Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen. Doch ganz gleich, ob Sie aus finanziellen Gründen oder einem Berufswechsel kündigen wollen, müssen Sie viele Aspekte beachten. So gilt zum Beispiel eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Kündigungsfrist.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

    Angestellte, die in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

    Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig, soll die Erwerbsminderungsrente aufgrund der vollen Erwerbsminderung das Einkommen ersetzen. Bei einigen Arbeitsstunden täglich ergänzt diese Rente das Einkommen, das noch selbst erzielt werden kann.

    Diese Versicherung greift zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit. Allerdings ist das Niveau dieser Absicherung so niedrig, dass die monatlich gezahlte, staatliche Berufsunfähigkeitsrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken.

    Selbständige oder Freiberufler, die nicht in die Rentenversicherung einzahlen, sind bei Berufsunfähigkeit noch schlechter gestellt. Sie erhalten in der Regel nichts oder müssen Sozialhilfe beantragen.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist somit eine wichtige Absicherung, wenn Sie Ihrer Arbeit aufgrund einer Krankheit nicht mehr nachgehen können. Je nach Police werden mit einer BU verschiedene Aspekte wie Krankheiten oder unfallbedingte körperliche Beeinträchtigungen abgedeckt.

    BU in der Steuer absetzen

    Zudem ist wichtig anzumerken, dass die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sind. Das gilt für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgabe angegeben und so zurückerlangt werden.

    Günstigere Prämien bei früheren Abschluss

    Allgemein gilt: Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger werden die Prämien. In der Regel müssen Sie in diesem Fall auch weniger Vorerkrankungen angeben, wodurch mehr Krankheiten mit der Police abgedeckt werden.

    Diese Kündigungsfristen gelten für die BU

    Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen wollen, müssen Sie die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angegebenen Kündigungsfristen beachten. Meist gilt, dass Sie bei jährlicher Zahlung der Beiträge eine Kündigungsfrist von einem Monat vor Vertragsende haben. Haben Sie andere Zahlungsintervalle gewählt, gilt hier meist eine Frist von einem Monat bis zum nächsten Zahlungstermin.

    Geregelt werden die Kündigungsfristen vom Gesetzgeber in Paragraph 11 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Demnach ist eine Kündigungsfrist zwischen einem und drei Monaten angemessen. Diese Frist muss für beide Vertragspartner gelten.

    Kündigung bei unbestimmter Zeit

    Wenn Sie einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen haben, können Sie ihn in der Regel zum Ende des laufenden Zahlungsintervalls kündigen.

    Außerordentliche Kündigung der BU

    Wie bei allen Versicherungen haben Verbraucher auch bei der BU das Recht, die Police außerordentlich zu kündigen. Folgende Möglichkeiten gibt es hier:

    • Erhöhung der Beiträge: In diesem Fall können Sie üblicherweise innerhalb eines Monats nach schriftlicher Information über die Erhöhung kündigen.
    • Leistungsfall: Müssen Sie die BU in Anspruch nehmen, können Sie den Vertrag kündigen.
    • Widerrufsrecht: Innerhalb von 30 Tagen können Sie Ihren Versicherungsvertrag ohne Angaben von Gründen widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt auch für Verträge, die über das Telefon oder das Internet abgeschlossen wurden (Fernabsatz).

    Schriftliche Kündigung muss rechtzeitig beim Versicherer eingehen!

    Im Rahmen des ordentlichen Kündigungsrechts muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen und rechtzeitig beim Versicherer eingehen. Schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben oder als Fax. So haben Sie einen Nachweis über den Eingang der Kündigung beim Versicherer. Eine Kündigung per Mail ist nicht empfehlenswert und häufig nicht wirksam.

    Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen sinnvoll?

    Grundsätzlich ist es nicht ratsam, seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Denn je früher ein Versicherungsnehmer in diese Versicherung einsteigt, desto günstigere Tarife erhält er. Wenn Sie die BU kündigen, entfällt dieser Bonus.

    Da bei der Kündigung der Versicherungsschutz erlischt, gehen alle zuvor eingezahlten Beiträge verloren. Die Kündigung ist sinnvoll, wenn ein besserer Tarif oder Vertrag für eine andere Berufsunfähigkeitsversicherung in Aussicht steht.

    Wechseln Sie in eine andere BU, müssen Sie in der Regel erneut eine Gesundheitsprüfung machen und werden üblicherweise höher eingestuft. Mit zunehmendem Alter steigt außerdem die Zahl der Vorerkrankungen, die dann nicht mehr von der BU abgedeckt werden.

    Sie sollten somit lieber über Alternativen zur Kündigung nachdenken, die Sie im nächsten Abschnitt nachlesen können.

    Alternativen zur Kündigung der BU

    Es kann im Laufe des Lebens immer einmal zu finanziellen Engpässen kommen. Sollten Sie sich nicht in der Lage sehen, die Prämien für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen zu können, müssen Sie nicht gleich kündigen.

    1. Beitragsfrei stellen: Sie können Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung beitragsfrei stellen lassen, wenn diese zum Beispiel mit einer Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung kombiniert wurde. Die Prämie wird dadurch geringer, jedoch hat Ihre BU Bestand.
    2. auf Vertragsbestandteile verzichten: Eine BU besteht in der Regel aus verschiedenen Teilleistungen. Verzichten Sie auf manche Bestandteile, können die Beiträge sinken.
    3. eine geringere Rente vereinbaren: Wenn Sie die Rente bei Berufsunfähigkeit reduzieren, sorgen Sie zugleich für niedrigere Prämien. Haben Sie sich finanziell wieder erholt, können Sie die Änderungen wieder rückgängig machen.
    4. einen Antrag auf Stundung stellen: Sie können Ihren Versicherer bitten, die Beiträge zu stunden. Die meisten Assekuranzen bieten hier einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr an. Während dieser Zeit sind Sie weiterhin versichert, müssen die anfallenden Beträge nach Ablauf dieser Stundungsfrist jedoch umgehend begleichen.

    Wichtig ist, dass Sie Änderungswünsche sofort an den Versicherer weitergeben. Denn wenn Sie die Beiträge eigenständig reduzieren oder nicht mehr bezahlen, riskieren Sie den Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

    Mir wurde gekündigt – was nun?

    Ebenso wie der Versicherungsnehmer hat auch der Versicherer das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dies ist nach Paragraph 41 des Versicherungsvertragsgesetzes in folgenden Fällen möglich:

    • Arglistige Täuschung: Eine solche Täuschung kann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer im Gesundheitsfragebogen beim Versicherungsantrag bewusst falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat. Bei einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch arglistige Täuschung kann der Versicherer Leistungen zurückfordern oder einen bestehenden Vertrag kündigen. Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung der Täuschung geltend machen. Diese Rechte erlöschen erst nach zehn Jahren.
    • Beitragsschulden: Zahlt der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht mehr, kann er dem Versicherten kündigen.

    In beiden Fällen besteht eine Kündigungsfrist von einem Monat.

    Die Konsequenzen einer Kündigungsumkehrung

    Kündigt der Versicherer seinem Versicherten die BU, kann dies rückgängig gemacht werden. Der Versicherer vereinbart in diesem Fall eine Erhöhung der Prämie sowie eine Anpassung der Vertragsbedingungen an den aktuellen Gesundheitszustand.

    Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel, wenn ein Versicherungsnehmer ohne besseres Wissen falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hatte.

    Ein Vorteil dieser Variante besteht darin, dass der Versicherte weiterhin abgesichert bleibt und den bestehenden Schutz behält. Der Nachteil liegt in den höheren Kosten und eventuellen Leistungseinschränkungen.

    Alternativen zur kompletten Kündigung

    Ein Versicherungsvertrag muss nicht immer gleich komplett gekündigt werden. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung häufig aus vielen Einzelkomponenten besteht, lassen sich diese separat kündigen. Welche Bestandteile gekündigt werden können, hängt von der jeweiligen Police ab.

    Diese Bestandteile können Sie separat kündigen

    Viele Berufsunfähigkeitsversicherungen verfügen über eine spezielle Unfalltodversicherung. Diese können Sie meist extra kündigen. Gleiches gilt für eine vereinbarte Beitragsdynamik. In diesem Fall bezahlen Sie zu Beginn mehr in Ihren Vertrag ein, damit die Prämien später sinken. Durch das Auflösen dieser Dynamik sinken die höheren Prämien zu Beginn.

    Ein letzter Schritt zur mittelfristigen Beitragssenkung ist die Verringerung der später ausgezahlten Rente. Je niedriger sie angesetzt wird, desto niedriger wird Ihr monatlicher oder jährlicher Versicherungsbeitrag.

    Bedenken Sie jedoch immer, dass eine Kündigung einzelner Bestandteile zu einer geringeren Leistung führt. Wählen Sie die einzelnen Elemente deshalb mit Bedacht aus oder entscheiden Sie sich lieber dafür, den Vertrag ruhen zu lassen.

    Den Vertrag ruhen lassen - eine praktische Möglichkeit

    Als ruhender Vertrag wird die Option bezeichnet, die Rechte und Pflichten eines bestehenden Vertrags vorübergehend außer Kraft zu setzen. Nach Ablauf dieser Ruhephase laufen diese wie zuvor weiter und der Versicherungsschutz besteht erneut.

    Fast jede Berufsunfähigkeitspolice können Sie ruhen lassen. Die Versicherer bieten in der Regel eine maximale Ruhephase von sechs Monaten an. Während dieser Zeit sind keine Beiträge fällig. Zugleich besteht jedoch auch kein Versicherungsschutz.

    Sollte Ihre Versicherung längere Ruhephasen anbieten, sollten Sie genau hinschauen. Denn ein längeres Ruhen des Vertrags hat in der Regel zur Folge, dass Sie danach eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen. Ist Ihr allgemeiner Gesundheitszustand dann schlechter, erhöht sich die Prämie.

    Wechseln der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Wer mit den Leistungen seiner Berufsunfähigkeitsversicherung unzufrieden ist oder an den Beiträgen sparen möchte, kann die BU wechseln. In folgenden Fällen kann ein Wechsel sinnvoll sein:

    • Sie nutzen einen Altvertrag, der noch Klauseln wie die „abstrakte Verweisung“ enthält. In diesem Fall kann der Versicherer Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit darauf hinweisen, dass es noch andere Berufe gibt, die Sie ausüben können. Er müsste dann den Schaden nicht regulieren.
    • In Ihrem alten Vertrag gibt es keine Nachversicherungsgarantie. Sie sichert Ihnen die Möglichkeit zu, den Versicherungsumfang anzupassen, wenn Sie heiraten oder Kinder bekommen.
    • Ihr alter Vertrag hat einen Prognosezeitraum von mehr als zwei Jahren nach Eintritt der Berufsunfähigkeit. In dieser Zeit erhalten Sie dann keine Leistungen. Neuere Verträge arbeiten hier mit maximal sechs Monaten.

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