Das Auto privat abschleppen – darauf müssen Sie achten

Wenn das Auto liegenbleibt, ist das für jeden Autofahrer eine ungünstige Situation. Darüber hinaus müssen Sie jedoch entscheiden, ob Sie den PKW selbst abschleppen dürfen oder nicht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: December 11, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Als gesetzliche Grundlagen für das Abschleppen von Fahrzeugen gelten Paragraph 33 und Paragraph 15a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO).

    33 StVZO Schleppen von Fahrzeugen

     „Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

    Demnach können abgeschleppte Fahrzeuge als Anhänger definiert werden, wenn sie abgeschleppt werden. Wer sein Auto also länger als nötig abschleppt, muss mit einem Bußgeld rechnen, da er das Fahrzeug als Anhänger nutzt. In diesem Fall ist ein Bußgeld von 25 Euro möglich.

    In Paragraph 15a wird das Abschleppen noch näher präzisiert.

    15a Abschleppen von Fahrzeugen

    (1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

    (2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.

    (3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

    (4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

    Beide Gesetze greifen nicht nur für denjenigen, der abgeschleppt wird, sondern auch für die Person, welche das Fahrzeug abschleppt.

    Konsequenzen für die Praxis

    Ein Auto darf nur dann privat abgeschleppt werden, wenn es sich um einen Notfall handelt. Als Notfälle gelten zum Beispiel:

    • Das Auto ist betriebsunfähig und liegengeblieben.
    • Es gab einen Motorschaden.

    Leerer Tank kein Notfall

    Ein leerer Tank gilt nicht als Notfall. Wer ohne ausreichenden Treibstoff liegenbleibt, riskiert deshalb ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Der Gesetzgeber begründet die Strafe damit, dass es sich um „vermeidbare Verkehrsbehinderung“ handelt.

    Voraussetzungen, die ein privates Abschleppen möglich machen:

    • Der PKW wird zur Verwertung zum Schrottplatz gebracht. Er muss dafür jedoch angemeldet und versichert sein.
    • Es wird der nächste Weg zur Werkstatt oder zu einem Stellplatz genommen.
    • Es handelt sich um ein vierrädriges Kraftfahrzeug und nicht um ein Zweirad.
    • Das Auto ist technisch noch in der Lage, abgeschleppt zu werden. So müssen Warnblinker sowie Bremsen und die Lenkung noch einwandfrei funktionieren.
    • Der Weg beim Abschleppen führt nicht von der Landstraße auf die Autobahn, sondern, wenn überhaupt, von der Autobahn auf die Landstraße.

    Keine abgemeldeten Fahrzeuge abschleppen!

    Abgemeldete Fahrzeuge dürfen Sie nicht abschleppen. Denn diese Fahrzeuge verfügen nicht über den gesetzlich erforderlichen Mindestversicherungsschutz zur Teilnahme am Straßenverkehr.

    Wann muss der Pannendienst her?

    Wenn ein Auto mit leerem Tank stehen bleibt, ist es unvermeidlich, dass ein Pannendienst gerufen wird. In diesem Fall sind Mitglieder von Automobilclubs im Vorteil. Sie können ihr Fahrzeug kostenlos vom Pannendienst des jeweiligen Clubs zur nächsten Werkstatt schleppen lassen.

    Möglich ist es außerdem, dass Ihnen der Pannenservices des Clubs Kraftstoff im Kanister liefert, mit dem Sie Ihr Fahrzeug wieder fahren können. Beachten Sie dabei, dass für diesen Service in der Regel zusätzliche Kosten entstehen, unabhängig davon, ob Sie Clubmitglied sind oder nicht.

    Wer ohne Automobilclub auf einen Pannendienst angewiesen ist, darf in der Regel etwas tiefer in die Tasche greifen. Fürs Abschleppen von der Autobahn können schnell mehrere hundert Euro fällig werden.

    Mit Mitgliedsbeiträgen sparen

    Manche Automobilclubs bieten die Möglichkeit an, ihre Leistung in Anspruch zu nehmen, wenn man direkt „an der Straße“ Neu-Mitglied wird. So können Sie sich das teure Abschleppen mit einem Mitgliedsbeitrag sparen.

    Der ADAC beispielsweise schleppt Fahrzeuge als Serviceleistung vom Schadenort in eine maximal 100 km entfernte Werkstatt oder zu einem gewünschten, in gleicher Entfernung liegenden Ort, ab

    10 Schritte, die Sie beim Abschleppen beachten müssen

    1. Positionieren Sie das Zugfahrzeug so nah wie möglich vor dem abzuschleppenden Fahrzeug.
    2. Befestigen Sie die Abschleppvorrichtung (Seil oder Stange) zunächst am Pannenwagen, danach am Zugfahrzeug.
    3. Sprechen Sie sich vorher genau ab, welchen Weg Sie nehmen werden. Dadurch vermeiden Sie Auffahrunfälle oder unvorhergesehene Reaktionen des Fahrers im Pannenfahrzeug.
    4. Vor dem Losfahren lösen Sie die Handbremse beim Pannenfahrzeug und schalten in den Leerlauf. Bei Automatikfahrzeugen gehen Sie auf die „N“-Stellung. Sofern vorhanden, starten Sie den Pannenmodus.
    5. Drehen Sie den Zündschlüssel, bis die Betriebslampen, wie zum Beispiel die Öllampe, leuchten. Auf diese Weise bleibt die Servolenkung funktionsfähig und das Lenkradschloss kann nicht einrasten.
    6. Schalten Sie danach sowohl beim Pannenwagen als auch beim Zugfahrzeug die Warnblinker ein. Empfehlenswert ist es außerdem, ein Warndreieck in der Heckscheibe des Pannenwagens zu platzieren. So warnen Sie hinter Ihnen fahrende Autofahrer vor.
    7. Fahren Sie auf keinen Fall schneller als 50 km/h. Ideal sind 20 km/h. Je langsamer Sie fahren, desto geringer ist die Gefahr eines Auffahrunfalls durch den Pannenwagen.
    8. Die Führer des Zugfahrzeugs zeigen per Handzeichen rechtzeitig an, in welche Richtung sie fahren. Gibt es keinen Beifahrer, zeigen Sie mit dem Finger vor dem Rechtsabbiegen nach rechts.
    9. Bremsen Sie im Zugfahrzeug behutsam und nicht ruckartig.
    10. Vermeiden Sie zusätzliche Ablenkung durch Radio oder Musik und beobachten Sie die Bewegungen des Pannenfahrzeugs im Rückspiegel.

    Acht wichtige Fragen rund ums Abschleppen

    Wie werden die Fahrzeuge korrekt aneinander gehängt?

    Jeder PKW verfügt über sogenannte Abschleppösen. Bei älteren Fahrzeugen ist diese Öse meist unterhalb der Motorhaube oder unterhalb der hinteren Stoßstange sichtbar. Bei neueren PKW ist die Öse häufig hinter einer Verblendung „versteckt“ oder muss erst noch in ein Gewinde geschraubt werden. Oftmals ist es für Laien nicht so leicht, die Abschleppösen oder die Vorrichtungen sofort zu finden. Schauen Sie deshalb lieber jetzt schon einmal bei Ihrem Auto nach, um im Pannenfall nicht lange suchen zu müssen. Nutzen Sie auf keinen Fall die Stoßstange, um das Abschleppseil daran zu befestigen. Sie verfügt nicht über die nötige Stabilität, um die Ziehkräfte beim Abschleppen auszuhalten.

    Nehme ich besser ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange?

    Die Verkehrsregeln gestatten sowohl das Abschleppseil als auch die Abschleppstange. Besser ist jedoch immer die Abschleppstange. Sie garantiert, dass zwischen beiden Fahrzeugen ein Mindestabstand eingehalten wird. Dies ist wichtig, weil PKW ohne laufenden Motor den Bremskraftverstärker nicht nutzen können und ein Auffahrunfall somit deutlich wahrscheinlicher wird. In der Anschaffung sind Abschleppstangen zwar ein wenig teurer, mit rund 20-25 Euro jedoch moderat im Preis. Somit lohnt sich die zusätzliche Investition.

    Wie werden Automatikfahrzeuge abgeschleppt?

    Bevor Sie einen PKW mit Automatikgetriebe abschleppen, muss der Modus „N“ gewählt werden. Wenn der Motor noch funktioniert, sollte er laufen, damit das Getriebe nicht heißläuft. Lässt sich der Motor nicht in Betrieb nehmen, sollte die Distanz bis zur nächsten Werkstatt nicht mehr als 50 Kilometer betragen, da der Motor sonst Schaden nehmen kann. Prüfen Sie jedoch, ob das Automatikfahrzeug über einen speziellen Abschleppmodus verfügt. Diesen sollten Sie dann einschalten. So wird eine Beschädigung des Motors verhindert.

    Wie schleppe ich ein Elektroauto ab?

    Da Elektroautos beim Rollen Energie produzieren, wird auch beim Abschleppen Strom erzeugt. Dieser wird in den Akku eingespeist. Wenn die Energie jedoch nicht durch den Motor verbraucht wird, kann der Akku überhitzen. Schleppen Sie E-Autos deshalb nur über sehr kurze Distanzen ab.

    Ich habe ein Motorrad – läuft das mit dem Abschleppen hier genauso ab?

    Ein Motorrad kann nicht mit einem Abschleppseil gezogen werden. Aus diesem Grund dürfen Motorräder nur mit einem Transporter oder auf einem Anhänger befördert werden.

    Ist es festgesetzt, wie weit ich ein Auto abschleppen darf?

    Es ist vorgeschrieben, dass Sie das Auto nur bis zur nächsten Werkstatt abschleppen dürfen. Es ist somit nicht erlaubt, dass ein Fahrzeug nach Hause abgeschleppt wird. Der Weg zur nächsten Werkstatt muss dabei nicht unbedingt der kürzeste sein. So ist es zum Beispiel bei Pannen auf der Autobahn nötig, dass Sie erst einmal die nächste Ausfahrt nutzen. Diese kann mehrere Kilometer entfernt liegen. Um die nächstgelegene Werkstatt zu finden, ist es ratsam, dass Sie Ihr Navi einschalten.

    Ich möchte ein Fahrzeug aus einem Straßengraben bergen – darf ich hier auch Abschleppseil und Abschleppösen verwenden?

    Eine Bergung ist grundsätzlich etwas anderes als das reine Abschleppen. Denn wenn Sie ein Auto aus einem Graben ziehen, wirken deutlich höhere Kräfte auf das Fahrzeug ein als beim Abschleppen auf der Straße. Im Extremfall reißt das Abschleppseil, die Ösen werden ebenfalls ausgerissen und Sie verursachen dadurch einen größeren Schaden als den bereits vorhandenen. Deshalb ist das Bergen aus dem Straßengraben für Privatleute verboten.

    Muss man eine bestimmte Führerscheinklasse zum Abschleppen haben?

    Die Person, die den abschleppenden PKW steuert, benötigt einen üblichen Führerschein der Klasse B. Wer im abgeschleppten Fahrzeug sitzt, benötigt keine gültige Fahrerlaubnis, muss aber über 15 Jahre alt sein und wissen, wie man lenkt oder bremst. Es wird allerdings darüber debattiert, ob diese Regelung geändert werden sollte.

    Abschleppseil maximal 5 Meter

    Wenn Sie ein Abschleppseil verwenden, darf dies maximal fünf Meter lang sein und muss in der Mitte ein rotes Fähnchen aufweisen!

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