Katasteramt: Behörde für amtliche Landvermessungen

Das Katasteramt oder Vermessungsamt ist eine Behörde, die für die Vermessung von Grundstücken und Flurstücken sowie für die amtliche Kartographierung von Seegebieten und Landschaften verantwortlich ist. Für Verbraucher ist das Vermessungsamt wichtig, da dort Flurkarten erhältlich sind, welche Grundstückgrößen sowie deren Eigenschaften anzeigen. Dieser Ratgeber klärt Sie über alle relevanten Details zum Katasteramt und seine Besonderheiten auf.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: July 09, 2023

Author Daniel Winterl

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Katasteramt, eine Behörde des Staates oder einer Kommune, ist für die Vermessung und Kartographierung von Flurstücken verantwortlich. Flurstücke sind alle vermessenen Gebiete innerhalb eines Landes. Die allgemeine Bezeichnung lautet Vermessungsamt. Im Norden Deutschlands wird die Behörde auch als Flurstück bezeichnet, in Süddeutschland sowie in Österreich und der Schweiz heißt das Amt meist nur „Kataster“. 

    Ein Kataster selbst ist ein Register oder eine Sammlung von Dingen. Handelt es sich um ein Liegenschaftskataster, werden dort alle vermessenen Flurstücke und deren Eigenschaften „gesammelt“ und katalogisiert. In einem Vermessungsamt werden die Flurstücke zunächst in ein Liegenschaftsbuch eingetragen. Anschließend erfolgt die Erstellung einer entsprechenden Liegenschafts- oder Flurkarte. Darin enthalten ist die räumliche Lage des Flur- oder Grundstücks sowie die auf der vermessenen Fläche befindlichen Gebäude. Gebäude bilden gemeinsam mit dem Grundstück die sogenannten „Liegenschaften“.

    In Deutschland werden Vermessungsämter sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene geführt. Denn die Vermessung von Flurstücken ist hoheitliche Aufgabe der Bundesländer.

    Kataster

    Der Ursprung des Begriffs Kataster geht auf das lateinische „catasta“ zurück. Dabei handelte es sich um ein Gerüst, auf welchem Sklaven zum Kauf angeboten wurden. Sie wurden somit „aufgelistet“. Aus dem Begriff entwickelte sich schließlich das französische Wort „cadastre“, was einem „Register“ entspricht. Das Kataster wurde in Frankreich genutzt, um die Grundsteuer zu erheben. Hierfür mussten zunächst alle Grundstücke vermessen werden. Somit sind in Frankreich alle Flächen, die ursprünglich zu Kirche oder Adel gehörten, seit 1798 amtlich vermessen und in einem Kataster aufgenommen. Mit der Einführung der Vermessung aller linksrheinischen Gebiete durch Napoleon zu Beginn des 19. Jahrhunderts folgte auch Preußen mit der eigenen Landvermessung und dem Anlegen von Katastern.

    Vermessungs- und Katasteramt

    Kataster- und Vermessungsämter werden immer dann benötigt, wenn neue Flurstücke oder Bauland erschlossen werden. Die Ämter sind darüber hinaus wichtige Auskunftsstellen, wenn sich Eigentümer über die Größe eines Flurstücks informieren wollen.

    Typische Informationen, die Ihnen das Kastasteramt liefern kann, sind zum Beispiel:

    1. Sie wollen wissen, wo und wie die Grenze auf Ihrem Grundstück verläuft. In diesem Fall können Sie entweder die entsprechende Liegenschaftskarte des Katasteramts anfordern oder einen Vermessungsingenieur mit der Landvermessung beauftragen.
    2. Sie wollen ein vorhandenes Grundstück teilen. Dann kann ebenfalls ein Vermessungsingenieur mit der genauen Teilung beauftragt werden.
    3. Sie wollen die vorhandenen neuen Gebäude auf der Flurkarte eintragen lassen. Für diese Arbeit wird ebenfalls das Vermessungsamt bemüht.

    Wie werden die Grundstücke vermessen?

    Jeder Grundstücksbesitzer hat das Recht, seine Liegenschaft vermessen zu lassen. Allerdings darf er eine Vermessung nicht selbst durchführen. Hierfür werden sogenannte „Vermessungsingenieure“ von öffentlichen Stellen wie dem Vermessungsamt beauftragt. Sie nutzen herkömmliche Methoden wie die Festpunktvermessung, aber auch satellitengestützte Messmethoden. Möglich ist auch die Beauftragung eines Ingenieurbüros. In manchen Fällen können auch Baufirmen die Messung übernehmen. Ob das möglich ist, hängt von der jeweiligen Regelung des Bundesamtes ab. Die Kosten für eine Landvermessung müssen Hausbesitzer selbst tragen. Erschließt eine Gemeinde neues Bauland und vermisst dafür die nötigen Flurstücke, werden die Kosten meist auf die Grundstückspreise umgelegt.

    Bestandteile eines Liegenschaftskatasters

    Ein Liegenschaftskataster besteht im Wesentlichen aus dem Liegenschaftsbuch als beschreibender Nachweis und der Liegenschaftskarte als geometrischer Nachweis der Liegenschaften. Diese beiden Bestandteile werden immer häufiger durch das Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem abgelöst.

    Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB)

    Das Automatisierte Liegenschaftsbuch basiert auf dem früher manuell angefertigtem Katasterbuchwerk und verfügt über dessen Inhalt in digitaler Form. Darin sind alle Flurstücke gespeichert. Das ALB ist Bestandteil des amtlichen Verzeichnisses aller Grundstücke. Davon hängt die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch ab. Die Einteilung im Liegenschaftsbuch erfolgt in Gemarkungen, Fluren und Flurstücke.

    Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)

    Die Automatisierte Liegenschaftskarte stellt den digitalen Nachfolger der analogen Liegenschaftskarte/Flurkarte, Liegenschaftskarte/Stadtgrundkarte sowie Liegenschaftskarte/Schätzungskarte in den Katasterämtern Deutschlands dar. In der automatisierten Liegenschaftskarte sind alle Daten der analogen Liegenschaftskarten oder Flurkarten enthalten. Gemeinsam mit dem ALB bildet die ALK das Liegenschaftskataster. Durch die Zusammenführung der Daten aus dem ALB mit den Daten der ALK können die Flurstücke genau lokalisiert werden. Das elektronische Register existiert in Deutschland seit den 1970er-Jahren. Es enthält neben Grenzpunkten auch die Punkte für die Grundlagenvermessung. So können zum Beispiel auch Messingenieure auf diese Daten zurückgreifen, wenn sie Flurstücke neu vermessen wollen.

    Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)

    Das Liegenschaftskatastersystem (ALKIS) löst die Automatisierte Liegenschaftskarte sowie das Automatisierte Liegenschaftsbuch ab, indem es alle Daten der beiden Systeme zusammenführt. Die Nachweise des Liegenschaftskatasters waren über einen langen Zeitraum mit den Verfahren Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) und Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) gekoppelt und wurden gemeinsam bereitgestellt. Das ALKIS wurde zuerst in Hessen im Jahr 2010 umgesetzt. In Rheinland-Pfalz, Berlin und Bayern erfolgte die Umstellung auf ALKIS erst im Dezember 2015.

    Weitere Tätigkeitsbereiche des Vermessungsamtes

    Das Katasteramt übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben, die sich auf die Vermessung und Kartographierung von Flurstücken und Liegenschaften beziehen. Eine der wichtigsten Aufgaben ist das Führen des Liegenschaftskatasters. Dabei handelt es sich um das eigentliche Register aller Flurstücke in Liegenschafts- oder Flurkarten. Handelte es sich früher um echte Bücher, in welchen die jeweiligen Eintragungen vorgenommen wurden, sind die Register heute überwiegend elektronisch.

    • Vermessung: Gemäß seinem Namen vermisst das Katasteramt Grundstücke und darauf befindliche Gebäude.
    • Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren: Die Behörde bearbeitet zum Beispiel die Ergebnisse von Flurbereinigungen oder Umlegungen.
    • Auswertungen: Alle Vermessungen werden ausgewertet. Dabei werden zum Beispiel Flur- oder Grundstücksgrenzen neu kartographiert.
    • Kartierung: Gebäude und Flurstücke werden in Landkarten eingetragen. Daraus ergibt sich die Katasterkarte. Zugleich werden die Flurstücke und Liegenschaften nummeriert sowie deren Fläche und Eigenschaften hinterlegt.

    Ausstellung von Unterlagen

    Das Vermessungsamt kann Unterlagen für Grundstücks- oder Immobilienbesitzer ausstellen. So können zum Beispiel Kopien von Flurkarten gegen eine Gebühr angefordert werden. Das ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie wissen wollen, wo ein Grundstück genau liegt, das Sie geerbt haben. Der Antrag der entsprechenden Unterlagen kann je nach Vermessungsamt online erfolgen.

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