Dienstfahrrad: So bezahlt der Chef Ihr Rad

Lange Zeit galt der Dienstwagen als Zeichen für einen guten Job. Doch vor allem in Städten ist ein Auto heute eher von Nachteil: Verstopfte Straßen, Staus, lange Parkplatzsuche. Dann ist das Dienstfahrrad eine sinnvolle Alternative. Wir erklären Ihnen, was hinter dem Konzept steckt – und worauf Sie als Arbeitnehmer achten müssen.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: August 14, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Wichtigste in Kürze

    • Seit 2012 werden Dienstrad und -wagen steuerlich nahezu gleich behandelt.
    • Laufende Kosten und Anschaffung können Arbeitgeber absetzen.
    • Wird das Dienstfahrrad auch privat genutzt, muss es der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern.
    • Steuerlicher Aufschlag für den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz entfällt.
    • Wer mit den Rad zur ersten Arbeitsstätte pendelt, kann 30 Cent pro Entfernungskilometer bei der Steuer angeben.
    • Arbeitnehmer können auch dann vom Dienstrad profitieren, wenn der Arbeitgeber die Leasingraten nicht übernimmt.

    Das Firmenrad oder Dienstrad ist ein Fahrrad, das der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Das Modell gleicht dem eines Firmenwagens. Steuerlich wird das Firmenrad unter dem Begriff des betrieblichen Fahrrads behandelt.

    In diesem Zusammenhang wird auch vom sogenannten „Dienstwagenprivileg“ gesprochen. Dies bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer einen Teil der Kosten für die Anschaffung des Fahrrads übernehmen und das Dienstfahrrad dann auch privat nutzen können. Ab 2019 entfällt zudem die Versteuerung des Dienstfahrrads als geldwerter Vorteil. 

    In der Regel wird das Firmenrad vom Arbeitgeber nicht gekauft, sondern geleast. Die Leasingraten können im Rahmen einer Barumwandlung bezahlt werden. Dabei wird die Rate vom monatlichen Gehalt des Arbeitsnehmers abgezogen, der das Dienstfahrrad damit auch im privaten Rahmen nutzen darf.

    So überzeugen Sie Ihren Chef

    Ein Dienstfahrrad kann für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber Vorteile bringen. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Firmenrad zu nutzen, sollten Sie Ihre Vorgesetzten darauf ansprechen.

    Die Vorteile für Firmen sind klar zu benennen:

    • Nachweislich gesündere Mitarbeiter, wie eine niederländische Studie des Forschungsinstituts TNO belegt hat.
    • Weniger Bedarf an Firmenparkplätzen.
    • Einsparungen bei den Sozialabgaben bei Barlohnumwandlung der Leasingraten.

    Sollte Ihr Arbeitgeber zögern, können Sie verschiedene Angebote von Leasinganbietern einholen.

    Dienstwagen-Anspruch für Dienstfahrrad nutzen

    Haben Sie bereits einen Anspruch auf einen Firmenwagen, können Sie diesen für die Anschaffung eines Dienstfahrrads nutzen.

    Welche Räder eignen sich zur Nutzung als Dienstfahrrad?

    Grundsätzlich eignen sich alle Räder als Dienstfahrrad, zum Beispiel Mountainbikes, Rennräder und natürlich auch Pedelecs.

    Letztgenannte sind als Firmenrad besonders beliebt, weil Sie mit einem Elektromotor ausgestattet sind. Dieser unterstützt die Nutzer beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. So kommen Sie mit weniger Anstrengung an Ihr Ziel. Das kann ein wichtiger Aspekt sein, wenn Sie zum Beispiel nicht verschwitzt ins Büro kommen wollen.

    Die schnellen Elektrofahrräder „S-Pedelecs“ gelten als Kleinkrafträder. Fahrende benötigen hierfür mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und müssen einen geeigneten Schutzhelm tragen.

    Pedelec kann als Kraftfahrzeug gelten

    Entscheiden Sie sich für ein Pedelec, das Motorunterstützung bis 45 km/h bietet, zählt es als Kraftfahrzeug. Es gelten dann die gleichen Regeln wie für einen Dienstwagen und Sie müssen alle Fahrten zur Arbeit mit 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

    Steuerliche Aspekte des Firmenrads

    • Befreiung von der Besteuerung als geldwerter Vorteil
       Ab 2019 muss das Dienstfahrrad nicht weiter als geldwerter Vorteil versteuert werden, und ist somit steuerfrei.
    • Keine Steuer auf Anfahrtsweg zur Arbeit
      Den Anfahrtsweg zum Job mit einem Dienstfahrrad müssen Sie nicht versteuern.
    • Werbungskosten beim Pendeln
      Nutzen Sie Ihr Dienstfahrrad zum Pendeln, dürfen Sie 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen. Wer täglich 10 Kilometer fährt, kann 60 Euro pro Monat und über 700 Euro pro Jahr als Werbungskosten mit dem Dienstfahrrad absetzen. Diese Regelung gilt übrigens auch, wenn Sie mit Ihrem Privatrad pendeln.
    • Steuervorteile für Arbeitgeber
      Zahlt der Arbeitgeber Anschaffungskosten oder Leasingraten für das Dienstfahrrad, kann er diese als Betriebsausgaben bei der Steuer angeben. Dadurch sinkt sein Gewinn und die Steuerbelastung fällt geringer aus. Dieser Betrag macht sich vor allem bei größeren Fahrradflotten bemerkbar.

    Vor- und Nachteile des Dienstfahrrads

    Neben den möglichen steuerlichen Vorteilen bieten Dienstfahrräder aber auch noch weitere. Wir stellen sie Ihnen hier vor - und erwähnen mögliche Nachteile.

    Vorteile

    • Möglichkeit zum Absetzen der Werbungskosten von 30 Cent pro Entfernungskilometer
      Je länger Ihr Arbeitsweg ist, desto mehr können Sie jährlich mit Ihrem Dienstfahrrad absetzen.
    • Finanzielle Vorteile gegenüber dem privaten Kauf eines Fahrrades
      Wenn Ihr Arbeitgeber ein Dienstfahrrad für Sie least, können Sie es in der Regel am Ende der Leasingzeit günstig kaufen.
    • Finanzielle Vorteile gegenüber Dienstwagen
      Mit einem normalen Fahrrad oder einem Pedelec bis 25 km/h entfällt die Versteuerung des Arbeitsweges als geldwerter Vorteil.
    • Gesundheit
      Wenn Sie ein Fahrrad statt einem Dienstwagen nutzen, tun Sie gleichzeitig etwas für Ihre Gesundheit. So kann man sich zudem den abendlichen Sport nach der Arbeit sparen, da man tagsüber schon aktiv war.
    • Umweltschutz
      Wer Fahrrad fährt, schont die Umwelt, denn er fährt komplett emissionsfrei durch die Stadt. Außerdem werden keine fossilen Brennstoffe benötigt.
    • Private Nutzung
      Das hochwertige Fahrrad darf auch privat genutzt werden.
    • Einsparung
      Sie sparen an monatlichen Treibstoff- und Unterhaltskosten, wenn Sie auf ein Dienstfahrrad umsteigen.

    Nachteile

     

    • Nachteile im Vergleich zum Dienstwagen
      Für längere Pendelstrecken lohnt sich das Dienstfahrrad meist nicht, da diese Distanzen nicht täglich zurückgelegt werden können.

    Leasing von Diensträdern

    Das Leasing eines Dienstfahrrads funktioniert ähnlich wie ein Firmenwagenleasing. Wenn Sie angestellt sind, läuft der Leasingvertrag über Ihren Arbeitgeber. Selbständige können ebenfalls ein Firmenfahrrad nutzen und absetzen. Sie sind dann selbst die Leasingnehmer.

    Sie können das Leasingmodell mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln. In der Regel erfolgt eine sogenannte Barlohnumwandlung. Dabei zieht der Arbeitgeber die Leasingrate von Bruttolohn ab. Dafür übernimmt er meist die Versicherungsbeiträge für die Fahrradversicherung, die gerade bei einem teuren Pedelec sinnvoll ist.

    Wenn Sie als Selbständiger ein Dienstfahrrad nutzen, können Sie sich entweder für die 1-Prozent-Regelung entscheiden oder tatsächlich wie bei einem Firmenwagen ein Fahrtenbuch führen. Haben Sie das Fahrrad gekauft und nutzen es mehr als 50 Prozent geschäftlich, zählt das Fahrrad zum Betriebsvermögen. Dafür können Sie die Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile voll von Ihrem zu versteuernden Gewinn abziehen.

    Die Anschaffungskosten für das Rad lassen sich abschreiben. Liegt die Nutzungsintensität zwischen zehn und unter 50 Prozent, haben Sie die Wahl, ob das Bike zum Betriebs- oder Privatvermögen gezählt wird.

    Günstige Alternativen

    Eine kostengünstige Alternative für gelegentliche Fahrten zum Arbeitsplatz sind Fahrrad-to-Go-Stationen. Dort können Sie mit wenig Aufwand ein Fahrrad mieten. In Großstädten stehen diese Räder entweder an festen Stationen oder lassen sich innerhalb des Stadtgebiets flexibel mieten, nutzen und abstellen. Bekannte Anbieter sind Nexbike, Lidl-Bike oder Call a Bike.

    Wird das Fahrrad für die Fahrt zur Arbeit genutzt, können Sie die damit verbundenen Kosten in der Regel von der Steuer absetzen.

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