess kann die Aufrechnung unwirksam werden, wenn das Gericht zum Beispiel feststellt, dass die Gegenforderung des Beklagten nicht besteht.

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten