Bauartklasse

Bei der Bauartklasse handelt es sich um eine Kategorisierung eines Gebäudes anhand seiner Bauweise sowie seiner Bedachung. In Deutschland existieren fünf gängige Bauartklassen für Gebäude. Das Kürzel für die Bauartklasse ist BAK oder BKL. Man spricht deshalb auch von BAK 1 bis BAK 5 oder von BKL 1 bis BKL 5. Festgelegt werden die Bauartklassen von Versicherungsunternehmen.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 25, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Als Bauartklasse wird die Einstufung eines Gebäudes unter Betrachtung von dessen Bauweise, wie beispielsweise der Betonbauweise oder Holzbauweise, bezeichnet. Vorwiegend werden diese Kategorien zur risikogerechten Beurteilung eines Bauwerks für die Gebäudeversicherung verwendet.

    Bauartklassen werden von Versicherungsunternehmen eingesetzt, um ein Gebäude gemäß seinem Brand- oder Schadensrisiko einzustufen. Auf der Basis der ermittelten BAK erfolgt die Einstufung des Versicherungstarifs. Versicherer nutzen neben der bewährten Bauartklasse für Gebäude noch weitere Einstufungsmodelle, um die Höhe des Versicherungstarifs zu bestimmen.

    Häuser der Bauartklasse 1 sind diejenigen Gebäude mit dem geringsten Brandrisiko bei Gemäuer oder Bedachung. In die Bauartklasse 5 eingeordnete Häuser haben das größte Brandrisiko. Sie weisen eine feuergefährliche Bauweise sowie eine weiche Bedachung auf.

    Einstufungen für Fertighäuser

    Für Fertighäuser gibt es ein ähnliches System wie die Bauartklasse zur Einstufung des Bauwerks. Dort werden die Abstufungen Fertighausgruppen genannt. In der Praxis werden drei Fertighausgruppen voneinander unterschieden.

    Zur FHG 1 werden Häuser gezählt, die zu 100 Prozent aus feuerbeständigen Bauteilen bestehen. Häuser aus FHG 2 müssen ein massives Fundament sowie eine tragende Konstruktion aus Stahl, Holz, Leichtbauteilen und eine Verkleidung mit feuerhemmenden Baustoffen aufweisen. Ist eine feuerhemmende Ummantelung nicht gegeben, erfolgt eine Einstufung in die FHG 3. Dazu werden häufig Häuser mit einer Kunststoffverkleidung gezählt.

    Bedingungen der Bauartklassen

    Die einzelnen Bauartklassen richten sich nach dem Grad der Brennbarkeit der Gebäudekonstruktion sowie der Bedachung. Je feuergefährlicher der Bauweise und das Dach, desto höher die Bauartklasse und desto schlechter die Einstufung. Anhand der folgenden Tabelle können Sie Ihre Bauartklasse ermitteln.

    Besonders brennbare Häuser sind in die höchste Bauartklasse 5 beziehungsweise Fertighausgruppe 3 einzuordnen. Gebäude, die eine geringere Brennbarkeit aufweisen, werden hingegen der Kategorie “Bauartklasse 1” beziehungsweise “Fertighausgruppe 1” zugeordnet. Demnach gilt: Je niedriger die Eingruppierung, desto günstiger der Versicherungsbeitrag.
    Die Bestimmung der Bauartklassen oder Fertighausgruppen erfolgt entweder durch die Bauunterlagen, den Bauantrag oder einen Architekten.

    Klasse Bedingung an Außenwände Bedingung an Dacheindeckung
    BAK 1 Massive Bauweise, zum Beispiel aus Mauerwerk oder Beton Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)
    BAK 2 Mit Stein oder Glas gefülltes Stahl-/Holzfachwerk, Konstruktion aus Stahl- oder Stahlbeton mit nicht-brennbarer Wandplattenverkleidung (z.B. Asbestzement) Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)
    BAK 3 Holzkonstruktion oder Holzfachwerk mit Lehmfüllung, Stahlkonstruktion oder Konstruktion aus Stahlbeton mit Wandplatten aus Holz oder Kunststoff Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)
    BAK 4 Wie BAK 1 oder BAK 2 Weiche Bedachung aus brennbaren Materialien wie Holz, Schilf, Ried oder Stroh
    BAK 5 Wie BAK 3 Weiche Bedachung aus brennbaren Materialien wie Holz, Schilf, Ried oder Stroh

    Sonderfall BAK 5

    Gebäude der Bauartklasse 5 gelten häufig als nicht versicherbar, weil deren Brand- oder Schadensrisiko zu hoch ist.

    Vermischung von Bauartklassen

    Werden verschiedene Bauweisen gemischt, wird die schlechtere Bauartklasse angewendet, sobald mehr als 25 Prozent des Gebäudes so einzustufen sind.

    Beispiel: Ein Haus ist zu 60 Prozent massiv errichtet und verfügt über eine harte Dacheindeckung, der Anbau ist jedoch eine Holzkonstruktion mit hartem Dach. In diesem Fall würde das komplette Gebäude als BAK 4 eingestuft werden, obwohl das Haupthaus in die Kategorie BAK 1 fiele.

    Bedingungen der Fertighausgruppen

    Für Fertighäuser gibt es ebenfalls ein eigenes Kategoriensystem, das jedoch nur drei Abstufungen vorsieht. Da Fertighäuser in der Regel nicht weich bedacht sind, fallen zum Beispiel die beiden Abstufungen der Bauartklassen weg. Die Bedachung bei Fertighäusern entspricht in der Regel immer der Bauartklasse 1.

    Klasse Bedingung an Außenwände Bedingung an Dacheindeckung
    FHG 1 Konstruktion inklusive der tragenden Bauteile aus feuerbeständigen Baumaterialien Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)
    FHG 2 Massives Fundament mit tragender Konstruktion aus Stahl, Holz oder Leichtbauteilen; tragende Konstruktionselemente sowie Umfassungswände verfügen über eine feuerhemmende oder nichtbrennbare Ummantelung/Verkleidung aus Klinker, Putz oder Gipsplatten Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)
    FHG 3 Gleiche Bedingungen wie FHG 2, aber ohne feuerhemmende oder nichtbrennbare Ummantelung/Verkleidung Harte Bedachung aus Ziegel, Schiefer oder Betonplatten sowie Metall, Asbestzement oder Dachpappe (gesandet)

    Bestimmung der Bauartklasse – und jetzt?

    Die Bauartklassen oder Fertighausgruppen werden von den deutschen Versicherern fast einheitlich geregelt und definiert. Mit Hilfe dieser Einstufung können Versicherungsunternehmen das Risiko für eine Wohngebäudeversicherung einschätzen. In manchen Fällen wird die Bauartklasse oder die Fertighausgruppe auch für die Hausratversicherung herangezogen. Dies gilt in der Regel aber nur dann, wenn eine Deckung bei Elementarschäden gewünscht wird.

    Je höher die Bauartklasse eines Gebäudes von der Versicherung festgelegt wird, desto höher fällt die Versicherungsprämie aus. Wird ein Gebäude in BAK 5 eingestuft, verweigern manche Versicherungsunternehmen sogar den Abschluss einer Police, da ihnen das Schaden- und Brandrisiko zu hoch ist.

    Faktoren, die unabhängig von BAK / FHG zu einer höheren Versicherungsprämie führen

    • Betrieb innerhalb des Gebäudes
      Ist in einem Gebäude ein Betrieb untergebracht, steigt die Versicherungsprämie an, weil der Versicherer von einem höheren Schadensrisiko ausgeht.
    • Betriebe ohne Brandwand liegen in direkter Nähe zu zum zu versicherndem Gebäude
      Das Fehlen einer Brandwand erhöht das Risiko, dass ein Brand aus dem Betrieb auf das Wohngebäude leichter übergreifen kann.
    • Gebäude mit Fußbodenheizung
      Die Gefahr einer Havarie oder eines Hitzeschadens ist mit einer Fußbodenheizung deutlich höher als bei einer herkömmlichen Konvektionsheizung. Aus diesem Grund erhöhen die Versicherer die Prämie.
    • Swimmingpool im Haus
      Ein Schwimmbad im Gebäude birgt ein deutlich höheres Risiko für Havarien als ein Gebäude ohne einen Pool. Für die Versicherungsgesellschaft bedeutet das im Schadensfall eine höhere Summe, die sie erstatten muss. Als Konsequenz hebt die Versicherung den Tarif an.
    • Eine Fassade, die mit Holz oder Metall verkleidet ist
      Die Brandgefahr steigt durch die Verwendung von brennbaren Materialien an der Fassade. Versicherer lassen sich das höhere Risiko in Form von höheren Tarifen bezahlen.
    • Völlig oder teilweise leerstehendes Wochenend- oder Ferienhaus
      In leerstehenden Gebäuden steigt vor allem im Winter die Gefahr von Rohrbrüchen durch gefrorene Wasserleitungen. Ebenso können Leckagen oder Brände nicht rechtzeitig entdeckt werden, um größere Schäden zu verhindern. Versicherungsunternehmen gehen deshalb von einem höheren Schadensrisiko aus und erhöhen den Tarif.

    Keine eindeutige Bestimmung der Bauartklasse

    Nicht jedes Gebäude lässt sich eindeutig einer Bauartklasse zuordnen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Anbauten errichtet wurden. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass das Hauptgebäude massiv und mit festem Dach konstruiert wurde, der Anbau jedoch eine Holzkonstruktion mit Holzdach ist. In diesem Fall ermittelt die Versicherung, ob der Anbau mehr als 25 Prozent des Gesamtgebäudes ausmacht. Ist das so, wird das gesamte Gebäude wie der feuergefährlichste Teil eingestuft. Versicherungsnehmer sollten deshalb bei Anbauten mögliche Herabstufungen in der Bauartklasse berücksichtigen.

    Wichtig vor dem Abschluss der Police

    Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, sollten Sie darauf achten, wie Ihr Gebäude bedacht und konstruiert ist. Stufen Sie Ihr Haus ein und vergleichen Sie verschiedene Versicherungstarife, um den günstigsten und leistungsstärksten für Ihr Haus zu ermitteln.

    Haben Sie einen Umbau geplant und wechseln zum Beispiel von einer weichen zu einer festen Bedachung, ist es sinnvoll, mit dem Abschluss der Wohngebäudeversicherung zu warten, um in eine bessere Bauartklasse eingestuft zu werden. Warten sollten Sie mit dem Abschluss der Wohngebäudeversicherung auch bei Rohbauten, da auch hier die Bauartklasse des Rohbaus eine andere sein kann als die spätere Klasse nach der Fertigstellung des Gebäudes. Über die Bauherrenhaftpflicht oder eine Feuerrohbauversicherung ist Ihr Bauvorhaben in der Regel bereits abgesichert.

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