Begleitetes Fahren: Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren bietet 17-Jährigen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit Auto zu fahren, sofern eine Begleitperson mitfährt. Voraussetzung für das Fahren in Begleitung ist eine erfolgreich bestandene theoretische und praktische Führerscheinprüfung.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Nach Abschluss der Prüfung erhält die oder der Jugendliche eine sogenannte „Prüfbescheinigung“. Sie ist zusammen mit dem Lichtbildausweis der Nachweis für die Fahrerlaubnis mit einer Begleitperson. In der Prüfbescheinigung sind u.a. auch die Begleitpersonen eingetragen.

    Die Fahrerlaubnis entspricht dem Führerschein der Klasse B sowie den Klassen AM (z.B. Mopeds oder Quads) sowie L (z.B. Traktoren). Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung durch den amtlichen Führerschein ersetzt.

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    Die Fahrerlaubnis auf Probe

    Dass 17-Jährige in Begleitung einer weiteren Person Autofahren dürfen, wurde erstmals 2004 in Niedersachen erprobt. Bundeseinheitlich wurde das begleitete Fahren schließlich im Juni 2005 in einer Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.

    Seither durfte jedes Bundesland separat entscheiden, ob es den Führerschein ab 17 einführen wollte. 2008 war schließlich Baden-Württemberg das letzte Bundesland, das begleitetes Fahren erlaubte. Heute ist dies bundesweit möglich.

    Auch in Österreich ist Begleitetes Fahren mit der deutschen Prüfbescheinigung sowie einer eingetragen Begleitperson erlaubt. Um Versicherungsschutz zu haben, sollte vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden, ob der Schutz auch für begleitete Fahrten in Österreich gilt.

    Das Prinzip „Begleitetes Fahren“ wird insgesamt sehr positiv bewertet. Durch die erworbene Fahrpraxis beim Fahren in Begleitung sind die jungen Autofahrer deutlich routinierter, sobald sie alleine am Steuer sitzen. Auf diese Weise fahren sie sicherer und verursachen statistisch nachgewiesen deutlich weniger Unfälle.

    Voraussetzungen für den Führerschein mit 17

    • Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis beträgt 17 Jahre.
    • Jugendliche dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren, der in der Prüfbescheinigung eingetragen ist.
    • Es gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer für den minderjährigen Fahrer.
    • Die Kfz-Versicherung muss über das begleitete Fahren informiert werden.
    • Die Begleitperson muss über 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre ohne Unterbrechung einen Führerschein besitzen und maximal einen Punkt im Flensburger Register haben.

    Voraussetzungen für die Fahrausbildung

    Um an der Fahrausbildung überhaupt teilnehmen zu dürfen, ist ein Mindestalter von 16,5 Jahren erforderlich.

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    Wechsel zum EU-Führerschein

    Die Prüfungsbescheinigung, die zum begleiteten Fahren berechtigt, ist auch noch bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahrs gültig. Sobald der Jugendliche volljährig ist, kann er auch ohne Begleitung fahren.

    Wichtig ist jedoch, dass der reguläre EU-Führerschein innerhalb der dreimonatigen Frist an der Führerscheinstelle abgeholt wird. Denn wer danach noch mit der Prüfungsbescheinigung fährt und damit kontrolliert wird, riskiert ein Ordnungsgeld.

    Keine Beantragung nötig

    Die Führerscheinstelle erstellt den EU-Führerschein automatisch, er muss nicht separat beantragt werden.

    Begleitpersonen beim begleiteten Fahren

    Begleitpersonen sind wichtig für Fahranfänger, da sie in der Regel über die nötige Ruhe und Weitsicht verfügen und die Jugendlichen dadurch weniger Stress bei den ersten Fahrversuchen entwickeln.

    Zugleich können Begleiter den jugendlichen Fahrer ablösen, wenn er nicht mehr fit genug ist, um sicher zu fahren. Erfahrene Begleitpersonen können zudem während der Fahrt sinnvolle Hinweise oder Tipps aus der Fahrpraxis direkt an den jungen Fahranfänger weitergeben.

    Dies sind nur einige Gründe, warum eine Begleitperson beim begleiteten Fahren ein Muss ist.

    Voraussetzungen für die Begleitperson

    • Die Begleitperson für das begleitete Fahren mit 17 muss 30 Jahre alt oder älter sein.
    • Darüber hinaus muss sie seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen.
    • Sie darf außerdem maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
    • Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben und nicht unter Drogeneinfluss stehen.

    Sie tragen die Verantwortung

    Die Fahranfänger müssen dafür sorgen, dass die Regeln für die Begleitpersonen eingehalten werden. Sie sind für die Sicherheit verantwortlich und dürfen theoretisch nicht fahren, wenn sie wissen, dass die Begleitperson zum Beispiel stark alkoholisiert ist.

    Grundsätzlich kann jede Person, welche die Anforderungen erfüllt, als Begleitperson eingetragen werden. In der Praxis sind das meist Vertrauenspersonen des Fahranfängers wie die Eltern oder die Großeltern. Es können aber auch Vorgesetzte im Ausbildungsbetrieb sein oder gute Bekannte der Eltern.

    Einwilligung der Eltern nötig

    Die Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen mit den Begleitpersonen einverstanden sein, die im Antrag auf begleitetes Fahren eingetragen werden.

    Es gibt keine Beschränkung bei der Zahl der eingetragenen Begleitpersonen. Je mehr Personen eingetragen werden, desto mehr Fahrmöglichkeiten hat der Fahranfänger.

    Müssen Begleitpersonen eine Schulung absolvieren?

    Für Begleitpersonen gibt es keine vorgeschriebene Schulung. Es wird davon ausgegangen, dass die Vertrauensperson über ausreichende Fahrpraxis verfügt. Empfehlenswert ist es dennoch, sich in der Fahrschule des Fahranfängers noch einmal genauer über die Aufgaben und Pflichten als Begleitperson zu informieren. Meist gibt es spezielle Informationsabende, an welchen die Fahrschule auch praktische Tipps gibt, wie sich Begleiter verhalten sollten.

    Wie kann ein Begleiter in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden?

    Sobald der Antrag auf begleitetes Fahren gestellt wird, können Begleitpersonen im Antrag aufgeführt werden. Sie werden dann in der Prüfbescheinigung aufgeführt. Es ist auch möglich, Begleiter noch nachträglich eintragen zu lassen.

    Darf/Soll die Begleitperson aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen?

    Beim begleiteten Fahren soll die Begleitperson dem Fahranfänger lediglich mit Rat und nicht mit Tat zur Seite stehen. Schließlich hat der Fahranfänger bereits eine praktische Fahrprüfung absolviert und ist tatsächlich der Fahrzeugführer. Im Extremfall kann es sogar versicherungstechnische Probleme geben, wenn der Begleiter zum Beispiel „ins Lenkrad“ greift und dadurch ein Schaden verursacht wird. Grundsätzlich gilt die Begleitperson hinsichtlich ihrer Haftung „nur“ als Insasse.

    Wie lange muss ein Fahranfänger mit Begleitung fahren?

    Die Pflicht zur Begleitung beim Fahren endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahrs. Bis zu drei Monate danach gilt die Prüfbescheinigung mit dem Personalausweis als Nachweis für die Fahrerlaubnis.

    Welche Konsequenzen hat es für den Fahranfänger, ohne Begleiter zu fahren?

    Wer beim Führerschein mit 17 ohne Begleitung fährt, verletzt dadurch die Fahrerlaubnis-Verordnung. Wird er ohne Begleiter kontrolliert, verliert der Fahrer die Fahrerlaubnis. Zugleich wird die Probezeit verlängert und es wird ein Bußgeld fällig. Bevor der Fahranfänger seine Fahrerlaubnis erneut erteilt bekommt, muss er ein Aufbauseminar, die sogenannte „Nachschulung“ absolvieren. Die Kosten für das Seminar muss er dabei selbst tragen.

    Probezeit

    Sobald die Fahrerlaubnis in Form der Prüfbescheinigung ausgehändigt wurde, beginnt die Probezeit. Sie dauert wie bei der Erstausstellung jedes PKW-Führerscheins zwei Jahre. Die Probezeit kann nicht verkürzt werden.

    Während der Probezeit darf sich der Fahrer in Begleitung keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit leisten, die mit einem Bußgeld von mehr als 40 Euro belegt wird.

    Die Grenze wird bei zwei B-Verstößen (z.B. Handytelefonate während des Fahrens oder Gefährdung von Radfahrern beim Abbiegen) oder bei einem A-Verstoß (z.B. Fahrerflucht oder Nötigung) erreicht. Wird die Grenze überschritten, wird die Fahrerlaubnis widerrufen und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Darüber hinaus muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen, wenn er die Fahrerlaubnis nach mindestens sechs Monaten Pause wieder erlangen möchte.

    Widerruf wirkt sich auch auf andere Führerscheinklassen aus

    Der Widerruf gilt auch für die Führerscheinklassen A, M und L. Somit dürfen auch keine Mofas oder Traktoren gefahren werden, es sei denn, es besteht unabhängig vom begleiteten Fahren eine separate Fahrerlaubnis.

    Von der Anmeldung bis zur Prüfungsbescheinigung

    Wer sich für das begleitete Fahren anmelden möchte, erhält die nötigen Formulare in der Regel bei seiner Fahrschule oder der zuständigen Führerscheinstelle. Darüber hinaus können die Dokumente auch auf vielen offiziellen Websites von Städten oder Gemeindeverwaltungen heruntergeladen werden.

    Die Formulare können von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich gestaltet sein. Der Antrag wird schließlich auf der Führerscheinstelle gestellt. Im Antrag oder auf einem Zusatzformular werden die Begleitpersonen eingefügt. Diese Personen müssen zugleich bestätigen, dass sie als Begleiter zur Verfügung stehen. Ihre Identität belegen sie mit einer Kopie ihres Personalausweises sowie des Führerscheins, die dem Antrag beigelegt wird.

    Wichtig ist, dass die Eltern oder gesetzliche Vertreter den Antrag unterschreiben, bevor er eingereicht wird. Damit stimmen sie sowohl dem Antrag selbst als auch den eingetragenen Begleitpersonen zu.

    Folgende Unterlagen benötigt der Antragsteller: 

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ein biometrisches Passbild
    • Einen Nachweis für einen Sehtest, der nicht älter als zwei Jahre ist
    • Einen Nachweis für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

    Für den Antrag auf der Führerscheinstelle müssen Gebühren gezahlt werden. Diese beinhalten die Bearbeitung des Antrags sowie die Ausstellung einer Prüfbescheinigung und die Prüfung der Begleitpersonen anhand des Fahreignungsregisters.

    Die Höhe der Gebühren kann sich von Behörde zu Behörde unterscheiden. Auf den Websites der Städte und Gemeinden wird jedoch meist über die genaue Höhe informiert.

    Sobald alle Antragsunterlagen von der Führerscheinstelle überprüft wurden, informiert diese die Fahrschule und die praktische Fahrausbildung kann beginnen.

    Mindestalter für Prüfungen

    PrüfungMindestalter
    Theoretische Prüfung Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung absolviert werden.
    Praktische Prüfung Einen Monat vor dem 17. Geburtstag dürfen Jugendliche die praktische Prüfung ablegen.

    Unterscheidet sich die Prüfung von der herkömmlichen Führerscheinprüfung?

    Die Prüflinge müssen genau die gleichen Prüfungsbestandteile erfüllen wie Bewerber für einen EU-Führerschein.

    Wann bekommt man die Prüfbescheinigung?

    Nach der bestandenen Prüfung erhalten die 17-Jährigen die „Prüfbescheinigung“ von ihrem Prüfer ausgehändigt oder sie können sie direkt auf der Prüfstelle abholen. Wird die Prüfung vor Erreichen des 17. Lebensjahrs abgelegt, erhalten die Prüflinge ihre Bescheinigung sobald sie 17 Jahre alt sind. Dort sind auch die Begleitpersonen eingetragen.

    Auf der Prüfbescheinigung befindet sich kein Foto der betreffenden Person. Aus diesem Grund gilt die Prüfbescheinigung nur in Kombination mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis. Beim Fahren müssen die beiden Dokumente immer mitgeführt werden, sonst droht ein Ordnungsgeld.

    Welche Fahrerlaubnisklassen sind eingeschlossen?

    Die Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren schließt die Klassen AM sowie L mit ein. Fahrzeuge dieser Klassen dürfen auch ohne Begleitung gefahren werden. Das Mitführen der Bescheinigung zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass ist aber Pflicht.

    Kosten für den Führerschein mit 17

    Die Fahrausbildung für den Führerschein mit 17 unterscheidet sich nicht von der Ausbildung für den herkömmlichen EU-Führerschein. Somit sind die Kosten für die Fahrschule auch nicht höher. Der Preis wird vielmehr durch die Anzahl der benötigten Fahrstunden bestimmt und hängt davon ab, wie oft eine Fahrprüfung wiederholt werden muss. Einzig die Gebühren für die Anmeldung zum begleiteten Fahren fallen zusätzlich an.

    Darüber hinaus können sich auch die Kosten für die Kfz-Versicherung erhöhen, wenn das Begleitete Fahren nicht in der Police enthalten ist. Wichtig ist hier, vor dem Antrag abzuklären, ob die bestehende Versicherungspolice angepasst werden muss. So werden Probleme vermieden, wenn ein Versicherungsfall eintreten sollte.

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    Versicherungsschutz bei begleitetem Fahren

    Im Falle eines Unfalls haften die minderjährigen Fahrer beim begleiteten Fahren genauso wie volljährige Fahrer. Die Begleitpersonen gelten allgemein als „Insassen“ und können in der Regel nicht für falsche Ratschläge haftbar gemacht werden.

    In Folge eines Schadensfalls kann sich die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung erhöhen und die Beiträge können dadurch steigen. Bei der Wahl der Autoversicherung sollte auf jeden Fall auf Klauseln geachtet werden, welche erfordern, dass ein Fahrer volljährig sein muss.

    Wenn Teilnehmer am begleiteten Fahren später eine eigene Kfz-Versicherung abschließen, erhalten sie bei den Fahranfängerversicherungen meist Rabatte, wenn sie den gesamten Zeitraum ausgeschöpft haben. Denn der Versicherer geht davon aus, dass der junge Versicherungsnehmer bereits viel Fahrerfahrung gesammelt hat und dadurch statistisch gesehen weniger Unfälle verursacht.

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