MDK Prüfung: Qualitätstest für die Pflege

Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste werden regelmäßigen Qualitätskontrollen unterzogen. Diese werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und teilweise auch von dem Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) durchgeführt.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: July 17, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die als MDK-Prüfung bezeichneten Qualitätskontrollen werden seit der im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes getroffenen Transparenzvereinbarung nach genauen Regeln durchgeführt und anschließend veröffentlicht. Seither können interessierte Verbraucher die unabhängigen Qualitätsurteile zu nahezu allen vollstationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten einsehen. Die sogenannten Transparenzberichte sind so aufgebaut, dass Verbraucher sie problemlos zum Vergleich verschiedener Pflegedienstleistungen einsetzen können.

    Im Rahmen einer MDK-Prüfung wird die Qualität von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft und bewertet. Durch die damit verbundene Benotung sollen Pflegeangebote für Pflegekunden und ihre Angehörigen vergleichbar sein, sodass die Wahl einer passenden guten Pflege einfacher ist. Gleichzeitig wird das Qualitätsmanagement in der Pflege überwacht und durch regelmäßige Kontrollen auf einem hohen Niveau gehalten.

    Die MDK-Begutachtung hingegen findet direkt beim Pflegebedürftigen Zuhause statt. Diese Begutachtung dient dazu den Pflegegrad festzulegen.

    Hier erfahren Sie, nach welchen Kriterien die MDK-Prüfung erfolgt, welche Rückschlüsse die Noten erlauben und wie Ihnen die Qualitätsprüfungen weiterhelfen können.

    Infos zu Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist neben anderen Institutionen dafür zuständig sicherzustellen, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Dazu führt der MDK verschiedene Kontrollen und Qualitätsprüfungen, aber auch zum Beispiel die Einstufung von Pflegebedürftigen in die entsprechende Pflegestufe oder die MDK-Prüfung zur Arbeitsunfähigkeit durch.

    Als „MDK-Prüfung“ werden daher häufig ganz unterschiedliche Vorgänge bezeichnet. In diesem Artikel finden Sie Informationen zu MDK-Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten.

    Bewertung von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten

    Seit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 werden Pflegeleistungen von Pflegeeinrichtungen sowie Pflegediensten und deren Qualität ermittelt und veröffentlicht. Damit die Überprüfungen vergleichbare Ergebnisse liefern, einigten sich Krankenkassenverbände und Behörden Ende 2008 auf eine Systematik, nach welcher Qualität und Leistungen von Pflegeeinrichtungen erhoben und veröffentlicht werden. Wenige Wochen später wurden Anfang Januar 2009 die entsprechenden Regelungen für ambulante Pflegedienste festgelegt.

    Das Resultat dieser Transparenzvereinbarungen wird für Verbraucher in Form der so genannten Transparenzberichte sichtbar. Diese Berichte zu den geprüften Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten werden auch im Internet veröffentlicht und sind folglich jederzeit für jeden einsehbar. Durch einen einheitlichen Aufbau und Qualitätsurteile in Form von Schulnoten sind die Transparenzberichte zu einzelnen Einrichtungen schnell verständlich. Verschiedene Anbieter können direkt miteinander verglichen werden, sodass interessierte Verbraucher in kurzer Zeit einen guten Überblick erhalten.

    Für die Kontrollen der Pflegeangebote sind der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV) zuständig. Beide Dienste überprüfen im Auftrag der Verbände, ob Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste die vereinbarten Qualitäts- und Leistungsstandards einhalten. Die Prüfinstitutionen handeln dabei unabhängig und setzen als Gutachter Ärzte und Pflegefachkräfte ein.

    Die Prüfungen selbst erfolgen bei stationären Pflegeeinrichtungen unangemeldet, sodass die Gutachter einen realistischen Eindruck erhalten. Wird ein ambulanter Pflegedienst kontrolliert, melden die Prüfer sich aus organisatorischen Gründen kurzfristig einen Tag vor dem Besuch an.

    MDK-Prüfung und Prüfbericht

    Die eigentliche MDK-Prüfung wird anhand eines ganzen Kataloges an Prüfkriterien durchgeführt. Nach welchen Kriterien und Richtlinien dabei genau bewertet wird, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

    Bei der Prüfung werden neben einer Begutachtung der allgemeinen Versorgungsqualität auch stichprobenartig einzelne Pflegebedürftige genauer untersucht und befragt. Das so ermittelte Gesamtbild wird anschließend in einem Prüfbericht festgehalten, welcher an die überprüfte Einrichtung und die Landesverbände der Pflegekassen weitergeleitet wird. Das Pflegeunternehmen darf sich daraufhin zu dem Bericht äußern.

    Sollten Qualitätsmängel festgestellt worden sein, stellt der betreffende Landesverband einen Bescheid mit Maßnahmen und Fristen zur Beseitigung der Qualitätsmängel aus. In manchen Fällen wird anschließend eine erneute MDK-Prüfung durchgeführt, welche in deren Rahmen kontrolliert wird, ob die Mängel behoben wurden.

    Transparenzbericht

    Basierend auf den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen werden Berichte über Qualität der Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Dies sind die sogenannten Transparenzberichte.

    Neben dem Prüfbericht wird nach der MDK-Prüfung zusätzlich der Transparenzbericht erstellt, welcher später unter anderem im Internet veröffentlicht wird. Bevor dies geschieht, darf der jeweils überprüfte Pflegedienstleister innerhalb von 28 Tagen dem Bericht Zusatzinformationen hinzufügen, strittige Fragen klären und offensichtliche Fehler korrigieren lassen.

    Weil der MDK laut Richtlinien auch eine beratende Funktion einnimmt, werden relevante Qualitätsmängel häufig bereits währen der MDK-Prüfung ausführlich besprochen und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Fünf Wochen nach der MDK-Prüfung wird dann der Transparenzbericht veröffentlicht. Weitere Informationen zu der Benotung und Details zu den Transparenzberichten finden Sie im letzten Abschnitt dieses Artikels.

    Richtlinien der MDK-Prüfung

    Die Grundlage der MDK-Prüfung und des Prüfdiensts des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. bilden die im Rahmen der Transparenzvereinbarungen erstellten Qualitätsprüfungsrichtlinien in Kombination mit einem Erhebungsbogen.

    Im Vordergrund steht dabei die Qualität der Versorgung der Pflegebedürftigen. Die für den späteren Transparentbericht erforderlichen Informationen bilden nur einen Teil aller Prüfkriterien. Diese werden in Teilbereiche eingeteilt, bewertet und in Form von Schulnoten präsentiert.

    Neben den objektiv zu bewertenden Qualitätsmerkmalen eines Pflegedienstleisters werden zusätzlich Kunden nach ihren persönlichen Eindrücken befragt. Die Ergebnisse dieser Gespräche finden sich ebenfalls in Schulnoten dargestellt im späteren Transparenzbericht. In die Gesamtwertung gehen die individuellen Aussagen jedoch nicht ein.

    Gut zu wissen: Teilstationäre Einrichtungen nicht berücksichtigt

    Pflegeeinrichtungen, welche eine teilstationäre Tag- oder Nachtpflege anbieten, wurden in den Transparenzvereinbarungen nicht berücksichtigt. Entsprechend liegen für solche Institutionen keine Transparenz­berichte vor.

    Die Prüfungen von stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten erfolgen nach leicht unterschiedlichen Kriterien, welche in verschiedenen Teilbereichen zusammengefasst und bewertet werden. Im Transparenzbericht zu einem entsprechenden Pflegedienstleister finden sich diese Teilbereiche wieder.

    Bei der MDK-Prüfung eines ambulanten Pflegedienstes, werden Kriterien in drei Teilbereichen begutachtet:

    1. Pflegerische Leistungen
    2. Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen (medizinische Leistungen)
    3. Dienstleistung und Organisation (z.B.: Datenschutz, Fortbildungen)

    Wird eine Einrichtung der stationären Pflege überprüft, wird der Fokus auf vier Teilbereiche gelegt:

    1. Pflege und medizinische Versorgung
    2. Umgang mit demenzkranken Bewohnern
    3. Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung
    4. Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene

    Die jeweiligen Einzelkriterien innerhalb der Teilbereiche sind zahlreich. Der MDK präsentiert auf seinem Online-Auftritt eine Auswahl an relevanten Bewertungskriterien:

    Stationäre Pflegeeinrichtungen

    • Wie ist der Pflegezustand des Bewohners?
    • Sind Ernährungszustand und Flüssigkeitsversorgung angemessen?
    • Werden besondere Anforderungen von Menschen mit Demenz bei der Pflege und Versorgung berücksichtigt?
    • Wird alles getan, um Druckgeschwüre und Stürze zu vermeiden?
    • Entspricht die Inkontinenzversorgung den Vorgaben?
    • Werden alle verabreichten Medikamente dokumentiert und entsprechend der Pflegedokumentation gerichtet?
    • Werden Wunden nach dem aktuellen Wissenstand versorgt?
    • Nimmt die Pflegeeinrichtung freiheitseinschränkende Maßnahmen vor? Wenn ja: Sind diese gesetzeskonform?
    • Kann der Bewohner eigene Möbel mit in die Einrichtung nehmen und seinen Wohnbereich individuell gestalten?
    • Wird in der Einrichtung ein abwechslungsreiches, vielseitiges und bedarfsgerechtes Speisenangebot vorgehalten?
    • Sind die Angebote der sozialen Betreuung auf die Bewohnerschaft ausgerichtet?
    • Werden alle Mitarbeiter in Fortbildungen einbezogen?
    • Gibt es ein angemessenes Hygienemanagement?

    Ambulante Pflegedienste

    • Wie ist der Pflegezustand des Kunden bzw. Pflegebedürftigen?
    • Werden die vereinbarten Leistungen zur Ernährung durchgeführt?
    • Wird der Pflegebedürftige bzw. werden seine Angehörigen bei Defiziten in der Ernährung über mögliche Maßnahmen informiert?
    • Werden Pflegebedürftige bei Inkontinenz über erforderliche Maßnahmen beraten?
    • Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Anordnung?
    • Werden Wunden nach dem aktuellen Wissenstand versorgt?
    • Erhält der Pflegebedürftige vor Leistungsbeginn einen Kostenvoranschlag über mögliche Eigenkosten?
    • Ist der Pflegedienst für die Pflegebedürftigen ständig erreichbar?
    • Gibt es ein angemessenes Hygienemanagement im Pflegedienst und werden wichtige Grundsätze z.B. zur Händehygiene eingehalten?
    • Werden alle Mitarbeiter in Fortbildungen einbezogen?

    Nicht nur die Kriterien, sondern auch die Prüfungsarten werden durch die Transparenzvereinbarungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes geregelt. Als Folge dessen wurden drei Prüfungsarten definiert:

    1. Regelprüfung
      Regelprüfungen erfolgen in einem regelmäßigen Abstand von maximal einem Jahr. Durch diese Prüfungen soll die Qualität von Pflege- und Betreuungsmaßnamen in ihren wesentlichen Punkten überprüft und sichergestellt werden.
    2. Anlassprüfung
      Im Gegensatz zu den Regelprüfungen finden Anlassprüfungen nicht regelmäßig statt, sondern nur dann, wenn ein besonderer Anlass vorliegt. Ein solcher kann zum Beispiel in einer Beschwerde von Pflegebedürftigen oder ihren Angehörigen bestehen. In solchen Fällen erfolgt eine zusätzliche außerplanmäßige und vom Prüfumfang vollständige Qualitätskontrolle.
    3. Wiederholungsprüfung
      Zu Wiederholungsprüfungen kann es in mehreren Fällen kommen. Wurde bei einer vorangegangenen Anlass- oder Regelprüfung ein Qualitätsmangel festgestellt, welcher bis zu einem bestimmten Termin zu beheben war, erfolgt die Wiederholungsprüfung zur Kontrolle der Umsetzung. Darüber hinaus können Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen eine solche Prüfung beauftragen, wenn sie Veränderungen vorgenommen haben, welche eine bessere Qualitätsbewertung zur Folge haben könnten. In beiden Fällen ist die Wiederholungsprüfung kostenpflichtig und muss von dem jeweiligen Pflegedienstleister bezahlt werden. Die Kosten können eine Summe von mehr als 1.000 Euro betragen.

    Wer einmal einen Transparenzbericht betrachtet hat (entsprechende Musterbeispiele finden Sie im nächsten Abschnitt), dem ist bestimmt aufgefallen, dass einige Berichte neben den Ergebnissen der MDK-Prüfung auch Bewertungen einer „gleichwertigen Prüfung“ aufweisen.

    Dies liegt daran, dass neben den Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. auch private Unternehmen mit der Überprüfung eines Pflegedienstleisters beauftragt werden können.

    Auch die externen Prüfer müssen den geltenden Qualitätsprüfungsrichtlinien entsprechen und ihre Ergebnisse veröffentlichen. Die Kontrollen durch die privaten Anbieter ersetzen jedoch nicht die MDK-Prüfung und werden entsprechend getrennt präsentiert.

    Prüfergebnisse und Pflegenoten

    Die Transparenzberichte werden zum einen von den überprüften Unternehmen und Einrichtungen vor Ort in Form von Aushängen präsentiert als auch von den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen im Internet veröffentlicht. Auf unter anderem den folgenden Internetpräsenzen werden die Berichte gesammelt zur Ansicht und zum Herunterladen angeboten:

    1. Der-Pflegekompass.de
    2. Pflegelotse.de
    3. AOK-Gesundheitsnavi.de
    4. BKK-Pflegefinder.de

    Ambulante Pflegedienste

    Wie bereits beschrieben, wird ein ambulanter Pflegedienst in drei Teilbereichen bewertet. Jede Gesamtnote eines Teilbereichs setzt sich dabei aus den Einzelbewertungen in dem Bereich zusammen. Insgesamt werden 49 Einzelkriterien bewertet. Während der MDK-Prüfung bewerten die Prüfer jedes Kriterium anhand einer Skala von 0 bis 10, wobei die niedrigste Wertung die schlechteste und die höchste die beste ist. Die Gesamtnote ergibt sich dann aus der Summe der Skalenwertungen in einem Teilbereich, welche durch die Anzahl der Einzelkriterien geteilt wird. Das Ergebnis wird anhand der folgenden Tabelle in die letztlichen Schulnoten umgewandelt:

    Bezeichnung der Note Note Skalenwert
    Sehr gut 1,0 - 1,4 8,7 - 10
    Gut 1,5 - 2,4 7,3 - 8,7
    Befriedigend 2,5 - 3,4 5,9 - 7,3
    Ausreichend 3,5 - 4,4 4,5 - 5,9
    Mangelhaft 4,5 - 5,0 0 - 4,5

    Quelle: GKV-Pflegenoten

    Welche Gesamtnoten ein ambulanter Pflegedienst in den drei Teilbereichen erhalten hat und welches Gesamtergebnis sich daraus ergibt, wird auf der ersten Seite des Muster-Transparenzberichts des MDS dargestellt.

    Neben den Noten für die drei Teilbereiche und dem Gesamtergebnis werden auch der Landesdurchschnitt sowie das Ergebnis der Befragung der Kunden dargestellt. Die sich aus der Kundenbefragung ergebende Note vermittelt neben den fachlich objektiven Bewertungen die persönlichen Erfahrungen einer Auswahl an Kunden des Pflegedienstes.

    Die Angabe des Landesdurchschnitts dient zur besseren Vergleichbarkeit der Qualität des Pflegedienstes. Auf den weiteren Seiten des Transparenzberichts werden die Einzelbewertungen aufgeführt. Wem ein bestimmtes Qualitätsmerkmal besonders wichtig ist, kann so schnell prüfen, wie der Pflegedienst dort abgeschnitten hat.

    Vollstationäre Pflegeeinrichtungen

    Die sogenannte vollstationäre Pflege erfolgt in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Dort wird die kranke oder pflegebedürftige Person rund um die Uhr von Fachpersonal versorgt.

    Zur Ermittlung der Noten in den vier Teilbereichen bei vollstationären Pflegeeinrichtungen werden insgesamt 77 Einzelkriterien bewertet. Wiederum werden im Rahmen der MDK-Prüfung zunächst Skalenwerte von 0 bis 10 vergeben. Anschließend werden die Bewertungen der Einzelkriterien in den Teilbereichen und letztlich zum Gesamtergebnis zusammengefasst. Die Umrechnung der Skalenwerte in die Schulnoten erfolgt nach der folgenden Tabelle:

    Bezeichnung der Note Note Skalenwert
    Sehr gut 1,0 - 1,4 9,31 - 10,00
    Gut 1,5 - 2,4 7,91 - 9,30
    Befriedigend 2,5 - 3,4 6,51 - 7,90
    Ausreichend 3,5 - 4,4 5,11 - 6,50
    Mangelhaft 4,5 - 5,0 0,00 - 5,10

    Quelle: GKV-Pflegenoten

    Welche Gesamtnoten eine vollstationäre Pflegeeinrichtung in den vier Teilbereichen erhalten hat und welches Gesamtergebnis sich daraus ergibt, wird auf der ersten Seite des Transparenzberichts des MDK dargestellt.

    Wiederum weist der Transparenzbericht auch den Landesdurchschnitt und das Ergebnis der Befragung der Kunden auf. Auf den folgenden Seiten werden die Bewertungen der Einzelkriterien aufgeführt, sodass interessierte Verbraucher einen umfassenden Eindruck über die Qualität einer Pflegeeinrichtung vermittelt bekommen.

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