Private Versicherung für Bauhelfer

Mit der Bauhelferversicherung werden private Bauhelfer abgesichert. Die Versicherung ist für Bauherren dann sinnvoll, wenn viele Arbeitsschritte in Eigenleistung erbracht werden und dabei private Bauhelfer wie Familienangehörige, Freunde oder andere Personen mitarbeiten.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    In der Regel sind alle Personen, die der Bauherr als Hilfskräfte in arbeitnhemerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten beschäftigt unabhängig davon, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Bezahlung oder nicht, kraft Gesetz gegen Arbeitsunfälle abgesichert. Zu den Hilfskräften können auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen gehören.

    Die gesetzliche Bauhelferversicherung versichert private Bauhelfer und Bauhelferinnen. Die Versicherung greift auf dem Weg zur und zurück von der Baustelle, bei Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. 

    Grundsätzlich müssen alle Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet und darüber gesetzlich versichert werden – unabhängig davon, ob sie für ihre Arbeit entlohnt werden oder nicht. Der Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflicht umfasst nicht den Schutz der Helfer.

    Meldet ein Bauherr die Bauhelfer nicht bei der örtlichen Berufsgenossenschaft an, kann ein Bußgeld bis zur Höhe von 2.500 Euro verhängt werden. Da der Schutz der Berufsgenossenschaft Bau nur die Basisabsicherung bietet, ist der Abschluss einer privaten Bauhelferversicherung unabhängig von der gesetzlichen Pflichtversicherung dringend zu empfehlen. So leistete die gesetzliche Absicherung im Falle einer Vollinvalidität keine Zahlungen. Diese Lücke schließt die private Bauhelferversicherung.

    Bauherren und ihre Ehepartner sind nicht automatisch mit der Bauhelferversicherung abgesichert. Sie können sich freiwillig zusätzlich absichern.

    So finden Sie eine gute Bauhelferversicherung

    Wenn Sie den Versicherungsschutz Ihrer Bauhelfer mit einer privaten Bauhelferversicherung erhöhen wollen, sollten Sie zuvor verschiedene Versicherer und deren Policen miteinander vergleichen. Dabei zählen vor allem die Leistungen der Versicherungsunternehmen im Schadensfall sowie die Höhe der Deckungssumme. Die Wahl der richtigen Deckungssumme ist wichtig, da sie sich nicht pro Bauhelfer gilt, sondern für alle angemeldeten Helfer. Durch einen Bauhelferversicherungsvergleich finden Sie online schnell den günstigsten und besten Anbieter für Ihr Bauvorhaben.

    Leistungen

    Die private Bauhelferversicherung ist kein Ersatz für die gesetzliche Versicherung. Vielmehr können Verbraucher die Basis-Absicherung durch den Abschluss einer privaten Versicherung ergänzen. Der Versicherungsumfang umfasst grundsätzlich alle Arten von Unfällen, die einem Bauhelfer auf der Baustelle widerfahren können.

    Man kann die private Bauhelferversicherung auch als „Unfallversicherung für den Bau“ bezeichnen. Darüber hinaus leistet die Versicherung Kapitalzahlungen im Falle einer Invalidität oder beim Tod eines Bauhelfers. Optional können auch Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten durch die private Bauhelferversicherung abgedeckt werden.

    Es ist wichtig, dass alle Helfer angegeben werden, denn nur die in den Versicherungskonditionen geführten Bauhelfer sind durch die Versicherung bei Unfällen abgesichert. Die Bauherren als Versicherungsnehmer müssen darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch gewählt wird. Denn sie gilt pauschal für alle versicherten Bauhelfer und nicht für jeden einzelnen. Aus diesem Grund kann sich die Höhe der Absicherungssumme deutlich reduzieren, wenn die Zahl der Bauhelfer erhöht wird. Wenn folglich eine Versicherungssumme von 200.000 Euro vereinbart wird und zehn Helfer beschäftigt versichert werden, ist jeder Helfer mit 20.000 Euro abgesichert.

    Verpflichtungen eines Bauherrn

    Erfüllung der...:

    • Mitteilungspflicht
    • Auskunftspflicht
    • Aufzeichnungspflicht

    Außerdem sollte der Bauherr:

    • Staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften beachten
    • Arbeitsunfälle melden
    • Beitragspflicht erfüllen

    Zur Berechnung des Beitrages wird die Anzahl der Helferstunden herangezogen. Pro Helferstunde werden folgende Beiträge angesetzt:

    • Neue Bundesländer 1,21 Euro
    • Alte Bundesländer 1,40 Euro

    Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen der Bauhelferversicherung der BG Bau liegt bei 100,00 Euro.

    Kosten

    Die Kosten der privaten Bauhelferversicherung werden durch den Umfang der Versicherungsleistung sowie der Anzahl der versicherten Bauhelfer bestimmt. Die Menge der Arbeitsstunden spielt in der Regel beim Abschluss dieser freiwilligen Versicherung keine Rolle.

    In vielen Fällen bezahlen Sie für die Bauhelferversicherung deshalb eine Pauschale pro Bauhelfer. Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz automatisch für ein Jahr. Sollte das Bauprojekt länger dauern und Sie benötigen die Eigenleistung weiterhin, müssen Sie das dem Versicherer melden, damit Ihre Bauhelfer weiterhin geschützt sind. Die Kosten für die Versicherung sind aber oft geringer als die Ersparnis, die Sie dank der Eigenleistung bei der Baufinanzierung haben.

    Schutz über die Berufsgenossenschaft Bau

    Bauherren sind verpflichtet, alle Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau anzumelden. Besteht zwischen Bauherren und Bauhelfern ein Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis, sind die Bauhelfer über ihre eigene Berufsgenossenschaft abgesichert.

    Um die gesetzliche Bauhelferversicherung zu nutzen, melden die Bauherren ihre Bauhelfer bei der örtlichen Berufsgenossenschaft Bau an. Angemeldet werden dabei alle privaten Bauhelfer. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie für ihre Arbeit Geld erhalten oder nicht. Meist erhalten Bauherren ohnehin einen Fragebogen zu Bauhelfern von der zuständigen Berufsgenossenschaft, denn die Genossenschaft wird in der Regel von der Baubehörde über jedes Bauvorhaben informiert.

    Bauhelfer angeben

    Bauhelfer müssen unbedingt angegeben werden, da sonst ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro droht.

    Angemeldet werden:

    • Verwandte
    • Freunde
    • Bekannte

    Mini-Jobber müssen ebenfalls bei der Berufsgenossenschaft angemeldet werden, auch wenn sie Geld für ihre Arbeit erhalten. Ihre Arbeiten müssen nachgewiesen werden und sind somit beitragspflichtig.

    Absicherung bei Unfällen

    Bauhelfer sind über die Berufsgenossenschaft bei Unfällen auf der Baustelle sowie bei der Anfahrt und auf dem Rückweg abgesichert. Doch der Versicherungsschutz ist zum einen durch eine niedrige Deckungssumme begrenzt. Zum anderen leistet die gesetzliche Bauhelferversicherung keine Zahlungen bei Invalidität oder Todesfällen.

    Beiträge und Beitragshöhe

    Die Beiträge für die Bauhelferversicherung über die Berufsgenossenschaft errechnen sich aus einem fiktiven Arbeitslohn und einem Beitragssatz. Der Staat gibt für die Berechnung jedes Jahr eine Richtgröße aus, anhand derer die Beitragssätze bestimmt werden können. Die Höhe der Beitragssätze variiert von Bundesland zu Bundesland.

    Abgerechnet wird die gesetzliche Bauhelferversicherung über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem Stundensatz der jeweiligen Region.

    So werden bei der BauBG Hamburg 2,09 Euro Prämie pro Arbeitsstunde angesetzt. Wenn also zwei Bauhelfer mit einem Umfang von je 100 Arbeitsstunden auf der Baustelle im Einsatz waren, werden insgesamt 418 Euro fällig, die der Bauherr nach Fertigstellung des Gebäudes an die BG Bau überweist. Sind höhere Beträge zu erwarten, können auch Zwischenrechnungen gestellt werden.

    Sorgfältig Bautagebuch führen!

    Werden Bauhelfer eingesetzt, die jeweils weniger als 40 Stunden leisten, müssen keine Beiträge gezahlt werden. Es ist wichtig, dass die Arbeitsstunden und der Arbeitsgrund korrekt in ein Bautagebuch eingetragen werden, denn die Berufsgenossenschaft prüft die Plausibilität der Angaben.

    „Da passiert schon nichts“

    Wer Bauhelfer nach dem Motto „Da passiert schon nichts!“ für sich arbeiten lässt, riskiert im Schadensfall hohe Folgekosten. Neben der Verantwortung, die jeder Bauherr für seine Bauhelfer hat, spielt auch die eigene Absicherung bei einem Bauvorhaben eine wichtige Rolle. Jedes Jahr passieren mehr als 100.000 Unfälle auf Baustellen. Diese Unfälle sind meist mit einem hohen Kostenaufwand verbunden.

    Verletzt sich ein Bauhelfer auf der Baustelle schwer, muss der Bauherr die Kosten für Krankhausaufenthalte, Behandlungen oder Reha tragen. Diese belaufen sich je nach Schwere des Unfalls schnell auf mehrere zehntausend Euro. Noch teurer wird es, wenn der Bauhelfer Invalide wird. In diesem Fall müssen die Kosten für eventuelle Umbauten in seiner Wohnung übernommen werden oder die Umstellung auf ein behindertenfreundliches Fahrzeug bezahlt werden.

    Kann der Bauhelfer später seinem Beruf nicht mehr nachgehen, sind schließlich weitere Zahlungen möglich. In diesem Fall können auch 500.000 Euro und mehr auflaufen, die der Bauherr vollumfänglich leisten muss.

    Mit der gesetzlichen Bauhelferversicherung über die Berufsgenossenschaft sind zwar die nötigsten Schäden abgedeckt. Ein umfassender Schutz bei Invalidität, einem Krankenhausaufenthalt oder Tod ist jedoch erst mit einer privaten Bauhelferversicherung möglich.

    Gerade für die Arbeit von Laien wichtig

    Profis arbeiten täglich mit ihren Maschinen auf dem Bau und dennoch kann immer etwas passieren. Wenn jedoch Laien mit Baggern, Sägen, Bohrgeräten oder anderen Baumaschinen hantieren, ist die Unfallgefahr deutlich höher. Zum einen sollten deshalb nur geübte Laien mit Spezialgeräten arbeiten und zum anderen ist der Abschluss einer vollumfänglichen Bauhelferversicherung dringend geraten.

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