Was tun nach einem Einbruch? – Verhaltenstipps für den Ernstfall

Laut aktueller Kriminalstatistik wurden für das Jahr 2021 54.236 Einbruchsdelikte in Wohnungen erfasst. Einige Regionen sind mehr gefährdet als andere. Ist ein Einbruch passiert, sind viele Betroffene erschüttert und verunsichert. Trotzdem müssen Sie nach dem Vorfall die nötigen Schritte einleiten, um die Tat zu dokumentieren, zu melden und den Schaden ersetzt zu bekommen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und welche Versicherung bei Einbruch zahlt.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Zusammenfassung: Checkliste mit Schutzmaßnahmen zur Einbruchsicherung (PDF)

    Schritt 1 nach Einbruch: Polizei rufen

    Verwüstung nach dem Einbruch – alarmieren Sie sofort die Polizei. Agenturfoto, mit Model gestellt.

    Foto: Antonioguillem / Fotolia

    Rufen Sie unverzüglich die Polizei, wenn Sie einen Einbruch oder Diebstahl bemerken. Nicht jeder Einbruch ist dabei sofort eindeutig. Ist der Einbrecher geschickt vorgegangen, kann sich der offensichtliche Schaden in Grenzen halten. Bemerken Sie also erst nach einiger Zeit Einbruchsspuren oder fehlende Gegenstände, sollten Sie trotzdem sofort die Polizei alarmieren. So können Sie sicherstellen, dass so wenig Spuren wie möglich vernichtet werden.

    Wählen Sie die Notrufnummer der Polizei: 110.
    Wichtige Fragen nach einem Einbruch: Wie ist Ihr Name? Wo ist der Einbruch passiert? Wo befinden Sie sich? Sind die Täter noch vor Ort? Was haben Sie gesehen?

    Verändern Sie nichts am Tatort, bis die Polizei alle Spuren gesichert hat. Räumen Sie nicht auf und putzen Sie nicht, bevor die Polizei Ihnen eine Freigabe erteilt hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie versehentlich wichtige Spuren beseitigen.  

    Eigenschutz hat Vorrang

    Wichtig: Wenn Sie während des Einbruchs anwesend sind, hat Ihre persönliche Sicherheit immer Vorrang. Versuchen Sie niemals, einen Täter eigenmächtig zu stellen, aufzuhalten oder anzugreifen. Bringen Sie sich in Sicherheit: Verlassen Sie wenn möglich das Haus. Anderenfalls sollten Sie sich in einem Zimmer verbarrikadieren. Versuchen Sie dann aus sicherer Entfernung die Polizei zu kontaktieren.

    Schritt 2 nach Einbruch: Schaden dokumentieren

    Für eine angemessene Schadensregulierung ist es ausschlaggebend, dass Sie den Einbruch möglichst genau dokumentieren. Nach dem Einsatz der Kriminalpolizei bzw. der Spurensicherung sollten Sie zusätzlich selbst Beweise sichern. Machen Sie Fotos vom allgemeinen Zustand Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses (umgeworfene Gegenstände, durchwühlte Schränke, Fußspuren auf dem Teppich usw.) und den Stellen, von denen Gegenstände entwendet wurden. Fotografieren Sie Einbruchspuren an Türen und Fenstern. So belegen Sie den Einstiegsweg des Einbrechers. Dokumentieren Sie zusätzlich zum Diebesgut auch alle entstandenen Schäden.

    Schritt 3 nach Einbruch: Hausratversicherung informieren

    Tür nach einem Einbruch – Dokumentieren Sie entstandene Schäden.

    Foto: josefkubes / Fotolia

    Melden Sie einen Einbruch so schnell wie möglich auch Ihrer Versicherung. Die Hausratversicherung übernimmt im Schadensfall die Wiederbeschaffungskosten der gestohlenen Gegenstände. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung daher zeitnah und schildern Sie den Vorfall. Folgende Angaben sollten Sie bei jeder Schadensmeldung machen:

    • Details zu Ihrer Person (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Versicherungsnummer)
    • Details zum Einbruch (Art und Zeitpunkt des Schadens, Nachweise/Dokumentation durch Fotos)
    • Details zur benötigten Leistung (Kopie der Schadens- bzw. Stehlgutliste, ggf. Rechnungen der gestohlenen Gegenstände)

    Wohngebäudeversicherung prüfen

    Wichtig: Wenn durch den Einbruch Schäden am Haus entstanden sind, übernimmt die Kosten eventuell die Wohngebäudeversicherung. Allerdings schließt nicht jede Wohngebäudeversicherung Einbruchsschäden ein. Prüfen Sie daher vorsorglich, ob Schäden durch einen Einbruch eventuell durch einen Zusatztarif abgedeckt werden können.

    Reichen Sie eine Liste aller gestohlenen Gegenstände bei Ihrer Hausratversicherung und bei der Polizei ein. Die Schadensliste sollte im besten Falle folgende Informationen enthalten:

    • entwendeter Gegenstand
    • Hersteller/genaue Typenbezeichnung
    • Gerätenummer
    • Anschaffungsjahr
    • Kaufpreis (damals und heute)
    • Beleg (wenn vorhanden)

    Über Ihre Wertsachen sollten Sie vorsorglich eine Liste mit genauen Beschreibungen und ggf. Fotos führen. Bei einigen Gegenständen kann es zudem hilfreich sein, Quittungen oder Kaufbelege sowie Zertifikate aufzuheben, um ihren Wert zu dokumentieren. Durch die Katalogisierung kann es im Fall eines Einbruchs oder Diebstahls einfacher sein, Ihre Wertgegenstände wiederzufinden oder zu ersetzen. Solche Verzeichnisse sollten Sie ebenfalls außerhalb Ihrer Wohnung lagern, z.B. in einem Schließfach. 

    Hausratversicherung - Wichtige Tipps

    Wichtig: Damit Sie nach einem Einbruch den Schaden möglichst schnell und vollumfänglich erstattet bekommen, sollten Sie zudem folgende Aspekte im Hinblick auf Ihre Hausratversicherung beachten:

    • Die Versicherungssumme muss dem tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände entsprechen. Überprüfen und aktualisieren Sie den Tarif Ihrer Hausratversicherung daher regelmäßig.
    • Änderungen können nötig sein, wenn Sie in eine neue Wohnung umziehen oder sich Ihre Lebenssituation ändert. Ansonsten droht eine Unterversicherung. Der entstandene Schaden wird dann nur anteilig erstattet.
    • Informieren Sie Ihre Versicherung, wenn Sie für längere Zeit verreisen. Mehr als zwei Monate Abwesenheit gelten als gefahrerhöhend.

    Schritt 4 nach Einbruch: EC-Karte (girocard), Personalausweis und Co. sperren

    Überprüfen Sie sofort, ob Kreditkarten oder andere persönliche Dokumente entwendet wurden. Durch gestohlene Kreditkarten, Personalausweise oder Mobiltelefone können Einbrecher noch zusätzlichen Schaden anrichten. Bei elektronischen Daten sollten Sie daher den Zugriff über den Sperr-Notruf so schnell wie möglich unterbinden. Auch Sparbücher und Wertpapiere sollten Sie bei Ihrer Bank sofort sperren lassen.

    Über die Notrufnummer 116 116 können Sie unterschiedliche Medien sperren lassen:

    • Kredit- und EC-Karten/girocards
    • Kundenkarten mit Zahlungsfunktion
    • Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion
    • Online-Banking und E-Mail-Accounts
    • SIM-Karten
    • Ausweise mit elektronischer Zugriffskontrolle

    Über den Sperr-Notruf können Sie allen Girocards die elektronischen Berechtigungen entziehen. Ansonsten ermöglichen auch viele andere Institute und Unternehmen eine Sperrung über die Rufnummer 116 116. Informieren Sie sich vorab, ob die von Ihnen genutzten Anbieter an den Sperr-Notruf angeschlossen sind.

    Wenn Ihr Mobiltelefon gestohlen wurde, sollten Sie Ihren Anbieter kontaktieren. Lassen Sie Ihren Vertrag sperren, damit der Einbrecher Ihr Handy nicht auf Ihre Kosten benutzen kann.

    Anbieter

    Sperrnotruf/Hotline

    Online-Sperrung

    Telekom

    Eigenes Netz: 2202

    Deutsches Festnetz: 0800 33 02202

    Ausland: +49 171 252 2202

    Telekom-Kundencenter

    Vodafone

    Eigenes Netz: 1212

    Deutsches Festnetz: 0800 172 12 12

    Ausland: +49 172 12 172 12

    MeinVodafone

    o2

    Kundenhotline: 089 78 79 79 40 0

    Prepaid-Hotline: 0176 88 85 52 82

    Mein o2

    Base

    Festnetz/alle Mobilfunknetze: 089 96160231

    Ausland: +49 89 96160231

    Mein BASE

    Congstar

    Hotline: 0221 79 700 700

    Ausland: +49 30 4050 4050

    Congstar Support-Chat

    Mobilcom-Debitel

    Hotline: 040 555 541 111

    Mein mobilcom-debitel

    Für die Fahndung nach einem Mobiltelefon wird die 15-stellige IMEI-Nummer benötigt. Durch diese Nummer kann das Gerät eindeutig identifiziert werden.

    • Bei Android-Geräten lässt sich die IMEI-Nummer in den Einstellungen (Menüpunkt „Über das Telefon“) oder über den Steuercode *#06# ermitteln. Bei manchen Geräten ist die Nummer auch auf dem Gehäuse notiert (z.B. unter dem Akku).
    • Bei iPhones können Sie die IMEI-Nummer ebenfalls in den Einstellungen (Menüpunkt „Allgemein“ > „Info“), am Gerät oder auf der Originalverpackung herausfinden. Zudem kann die Nummer auch über eine Verbindung mit iTunes ausgelesen werden.

    Schritt 5 nach Einbruch: Schaden begrenzen

    Nach einem Einbruch sollten Sie versuchen, mögliche Folgeschäden einzudämmen. Wurden Fenster oder Türen durch den Einbrecher beschädigt, müssen Sie dafür sorgen, dass keine weiteren unbefugten Personen Zutritt zu Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung erhalten. Zudem können auch Witterungsschäden entstehen, wenn es z.B. hereinregnet. Zur Notverriegelung können Spanplatten als Sicherung benutzt werden. Die Polizei kann Ihnen Kontakte zu Dienstleistern vermitteln, die im Notfall eine Absicherung durchführen können.

    Besprechen Sie zudem mit Ihrer Versicherung, wie Sie vorgehen sollen. Ansonsten können Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung entstehen, wenn Sie Reparaturen aus eigener Tasche bezahlen.

    Schritt 6 nach Einbruch: Hilfe suchen

    Neben dem messbaren Sachschaden hat ein Einbruch für die Opfer noch weitere Auswirkungen. Das Sicherheitsgefühl der Einbruchsopfer wird nachhaltig beeinträchtigt. Unmittelbar nach der Tat kämpfen viele Betroffene mit Angst und Unsicherheit – manche werden sogar jahrelang durch die psychischen Folgen des Einbruchs beeinträchtigt. Zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen, wenn Sie nach einem Einbruch mit Schlafstörungen, Angstzuständen oder anderen seelischen Beeinträchtigungen zu kämpfen haben. Bei Einrichtungen für Opferhilfe wie dem Weißen Ring oder bei einem Therapeuten erhalten Sie Hilfe und Beratung, um das Trauma zu verarbeiten.

    Quelle: Polizei

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