Beerdigungskosten: Zusätzliche Belastung für Hinterbliebene

Ein Todesfall ist für Angehörige immer schmerzlich und mit Stress sowie Trauer verbunden. Gerade in der ersten Zeit nach dem Ableben des geliebten Menschen haben die meisten keinen zusätzlichen Kopf für Finanzen oder Administration. Doch letztlich sind die Kosten für eine Beerdigung nicht zu unterschätzen. Sie setzen sich aus verschiedenen Einzelpositionen zusammen, sodass immer mit einem mittleren vierstelligen Betrag gerechnet werden muss. Diese Summe kommt in der Regel auf die Erben zu, denn sie sind gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten des Erblassers zu übernehmen. Grundsätzlich können diese Kosten vom Geld des Verstorbenen beglichen werden.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 14, 2024

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    So banal es klingen mag, aber eine Beerdigung besteht nicht nur daraus, einen Sarg oder eine Urne unter die Erde oder eine Grabplatte zu legen. Vielmehr gibt es verschiedene Dienstleister, die für eine Bestattung beauftragt werden müssen. Jeder dieser Dienstleister schlägt mit einer eigenen Rechnung zu Buche, die in die Gesamtkosten für eine Beerdigung mit einfließen.

    So setzen sich die Bestattungskosten zusammen

    Die Bestattungskosten setzen sich aus verschiedenen Teilrechnungen zusammen:

    1. Grabstein: Für die Planung, die Gestaltung und das Aufstellen wird in der Regel ein Steinmetz beauftragt.
    2. Sarg/Urne: Je nach Art der Bestattung erhält ein Bestattungsunternehmen den Auftrag, den Leichnam pietätvoll für die Beerdigung vorzubereiten.
    3. Grabgestaltung und -bepflanzung: Ein Gärtner wird mit der Ausgestaltung des Grabes beauftragt.
    4. Trauerfeier: Die Trauerfeier wird in der Regel selbst organisiert. Hier entscheiden sich Angehörige meist für ein Restaurant oder ein Café.
    5. Grabschmuck bei Beerdigung: Blumen oder Gestecke für die Beerdigung selbst werden bei einem Gärtner oder Floristen gekauft.
    6. Grabmiete: Für die Grabnutzung entstehen Gebühren, die häufig im Voraus an die Friedhofsverwaltung gezahlt werden müssen.

    Danach richten sich die Kosten für eine Beerdigung

    Unabhängig von den einzelnen Positionen und Dienstleistern gibt es weitere Faktoren, welche die Höhe der Bestattungskosten beeinflussen können:

    • Bestattungsart: Wer eine Urnenbestattung wählt, darf in der Regel mit geringeren Kosten rechnen als mit einer Sargbestattung.
    • Bestattungsort: Die Unterhaltskosten für ein Grab richten sich zum Beispiel nach der Popularität eines Friedhofs sowie nach der Region oder dem Stadtteil, in welchem ein Angehöriger bestattet wird.
    • Art des Grabes: Die Bestattung in einem vorhandenen Familiengrab ist für Angehörige meist günstiger als in einem neu anzulegenden Einzelgrab. Außerdem spielt die Ausgestaltung der Grabanlage eine entscheidende Rolle für die Höhe der Kosten.
    • Umfang der gewünschten Leistungen des Bestatters: Angehörige können durch Auswahl des Sarges oder der Totenbekleidung den Preis beeinflussen.

    Grundsätzlich gilt bei allen Entscheidungen für oder gegen einzelne Dienstleister, dass sich niemand dafür rechtfertigen muss, wenn er sparen möchte oder wenn er sich im Gegenteil für eine sehr umfangreiche Ausstattung des Grabes entscheidet.

    Es bleibt jedem Erben oder Kostenträger letztlich selbst überlassen, für welche Variante er sich entscheidet oder welche Variante er im Sinne der verstorbenen Person auswählt. Ein Richtig oder Falsch gibt es dabei nicht.

    Wer muss die Beerdigungskosten tragen?

    Die Kostentragungspflicht einer Beerdigung ist in Paragraph 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in einer der kürzesten gesetzlichen Normen überhaupt geregelt. Dort heißt es schlicht:

    1968 BGB

    „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

    Somit müssen die Erben einer verstorbenen Person für die Kosten ihrer Beerdigung aufkommen. Die Kostentragungspflicht richtet sich dabei nach der gesetzlichen Erbfolge, wonach die direkten Verwandten zuerst bedacht werden.

    Eine Ausnahme gibt es jedoch: Gibt es eine vertragliche Verpflichtung in Form einer Sterbegeldversicherung oder anderweitigen Versicherung, muss diese die Kosten für die Bestattung tragen.

    Reihenfolge der Kostenträger bei einer Beerdigung

    1. Vertraglich verpflichtete Einrichtungen oder Personen
    2. Erben
    3. Unterhaltspflichtige
    4. Öffentlich-Rechtlich Verpflichtete

    Wird zum Beispiel ein Erbe ausgeschlagen, kann sich Reihenfolge der Kostenträger verändern.

    Kosten können eingefordert werden!

    Wurde die Bestattung des Verstorbenen bereits von der Kommune beauftragt, können die Kosten von den Totenfürsorgeberechtigten eingefordert werden.

    Beerdigungskosten im Überblick

    Um einen Anhaltspunkt für die Gesamtkosten einer Bestattung zu erhalten, sind hier exemplarisch die einzelnen Kostenpunkte zusammengefasst:

    Posten Betrag
    Bestattungsinstitut (Feuerbestattung, Urnenbeisetzung, Sargbeisetzung) ca. 2.500 Euro
    Friedhof ca. 2.500 Euro
    Steinmetz ca. 3.500 Euro
    Grabbepflanzung / Friedhofsgärtner ca. 250 Euro
    Floristen (Trauerkranz, Blumen) ca. 300 Euro
    Weitere Kosten (Trauerfeier, Beerdigungsessen) ca. 1200 Euro
    Gesamtkosten ca. 10.250 Euro

    Die Preisspanne einer Beerdigung reicht grundsätzlich von ungefähr 7.000 Euro bis 11.000 Euro. Je nach Auswahl der einzelnen Dienstleister können auch deutlich höhere Beträge anfallen.

    Gemäß den Wünschen und Vorstellungen der Angehörigen, liegen die üblichen Beerdigungskosten bei 2.000 Euro für eine günstigste anonyme Feuerbestattung und 35.000 Euro für eine gehobene Erdbestattung.

    Kosten des Bestattungsinstituts

    Die Kosten für den Bestatter machen ungefähr ein Drittel der gesamten Beerdigungskosten aus. Dieser Anteil ist gerechtfertigt, wenn der Umfang der von ihm geleisteten Arbeiten berücksichtigt wird. So ist das Bestattungsunternehmen nicht nur für die Vorbereitung des Leichnams verantwortlich, sondern auch für die Bestattung am Tag der Beerdigung sowie die Überführung der Verstorbenen.

    So gliedern sich die Kosten für das Bestattungsunternehmen auf

    • Kosten für Sarg oder Urne: Je nach Art der Bestattung wird ein Sarg oder eine Urne beim Bestatter ausgewählt. Die Kosten können bei Särgen von der Art des Holzes, der Beschläge oder der Verarbeitung beeinflusst werden. Bei Urnen ist es besonders die Überurne, welche auf besondere Weise gestaltet wird. Hier ist es vorwiegend die Ausgestaltung der Urne, welche den Preis beeinflusst.
    • Totenbekleidung: Wird der Leichnam in einem Sarg bestattet, benötigt der Bestatter eine angemessene Bekleidung. Häufig werden hierfür spezielle Kleidungsstücke beim Bestatter ausgewählt, die auch für eine Aufbahrung verwendet werden.
    • Überführung: Der Bestatter sorgt für den Transport des Toten, zum Beispiel von der Gerichtsmedizin zum Friedhof oder zum Bestattungsunternehmen für die Vorbereitungsarbeiten zur Bestattung.
    • Hygienische Versorgung des Verstorbenen: Beim Umgang mit Verstorbenen müssen besondere hygienische Maßnahmen getroffen werden. Gleiches gilt für die Vorbereitung für die Beerdigung. Das Bestattungsunternehmen muss diese Regelungen einhalten.
    • Formalitäten / Verwaltung: Auf Wunsch übernehmen Bestattungsunternehmen alle wichtigen Formalitäten rund um die Bestattung. Sie kommunizieren mit Friedhofsverwaltung sowie Ämtern oder dem Krematorium, um die nötigen Formulare zu erhalten.

    Insgesamt müssen Sie für das Bestattungsunternehmen in der Regel mindestens 2.500 Euro einplanen. Allerdings können Sie Kosten sparen, indem Sie zuvor verschiedene Angebote einholen und vergleichen. Außerdem können einzelne Posten selbst erledigt werden. So können die Erben sich um die Formalitäten kümmern oder für eine angemessene Totenbekleidung sorgen.

    In der Praxis sind viele Angehörige jedoch dankbar dafür, dass ihnen das Bestattungsunternehmen viele Schritte abnimmt. Dies gilt auch dann, wenn diese Zusatzdienstleistungen mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

    Steinmetz-Kosten

    Die Kosten für einen Steinmetz können sehr unterschiedlich ausfallen. Denn hier spielen ganz verschiedene Aspekte in die Preisgestaltung mit ein. Wird ein Künstler mit der Gestaltung einer Grabplatte oder eines Grabsteins beauftragt, können die Kosten deutlich steigen.

    Darüber hinaus spielt es eine wichtige Rolle, welche Materialien für die Steinmetzarbeiten verwendet werden. Granit wird zum Beispiel günstiger sein als Marmor. Zugleich ist die Größe der Grabstätte ebenfalls wichtig für die Kalkulation der Steinmetzkosten. Letztlich hängt die Höhe der Abrechnung auch davon ab, wie viele weitere Leistungen der Steinmetz übernimmt.

    Folgende Bestandteile können Sie in die Kosten für den Steinmetz mit einbeziehen:

    • Grabstein: Größe, Beschaffenheit, Material, Bearbeitung und künstlerische Ausgestaltung spielen hier eine wichtige Rolle. Wer sich für eine Standard-Lösung entscheidet, wird sparen können.
    • Beschriftung: Wie viel der Steinmetz für seine Arbeit verlangt, hängt zum Beispiel auch davon ab, wie viel Schrift eingemeißelt werden soll oder ob diese Schrift verziert wird.
    • Grabeinfassung: Bei der Grabeinfassung gibt es verschiedene Möglichkeiten, von schmalen Einfassungen aus Stein bis hin zu aufwändigen Metallarbeiten ist alles möglich.
    • Aufstellung / Versetzen des Grabsteins: Der Steinmetz übernimmt in der Regel auch das Aufstellen des Grabsteins. Wird ein Gemeinschaftsgrab genutzt, versetzt er bestehende Grabsteine. Je aufwändiger diese Arbeiten werden, desto höher wird die Rechnung.
    • Transportkosten: Wird ein Steinmetz vor Ort gewählt, können die Transportkosten geringer ausfallen als bei weiter entfernt arbeitenden Kunsthandwerkern.

    Freunde und Verwandte um Unterstützung bitten

    Es kann sinnvoll sein, Freunde und Verwandte zu fragen, ob sie sich an den Kosten für den Steinmetz beteiligen wollen, wenn Sie selbst nicht genügend Geld für einen angemessenen Grabstein aufbringen können.

    Bestattungskosten: Friedhofsgärtner und Florist

    Bei einer Beerdigung fallen sowohl einmalige als auch regelmäßige Kosten an.

    • Pflege der Grabanlage: Sie wird in der Regel vom Friedhofsgärtner übernommen. Zu den Leistungen gehören
      • Die dauerhafte Grabgestaltung: Friedhofsgärtner stellen zum Beispiel Grabschmuck an besonderen Tagen auf das Grab.
      • Jährliche Grabpflege: Die Friedhofsgärtner halten die Grabfläche frei von Laub oder Schmutz. Außerdem schneiden Sie Büsche oder entfernen verwelkte Blumen. Die Dauergrabpflege kostet durschnittlich rund 7.000 Euro für 20 Jahre (350 Euro / Jahr).
    • Kosten des Floristen für die Beerdigung:
      • Blumenkränze
      • Sargschmuck
      • Blumen in Aussegnungshalle und am Grab

    Angehörige können bei der Grabpflege sparen, indem sie sie selbst übernehmen. Allerdings sollten Sie sich dabei fragen, ob Sie zum einen dazu in der Lage sind und ob Sie die nötige Zeit und Mühe aufbringen können. So ist zum Beispiel niemandem gedient, wenn ein Grab nur mäßig gepflegt wird und zunehmend verwahrlost.

    Kosten für Trauerfeier

    Die Kosten für die Trauerfeier können sehr stark variieren. Zum einen hängen sie von der Anzahl der Gäste ab und zum anderen von der Art der Bewirtung und Ausgestaltung der Feier. Die Kosten für eine Trauerfeier können zwischen 300 und über 1.000 Euro liegen.

    Folgende Posten spielen bei der Trauerfeier eine Rolle:

    • Trauerredner / Pfarrer: Für die Trauerfeier müssen Sie mit Kosten rechnen, die für den Pfarrer sowie einen möglichen Trauerredner fällig werden. Die Kosten starten meist ab ca. 120 Euro.
    • Todesanzeige: Eine Todesanzeige in der Zeitung kann ebenfalls in die Kosten einberechnet werden. Hierfür müssen Sie mit Preisen ab 200 Euro rechnen.
    • Live-Musik / Orgel: Wünschen Sie Live-Musik oder Orgelstücke, können Sie zu den Gesamtkosten mindestens 50 Euro hinzurechnen. Je professioneller die Musiker, desto teurer wird dieser Posten.
    • Bewirtung: Wenn Sie ein Beerdigungsessen in einem Wirtshaus ausrichten, müssen Sie in der Regel mit ca. 30 bis 50 Gästen rechnen.

    So können Sie bei der Trauerfreier sparen

    Wer das Beerdigungsessen selbst ausrichtet und zum Beispiel Gäste bittet, einen Kuchen mitzubringen, kann dabei Geld sparen. Darüber hinaus kann eine Feier auch persönlicher und intimer werden, wenn kein Gasthof oder Café ausgewählt wird.

    Vielfach ist es auch nicht unbedingt erforderlich, einen Trauerredner zu engagieren. Gute Freunde oder Verwandte können ebenfalls eine Rede halten. Die musikalische Untermalung kann außerdem vom Band abgespielt werden.

    Die Beerdigung finanzieren

    Wer nicht die finanziellen Mittel hat, um eine Beerdigung komplett zu bezahlen, hat verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.

    • Ratenzahlung beim Bestattungsunternehmen: Die meisten Bestatter bieten ihren Kunden eine Ratenzahlung an. Sie können damit schon rund ein Drittel der Gesamtkosten auf mehrere Monate verteilen.
    • Bankkredit: Für die Bestattung können Sie einen herkömmlichen Verbraucherkredit aufnehmen. Hierfür gelten jedoch die gleichen Bedingungen wie für jeden anderen Kredit auch. Dies bedeutet, dass Sie eine ausreichende Bonität vorweisen müssen. Zudem ist ein geregeltes Einkommen erforderlich und Sie müssen einen Wohnsitz in Deutschland haben. Ein Kreditvergleich ist auch in diesem Fall empfehlenswert.

    Mittellose haben Anspruch auf eine Beerdigung

    Wer kostentragungspflichtig ist, aber die Bestattungskosten nicht tragen kann, weil er zum Beispiel arbeitslos ist, kann eine Sozialbestattung beantragen. Dies ist auch dann möglich, wenn die Bank einen Kredit verweigert hat. Eine Ablehnung kann außerdem als Nachweis gelten, dass die Antragsteller mittellos sind.

    Der Antrag muss beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das Amt prüft anschließend Gehalt und Einkommen. Es kann danach ein zinsfreies Beerdigungsdarlehen zur Verfügung stellen.

    Arbeitslose Hartz IV-Empfänger haben die Möglichkeit, sich bei einer Beerdigung direkt an ihr zuständiges Jobcenter zu wenden. Wurde ihnen ein Kredit verwehrt, ist das Amt zur Kostenerstattung einer Sozialbestattung verpflichtet.

    Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

    Beerdigungskosten können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie höher als das tatsächliche Erbe sind.

    • Nachlassverbindlichkeiten: Allgemein lassen sich die folgenden Kosten über die Steuererklärung absetzen, da es sich um „Schulden“ handelt, welche die Erben vom Verstorbenen übernommen haben.
      • Rechnung vom Bestattungsunternehmen
      • Rechnung vom Steinmetz
      • Rechnung vom Friedhof

    Diese Kosten werden nicht dazugezählt und können nicht abgesetzt werden:

    • Bewirtungskosten
    • Reisekosten zur Beerdigung
    • Kosten für die Trauerkleidung

    Die oben aufgeführten Kosten stellen für die Erben eine außergewöhnliche Belastung dar, wenn sie die Höhe des Erbes überschreiten. Voraussetzung für das Geltendmachen bei der Steuer ist, dass die Kosten tatsächlich aus rechtlichen oder sittlichen Gründen bezahlt wurden.

    Die maximale Summe, die als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes geltend gemacht werden kann, ist eine Pauschale von 10.300 Euro. In der Einkommensteuererklärung können maximal 7.500 Euro steuerlich abgesetzt werden, die über den Nachlasswert hinausgehen.

    Beerdigungskosten höher als Nachlass

    Erhalten die Erben 7.000 Euro aus dem Nachlass des Verstorbenen, liegen die Beerdigungskosten jedoch bei 10.000 Euro, können 3.000 Euro steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

    Die außergewöhnlichen Belastungen werden im Hauptvordruck auf der dritten Seite in Zeile 67 oder 68 eingetragen. Für die Berücksichtigung sollten Sie über entsprechende Quittungen und Zahlungsnachweise verfügen.

    Bestattungsplaner online

    Mittlerweile bieten zahlreiche Bestattungsplaner ihre Dienste auch online an. So können die Beerdigungskosten schnell und unkompliziert, vor allem aber in Ruhe von zu Hause aus, kalkuliert werden. So kann ein kostenloses Angebote für eine Beerdigung inklusive einer Übersicht aller enthaltenen Kosten und Leistungen erstellt werden. Diese Angebote gelten durchschnittlich als 30 % günstiger als Angebote, die vor Ort bereitgestellt werden. 

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten