IGeL-Leistungen: Versicherte zahlen selbst

Das Kürzel IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen“. Dabei handelt es sich um ärztliche Leistungen, für welche die Gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringen muss. Für IGeL-Leistungen müssen gesetzlich Krankenversicherte in der Regel selbst zahlen. Für Ärzte stellen diese Zusatzleistungen eine zusätzliche Einnahmequelle dar, weshalb IGeL häufig empfohlen werden, auch wenn die tatsächliche medizinische Notwendigkeit fraglich ist.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Patienten sind bei IGeL-Leistungen immer vorsichtig. Denn diese Zusatzleistungen der Ärzte werden über Privatverordnungen abgerechnet. Nach der Behandlung erhalten somit auch gesetzlich Krankenversicherte eine Rechnung, die sie selbst bezahlen müssen.

    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese ärztlichen Leistungen nicht, da sie von den Kassen als medizinisch nicht wirklich notwendig eingestuft werden und in ihren Augen kein akuter Handlungsbedarf besteht.

    Da Ärzte durch IGeL-Leistungen mehr verdienen als bei einer herkömmlichen Behandlung eines in der GKV Versicherten, wird häufig behauptet, Ärzte wollen mit diesen Angeboten nur Geld verdienen. Tatsächlich gibt es immer wieder große Debatten über den Sinn und Unsinn von IGeL-Leistungen.

    Allerdings werden inzwischen auch einige IGeL von GKV übernommen. Durch die große Zahl der verschiedenen Leistungen ist es wichtig, dass sich Verbraucher genau darüber informieren.

    Beispiele für IGeL-Leistungen

    • Eine häufig genutzte IGeL ist die Glaucom-Vorsorge. Hierbei wird beim Augenarzt der Augeninnendruck gemessen. Ein hoher Innendruck wird in Verbindung mit dem Grünen Star gebracht, einer irreversiblen Ablösung der Netzhaut, die zur Erblindung führen kann.
    • Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird ebenfalls als IGeL aufgeführt. Sie ist eine der Gesundheitsleistungen, die mittlerweile von vielen GKV im Rahmen der Zusatzleistungen übernommen werden.
    • Wer viel Sport treibt und wissen möchte, ob sein Körper fit genug dafür ist, kann einen Sport-Check beim Arzt durchführen. Diese Leistung müssen gesetzlich Versicherte im Rahmen der IGeL selbst bezahlen.
    • Mit dem PSA-Test können Ärzte über das Blut nach Hinweisen auf Prostatakrebs suchen. Diese Untersuchung gehört zu den IGeL und muss in der Regel von Patienten selbst bezahlt werden.

    Erweiterung der Leistungen durch Private Krankenzusatzversicherungen

    Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit, das IGeL-Leistungen übernommen werden, wenn sie über eine Private Krankenzusatzversicherung verfügen. Diese Versicherungen bieten vor allem bei Zahnbehandlungen eine weitergehende Absicherung.

    Möglich ist die Übernahme von IGeL-Leistungen außerdem, wenn sich gesetzlich Versicherte für bestimmte Wahltarife entscheiden. Eine allgemeine Aussage ist aufgrund verschiedener Möglichkeiten der einzelnen Kassen nicht möglich. Informieren Sie sich deshalb am besten direkt bei Ihrer GKV über Ihre Möglichkeiten.

    IGeL-Leistungen kategorisch ablehnen?

    Als Kassenpatient können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass die GKV alle wichtigen Behandlungen sowie Untersuchungen bezahlt. Darüber hinaus übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen viele individuelle Leistungen wie Impfungen oder andere Vorsorgeuntersuchungen. Deshalb können Patienten IGeL-Leistungen auch ablehnen. Sie sind nicht zwingend nötig, damit sich die Gesundheit des Patienten verbessert.

    Da Sie als Patient häufig kaum entscheiden können, ob eine solche Leistung sinnvoll ist oder nicht, gibt es mit dem IGeL-Monitor ein Portal im Internet, das alle IGeL-Leistungen sowie deren Notwendigkeit aufführt.

    Bietet ein Arzt derartige Leistungen an, besteht für Patienten selbstverständlich die Möglichkeit, eine Zweitmeinung eines anderen Mediziners einzuholen. Zweifeln Sie stark am Sinn einer IGeL-Leistung, können Sie sich außerdem an die Verbraucherzentrale oder die Ärztekammer wenden.

    Tipps für den Arztbesuch

    Wenn Ihnen Ihr Arzt beim nächsten Termin eine IGeL-Leistung vorschlägt, müssen Sie diese nicht in Anspruch nehmen. Für jede dieser Leistungen müssen Sie einen individuellen Behandlungsvertrag abschließen. Somit gilt wie bei jedem Vertrag: Denken Sie erst genau nach, bevor Sie unterschreiben.

    Das sollten Sie tun, wenn Ihnen IGeL-Leistungen beim Arzt vorgeschlagen werden:

    • Nutzen von Arzt erklären lassen
      Lassen Sie sich von Ihrem Arzt genau den Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung erklären. Fragen Sie nach den Konsequenzen, wenn Sie die IGeL-Leistung nicht in Anspruch nehmen.
    • GKV kontaktieren
      Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob es Alternativen gibt, welche der IGeL-Leistung entsprechen und bezahlt werden. Manche Kassen übernehmen ausgewählte IGeL und übernehmen dafür die Kosten oder bezahlen einen Anteil.
    • Nachfragen
      Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, warum sie die Behandlung nicht übernimmt.
    • Bedenkzeit einfordern
      Fordern Sie von Ihrem Arzt Bedenkzeit, bevor Sie den Behandlungsvertrag unterschreiben.
    • In Ruhe zu Hause entscheiden
      Fällen Sie die Entscheidung nicht in der Praxis, sondern lieber zuhause und in Ruhe.
    • Selbst informieren
      Nutzen Sie das Portal IGeL-Monitor, um sich genauer über die vorgeschlagene Leistung zu informieren.
    • Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen
      Wenn Sie eine Vorsorgeuntersuchung im Rahmen der IGeL-Leistungen nutzen, übernimmt die Krankenkasse häufig die Kosten, wenn ein positiver Befund vorliegt. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer GKV einreichen. Ohne Rechnung ist eine Erstattung nicht möglich.

    Die richtigen IGeL-Leistungen finden

    Patienten sind heute mehr denn je gefragt, Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Dies gilt umso mehr für Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

    Da die wenigsten Patienten Spezialisten in medizinischen Fragen sind, sollten sie nicht in Foren oder bei anderen Patienten nach dem Sinn oder Unsinn von IGeL-Leistungen fragen, sondern sich möglichst objektiv darüber informieren.

    Der IGeL-Monitor

    Der IGeL-Monitor ist ein Internet-Informationsportal, das über die IGeL-Leistungen aufklärt. Das Portal wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. betrieben.

    Ziel der Seite ist es, IGeL-Leistungen aufgrund wissenschaftlich fundierter Kriterien zu bewerten. Auf der Website können Patienten alle Leistungen nachschlagen. Dort wird der Vor- oder der Nachteil der jeweiligen Gesundheitsleistung genau aufgeführt. Somit bietet der IGeL-Monitor eine mögliche Entscheidungshilfe vor dem nächsten Arztbesuch.

    Rechtliche Grundlagen für die GKV

    Die GKV muss gemäß dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) verschiedene Leistungen übernehmen. Hierzu zählen ärztliche Behandlungen, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben medizinisch notwendig oder akut notwendig sind.

    Laut Gesetz hat der Versicherte „einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung“ (SGB V). Wichtig ist, dass die Behandlungen zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sind.

    Das Sozialgesetzbuch gibt keine konkreten Vorgaben. Deshalb ist der Begriff „Leistungskatalog“ zunächst irreführend. Die spezifischen Leistungen werden schließlich gemäß dem Selbstverwaltungsprinzip vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in verbindliche Richtlinien gefasst.

    Um zu erfahren, welche Leistungen von Ihrer GKV übernommen werden, sollten Sie sich immer direkt an die Kasse wenden.

    Fragen und Antworten

    Warum wurden IGeL-Leistungen eingeführt?

    Die Bezeichnung IGeL-Leistungen wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eingeführt. Damit wollte diese die medizinische Versorgung der Versicherten wirtschaftlicher und zweckmäßiger gestalten. Zugleich sollten durch die IGeL-Liste die außerhalb des kassenärztlichen Leistungsspektrums angebotenen Leistungen übersichtlicher angeboten werden. In der ambulanten Versorgung müssen Leistungen auf deren Nutzen hin überprüft und ausdrücklich genehmigt werden, bevor die Gesetzlichen Krankenkassen diese übernehmen.

    Wem werden IGeL-Leistungen angeboten?

    IGeL-Leistungen werden vorwiegend gesetzlich Krankenversicherten angeboten. Ihre Krankenkasse übernimmt viele dieser Leistungen nicht. Manche IGeL werden von den gesetzlichen Kassen übernommen, etwa wenn diese als freiwilliges Angebot angeworben werden, sollte ein begründeter Krankheitsverdacht vorliegen oder die Leistung als positiv bewertet werden.

    Warum sind IGeL-Leistungen besonders für gesetzlich Versicherte ein Problem?

    Gesetzlich Versicherte genießen in der Regel das Privileg, keine Rechnungen für Arztleistungen begleichen zu müssen. Da IGeL-Leistungen jedoch nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden, erhalten Sie für diese Behandlungen oder Untersuchungen eine Rechnung, die sie später bezahlen müssen.

    Wie sinnvoll sind IGeL-Leistungen?

    Über den Sinn und Unsinn von IGeL-Leistungen wird immer wieder gestritten. Die Krankenkassen verweisen immer wieder darauf, dass diese Leistungen aus gutem Grund nicht zu ihrem Leistungskatalog gehören, da dort nur die wirklich notwendigen Gesundheitsleistungen aufgeführt werden. Dennoch sollten Patienten nicht alle IGeL-Leistungen kategorisch ablehnen und sich stattdessen genau über die Vor- und Nachteile des jeweiligen Angebots informieren.

    Welche medizinischen Leistungen gehören zu den IGeL-Leistungen?

    Die IGeL-Leistungen umfassen in der Regel diese medizinischen Leistungen:

    1. Individuelle Gesundheitsleistungen
    2. Beratungen zu individuellen Gesundheitsleistungen
    3. Kosmetische Eingriffe

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