Geldkarte: Die elektronische Geldbörse

Vor 20 Jahren wurde die Geldkarte als elektronische Geldbörse ins Leben gerufen, um Bezahlvorgänge zu vereinfachen. Doch dieses Bezahlsystem kämpft mit einem Akzeptanzproblem: Zwar sind EC-Karten mit Geldkarten-Chip millionenfach im Umlauf, genutzt wurde diese Funktion allerdings nur von etwa 15 Prozent – und seit ihrem Höhepunkt 2005 nimmt ihre Nutzung immer weiter ab. Volksbanken und andere genossenschaftliche Geldinstitute reagieren darauf, indem sie inzwischen keine neuen Bankkarten mehr mit Chip herausgeben.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: January 03, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Spätestens ab 2018 sollen sich keine EC-Karten mit Geldkarten-Funktion von genossenschaftlichen Banken auf dem Markt befinden. Die Sparkassen halten allerdings weiterhin an diesem System und dem des Girogo (kontaktlose Nutzung der Geldkarte) fest. 

    Was ist eine Geldkarte?

    Bei der Geldkarte handelt es sich um eine elektronische Geldbörse, die von beteiligten Kreditinstituten und Banken herausgegeben wird. Sie ermöglicht das bargeldlose Offline-Bezahlen von kleinen Geldbeträgen an etlichen Akzeptanzstellen. Dafür wird zuvor ein Guthaben auf einen Chip, der sich üblicherweise auf der EC-Karte befindet, geladen.

    Beim Bezahlprozess selbst ist keine Benutzeridentifizierung per PIN oder Unterschrift notwendig. Auf diesen Chip können Sie ein Guthaben von maximal 200 Euro laden. Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Geldkarten, die sich in ihrer Handhabung und dem Ladevorgang unterscheiden:

    1. Girokonto-bezogene Geldkarte
      Bei dieser Variante ist der Chip auf der Kundenkarte der Bank beziehungsweise der EC-Karte integriert. Das hat den Vorteil, dass Sie für die Geldkarten-Nutzung keine weitere Karte benötigen. Der Chip enthält alle nötigen Daten für die Nutzung der Geldkartenfunktion und ist an das Girokonto gebunden. An entsprechenden Terminals kann die Karte über die PIN-Eingabe gegen eine Abbuchung vom Konto aufgeladen werden. Auch eine Aufladung gegen Bargeld ist möglich. Welche Girokonten diese Funktion anbieten, können Sie in unserem Girokonto-Vergleich herausfinden.
    2. White Card, kontoungebundene Geldkarte
      Die Whitecard ist eine Prepaid Karte, welche auf Guthabenbasis benutzt werden kann. Die Karte kann nach Aktivierung und Aufladung an den Akzeptanzstellen, ob im Online-Shopp oder im Geschäft, verwendet werden. Als Ersatz für das Girokonto dient ein CPD-Konto (Verrechnungskonto) der Bank. Auf dieses wird das Bargeld eingezahlt und durch Aufladung schließlich auf die Karte gebucht.

    Bei beiden Karten ist es möglich, eine Aufladung über das Internet vorzunehmen.

    Das Prinzip der Karte ist also denkbar einfach. Kleine Beträge sollen unkompliziert bargeldlos bezahlt werden, indem die Karte zuvor mit dem entsprechenden Betrag aufgeladen wird. Möchten Sie diese Funktion nutzen, ist eine vorherige Beantragung der Geldkarte in der Regel nicht notwendig, da der Chip bereits in der EC-Karte integriert und einsatzbereit ist.

    Besitzt Ihre Girocard keinen Chip und auch nicht das entsprechende Symbol, können Sie sich an Ihre Bank wenden. Bei Banken, die das System nicht mehr unterstützen, werden Sie allerdings keine EC-Karte mit diesem Chip erhalten. Hier besteht dann die Möglichkeit, eine kontounabhängige Geldkarte zu beantragen, beispielsweise über die offizielle Webseite der Geldkarte.

    Kosten der Nutzung

    Für Sie als Kunde fallen bei der Nutzung der Geldkarte normalerweise keinerlei Gebühren an. Die meisten Banken und Sparkassen, die Geldkarten anbieten, verfügen über einen kostenlosen Service. Händler, die dieses Bezahlsystem anbieten, erhalten die Umsätze nach Abzug einer Gebühr von 0,3 Prozent gutgeschrieben. Allerdings können für Sie je nach Karte oder Institut Kosten für das Aufladen am Geldautomaten oder am Terminal anfallen.

    Der Chip kann neben der Geldkarte noch weitere Funktionen beinhalten, beispielsweise die elektronische Fahrkarte. Auch für diese Funktionen müssen Sie als Kunde keine zusätzlichen Gebühren entrichten.

    Kündigung der Geldkarte

    Eine Kündigung der Geldkarte ist nicht notwendig. Wird sie nicht genutzt, fallen keinerlei Kosten an. Sie wird dann automatisch gekündigt, wenn Sie das dazugehörige Konto kündigen. Sie sollten in diesem Fall vor der Kündigung prüfen, ob sich noch Beträge auf der Karte befinden und diese gegebenenfalls entladen. 

    Geldkarte aufladen und entladen

    Ihre Geldkarte können Sie üblicherweise an den meisten Geldautomaten oder direkt in der Filiale Ihrer Bank aufladen. Am Geldautomaten stecken Sie die Karte ein, drücken auf "Geldkarte laden" und wählen einen beliebigen Betrag zwischen einem und 200 Euro. Daneben gibt es SB-Ladeterminals, die das Aufladen einer kontounabhängigen Geldkarte ermöglichen.

    Die Terminals verfügen in der Regel über zwei Kartenschlitze: Einen für die Geldkarte sowie einen für Ihre Bankkarte. Sie geben dann die PIN Ihrer Bankkarte ein und wählen den gewünschten Ladebetrag. In einigen Stadien oder bei Events können Sie die Karte außerdem gegen Bargeld aufladen – auch hier ist eine Aufladung bis 200 Euro möglich.

    Online-Aufladung von Zuhause

    Zudem lässt sich die Karte von zu Hause aufladen, indem Sie das Online-Ladeverfahren über giropay nutzen. Sie benötigen dafür zu einem die entsprechende Ladesoftware auf Ihrem Computer, zum anderen einen Chipkartenleser, den sie bei Ihrer Bank erhalten.

    In den Chipkartenleser stecken Sie Ihre kontoabhängige oder -unabhängige Geldkarte. Anschließend wird das Online-Banking-Portal Ihrer Bank aufgerufen und Ihnen werden verschiedene Ladebeträge angezeigt. Nachdem Sie einen Betrag ausgewählt haben, nehmen Sie wie gewohnt per TAN eine Online-Überweisung vor und der gewünschte Betrag wird Ihrer Geldkarte gutgeschrieben.

    Nicht jede Bank akzeptiert Giropay- Verfahren

    Nicht jede Bank unterstützt das giropay-Verfahren zum Aufladen der Geldkarte. Sie benötigen daher nicht nur einen Online-Banking-Zugang, sondern Ihre Bank muss giropay akzeptieren. Genossenschaftliche Banken, die SEB Bank sowie die Santander Bank führen eine solche Online-Aufladung beispielsweise nicht durch.

    Akzeptanzstellen der Geldkarte

    Die Geldkarte wird an vielen Stellen als Zahlungsmittel akzeptiert. Sie erkennen dies immer an dem entsprechenden Geldkarten-Symbol. Zu den Akzeptanzstellen gehören unter anderem:

    • Parkhäuser
    • Parkscheinautomaten
    • Fahrkartenautomaten
    • Zigarettenautomaten (hier besteht die Möglichkeit, bei Bezahlung mit kontogebundener Geldkarte das Alter zu verifizieren)
    • Stadien
    • Bei Events
    • Unternehmenskantine
    • Mensa/Schulrestaurant
    • Snack- und Getränkeautomaten
    • Waschsalon
    • Packstation
    • Einzelhandel

    Insgesamt können Sie Ihre Geldkarte an 420.000 Stellen in Deutschland zur bargeldlosen Zahlung nutzen. Dabei ist ausschließlich eine Offline-Zahlung möglich, für die Online-Zahlung kann die Geldkarte nur in Verbindung mit einem Chipkartenleser verwendet werden.

    Bezahlvorgang und Entladung

    Sie können die Geldkarte nicht nur aufladen, sondern auch entladen, wenn Sie das Guthaben darauf nicht mehr benötigen. Dies lässt sich unkompliziert am Geldautomaten Ihrer Hausbank vornehmen. Das Guthaben wird dann einfach wieder auf Ihr Girokonto zurückgebucht.

    Eine Entladung über das Internet ist allerdings nicht möglich. Läuft die Gültigkeit Ihrer Geldkarte beziehungsweise der EC-Karte mit Geldkartenchip ab, ist es in der Regel kein Problem, sich das Restsaldo auf das Girokonto erstatten zu lassen. Dasselbe gilt, wenn Ihre Karte defekt ist. Legen Sie die defekte Karte bei Ihrer Hausbank vor, wird das gespeicherte Restguthaben erstattet.

    So läuft die Bezahlung mit der Geldkarte ab

    In gewisser Weise gleicht der Bezahlvorgang dem Abheben und Ausgeben von Bargeld. So wird das Girokonto beim Aufladen der Geldkarte ebenso belastet wie bei einer Bargeldabhebung – statt Scheine aus dem Automaten erhalten Sie den Gegenwert allerdings als Guthaben auf der Karte.

    Wie auch bei einer Abhebung laufen im Hintergrund verschiedene Autorisierungs- und Sicherheitssysteme ab. Der Ladebetrag wird an die Ladezentrale gemeldet, die daraufhin den Saldo auf dem Börsenverrechnungskonto anpasst.

    Zudem erfolgt eine Meldung bei der Börsenevidenzzentrale, um den Schattensaldo der Kartennummer heraufzusetzen. Die Evidenzzentrale nimmt dabei eine Dienstleistungsfunktion wahr. Sie nimmt die Händlerumsätze entgegen, leitet den Zahlungsverkehr ein und prüft die Sicherheit des Systems. Zudem verrechnet sie später die Entgelte unter den Beteiligten.

    Wenn Sie nun an einer Geldkarten-Stelle bezahlen möchten, müssen Sie die Karte in den Verkaufsautomaten oder das Zahlungsterminal des Händlers eingeben. Der Rechnungsbetrag wird angezeigt und das Gerät wartet auf die Bestätigung des Kunden. Wurde die Zahlung bestätitgt, wird diese verschlüsselt an den Händler weitergegeben, der die jeweiligen Umsätze an seine Bank sowie die Evidenzzentrale weiterreicht.

    Eine Authentifizierung gegenüber dem Händler durch eine PIN-Eingabe oder Unterschrift ist nicht erforderlich.

    Der Betrag wird nun von Ihrem Guthaben abgebucht und mit Kartennummer, Zahlungssequenznummer und Kontonummer des Börsenverrechnungskontos als kryptografisch gesicherter Transaktionsdatensatz im Bezahlterminal des Händlers gesichert.

    Jeder Akzeptanzpartner der Geldkarte besitzt eine sogenannte Händlerkarte, die als physisches Gegenstück zur Geldkarte oder als Softwareschlüssel im Zahlungsterminal eingebaut ist.

    Die Zahlungsvorgänge laufen alle offline ab. Alle Umsätze werden nach Kassenschluss gesammelt an die Evidenzzentrale übermittelt und von dort nach Abzug einer Händlergebühr von 0,3 Prozent auf das Konto des Händlers gutgeschrieben.

    Geldkarte verloren oder gestohlen: Was tun?

    Wird Ihre Geldkarte gestohlen, ist es wie mit Bargeld: Da das Guthaben nicht durch eine PIN oder ein anderes Authentifizierungsverfahren geschützt ist, kann es von jeder anderen Person zu Bezahlen genutzt werden. Ist das Guthaben einmal aufgebraucht, kann die Geldkarte nicht weiter verwendet werden – ein erneutes Aufladen ist nämlich nur per PIN möglich.

    Haben Sie Ihre EC-Karte mit Geldkarten-Chip oder Ihre kontounabhängige Geldkarte verloren oder wurde Sie Ihnen gestohlen, sollten Sie diese sofort über den zentralen Sperrnotruf 116 116 sperren lassen. Sobald die Bankkarte gesperrt ist, kann auch die Geldkartenfunktion nicht mehr genutzt werden.

    Bank haftet nicht bei Fahrlässigkeit!

    Sofern Sie nicht fahrlässig gehandelt haben, ersetzt Ihnen die Bank den Schaden aus dem Missbrauch der Karte. Das gilt insbesondere für unberechtigte Abhebungen, die nach der Sperrung vorgenommen wurden. Bei Schäden, die Ihnen vor der Sperrung entstehen, haften Sie für einfache Fahrlässigkeit mit einem Pauschalbetrag von 150 Euro. Grob fahrlässig handeln Sie beispielsweise, wenn Sie den Kartenverlust nicht unverzüglich melden.

    Vor- und Nachteile

    Ein entscheidender Vorteil der Geldkarte ist, dass der Verlust bei einem Diebstahl eher gering ist, da nur ein Betrag von höchstens 200 Euro auf den Chip geladen werden kann. Auch können Dritte über die Geldkarte nicht auf Ihr Girokonto zugreifen, da bei Bezahlmethoden voneinander getrennt sind. Zudem hat die Verwendung der Geldkarte noch einige weitere Vorteile:

    • Kein lästigen Rumtragen von Kleingeld
    • Kein langes Suchen nach dem passenden Kleingeld an der Kasse oder am Fahrkartenautomat
    • Schneller Zahlvorgang, da PIN-Eingabe und Unterschrift wegfallen
    • Die Abrechnung von Kleinbeträgen wird für den Handel zu geringeren Kosten ermöglicht
    • Für den Anwender entstehen keinerlei Gebühren

    Nachteile

    Doch ist die Verwendung der Geldkarte nicht nur mit Vorteilen verbunden. Vielmehr scheinen angesichts der Statistiken zur Nutzung die Nachteile für den Großteil der Anwender zu überwiegen. Folgende Gründe sprechen gegen das bargeldlose Bezahlen per Geldkarte:

    • Das vorhandene Guthaben kann weder verschenkt noch verliehen werden
    • Nur wenige Unternehmen und Händler akzeptieren diese Bezahlmethode
    • Bezahlen ist nur in Deutschland möglich
    • Das Guthaben ist frei verfügbar – unehrliche Finder können das Geld auf der Karte unerlaubt nutzen
    • Die Geldkarte ist störanfälliger als Bargeld, da sie anfälliger für Abnutzung und technische Störungen ist
    • Nutzer haben kaum Möglichkeiten, die Ausgaben oder das verbliebene Guthaben zu überprüfen. Bei einigen Verkaufsautomaten oder Händlerterminals ist es möglich, das Restguthaben einzusehen. Mit einem Taschenkartenleser können zudem letzte Lade- und Bezahlvorgänge angezeigt werden
    • Auf das Guthaben erhält der Kunde keinerlei Zinsen. Für Geld, das auf der Geldkarte ruht, entgehen Ihnen also in dieser Zeit Zinseinnahmen, die Sie bei einem Sparkonto hingegen erhalten würden
    • Viele Anwender sehen ein Problem im Datenschutz, da vorgenommene Bezahlvorgänge aus steuerlichen Gründen bei der Evidenzzentrale für mehrere Jahre gespeichert werden und eine Rückverfolgung dadurch möglich ist

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