Feinstaubplakette: Die wichtigsten Fakten zur Umweltplakette

In deutschen Großstädten ist die Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe mittlerweile Standard. Grundsätzlich vorgeschrieben ist die sogenannte Umweltplakette nicht, zum Befahren der deutschen Umweltzonen ist sie aber – von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen – zwingend erforderlich. Auf die Kfz-Steuer und Beitrag der Kfz-Versicherung hat die Feinstaubplakette keinen Einfluss.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    In der Bundesrepublik gibt es aktuell 58 sogenannter Umweltzonen. Diese Gebiete, die meist in innerstädtischen Bereichen und Ballungsräumen liegen, dürfen nur von Fahrzeugen mit niedrigem Schadstoffausstoß befahren werden. Damit der Schadstoffausstoß auf den ersten Blick erkennbar ist, wurden Feinstaubplaketten, auch Umweltplaketten genannt, eingeführt.

    Abhängig von der Höhe des jeweiligen Schadstoffauststoßes bekommen Autos eine rote, gelbe oder grüne Feinstaubplakette. Die rote Plakette kennzeichnet Fahrzeuge mit sehr hohen Emissionswerten, grüne Plaketten erhalten Fahrzeuge mit vergleichsweise geringem Schadstoffausstoß. Die gelbe Feinstaubplakette liegt in der Abstufung zwischen rot und grün.

    Als Verursacher von Feinstaub gelten der Verkehr mit 57 Prozent, die Kleinfeuerungen mit 16 Prozent, die Industrieanlagen mit 12 Prozent, die Viehhaltung mit 12 Prozent, der Umschlag staubender Güter mit 2 Prozent sowie die Ackerlandbewirtschaftung mit 1 Prozent.
    Feinstaubplaketten. Basiert auf offizieller Plakette. Urheber: Markus Baumer

    Grafikinfo: Urheber: Markus Baumer. Lizenziert unter CC BY-SA 2.0 de über Wikimedia Commons

    An Einfahrtsstraßen weist ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hin, welche Fahrzeuge eine Umweltzone befahren dürfen. Aktuell dürfen 49 der deutschen Umweltzonen nur noch mit grüner Feinstaubplakette befahren werden (Stand: Januar 2016). In einigen Umweltzonen sind auch noch Fahrzeuge mit gelber Plakette erlaubt. Wer ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone einfährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen – auch wenn die Emissionswerte des Fahrzeugs die Durchfahrt erlauben würden.

    Braucht jedes Fahrzeug eine Feinstaubplakette?

    Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung, Fahrzeuge mit Feinstaubplaketten auszustatten. Die Plakette wird nur benötigt, wenn Sie eine Umweltzone befahren möchten. Da allerdings mit Ausnahme von Hamburg alle deutschen Großstädte Umweltzonen eingerichtet haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie früher oder später einmal eine Plakette benötigen. Das Ruhrgebiet ist nahezu vollständig als Umweltzone ausgewiesen. Wenn Sie in dieser Region mit dem Auto unterwegs sein möchten, benötigen Sie auf jeden Fall eine Umweltplakette.

    Einen guten Überblick über alle Umweltzonen in Deutschland und die aktuell geltenden Regelungen erhalten Sie mit dieser Karte des Umwelt-Bundesamtes.

    Diese Fahrzeuge auch ohne Plakette in Umweltzonen

    • Oldtimer mit H-Kennzeichen
    • Motorräder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge (Quads und Trikes mit Pkw-Zulassung benötigen allerdings eine Plakette)
    • Fahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie und Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinder Menschen
    • Krankenwagen sowie Fahrzeuge der Feuerwehr und von Ärzten im Einsatz
    • Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

    Elektroautos benötigen ebenfalls eine Plakette, um Umweltzonen befahren zu dürfen – obwohl sie keinen Feinstaub ausstoßen. Grund dafür ist, dass viele Elektroautos auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar sind. Elektroautos erhalten grundsätzlich eine grüne Plakette.

    Welche Feinstaubplakette erhält mein Fahrzeug und wo bekomme ich sie?

    Welche Feinstaubplakette Ihrem Fahrzeug zugeteilt wird, können Sie aus der im Fahrzeugschein (seit Oktober 2005: Zulassungsbescheinigung Teil I) genannten Schlüsselnummer ableiten. Relevant sind die letzten beiden Ziffern der Zahl. Mit einen einem Tool zur Feinstaubplaketten-Ermittlung, beispielsweise von der Dekra, lässt sich die Plakettenfarbe ermitteln. Alternativ finden Sie im Internet zahlreiche Zuordnungstabellen für Schlüsselnummern, mit denen sich die entsprechende Feinstaubplakette feststellen lässt.

    Sie haben zahlreiche Möglichkeiten, eine Feinstaubplakette zu kaufen. Erhältlich ist die Plakette:

    • Bei Kfz-Zulassungsstellen
    • In Kfz-Werkstätten, die eine Zulassung für die Durchführung von Abgasuntersuchungen (AU) haben
    • Bei TÜV, Dekra und anderen Überwachungsorganisationen
    • Bei diversen Anbietern im Internet

    Für die Zuteilung einer Feinstaubplakette muss der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Dies gilt auch für die Online-Bestellung der Plakette. Hier muss eine Kopie des Fahrzeugscheins per Post, E-Mail oder Fax eingesendet werden.

    Die Kosten für die Feinstaubplakette sind nicht einheitlich geregelt. Die Höhe des Preises wird vom jeweiligen Anbieter selbst festgelegt. In der Regel müssen Sie zwischen fünf und zehn Euro für die Plakette zahlen. Einige Ausgabestellen verlangen allerdings deutlich mehr.

    Feinstaubplakette anbringen und entfernen

    Bei der Anbringung der Feinstaubplakette sind einige Regeln zu beachten:

    • Die Plakette muss in jedem Fall am Randbereich auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden. Und zwar so, dass sie zum einen von außen gut erkennbar ist und zum anderen die Sicht des Fahrers nicht einschränkt.
    • In der Regel wird die Plakette daher auf der Beifahrerseite in die untere rechte Ecke der Scheibe geklebt. Eine Anbringung auf der Fahrerseite ist ebenfalls möglich solange, die Plakette keinen Einfluss auf das Sichtfeld des Fahrers hat. Beim Aufkleben muss darauf geachtet werden, die Klebefläche der Plakette nicht zu berühren und den Aufkleber gerade an der Frontscheibe anzubringen.
    • Das Anbringen im oberen Bereich der Windschutzscheibe ist bei vielen Fahrzeugen nicht möglich: Häufig wird hier die Sichtbarkeit der Plakette nämlich durch einen Grünkeil auf der Scheibe eingeschränkt.

    Vorsicht beim Anbringen

    Gehen Sie beim Anbringen der Plakette vorsichtig vor und lassen Sie die Position der Plakette vor dem Ankleben gegebenenfalls von einer zweiten Person von außen prüfen. Einmal angeklebt, lässt sich die Plakette nämlich nicht mehr ablösen, ohne dass sie dabei zerstört wird. Eine einmal abgelöste Plakette entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und muss ersetzt werden.

    Mitunter haften Feinstaubplaketten sehr hartnäckig an der Windschutzscheibe. Wenn Sie beispielsweise ein Gebrauchtfahrzeug gekauft haben, bei dem die Plakette mit dem bisherigen Kennzeichen entfernt werden soll, kann vorheriges Einweichen mit Glasreiniger hilfreich sein. Verwenden Sie am besten einen Ceranfeldschaber, um die Plakette möglichst rückstandslos zu entfernen.

    Gültigkeit der Feinstaubplakette und Besonderheiten für ausländische Fahrzeuge

    Feinstaubplaketten sind für alle Umweltzonen in der Bundesrepublik gültig – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden. Eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit existiert nicht. Wenn die Kennzeicheneintragung nicht mehr lesbar ist oder nicht mehr zutrifft, muss die Plakette allerdings ersetzt werden.

    Umweltzonen im Ausland, beispielsweise in Dänemark, den Niederlanden und Österreich, dürfen nicht befahren werden, wenn Sie nur eine deutsche Feinstaubplakette haben. Hier benötigen Sie auch als Tourist eine Umweltplakette des jeweiligen Landes. Dies gilt umgekehrt gleichermaßen für ausländische Fahrzeuge in Deutschland: Für diese Autos wird auch eine deutsche Feinstaubplakette benötigt, wenn sie in Umweltzonen genutzt werden. Kfz-Halter aus dem Ausland können Feinstaubplaketten bereits vor der Einreise nach Deutschland online bestellen. Doch auch der Kauf vor Ort ist mit einem ausländischen Kennzeichen problemlos möglich.

    Kontrolle von Feinstaubplaketten

    Am Fahrzeug angebrachte Feinstaubplaketten werden im Rahmen der alle zwei Jahre fälligen Hauptuntersuchung (HU) überprüft. Sollte die Farbe der Feinstaubplakette nicht mit der tatsächlichen Schadstoffklasse übereinstimmen, gilt dies als erheblicher Mangel. Dies hat zur Folge, dass keine Prüfplakette (auch als TÜV-Plakette bekannt) erteilt wird. Eine Feinstaubplakette, auf der das eingetragene Kennzeichen nicht lesbar ist oder nicht mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs übereinstimmt, wird nur als geringer Mangel bewertet. In solchen Fällen wird die Prüfplakette unter der Auflage ausgestellt, den Mangel umgehend zu beheben.

    Innerhalb von Umweltzonen kontrollieren Polizei und Ordnungsamt Feinstaubplaketten. Sollte den Ordnungshütern dabei auffallen, dass das eingetragene Kennzeichen auf der Plakette nicht dem Fahrzeugkennzeichen entspricht, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet wird. Fahrzeughalter, die ihr Auto erst kurz zuvor umgemeldet haben, haben Chancen, mit einem Widerspruch gegen das Bußgeld erfolgreich zu sein. Allerdings zeigt sich nicht jede Kommune kulant. Auch bei ausgeblichenen Kennzeicheneintragungen kann ein Bußgeld verhängt werden.

    Wer sein Fahrzeug bewusst mit einer falschen Feinstaubplakette ausstattet, um beispielsweise in Umweltzonen einfahren zu können, macht sich strafbar. Bislang stehen relevante Urteile noch aus, aber es dürfte sich dabei um ein Urkundendelikt handeln, das erhebliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafen zur Folge haben kann.

    Rechtliche Grundlagen

    Die Einrichtung von Umweltzonen, die nur mit Feinstaubplakette befahren werden dürfen, liegt in der Bundesrepublik im Verantwortungsbereich von Städten und Gemeinden. Diese sind verpflichtet, bestimmte Emissionsgrenzwerte nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie einzuhalten, ansonsten drohen Geldstrafen seitens der EU. Umweltzonen sollen helfen, den Schadstoffausstoß – insbesondere die Feinstaubbelastung in der Luft – zu senken, um diese EU-Sanktionen zu vermeiden.

    Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union

    Grundlage für die Einrichtung von Umweltzonen ist die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union. Diese basiert auf den europäischen Richtlinien zur Luftqualität (1996/62/EG und 2008/50/EG) und den entsprechenden Grenzwerten (Richtlinie 1999/30/EG).

    Die Umsetzung in Deutschland basiert auf der 35. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV). Diese Verordnung regelt unter anderem auch die Vergabe von Feinstaubplaketten, daher wird sie umgangssprachlich auch „Plakettenverordnung“ genannt.

    Regelungen zur praktischen Umsetzung finden sich auch in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Paragraf 41.

    Frühere Gesetzesänderungen

    Im Verlauf der noch recht kurzen Geschichte der Umweltzonen in Deutschland gab es bereits einige Änderungen. Zunächst galt in Umweltzonen beispielsweise ein generelles Fahrverbot für Oldtimer, die aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes in der Regel keine Chance haben, eine Feinstaubplakette zu erhalten. Erst seit Ende 2007 gilt die Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Auch Fahrzeuge mit G-Kat konnten anfänglich keine Feinstaubplakette erhalten. Erst mit einer Verordnung vom 14.11.2007 können Halter betroffener Fahrzeuge die Plakette bekommen. Weitere Änderungen dürften vor allem angesichts des technischen Fortschritts in der Automobilindustrie nicht ausgeschlossen sein.

    Zunächst durften noch Fahrzeuge mit Plaketten aller Farben Umweltzonen befahren. Die Beschränkungen wurden in allen Umweltzonen schrittweise verschärft. Mit einer roten Feinstaubplakette darf heute keine deutsche Umweltzone mehr befahren werden. Gelbe Plaketten sind nur noch in wenigen Gebieten zulässig.

    Ob ein Fahrzeug mit einer Feinstaubplakette ausgestattet ist oder nicht, hat keinen direkten Einfluss auf die Kfz-Steuer und die Höhe der Versicherungsbeiträge. Allerdings ist die Farbe der Feinstaubplakette abhängig von der Schadstoffklasse des Fahrzeugs, und diese ist wiederum maßgeblich relevant für die Höhe der Kfz-Steuer.

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