Rotes Kennzeichen

Das rote Kennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen für Händler, das für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten gedacht ist – deshalb wird es auch „Händlerkennzeichen“ genannt. Darüber hinaus können auch Werkstätten oder Teilehersteller rote Kennzeichen beantragen und nutzen. Im Gegensatz zu anderen Nummernschildern kann dieses spezielle Kennzeichen für mehrere Kfz genutzt werden.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wie es der Name bereits verrät, unterscheidet sich das rote Kennzeichen durch seine rote Umrandung sowie die roten Buchstaben und Ziffern vom herkömmlichen Kfz-Kennzeichen. Ansonsten hat es die gleichen Abmessungen wie alle anderen Nummernschilder.

    Wann ein rotes Kennzeichen verwendet werden darf, ist in §16, Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt:

    16 Abs. 1 FZV

    "Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt.“

    Der zweite Absatz der FZV bestimmt, wer ein rotes Kennzeichen überhaupt nutzen darf:

    16 Abs. 2 FZV

    „Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.“

    Somit wird die Verwendung für Privatpersonen ausgeschlossen. Doch das war nicht immer so. Vor dem 1. Mai 1998 waren diese Überführungskennzeichen auch für die private Nutzung vorgesehen. Doch stattdessen beantragen Privatpersonen heute ein sogenannten Kurzzeitkennzeichen. Damit können privat genutzte Fahrzeuge überführt oder Probe gefahren werden. Das Kennzeichen ist nur für ein Kfz und für maximal fünf Tage gültig.

    Überführungskennzeichen/ 06-Kennzeichen

    Das rote Kennzeichen wird häufig auch „Überführungskennzeichen“ oder „Dauerkennzeichen“ genannt, da es zum einen von Händlern für Fahrzeugüberführungen und zum anderen wiederkehrend genutzt werden kann. Eine weitere gängige Bezeichnung ist auch „06-Kennzeichen“, da die Erkennungszahl typischerweise mit 06 beginnt.

    Aufbau des Kennzeichens

    Das rote Kennzeichen beginnt wie alle anderen Kfz-Kennzeichen auch mit einer Länderkennung auf blauem Grund und den gelben Sternen der EU-Flagge. Allerdings verfügt es über einen roten Rahmen sowie rote Ziffern und Buchstaben. Danach folgt das Kürzel für die Stadt oder den Landkreis.

    Den Abschluss bildet die Erkennungszahl, die aus maximal fünf Ziffern besteht und immer mit 06, 05 oder 07 beginnt.

    Rotes Kennzeichen zur gewerblichen Nutzung

    Gemäß Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§16, Abs. 2) gilt das rote Kennzeichen dauerhaft bis auf Widerruf. Alternativ dazu kann das Kennzeichen auf mit Befristung angemeldet werden. Im Nummernschild weist die 06-Kennung der Erkennungszahl auf die gewerbliche Nutzung des roten Kennzeichens hin.

    05-Kennzeichen

    Die Erkennungszahl von roten Nummernschildern technischer Prüfstellen oder Überwachungsorganisationen beginnt mit 05.

    Das rote Kennzeichen für gewerbliche Überfahrten wird auch „Wechselkennzeichen“ genannt, denn seine Nutzung ist nicht auf ein Fahrzeug beschränkt. Das Kennzeichen kann also das Fahrzeug „wechseln“. Gewerbetreibende müssen nur eine Anmeldung vornehmen, die danach für mehrere Fahrzeuge gültig ist.

    Es ist somit zum Beispiel nicht erforderlich, für jede Probe- oder Prüfungsfahrt eine eigene Kfz-Anmeldung durchzuführen. Da Autohändler meist viele verschiedene PKW zum Verkauf anbieten, erspart die einmalige Anmeldung für das rote Kennzeichen viel Zeit, Kosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

    Wechselkennzeichen in der Schweiz

    Auch in der Schweiz gibt es ein Wechselkennzeichen. Dort bezeichnet es allerdings ein Kfz-Kennzeichen, das Privatpersonen für das Kfz verwenden können, das sie gerade fahren möchten. Es ist also ein Kennzeichen für Besitzer mehrere Autos oder Motorräder, die nur eine Kfz-Anmeldung in Anspruch nehmen wollen.

    Wird ein rotes Kennzeichen genutzt, muss ein Fahrzeugscheinheft mitgeführt werden. In diesem Fahrtenbuch müssen nach § 16, Abs. 2 der FZV folgende Angaben zum genutzten Kfz sowie zur Fahrt vermerkt werden:

    • Fahrzeughersteller, Fahrzeugmarke und Fahrzeugtyp
    • Beginn und Ende der Fahrt
    • Datum der Fahrt
    • Fahrgestellnummer
    • Name und Anschrift des Fahrzeugführers
    • Zweck der Fahrt mit Fahrtstrecke

    Die Angaben sind wichtig, damit der Gewerbetreibende nachweisen kann, dass das rote Kennzeichen ausschließlich für die dafür vorgesehenen Zwecke verwendet wird.Deshalb müssen die Eintragungen in das Fahrzeugscheinheft mindestens ein Jahr lang aufbewahrt werden, damit die Polizei oder andere Behörden bei begründeten Anlässen Zugriff darauf haben können.

    Verleihen ist strafbar

    Das rote Kennzeichen darf nicht an Dritte verliehen werden. Denn es ist einzig zu den in der FZV festgelegten Zwecken zugelassen.

    Darüber hinaus erlischt der Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug zum Beispiel privat und nicht gewerblich genutzt wird. Sobald ohne Kfz-Versicherung gefahren wird, entspricht das nicht mehr einer Ordnungswidrigkeit, sondern einer Straftat.

    Kosten

    Wenn ein rotes Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragt wird, fallen Kosten für die Anmeldung an. Diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Darüber hinaus ist ein besonderer Versicherungstarif für diese Kennzeichen nötig.

    Schließlich fällt auch noch eine pauschale Kfz-Steuer für Wechselkennzeichen an. Sie beträgt derzeit 46,02 Euro für Krafträder und 191,73 Euro für alle anderen Kfz.

    Einsatzzweck

    Rote Händlerkennzeichen dürfen nur für die folgenden Fahrten verwendet werden:

    • Probefahrten: Dabei handelt es sich um Beispiel um Testfahrten von Autokäufern, die ein neues oder gebrauchtes Auto vor dem Kauf fahren möchten.
    • Überführungsfahrten: In diesem Fall wird das rote Kennzeichen verwendet, wenn ein Autohändler ein Kfz zum Beispiel von seiner Filiale zum Kunden bringen möchte oder ein Kfz von einer zur anderen Niederlassung gefahren, also „überführt“ werden muss.
    • Prüfungsfahrten: Diese Fahrten werden zum Beispiel von amtlich Sachverständigen durchgeführt, um die einwandfreie Funktion eines Autos zu überprüfen.
    • Werkstattfahrten: Kfz-Werkstätten können das rote Kennzeichen verwenden, wenn sie ein Auto abholen und zur Werkstatt bringen müssen oder wenn ein Fahrzeug nach der Reparatur getestet werden muss.

    Gewerbliche Nutzung: Voraussetzungen für das rote Kennzeichen

    Gewerbetreibende können nicht automatisch mit einer Zuteilung des roten Kennzeichens rechnen. Denn sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit der entsprechende Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde dem Antrag zustimmt. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung spricht in §16 von „zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern“.

    Die „Zuverlässigkeit“ der Gewerbetreibenden kann anhand folgender Dokumente belegt werden:

    • Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
    • Auszug aus dem zentralen Register des Kraftfahrzeugbundesamts (KBA)
    • Auszug aus dem Gewerberegister
    • Nachweis, dass das Gewerbe mit dem Verkauf oder der Reparatur von Kfz zu tun hat und Bedarf an roten Kennzeichen besteht

    Das rote Kennzeichen muss nach § 16, Abs. 5 der FZV nicht fest am Fahrzeug befestigt werden. Es darf auch nur in das Auto gelegt werden.

    Ablehnung bei säumigen KFZ-Steuerzahlern

    Säumige Kfz-Steuerzahler werden meist als unzuverlässig eingestuft und erhalten deshalb eine Ablehnung auf den Antrag.

    So beantragen Sie das Kennzeichen

    Das rote Kennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (evtl. mit Meldebestätigung)
    • Nachweis über Gewerbeanmeldung
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Auszug aus dem Fahreignungsregister
    • Formloser Nachweis über den Bedarf
    • Versicherungsnachweis
    • Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)

    Wird das Kennzeichen nicht vom Inhaber des Unternehmens beantragt, muss der Antragsteller über eine entsprechende Vollmacht sowie ein gültiges Ausweisdokument des Auftraggebers verfügen. Selbstverständlich muss sich der Bevollmächtige ebenfalls ausweisen können.

    Als Versicherung für rote Kennzeichen stehen wie bei normalen Autoversicherungen auch die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung zur Auswahl. Es lohnt sich meist, die Tarife genau zu vergleichen, um Geld zu sparen.

    Rotes Kennzeichen für Oldtimer

    Das rote Kennzeichen kann auch für Oldtimer verwendet werden. Es dient als Alternative zum H-Kennzeichen und kann mit ausgestelltem Schein, unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge, beliebig oft genutzt werden. 

    Es sieht aus wie das herkömmliche Überführungskennzeichen, jedoch beginnt die Erkennungsnummer mit einer „07“ und wird mit einem „H“ ergänzt. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, das rote Nummernschild für Oldtimer zu beantragen.

    Für die Nutzung gelten jedoch verschiedene Auflagen. So darf das Schild nur für die An- und Abreise zu und von Oldtimerveranstaltungen sowie für Probe- oder Testfahrten genutzt werden. Damit unterscheidet es sich vom gewöhnlichen H-Kennzeichen, mit dem ein Oldtimer täglich und für jede Fahrt verwendet werden darf.

    Allerdings ist das H-Kennzeichen auf die Nutzung eines Fahrzeugs beschränkt. Das Überführungskennzeichen für Oldtimer kann jedoch für mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden. Deshalb lohnt es sich nur für Besitzer mehrerer Oldtimer, die mit ihren Fahrzeugen Ausstellungen oder Events besuchen.

    Das rote Kennzeichen für Oldtimer darf mit als Oldtimer klassifizierten Fahrzeugen zum Einsatz kommen. Damit ein Kfz als Oldtimer gilt, muss es u.a. mindestens 30 Jahre alt sowie gut erhalten sein und sich nahezu im Originalzustand befinden.

    Youngtimer können deshalb kein rotes Kennzeichen für Oldtimer erhalten. Für diese Fahrzeuge müssten Privatpersonen entweder das Kurzzeitkennzeichen beantragen oder Händler ein herkömmliches rotes Kennzeichen nutzen.

    Voraussetzungen für ein 07-Kennzeichen

    Privatpersonen, die ein Überführungskennzeichen für Oldtimer beantragen, müssen ebenfalls ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorlegen.

    Darüber hinaus müssen sie nachweisen, dass sie an Veranstaltungen teilnehmen, welche speziell für Oldtimer und zur Pflege des Kfz-technischen Kulturguts ausgerichtet werden.

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