Musterdepot bis Eigendepot: Diese Depotarten gibt es

Wer ins Wertpapiergeschäft einsteigen möchte, benötigt als Erstes ein Depot, in dem er seine Aktien und andere Wertpapiere verwahrt und verwaltet. Letztlich ist ein Wertpapierdepot nichts anderes als ein bei einer Bank oder einem Broker geführtes Konto, in dem die gekauften Wertpapiere als Guthaben verzeichnet werden. Hier erfahren Sie, welche unterschiedlichen Depotarten es gibt und worauf Sie jeweils achten müssen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: December 11, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Als Wertpapierdepot wird ein Konto über das Anleger Wertpapiergeschäfte abwickeln können sowie Wertpapierbestände führen, bezeichnet. Der Anleger eröffnet dafür bei einer Bank ein Wertpapierdepot, was er bei seiner Hausbank oder bei einer Direktbank im Internet erledigen kann.

    Vor allem wenn Sie mehr zur Wertpapierverwahrung wissen möchten, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über die unterschiedlichen Depotarten verschaffen. Wichtige Rollen nehmen dabei Zwischenverwahrer und Drittverwahrer ein.

    Drittverwahrer und Zwischenverwahrer

    Bei einem Drittverwahrer handelt es sich um einen Verwahrer, der für einen anderen Verwahrer, den sogenannten Zwischenverwahrer (Bank), Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes (DepotG) verwahrt, die dem Zwischenverwahrer beziehungsweise dessen Depotkunden als Hinterleger gehören.

    Depot A, B, C, D

    Der Gesetzgeber hat für die verschiedenen Depotarten vier Hauptkategorien festgelegt, nach denen Banken und Verwahrstellen ihre Wertpapierbestände in der Buchhaltung einheitlich klassifizieren können. Dadurch werden die Bilanzierung sowie der Umgang mit Pfandrechten auch institutsübergreifend vereinfacht. Die Unterscheidung wird mithilfe von Buchstaben vorgenommen:

    Depot A: Eigendepot

    Ein sogenanntes Depot A oder auch Eigendepot ist ein bei einer Bank oder einem Broker angesiedeltes Wertpapierdepot. Es zeichnet sich dadurch aus, dass die enthaltenen Wertpapiere eine Weiterverpfändung durch die Bank ermöglichen. Wertpapiere in einem Depot A sind in der Regel Wertpapiere des Eigenhandels einer Bank.

    Dabei handelt es sich um Spekulationsgeschäfte, die die Bank auf eigene Rechnung und Initiative durchführt. Eigenhandel wird im Fachjargon auch Nostrohandel genannt. Nach § 13 Depotgesetz (DepotG) ist die Bank als Verwahrer und Eigentümer dieser Wertpapiere berechtigt, über die Verpfändung dieser zu verfügen.

    Ein Depot A kann jedoch auch Papiere im Eigentum Dritter enthalten. Die Hinterleger und Eigentümer der entsprechenden Wertpapiere haben in diesem Fall gemäß § 12 IV DepotG ausdrücklich einer eigenmächtigen Weiterverpfändung im Namen der Bank zugestimmt (Drittverpfändung). Diese Wertpapiere haften wie eigenen des Zwischenverwahrers. Ein Rückkredit an den Hinterleger ist nicht zwingend erforderlich. Ein Beispiel dafür sind Dispositionsdepots der Kreditinstitute bei Landeszentralbanken.

    Depot B: Fremddepot

    In ein Depot B oder Fremddepot gelangen alle Wertpapiere, die von einem Bankkunden eingeliefert werden oder die für ihn angeschafft werden (Kommissionsgeschäfte). Der Eigentümer hat die entsprechenden Wertpapiere dem Drittverwahrer zur Verwahrung und Verwaltung anvertraut – es ist auch von einem Treuhanddepot die Rede. Dennoch befindet sich der Anderdepot-Bestand im Eigentum des Hinterlegers. Für die Einlagerung gilt der Grundsatz der Fremdvermutung nach § 4 I 1 DepotG, wenn bei der Weitergabe an den Drittverwahrer ein Eigentumsnachweis fehlt.

    Depot C: Pfanddepot

    In einem Pfanddepot beziehungsweise Depot C werden verpfändete Wertpapiere von Bankkunden eingelagert. Dabei verwahrt und verwaltet der Drittverwahrer die Wertpapiere im Sinne des DepotG, die der Hinterleger als Sicherheit für gewährte Kredite an den Zwischenverwahrer übergeben hat. Der Bestand haftet in vollem Umfang solidarisch für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer im Rahmen der regelmäßigen Verpfändung gemäß § 12 II DepotG an den Drittverwahrer weiterverpfändet sind (Drittverpfändung).

    Depot D: Sonderpfanddepot

    Das Depot D, oder Sonderpfanddepot, enthält beschränkt verpfändete Wertpapiere von Bankkunden. Diese dienen als Sicherheit bei einem laufenden Kredit. Der Bestand haftet für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer – allerdings nur bis zur Betragshöhe des dem Kunden gewährten Kredits. Die hinterlegten Wertpapiere werden nach § 12 III DepotG verpfändet.

    Das Richtige Depot finden

    Da in einem Depot A nur die Wertpapiere eines Kreditinstituts eingelagert werden, ist das Eigendepot für den gemeinen Verbraucher nicht weiter von Bedeutung. Für Bankkunden ist vor allem das Fremddepot interessant, um Aktien oder Wertpapiere einzulagern und verwalten zu lassen. Beachten Sie, dass die Nutzung eines Depots in den meisten Fällen mit Gebühren verbunden ist.

    Außerdem sind bei der Stellung von Sicherheiten für einen Kredit das Pfanddepot und das Sonderpfanddepot interessant. Beispiel: Bei einem Autokredit wird häufig der Fahrzeugbrief beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit bei der Bank hinterlegt.

    Reines Fondsdepot vs. „allgemeines“ Depot

    Innerhalb der vier Hauptkategorien wird noch einmal nach unterschiedlichen Depotarten differenziert. So werden Sie bei der Suche nach einem geeigneten Depot vermutlich über folgende Begriffe stolpern: Fondsdepot, Aktiendepot, Online-Depot, Wertpapierdepot. Elementare Unterschiede bestehen dabei lediglich zwischen dem reinen Fondsdepot und den „allgemeinen“ Depots. Hier finden Sie die einzelnen Depots und ihre Merkmale im Überblick:

    Reines Fondsdepot

    Ein Fondsdepot wird nicht bei einer Bank, sondern direkt bei einer Fondsgesellschaft geführt. Dies ist auch der Grund, warum in dieses Depot nur Fonds der jeweiligen Gesellschaft aufgenommen werden.

    Mit diesem sind Käufe zu Lasten sowie Verkäufe zu Gunsten eines Geldkontos möglich. Auch Steuererstattungen, Liquidationserlöse, Depotführungsentgelte, Portoauslagen und sonstige Aufwendungen oder Entgelte können über das Geldkonto geführt werden.

    Aktiendepot

    Zwar wird der Begriff Aktiendepot vielfach verwendet, doch grundsätzlich handelt es sich dabei nicht um eine besondere Depotart wie beispielsweise das Fondsdepot. Im Grunde ist Aktiendepot nur eine alternative Bezeichnung für ein allgemeines Wertpapier-Depot, in dem Aktien, Renten, Fonds etc. verwahrt werden können.

    Dabei handelt es sich also um einen Lagerort für Aktien oder andere Wertpapiere. Zu diesen können beispielsweise auch Anleihen und ETFs gezählt werden.

    Viele Banken bieten Aktiendepots an – aber auch bei Online Brokern oder Direktbanken können Sie ein Aktiendepot eröffnen.

    Online-Depot

    Ebenso wie das Aktiendepot ist auch das Online-Depot keine eigenständige Depotart, sondern ein Wertpapier-Depot. Die Bezeichnung Online-Depot soll jedoch deutlich machen, dass dieses Depot über das Internet eröffnet und geführt wird – in der Regel bei einer Direktbank oder bei einem Online-Broker. Häufig sind Online-Depots in puncto Gebühren günstiger als die Angebote von Filialbanken.

    Wertpapier-Depot

    Das Wertpapier-Depot oder allgemeine Depot steht dem Fondsdepot gegenüber. Das Depotkonto wird von Banken sowie Brokern angeboten. Dies stellt ein Konto für Wertpapiere über das Aktien, Anleihen, ETFs, Anteile von Investmentfonds etc. verwaltet, gekauft sowie verkauft werden, dar. Ein Wertpapierdepot gilt also als Voraussetzung für den Handel mit Wertpapieren. Das Praktische am Wertpapier-Depot: Es herrschen keine Einschränkungen, welche Wertpapiere Sie hier verwahren können. Dies ist besonders für Sie geeignet, wenn Sie ein Mischdeppot beispielsweise aus Aktien, Anleihen und Bundeswertpapieren aufbauen möchten.

    Geschlossenes vs. offenes Depot

    Grundsätzlich wird bei Depots zwischen einer geschlossenen und einer offenen Version unterschieden.

    Geschlossenes Depot

    Ein geschlossenes Depot ist ein bei Kreditinstituten geführter Tresor, in denen Gegenstände und Urkunden feuer- und einbruchssicher verwahrt werden können – damit ist ein geschlossenes Depot letztlich nichts anderes als ein Bankschließfach.

    In Bezug auf die Wertpapierverwahrung können hier nur Wertpapiere gelagert werden, zu denen auch eine physische Urkunde existiert. Die Variante wird heutzutage nur noch selten eingesetzt, um Wertpapiere einzulagern. Wertvolle Gegenstände wie Kunstwerke oder Schmuck werden jedoch nach wie vor in einem geschlossenen Depot aufbewahrt. Das Institut kennt den Inhalt des Depots in der Regel nicht – ein Grund, warum diese Verwahrungsvariante als „geschlossen“ bezeichnet wird. Sämtliche Verwaltungstätigkeiten müssen vom Eigentümer selbst übernommen werden.  

    Offenes Depot

    Möchten Sie Ihre Wertpapiere in ein offenes Depot einliefern, müssen Sie diese unverschlossen dem Verwahrer übergeben und zur Verwahrung und Verwaltung anvertrauen.

    Dabei wird zwischen zwei Verwahrtypen unterschieden: der Girosammelverwahrung oder auch Sammelverwahrung und der Sonderverwahrung, auch Streifbandverwahrung genannt.

    Das offene Wertpapierdepot wird also in zwei verschiedene Depotkategorien unterteilt: das Sammel- und das Streifbanddepot.

    Sammeldepot

    § 5 DepotG bestimmt die Sammelverwahrung oder auch Girosammelverwahrung: Der Paragraf lässt die Aufbewahrung von Wertpapieren ein und derselben Art zusammen mit eigenen Papieren oder denen von dritten Eigentümern zu. Wenn Sie Ihre Wertpapiere in einen Sammeldepot einliefern, verlieren sie Ihr Sondereigentum und erwerben dafür ein Miteigentum an dem Sammelbestand. Dafür müssen Sie der Sammelverwahrung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

    Übrigens: Meldet der Verwahrer Konkurs an, haben Sie als Hinterleger ein Aussonderungsrecht. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Papiere zurückerhalten und diese nicht in die Konkursmasse fallen.

    Streifbanddepot

    Bei einem Streifbanddepot handelt es sich gemäß § 2 DepotG um eine Sonderverwahrung. Effektive Stücke werden im Gegensatz zum Sammeldepot gesondert von anderen aufbewahrt werden und so gekennzeichnet, dass sie dem jeweiligen Eigentümer problemlos zugeordnet werden können. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen hinterlegten Wertpapieren.

    Musterdepot

    Ein Musterdepot bietet sich vor allem für diejenigen an, die bislang wenig oder gar nichts mit Wertpapieren zu tun hatten. Dieses rein virtuelle Depot die Möglichkeit, den Handel mit Wertpapieren ohne Risiko spielerisch auszuprobieren und ist damit ein guter Einstieg für zukünftige Anleger.

    Legen Sie ein Musterdepot an, können Sie Aktien verwalten und handeln, ohne einen echten Geldeinsatz vornehmen zu müssen – deshalb wird das Musterdepot auch als Demo-Depot bezeichnet. Börsenanfänger entscheiden sich in der Regel für vier bis fünf Werte und beobachten in den nächsten Wochen die Entwicklung der virtuell gekauften Aktien. Empfehlenswert ist es, sich dabei auf eine Branche zu konzentrieren. Anschaulich lernen Sie dabei mehr über Markt- und Abrechnungsmechanismen sowie Gebühren. Viele Broker und Banken bieten ein kostenloses Musterdepot an.

    Anbietertest

    Legen Sie Ihr Musterdepot am besten dort an, wo Sie sich auch vorstellen können, Ihr reales Depot einzurichten und zu führen. So können Sie den Anbieter testen und entscheiden, ob er der richtige für Sie ist. 

    Warum gibt es unterschiedliche Depotarten?

    Es gibt also verschiedene Depotarten für verschiedene Verwendungszwecke. Vor allem die Unterscheidung zwischen eigenen Depots einer Bank, den sogenannten Eigendepots, und den Depots, die für Kunden geführt werden, ist bedeutend. Offene für Kunden geführte Depots bieten den großen Vorteil, dass sie mit Einlagerung ihrer Wertpapiere auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand aus der Hand zu geben.

    In der Regel erhebt die Bank für die Bereitstellung eines Wertpapierdepots und Transaktionen, die im Rahmen dessen durchgeführt werden, Depotgebühren. Diese sind nach Höhe und Art der Bestände gestaffelt und sind außerdem meist je nach Depotart unterschiedlich – das Sammeldepot gilt allgemein beispielsweise im Vergleich als günstige Verwahrart. Einige Anbieter erheben aber auch keinerlei Gebühren für die Depotkontoführung.  Vergleichen Sie auf jeden Fall Depotgebühren, ehe Sie sich für einen Anbieter entscheiden – aber auch grundsätzlich die Gebühren, die bei den unterschiedlichen Depotarten anfallen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Ratgeber zu den Depotgebühren.

    Ehe Sie ein Depot Ihrer Wahl eröffnen, sollten Sie sich darüber klar werden, ob Sie dies lieber online bei einem Broker oder einer Direktbank tun möchten oder doch lieber bei einer Filialbank tun wollen. Bei Ersterem handelt es sich in der Regel um reines Online-Brokerage: Öffnungszeiten spielen hier keine Rollen und auch die Gebühren sind häufig niedriger. Allerdings müssen Sie als Depotkunde eines Online-Brokers weitgehend auf persönlichen Service und Beratung verzichten. Es gibt zwar meist Hotlines, über welches Direktbanken erreichbar sind, ein persönliches Beratungsgespräch werden Sie jedoch nur in einer Filialbank finden. 

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten