Ausfallbürgschaft: Mehr Sicherheit für Bürgen

Wenn Verbraucher einen Kredit bei einer Bank aufnehmen, kann das Kreditinstitut eine zusätzliche Sicherungsleistung verlangen. Hier kann eine Ausfallbürgschaft weiterhelfen. Der Schuldner kann damit ein Darlehen erhalten und der Bürge haftet nur unter besonderen Voraussetzungen. In diesem Ratgeber erhalten Sie alle zentralen Informationen rund um die Ausfallbürgschaft und ihre Anwendung in der Praxis.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Ausfallbürgschaft ist ein Sonderfall der Bürgschaft nach § 765 BGB und soll im Kreditgeschäft der Ergänzung von Sicherheiten dienen.

    Sie wird auch als „Schadlosbürgschaft“ bezeichnet. Das Besondere an dieser Bürgschaftsform besteht darin, dass der Bürge nur dann mit seinem Vermögen haftet, wenn bei einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Eine Variante der Ausfallbürgschaft ist die modifizierte Ausfallbürgschaft.

    Während bei übrigen Bürgschaften, außer der selbstschuldnerischen Bürgschaft, eine Einrede der Vorausklage seitens des Bürgen erfolgen muss, muss bei einer Ausfallbürschaft der Gläubiger nachweisen, dass er bei der Schuldeneintreibung nicht erfolgreich war. Somit muss er zum Beispiel belegen, dass eine Zwangsvollstreckung nicht zum Zahlungserfolg geführt hat. Erst dann wird der Ausfallbürge herangezogen.

    Eine Bürgschaftsbank übernimmt den Ausfall des Betrages, für welchen eine Bürgschaft beansprucht wurde. So kann die Hausbank durch die Ausfallbürgschaft das Risiko verringern, welches möglicherweise bezüglich des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kreditnehmers zum Teil ausgeglichen werden könnten.

    Wann findet die Ausfallbürgschaft Anwendung?

    In der Praxis wird die Ausfallbürgschaft für Kreditgeschäfte zwischen Banken und Verbrauchern genutzt. Sie dient als Kreditsicherheit, wenn sonstige Sicherheiten oder die Bonität des Gläubigers nicht für eine Kreditvergabe ausreichen. Schon beim Kreditvergleich können Sie angeben, ob mehrere Bürgen für die Beantragung herangezogen werden sollen. 

    Bei Unternehmensfinanzierungen gibt es die Ausfallbürgschaft ebenfalls. Hier wird sie vor allem bei Existenzgründungen sowie bei Förderprojekten für den Mittelstand eingesetzt. Als Ausfallbürgen treten dann sogenannte „Bürgschaftsbanken“ ein. Dabei handelt es sich um Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes.

    Bei Exportgeschäften gewährt der Bund Unternehmen teilweise Bürgschaften. In diesem Fall ist der Staat der Ausfallbürge und sichert Käuferrisiken ab.

    Arten der Ausfallbürgschaft

    In Deutschland wird differenziert zwischen der herkömmlichen Ausfallbürgschaft und einer sogenannten „modifizierten Ausfallbürgschaft“. Diese Bürgschaften unterscheiden sich lediglich hinsichtlich des Eintretens der Bürgschaft.

    Während bei der normalen Bürgschaft der Bürge erst nach einer erfolglosen Zwangsvollstreckung eintreten muss, kann bei der modifizierten Ausfallbürgschaft ein möglicher Ausfallgrund angegeben werden.Im Falle einer modifizierten Ausfallbürgschaft kann vereinbart werden, dass ein Bürge auch haften muss, wenn eine gewisser Zeitraum vorübergeht oder wenn der Schuldner den Kredit nicht mehr begleichen kann.

    So können die Vertragspartner zum Beispiel definieren, dass der Bürge dann eintreten muss, wenn der Gläubiger mit seinen Zahlungen sechs Monate im Verzug ist oder er seine Zahlungen eingestellt hat.

    Die modifizierte Form der Ausfallbürgschaft findet meist bei Mittelstandsfinanzierungen sowie bei Bürgschaftsleistungen von Kommunen oder Ländern Anwendung.

    Warum wird die modifizierte der „normalen“ Ausfallbürgschaft vorgezogen?

    Mit der modifizierten Ausfallbürgschaft haben Gläubiger die Möglichkeit, das Ausfallrisiko von Krediten nochmals zu reduzieren. Deshalb wird diese Form der Ausfallbürgschaft der Standardvariante vorgezogen.

    Was zeichnet die Ausfallbürgschaft gegenüber anderen Bürgschaften aus?

      Ausfallbürgschaft Selbstschuldnerische Bürgschaft Höchstbetragsbürgschaft Mitbürgschaft
    Definition  Die Ausfallbürgschaft ist ein Sonderfall der Bürgschaft nach § 765 BGB. Diese wird im Kreditgeschäft bei der Ergänzung von Sicherheiten genutzt. Ein Bürge verzichtet gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Vorausklage, was bedeutet, dass der Sicherungsnehmer auf den Bürgen zugreifen kann, ohne die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner einleiten zu müssen. Diese ist eine Modifikation der Bürgschaft gemäß § 765 BGB. Sie enthält eine Grenze, bis zu der der Bürge dem Gläubiger haftet und steht der unbegrenzten Bürgschaft gegenüber.
    Gemäß § 769BGB
    verbürgen sich hier mehrere Personen für dieselbe Verbindlichkeit und haften als Gesamtschuldner, auch wenn die Bürgschaft nicht gemeinschaftlich übernommen wird.
    Einrede der Vorausklage Nicht nötig Bürge verzichtet auf dieses Recht Möglich Möglich
    Haftungsgrenze Nur für den nach Zwangsvollstreckung noch offenen Betrag In voller Höhe der Schuld Nur bis zu einem vertraglich festgelegten Höchstbetrag Haftung aller Bürgen gemeinsam als Gesamtschuldner
    Sicherheit für den Bürgen Hoch Niedrig Mittel Mittel

     

    Warum wird die selbstschuldnerische Bürgschaft der Ausfallbürgschaft von Gläubigern vorgezogen?

    Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat der Gläubiger die Möglichkeit, sich direkt an den Bürgen zu wenden. Es ist weder eine zweite oder dritte Mahnung nötig noch eine Zwangsvollstreckung. Der Bürge haftet demnach genauso wie der Schuldner. Der selbstschuldnerische Bürge haftet unbegrenzt mit seinem eigenen Vermögen und kann von Banken ebenso wie der Schuldner behandelt werden. In der Praxis haftet der Bürge bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft genauso wie der Schuldner.

    Grenzen der Ausfallbürgschaft

    Die Ausfallbürgschaft wurde lange Zeit dadurch ausgehebelt, dass im Vertragswerk bestimmte Klauseln aufgeführt wurden, die zum Beispiel eine automatische Haftung des Bürgen nach Eintreten eines bestimmten Ereignisses herbeiführten. Dadurch wurde die eigentliche Sicherheit, dass der Bürge erst nach Ausschöpfen aller Mittel herangezogen wird, beseitigt. Der Bundesgerichtshof erklärte deshalb entsprechende Klauseln in einem Urteil aus dem Jahr 1998 für unwirksam.

    Rechtliche Besonderheiten der Ausfallbürgschaft

    Im Gegensatz zu den herkömmlichen Bürgschaften ist die Ausfallbürgschaft nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert. Sie wurde dennoch vom Bundesgerichtshof als Form der Bürgschaft anerkannt. Die Ausfallbürgschaft greift erst dann, wenn der Gläubiger nachweisen konnte, dass er erfolglos alle Möglichkeiten der Vollstreckung genutzt und einen tatsächlichen Verlust erlitten hat. Somit ist der Gläubiger in der Beweispflicht und muss alle Wege bis zur Zwangsvollstreckung gehen, um die offenen Schulden zu erlangen.

    Kann der Gläubiger nicht nachweisen, dass er gegenüber dem Schuldner nicht die nötige Sorgfalt berücksichtigt hat, kann der Ausfallbürge seine Zahlung verweigern oder er kann sogar ganz aus der Haftung genommen werden.

    Ein Beispiel:

    Ein Unternehmen hat Geld bei einer Bank aufgenommen. Eine Bürgschaftsbank ist als Ausfallbürge eingetreten. Es geht um 150.000 Euro. Der Schuldner kann das Geld nicht zurückzahlen und wird zahlungsunfähig. In diesem Fall mahnt die Bank zunächst und geht dann in die Pfändung von Sicherheiten wie Maschinen und Geräten über. Schließlich kommt es zur Zwangsvollstreckung. Dennoch wurden die Schulden dadurch nicht komplett getilgt. In diesem Fall muss die Bank nachweisen, dass sie die nötige Sorgfalt angewandt hat, um an ihr Geld zu kommen. Erst dann muss der Ausfallbürge, in diesem Fall die Bürgschaftsbank, eintreten und für den tatsächlichen Verlust der Bank nach Abzug alles bisher eingenommenen Geldes eintreten.

    Bankenaufsichtsrechtliche Anerkennung

    Für die Bankenaufsicht sind Kreditsicherheiten seit dem Jahr 2014 wichtige Werkzeuge, um das Kreditrisiko zu reduzieren. Ausfallbürgschaften gehören demnach zu den Kreditsicherheiten, genauer zu den Personalsicherheiten. Kreditnehmer haben damit die Möglichkeit, günstigere Zinsen für ihr Darlehen zu erhalten.

    Ausfallbürgschaften sind insbesondere bei Kommunalkrediten sowie Bürgschaftsbanken gefragt. Dort sind sie jedoch zusätzlichen Bedingungen und Garantien unterworfen.

    Was spricht dafür und dagegen, als Bürge aufzutreten?

    Wer als Bürge auftritt, hat in der Regel keinen finanziellen Gewinn dadurch. Vielmehr übernimmt er in besonderem Maße Verantwortung für eine andere Person. Er hilft einem anderen Menschen dabei, Investitionen zu tätigen oder eine finanzielle Schieflage mit einem Kredit zu überbrücken.

    Gegen das Eintreten als Bürge spricht die Gefahr, tatsächlich herangezogen zu werden. In diesem Fall haftet der Bürge mit seinem eigenen Vermögen. Er ist bei einem Ausfall des Hauptschuldners dann der direkte Adressat der Gläubiger und muss deren Forderungen bedienen. Wer somit selbst als Bürge bereitsteht, muss in der Lage sein, die möglichen Forderungen ausgleichen zu können, ohne dass er selbst große finanzielle Verluste hat, die nicht zu kompensieren sind. Mit einer Ausfallbürgschaft sind Bürgen zumindest gegen sofortige Forderungen abgesichert. Sie werden erst dann herangezogen, wenn alle Mittel der Gläubiger ausgeschöpft sind.

    Was sollte man beachten, wenn man vorhat, als Bürge aufzutreten?

    Wenn Sie vorhaben, als Bürge aufzutreten, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob Sie selbst eine ausreichende Bonität vorweisen können. Zugleich sollten Sie die Person, für die Sie bürgen, und deren Umgang mit Finanzen gut kennen. Stellen Sie sich zum Beispiel die Frage, ob dieser Mensch verlässlich ist und ob er finanziell in der Lage sein wird, die Kreditraten zu stemmen. Nur wenn Sie diese Fragen sicher beantworten können, ist ein Ausfallrisiko geringer. Das Risiko des Kreditausfalls ist jedoch nie komplett ausgeschlossen.

    Bevor Sie bürgen, sollten Sie sich außerdem Gedanken über die Form der Bürgschaft machen. Während zum Beispiel die selbstschuldnerische Bürgschaft die geringste Sicherheit für Sie als Bürgen bietet, ist die Ausfallbürgschaft deutlich sicherer.

    Was sind die Alternativen zur Ausfallbürgschaft?

    Wer einen Kredit aufnimmt, kann meist andere Alternativen zur Ausfallbürgschaft wählen. Eine Höchstbetragsbürgschaft ist zum Beispiel eine sinnvolle Ergänzung. Damit haften Sie nur bis zu einem vertraglich vereinbarten Höchstwert.

    Für den Kreditnehmer wiederum gibt es ebenfalls andere Möglichkeiten der Kreditsicherheit. Zum einen lässt sich die Kreditsumme möglicherweise reduzieren. Bei höheren Krediten kann auch eine gleichzeitig abgeschlossene Lebensversicherung als Sicherheit dienen.

    Wer Immobilien besitzt, hat die Möglichkeit, eine Hypothek auf diese aufzunehmen. In diesem Fall ist eine Bürgschaft meist überflüssig und wird durch eine Grundschuld ersetzt.

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