Barrierefrei Wohnen: Finanzierung und Förderung der Umbaukosten

Nach Identifizierung von Barrieren im Haus oder in der Wohnung, nach abgeschlossener Planung der notwendigen Umbaumaßnahmen und Inanspruchnahme von Beratungsangeboten (z.B. von Wohnberatungsstellen) bleibt als letzte Frage vor Baubeginn die Finanzierung der Umbaumaßnahme zu klären.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


Update icon

Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

Daniel Winterl

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Barrierefreiheit bedeutet, dass Gebäude sowie öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und auch Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so erbaut werden, dass sie für alle Personen ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

    Zusammenfassung als PDF herunterladen

    Hier existieren verschiedene Finanzierungsvarianten, aber auch einige Möglichkeiten einer Förderung des Umbaus durch verschiedene Träger. Die Förderungs- und Finanzierungsvarianten sollen im Folgenden näher vorgestellt werden.

    Antrag rechtzeitig stellen

    Alle Fördermöglichkeiten müssen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden! Als Beginn der Maßnahme wird der Start der Baumaßnahme vor Ort festgelegt. Die vorherige Planung unter der Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Vorfeld der Beantragung ist möglich.

    Fördermöglichkeiten zum barrierefreien Wohnen

    Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Es gibt diverse Einrichtungen, die Ihnen mit finanzieller Unterstützung beim Umbau helfen können. Die KfW - Bankengruppe unterstützt den barrierefreien Umbau sowie den Kauf von barrierefreien Wohnungen und Häusern. Dort kann ein Zuschuss für den barrierefreien Umbau und Kauf von Immobilien angefragt werden. Zudem gibt es noch die Option einen Kredit mit geringen Zinssatz zu beantragen.

    KfW-Förderung

    Der „Altersgerecht Umbauen – Investitions­zuschuss“ mit der Förderprogrammnummer 455 ist eine Unterstützungsmöglichkeit für alle Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung, die Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit planen oder Personen, die beabsichtigen umgebauten Wohnraum zu kaufen.

    Beim umgebauten Wohnraum muss es sich um den Ersterwerb des Objektes handeln und die Kosten der Umbaumaßnahmen müssen gesondert im Kaufvertrag ersichtlich sein. Dabei darf die Bauabnahme der Maßnahme nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Antrag auf den Investitionszuschuss vor Abschluss des Kaufvertrages zu stellen ist.

    Im Rahmen des Investitionszuschusses erhalten Privatpersonen eine Förderung bis zu einer Höhe von 6.250 Euro pro Wohnung zur Reduzierung von bestehenden Barrieren. Bei der Ausschöpfung des Zuschusses sind auch mehrere Maßnahmen miteinander kombinierbar. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen im Wohnumfeld (z.B. Zuwege zum Gebäude oder zur Wohnung), zur Reduzierung der Barrieren an Treppen, zur Umgestaltung der Raumaufteilung, zum Abbau von Schwellen und zur Gestaltung eines barrierefreien Bades.

    Kombination mit anderen Förderungen

    Der KfW-Investitionszuschuss zum altersgerechten Umbauen ist grundsätzlich mit öffentlichen Fördermitteln kombinierbar (z.B. von Kommunen), sofern die gesamte Förderhöhe die Kosten der Maßnahme nicht übersteigt.

    Keine Kombination ist mit dem „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ mit der Förderprogrammnummer 159, der Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz und der Förderung durch die Pflegeversicherung möglich. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen KfW-Programmen wie z.B. dem Förderprogramm 141 (Wohnraum Modernisieren Standard) bestehen, müssen jedoch vorher im Einzelfall abgeklärt werden.

    Fachmann muss beauftragt werden

    Voraussetzung für die Förderung durch den KfW-Investitionszuschuss ist, dass die Baumaßnahme durch einen entsprechenden Fachmann durchgeführt wird. Nach Erhalt der Zusage für eine Förderung haben Sie im Falle der Maßnahmen zur Barrierereduzierung 36 Monate Zeit, um die Durchführung der Maßnahme bei der KfW nachzuweisen.

    Kommunale Finanzierungsprogramme und Wohnbaufördermittel der Bundesländer

    Neben den bisher genannten Fördermöglichkeiten existieren zusätzlich kommunale Förderungsprogramme und auch Unterstützungsprogramme der Bundesländer. Auf Länderebene gibt es meist Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Wohnungsbauprogramme bzw. nach dem Wohnraumförderungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes.

    Die Gemeinden werden durch die Fördermittel bezuschusst. An der Finanzierung dieser Programms sind der Bund, die Länder und die Kommunen beteiligt.

    Informationen bei Gemeinde einholen

    Informieren Sie sich vor Beginn Ihrer Umbaumaßnahme über kommunale Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit der Wohnungsanpassung bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt.

    Finanzielle Unterstützung durch Reha-Träger oder Integrationsamt

    Je nach Art des Zustandekommens der Einschränkung (z.B. Arbeitsunfall) und anvisiertem Ziel der Rehabilitationsmaßnahme (z.B. Wiedereingliederung, Vermeidung Pflegebedürftigkeit) gibt es verschiedene Reha-Träger: Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit. Wichtige Voraussetzung für die Fördermöglichkeit durch den zuständigen Reha-Träger ist, dass die eingeschränkte Person weiterhin im Arbeitsleben steht bzw. in absehbarer Zeit in dieses zurückkehren wird.

    Laut § 33 SGB IX (8) Nr. 6 können durch den zuständigen Reha-Träger Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung in angemessenem Umfang übernommen werden. Bei der Feststellung des angemessenen Umfangs richten sich die Reha-Träger zumeist nach dem Wohnraumförderungsgesetz.

    Die Ermittlung der individuell möglichen Förderhöhe ist einkommensabhängig. Für Selbstständige oder Beamte ist das jeweilige Integrationsamt Ansprechpartner, da in diesen Fällen keiner der oben genannten Reha-Träger zuständig ist

    Teilhabe am Arbeitsleben als Ziel

    Ziel der geförderten Maßnahme muss sein, dass durch die Förderung die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert wird (z.B. durch Herstellung eines barrierefreien Zugangs zur Wohnung).

    Unterstützung durch Pflegeversicherung bei altersbedingter Anpassung

    Nach § 40 SGB XI (4) können Pflegebedürftige einen Zuschuss zur Anpassung des individuellen Wohnumfeldes beantragen. Je Maßnahme kann der Förderbetrag bis zu 4.000 Euro betragen. Relevant zur Beurteilung der notwendigen Maßnahme ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.

    Voraussetzung ist, dass die Maßnahme das Wohngefühl des Pflegebedürftigen verbessert und ein Verbleib im bisherigen Wohnumfeld durch den Umbau ermöglicht wird. Ein Eigenanteil des Pflegebedürftigen ist nicht notwendig, sodass grundsätzlich Förderungen in Höhe von 100 Prozent möglich sind.

    Berücksichtigungsfähig sind neben den Materialkosten und dem Arbeitslohn auch Kosten für die Genehmigung des Bauvorhabens sowie Planungs- und Beratungskosten. Anders als bei der KfW-Förderung kann die Umbaumaßnahme hier auch von Bekannten oder Verwandten durchgeführt werden. Die Förderung deckt in diesem Fall die Fahrtkosten und den Arbeitsausfall der Person mit ab.

    Schöpft die geplante Umbaumaßnahme den Förderbetrag von 4.000 Euro nicht aus, kann der Restbetrag für eine weitere Maßnahme verwendet werden.

    Unter anderem förderungsfähige Maßnahmen

    • Umsetzung der Barrierefreiheit bei Zuwegen und Zugängen zum Haus (ausgenommen: Parkplätze und Pflasterung des Hauszugangs)
    • Beseitigung von Rutschgefahren, Stolperquellen und Schwellen
    • Anpassung von Schaltern, Steckdosen und Fenstergriffen auf Greifhöhe
    • Notwendige Maßnahmen in Bad, Küche und Schlafzimmer

    Steuerliche Förderung durch den Staat

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten der Umbaumaßnahme zum barrierefreien Wohnen bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

    Grundvoraussetzung dafür ist, dass bereits eine Schwerbehinderung bei einem Bewohner der Wohneinheit vorliegt. Diese ist vor Baubeginn durch ein ärztliches Attest zu bestätigen. Ratsam ist auch, sich die Baumaßnahme vom zuständigen Finanzamt bereits vor Baubeginn als außergewöhnliche Belastung anerkennen zu lassen.

    Grundlage für die Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensteuer ist der § 33 EstG. Die Aufwendungen für die Umbaumaßnahme müssen dabei die einkommensabhängigen, zumutbaren Belastungen für den Antragsteller übersteigen.

    Andere Finanzierungsmöglichkeiten

    Neben den Fördermöglichkeiten bietet auch eine Finanzierung eine Alternative, die Umbaumaßnahmen zu bezahlen. Welche es gibt, lesen Sie hier.

    Der klassische Kredit

    Natürlich steht Ihnen zur Finanzierung der geplanten Umbaumaßnahme auch der Weg des klassischen Kredits offen. Die monatliche Rate besteht hierbei aus einem Zins- sowie einem Tilgungsanteil. Vorteil dieser Finanzierungsvariante ist, dass Sie keinerlei Förderauflagen beachten müssen und so einen größeren Entscheidungsspielraum besitzen. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen ist eine Finanzierung über Kredit eine sinnvolle Alternative. Zum Vergleich der Anbieter nutzen Sie gerne unseren Kreditvergleich.

    Kfw-Kredit

    Der „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ mit der Förderprogrammnummer 159 ist eine Möglichkeit der Finanzierung Ihrer geplanten Umbaumaßnahme zum barrierefreien Wohnen. Den Kredit können nicht nur Privatpersonen, sondern generell alle Träger von Investitionsmaßnahmen zum barrierefreien Umbau beantragen. Wie beim oben beschriebenen Investitionszuschuss können auch Ersterwerber von barrierearm umgebauten Wohneinheiten die Finanzierung beantragen.

    Mit diesem KfW-Kredit können Sie bis zu 100 Prozent Ihrer Umbaukosten einschließlich Planungs- und Beratungskosten bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro pro Wohneinheit und einem Zinssatz ab 0,75 Prozent finanzieren. Dafür stehen Ihnen verschiedene Laufzeit- und Tilgungsvarianten zur Verfügung.

    Beantragen können Sie den Kredit zum altersgerechten Umbauen bei jedem Kreditinstitut ihrer Wahl, da die KfW ihre Kredite nicht selbst vergibt. Sie schließen mit der Bank einen Kreditvertrag ab, wodurch dann die Bank für die Rückzahlung an die KfW haftet. Wichtig ist auch hier die Beantragung vor dem tatsächlichen Baubeginn.

    Bei einer Finanzierung über den KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen ist eine Ausführung der Umbaumaßnahme durch einen geeigneten Fachmann notwendig. Nach Erhalt der Zusage zur Finanzierung besteht für den Kreditbetrag eine Abruffrist von 12 Monaten (verlängerbar um bis zu 24 Monate). Sofern der Kreditbetrag 4 Monate nach Zusagedatum noch nicht vollständig abgerufen ist, wird eine monatliche Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent berechnet.

    Bausparvertrag und Sofortfinanzierung von Bausparkassen

    Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung der geplanten barrierefreien Umbaumaßnahme ist die Verwendung eines bereits bestehenden Bausparvertrages oder die Bausparsofortfinanzierung.

    Sofern Sie bereits einen Bausparvertrag haben und entweder die Zuteilungsvoraussetzungen bereits erfüllt sind oder Sie einen Tarif mit Wahlzuteilung gewählt haben, können Sie diesen für die barrierefreie Umbaumaßnahme verwenden. Sollten die Zuteilungsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, können Sie dennoch das Gespräch mit Ihrer Bausparkasse suchen. Eine Anpassung des Vertrages oder eine Zwischenfinanzierung sind meist möglich, verursachen jedoch im Folgenden auch höhere Kosten in Form einer höheren monatlichen Rate oder eines höheren Darlehenssatzes.

    Falls Sie noch keinen Bausparvertrag haben, ist es möglich über die Bausparsofortfinanzierung die Umbaumaßnahme zu finanzieren. Bei dieser Form des Bausparens nehmen Sie den gesamt benötigten Betrag als endfälliges Darlehen auf. Zusätzlich wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, in den Sie monatlich einzahlen. Nach Ablauf der Darlehensfrist lösen Sie den gesamten Darlehensbetrag mit dem Bausparvertrag ab.

    Sofern Sie sich für die Finanzierung Ihrer Umbaumaßnahme mittels Bausparvertrags interessieren, können Sie unseren Baufinanzierungsvergleich nutzen, um die Anbieter am Markt zu vergleichen.

    Zusammenfassender Überblick

    Fördermaßnahme / Finanzierung Förderhöhe Anmerkung
    KfW: Altersgerecht Umbau - Investitionszuschuss Bis max. 6.250 Euro pro Wohnung Nur für Privatpersonen
    KfW: Altersgerecht Umbau – Kredit Bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit Ab Zinssatz von 0,75 Prozent, verschiedene Laufzeitvarianten
    Kommunale Förderprogramme / Wohnbauförderung der Länder Regionsabhängig Anfrage bei Anlaufstelle in Gemeinde oder Landratsamt
    Förderung durch Reha-Träger oder Integrationsamt Meist einkommensabhängig Eingeschränkte Person muss weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen
    Wohnungshilfe der Pflegeversicherung Bis max. 4.000 Euro pro Maßnahme Umbau muss zum Verbleib in der Wohnung / im Haus beitragen
    Steuerliche Berücksichtigung Individuell je nach zumutbarer Belastung Im Rahmen der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung
    Bausparvertrag / Bausparsofortfinanzierung Individuell festlegbar Zuteilungsvoraussetzungen berücksichtigen, bei Neuabschluss Angebote vergleichen
    Klassischer Kredit Individuell festlegbar Keine Förderauflagen, Angebote vergleichen

    Spartipps und News:

    Newsletter abonnieren & gratis PDF erhalten