GEZ-Befreiung: Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

In Deutschland wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch Gebühren finanziert, die heute von jedem Haushalt gezahlt werden müssen. Im Alltag wird der Rundfunkbeitrag meist als GEZ bezeichnet. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer sich von den GEZ-Gebühren befreien kann und wie eine Befreiung beantragt wird.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: February 14, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Bis zum Dezember 2012 übernahm die sogenannte „Gebühreneinzugszentrale“ den Einzug der Rundfunkgebühren. Seit dem 1. Januar 2013 lautet die Bezeichnung für die Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, die Rundfunkgebühr wird im Volksmund kurz GEZ genannt.

    So klappt die GEZ-Befreiung

    Wer sich von den GEZ-Gebühren befreien möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da es sich beim Rundfunkbeitrag um eine solidarische Abgabe handelt, ist erst einmal jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet. Im Folgenden finden Sie Voraussetzungen, unter welchen einen Befreiung von den Rundfunkgebühren möglich ist.

    Voraussetzungen

    Grundlage für die Befreiung von den Rundfunkgebühren bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er legt fest, wer keine Gebühren oder einen verminderten Satz zahlen muss. Die betroffenen Personengruppen werden nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz sowie BAföG definiert.

    Eine GEZ-Befreiung ist in einzelnen Fällen möglich.

    Werden bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel die Grundsicherung oder das Arbeitslosengeld II bezogen, kann so eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragt werden. Empfängern von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld steht hingegen keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu.

    Konkret können Sie dies hier nachlesen. Damit die Befreiung erfolgen kann, müssen die betreffenden Personengruppen Nachweise erbringen. So müssen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Empfänger von Transferleistungen die jeweils aktuellen Bescheide mit einreichen. BAföG-Empfänger sollten ebenfalls den entsprechenden Bescheid vorlegen.

    Wer in eine Wohnung zieht, wo bereits ein Rundfunkgebührenzahler lebt, kann der GEZ mitteilen, dass in seinem Haushalt bereits die Rundfunkgebühr entrichtet wird und sich dadurch von der Zahlung befreien.

    Härtefallregelung möglich

    Wenn Sie keine Sozialleistungen erhalten, weil die Einkünfte die Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, kann eine GEZ-Befreiung als Härtefallregelung erfolgen.

    Ablauf der GEZ-Befreiung

    Die Befreiung von den Rundfunkgebühren kann online auf der Seite des Beitragsservices beantragt werden. Dort müssen die nötigen Formulare für den Antrag ausgefüllt werden. Anschließend werden diese ausgedruckt und an den Beitragsservice mit den entsprechenden Nachweisen geschickt.

    Die Befreiung gilt ab der Zeit, in der Sie befreiungsberechtigt sind und kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Befreiung ist ab dem ersten des Monats gültig, in welchem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt.

    Nachweise in Kopie senden

    Senden Sie Nachweise für die GEZ-Befreiung immer in Kopie an den Beitragsservice.

    GEZ-Ermäßigungen

    Neben der kompletten GEZ-Befreiung gibt es auch die Möglichkeit eines ermäßigten Rundfunkbeitrags.

    Einen Anspruch auf Ermäßigung haben vor allem Menschen mit körperlichen Handicaps:

    • Blinde Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60
    • Hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
    • Behinderte Menschen, deren Behinderung einen Grad von mindestens 80 aufweist

    Für eine Ermäßigung in diesen Fällen ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ oder eine entsprechende behördliche Bescheinigung erforderlich.

    Wie Beitragsbefreiungen können auch -ermäßigungen bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.

    Rundfunkbeitrag unabhängig von Geräten

    Wer denkt, er müsse keine Rundfunkgebühren bezahlen, weil er weder Fernseher noch Computer oder Radiogeräte besitzt, liegt falsch. Der Rundfunkbeitrag gilt unabhängig davon für jede Wohnung.

    Wer muss die GEZ bezahlen?

    Die GEZ-Gebühren müssen in Deutschland nach der Anmeldung einer Wohnung pauschal bezahlt werden. Die Beitragspflicht entsteht somit bei der Erstanmeldung einer Wohnung oder nach einem Umzug.

    Alle Beitragszahler profitieren vom Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehen. Dieses Angebot erstreckt sich auf zahlreiche Radio- sowie Fernsehsender und enthält auch Angebote im Internet. So werden zum Beispiel die Nachrichten oder ARD-Serien aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Ebenso werden beliebte Sendungen wie der „Tatort“ im Ersten über die Rundfunkgebühren bezahlt.

    Die Beitragspflicht für den Rundfunkbeitrag endet, wenn eine Wohnung abgemeldet wird und in der neuen Wohnung nach einem Umzug bereits ein Gebührenzahler lebt oder wenn der Gebührenzahler ins Ausland zieht.

    Auch im Studentenwohnheim zahlungspflichtig

    Wer als Student im Studentenwohnheim lebt und ein Zimmer bewohnt, das von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, muss Rundfunkbeitrag bezahlen, sofern er kein BAföG-Bezieher ist und sich von der GEZ befreien lassen kann.

    Beispiel für Rundfunkgebühren

    • Sie leben mit vier Personen in einer WG. Die Wohnung ist auf eine Person angemeldet. Sie hat auch die Rundfunkbeiträge gemeldet. In diesem Fall muss für diese Wohnung nur ein Beitrag gezahlt werden.
    • Eine Familie mit zwei Kindern lebt in einem Einfamilienhaus. Ein Kind studiert schon, lebt aber noch zuhause, das andere geht noch zur Schule. Auch hier ist nur ein Beitrag fällig.

    Beitragshöhe

    Die GEZ-Gebühren werden auf der Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) festgelegt und erhoben. Wie hoch der Beitrag ausfällt, wird von verschiedenen Kommissionen zuvor ermittelt und durch die Beitragssatzung jeder Landesrundfunkanstalt geregelt.

    Die öffentlich-rechtlichen Sender haben im Jahr 2022 eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde durchgesetzt. Damit steigt der Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro monatlich pro Haushalt. Seit 2013 wird auch offiziell nicht mehr von GEZ-Beitrag, sondern vom Beitragsservice gesprochen.

    Auch Unternehmen beitragspflichtig

    Auch Unternehmen müssen Rundfunkgebühren bezahlen. Allerdings gelten hier gesonderte Regelungen.

    Diese entrichten je nach der Zahl ihrer Mitarbeiter sowie Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte. Betriebsstätten der Feuerwehr, Polizei oder Schulen und Kindergärten werden beispielsweise zu Einrichtungen des Gemeinwohls gezählt.
    Der Rundfunkbeitrag für Unternehmen beträgt 42,84 € monatlich. Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen hingegen pro Betriebsstätte unabhängig von der Zahl deren Beschäftigten einen Beitrag von 6,12 € pro Monat.

    Wer erhält die Rundfunkgebühren?

    Mit den GEZ-Gebühren wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Dabei handelt es sich um die Fernsehsender des ZDF sowie die TV-Sender der ARD, zu welchen die regionalen Sendeanstalten gehören. Darüber hinaus wird das Geld aus den GEZ-Zahlungen fast zur Hälfte für die Landesrundfunkanstalten verwendet. Ein kleiner Teil davon kommt den Landesmedienanstalten sowie dem Deutschlandradio zu Gute, das weltweit empfangen werden kann und die deutsche Gemeinde außerhalb Deutschlands mit Nachrichten auf Deutsch versorgt.

    Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro teilt sich aktuell so auf:

    Empfänger Höhe
    Landesrundfunkanstalten wie der RBB, der SWR oder der MDR und die dazugehörigen Regionalsender 8,41 Euro
    ZDF und die dazugehörigen Sender wie 3Sat, ZDFneo oder Phoenix 4,32 Euro
    ARD 3,96 Euro
    Deutschlandradio 0,48 Euro
    Landesmedienanstalten 0,33 Euro

    Was passiert, wenn die GEZ nicht gezahlt wird?

    Grundsätzlich muss jede gemeldete Wohnung in Deutschland Rundfunkgebühren bezahlen. Die staatlichen Rundfunkanstalten sind außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, die fälligen Rundfunkbeiträge einzutreiben.

    Zugleich besteht in Deutschland eine Meldepflicht und die Rundfunkanstalten gleichen die Melderegisterdaten mit den Daten der bisherigen Beitragszahler ab. Deshalb sollte sich jeder bei der GEZ anmelden, wenn er eine neue Wohnung bezieht, es sei denn, ein Bewohner zahlt bereits die Gebühr.

    Wenn Sie einen Gebührenbescheid erhalten, keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen, müssen Sie zunächst mit Mahnungen rechnen. Denn in diesem Fall sind Sie ein Schuldner und die Rundfunkanstalten ein Gläubiger wie andere auch. Somit stehen den Anstalten nach mehrfacher Zahlungsverweigerung auch rechtliche Mittel wie Pfändung zur Verfügung. Im schlimmsten Fall kann Ihnen ebenfalls ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Die Maßnahmen können schließlich bis zur Erzwingungshaft führen.

    GEZ-Beiträge können auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 eingefordert werden, seit die neue Regelung von einer Gebühr pro Haushalt gilt. Wer also nach einem Umzug noch keine Post vom Beitragsservice erhalten hat, sollte sich lieber freiwillig anmelden, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

    Fragen und Antworten

    Ich wohne nicht alleine – muss jeder Bewohner die GEZ zahlen?

    Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, muss nur ein Beitrag für die gesamte Wohnung gezahlt werden, unabhängig von der Zahl der Menschen, die dort leben. Das gilt zum Beispiel auch für Familien. Sind mehrere Wohnungen in einem Haus voneinander abgetrennt, ist der Rundfunkbeitrag in der Regel für jede angemeldete Wohnung fällig.

    In meiner Wohnung gibt es mehrere Rundfunk- und Fernsehgeräte – muss für jedes die GEZ gezahlt werden?

    Der Rundfunkbeitrag wurde 2013 reformiert. Seither gilt „ein Beitrag für eine Wohnung“. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Radios, Fernseher oder sonstige für den öffentlich-rechtlichen Rundfunkempfang geeignete Geräte Sie nutzen. So bleibt es unabhängig von der Gerätezahl bei monatlich 17,50 Euro.

    Ich habe eine Zweitwohnung – muss ich doppelt zahlen?

    Wenn Sie eine zweite Wohnung nutzen und dort ein Zweitwohnsitz angemeldet ist, müssen Sie für diese Wohnung ebenfalls den Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro monatlich bezahlen. Für Ferienwohnungen, die Sie nicht privat nutzen, ist in der Regel kein Rundfunkbeitrag fällig. Allerdings müssen Sie dabei beachten, ob es sich bei der Vermietung um ein Gewerbe handelt, für das wiederum andere Regeln gelten.

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