Rückkaufswert: Policen vorzeitig kündigen

Wer seine Lebensversicherung vor dem regulären Ablauf kündigt, erhält von der Versicherungsgesellschaft den Rückkaufswert ausgezahlt. Meist handelt es sich um ein Verlustgeschäft, da von dem angesparten Kapital hohe Stornokosten abgezogen werden. Eine Alternative ist der Verkauf der Versicherung. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da sich auf dem sogenannten Zweitmarkt für Versicherungen auch einige schwarze Schafe tummeln.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: March 13, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherter erhält, wenn die Lebensversicherung vorzeitig beendet wird. Die Höhe des Betrags ist abhängig von der Laufzeit der Lebensversicherung, aber auch von Zinsen sowie Stornokosten. Er besteht aus den Beiträgen, die Sie im Laufe der Jahre geleitet haben, zuzüglich Zinsen. Davon abgezogen werden Stornokosten in meist nicht unbeträchtlicher Höhe. In vielen Fällen machen Versicherte, die vorzeitig kündigen, Verluste.

    Berechnung des Rückkaufswerts

    Seit dem Jahr 2008 richtet sich der Rückkaufswert nach dem sogenannten Deckungskapital. Nach § 169 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist das Deckungskapital die Summe, die sich aus den eingezahlten Beiträgen abzüglich aller für die Versicherung anfallenden Kosten zusammensetzt.

    Der Rückkaufswert ist abhängig von der bisherigen Laufzeit der Versicherung: Je länger Sie bereits in Ihre Lebensversicherung einzahlen, desto höher ist ihr Rückkaufswert. In den ersten Jahren der Laufzeit begleichen Sie mit Ihren Beträgen in der Regel lediglich die Kosten und Gebühren des Vertragsabschlusses und häufen wenig Kapital an. Häufig wird bereits bei Vertragsabschluss festgelegt, in welchem Laufzeitjahr welcher Rückkaufswert zu erwarten ist.

    Verwaltungs- und Risikokosten sowie Provisionen, die Ihre Versicherung für den Rückkauf der Police verlangt, mindern den Rückkaufswert. Zudem entfällt bei der vorzeitigen Kündigung der sogenannte Schlussüberschuss, der einen großen Teil des Policenwerts darstellt. Er wird nur bei regulärem Ablauf der Lebensversicherung ausgezahlt. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung mit einem finanziellen Verlust rechnen müssen.

    Den exakten Rückkaufswert erfahren Sie nur von Ihrem Versicherer

    Es gibt verschiedene Online-Rechner, mit denen Sie Ihren aktuellen Rückkaufswert grob berechnen können. Dazu müssen Sie Angaben zu Ihrer Versicherungsgesellschaft, Beginn und Ende der Beitragszahlungen sowie deren Höhe machen. Wenn Sie jedoch den exakten Rückkaufswert wissen wollen, sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden und sich den Wert ausrechnen lassen.

    Ein Rückkaufswert ist für Versicherungen relevant, bei denen Kapital gebildet wird. Beispiele dafür sind Risiko- oder Kapitallebensversicherungen sowie private Rentenversicherungen. Davon zu unterscheiden sind Risikoversicherungen wie die private Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, oder die Unfallversicherung. Bei den zuletzt genannten Versicherungen dienen Ihre Beiträge lediglich dem Risikoschutz. Zurückfordern können Sie diese nicht.

    Auszahlung des Rückkaufswerts

    Um sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen, müssen Sie Ihre Lebensversicherung kündigen. In der Regel genügt ein einfaches Anschreiben, in dem Sie die Kündigung mitteilen und eine Bankverbindung angeben, an die der Rückkaufswert überwiesen werden soll. Schicken Sie Ihren Originalversicherungsschein oder eine Verlusterklärung mit. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall direkt bei Ihrem Versicherer über die Modalitäten zur Kündigung.

    Rückkaufswert bei Lebensversicherungen

    Obwohl mit der vorzeitigen Kündigung der Lebensversicherung in den meisten Fällen ein finanzieller Verlust verbunden ist, entscheidet sich etwa die Hälfte der Versicherten zu diesem Schritt. Meist ist es ein akuter Liquiditätsbedarf oder die Befürchtung, mit der Lebensversicherung dauerhaft Verluste einzufahren, die Versicherte zur Kündigung der Police bewegen.

    Wann die Auflösung der Lebensversicherung ein Ausweg sein kann

    Ein Beispiel dafür sind Menschen, die in den Bezug von Hartz IV geraten. Diese erhalten erst dann staatliche Unterstützung, wenn sie ihr eigenes Vermögen bis zu einer bestimmten Summe aufgebraucht haben. Und dazu wird auch die Lebensversicherung gerechnet. Allerdings dürfen Hartz-IV-Empfänger nicht zum Verkauf der Police gezwungen werden, wenn ihnen daraus ein erheblicher wirtschaftlicher Verlust entsteht. Bis zu welcher Grenze dieser zumutbar ist, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Das Sozialgericht München entschied, dass ein Verlust von rund zehn Prozent zumutbar ist (Az. B 14/7b AS 66/06 R). Ein weiterer Grund, die Police vorzeitig zu kündigen, kann akute Geldnot sein.

    Auch Menschen, die ihr Geld lieber in eine Kapitalanlage mit höherer Rendite investieren möchten, kündigen unter Umständen ihre Lebensversicherung, um an das dafür erforderliche Kapital zu kommen. In diesem Fall sollte aber unbedingt anderweitig für den Ruhestand vorgesorgt sein. Denn die Aussicht auf hohe Renditen birgt meist auch ein vergleichsweise großes Verlustrisiko. Ungewiss ist auch, ob die höhere Gewinnaussicht den finanziellen Verlust durch den Verkauf der Police aufwiegt.

    Andere werden von Gesellschaften, die Lebensversicherungen ankaufen, zur Aufgabe Ihrer Police gelockt. Sie werben mit Preisen, die bis zu 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegen. Oft wird der Verlust damit aber nur verringert. Zudem tummeln sich auf dem sogenannten Zweitmarkt häufig schwarze Schafe.

    Für Menschen, die schwer erkrankt sind und wissen, dass Sie den regulären Auslauf der Versicherung nicht mehr erleben werden, ist eine vorzeitige Kündigung naheliegend. Dies gilt dann, wenn es keine Hinterbliebenen gibt, die von der Auszahlung der Versicherungssumme profitieren sollen.

    So berechnet sich der Rückkaufswert der Lebensversicherung

    Der Rückkaufswert ergibt sich in der Regel aus dem angesparten Deckungskapital, also den Beiträgen, die sie im Laufe der Jahre geleistet haben, abzüglich der Abschlusskosten. Darunter versteht man alle Zahlungsbeträge, Gebühren und Provisionen, die einst beim Abschluss der Police fällig wurden.

    Meist wird auch ein Stornoabzug für die vorzeitige Kündigung fällig. Dieser beträgt etwa ein Prozent der Versicherungssumme. Laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) (Az. IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13) muss der Rückkaufswert für Policen, die zwischen 2001 und 2007 geschlossen wurden, mindestens die Hälfte des Deckungskapitals betragen. Seit 2008 regelt § 169 der Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Mindestrückkaufswert.

    Gibt es Kündigungsfristen?

    Lebensversicherungen haben eine Mindestlaufzeit, während der sie nicht gekündigt werden können. Diese beträgt in der Regel etwa ein Jahr. Wenn diese Frist abgelaufen ist, können Sie die Police jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen. Je nachdem, wann die Zahlungen fälligen werden, gibt es eine jährliche oder eine monatliche Hauptfälligkeit. Hier gibt es häufig feste Kündigungsfristen. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherungsgesellschaft zum Beispiel vier Wochen vor dem Hauptfälligkeitstermin vorliegen. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

    So erzielen Sie möglichst hohe Rückkaufswerte

    Wenn Sie einen möglichst hohen Rückkaufswert erzielen wollen, sollten Sie bei der Kündigung der Lebensversicherung keine Rückstände in Ihrem Vertrag aufweisen. Denn jeder rückständige Beitrag wird bei der Kündigung vom Vertragswert abgezogen.

    Dies ist insofern wertmindernd, da die Beiträge nicht in voller Höhe gebucht werden, sondern unter Abzug von Vertragskosten. Diese werden auch auf die rückständigen Beiträge aufgeschlagen. Bei Vertragskündigung übersteigen die Kosten somit den Zugewinn, den Sie durch das Zahlen der Beiträge gehabt hätten.

    Ansonsten gilt: Je länger die Laufzeit war, desto höher der Rückkaufswert, da die Abschlusskosten im Verhältnis zum Deckungskapital im Laufe der Zeit immer geringer werden.

    Versicherung verkaufen, statt zu kündigen

    Eine Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist, sie zu verkaufen. Dafür spricht, dass der Verkaufserlös in der Regel höher ist als der Rückkaufswert. Die Differenz liegt in der Regel bei etwa 5 Prozent, im Einzelfall auch bei bis zu 15 Prozent. Der Grund dafür ist, dass Ankäufer den Preis am inneren Wert der Versicherung orientieren. Dieser ist höher als der Rückkaufswert und hängt unter anderem von der voraussichtlichen Rendite, dem Alter des Versicherungsnehmers und der Kostenquote des jeweiligen Versicherers ab. Ein weiterer Vorteil ist, dass die vereinbarte Todesfallleistung in der Regel auch nach dem Verkauf bestehen bleibt.

    Bevor Sie über einen Verkauf nachdenken, sollten Sie aber folgende Fragen beantworten können:

    • Ist der Verkauf der Lebensversicherung wirklich unumgänglich oder gibt es andere Möglichkeiten, einen finanziellen Engpass zu überbrücken?
    • Falls die Lebensversicherung zur Altersvorsorge diente: Bin ich auch nach dem Verkauf im Ruhestand ausreichend finanziell abgesichert?
    • Gibt es Alternativen zum Verkauf?
    • Ist ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll? Ist es angesichts der hohen Kosten, die bei der vorzeitigen Abwicklung entstehen, nicht trotz geringer Rendite sinnvoller, die Police weiterlaufen zu lassen, gegebenenfalls auch beitragsfrei?
    • Wie hoch ist der Rückkaufswert meiner Police?
    • Welche Angebote haben andere Ankaufsunternehmen? Ist der Anbieter seriös?

    Voraussetzungen

    Viele Ankäufer setzen einen Mindestrückkaufswert von etwa 10.000 Euro und eine Restlaufzeit von mindestens 15 Jahren voraus. Auch wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann es sein, dass Kauf abgelehnt wird. Dies liegt daran, dass die meisten Policenankäufer pro Jahr nur eine relativ geringe Anzahl an Versicherungsverträgen kaufen, die sie dann wieder an andere Anleger weiterverkaufen. Seit Beginn der Finanzkrise ist die Nachfrage spürbar zurückgegangen.

    Lockangebote sollten skeptisch machen

    Der Ankauf von Lebensversicherungen ist moralisch sehr umstritten. Schließlich spekulieren Anleger auf ein frühes Ableben des Versicherten. Der Verkauf verläuft anonym, sämtliche persönlichen Daten bleiben den Käufern verborgen. Auf dem Zweitmarkt gibt es aber auch eine nicht unerhebliche Zahl unseriöser Anbieter, die mit hohen Beträgen locken.

    Seien Sie skeptisch, wenn Sie Angebote per E-Mail oder über Callcenter-Anrufe erhalten und Ihnen versprochen wird, dass Sie den Verkaufserlös in Raten ausgezahlt bekommen. Schließlich ist nicht sicher ob der Anbieter überhaupt lange genug besteht, um Ihnen alle Raten in vollem Umfang auszuzahlen. Seriöse Unternehmen sind in der Regel im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) organisiert.

    Versteuerung der Verkaufserlöse

    Wenn Sie Ihre Police vor 2005 abgeschlossen haben, die Mindestlaufzeit mehr als elf Jahre betrug und Sie mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, müssen Sie den Verkaufserlös nicht versteuern. Für Verträge, die 2005 oder später abgeschlossen wurden, muss die Differenz zwischen Verkaufserlös und der geleisteten Beitragssumme versteuert werden. Diese Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

    Alternativen zum Verkauf

    Sehen Sie keinen anderen Ausweg mehr, als Ihre Versicherungspolice zu verkaufen, sollten Sie noch zwei Alternativen vorab prüfen: Die Beleihung oder die Rückabwicklung der Lebensversicherung.

    Beleihung der Lebensversicherung

    Wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, können Sie Ihre Lebensversicherung auch beleihen. Meist ist es möglich, direkt beim Versicherer ein Policendarlehen aufzunehmen. Der Beleihwert darf maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der PoliceDabei handelt es sich um eine Art Vorauszahlung des Betrags, der beim regulären Auslaufen der Police fällig wird. Die Zinsen, die bei dem Policendarlehen fällig werden, sind in der Regel nicht höher als die Kosten für die frühzeitige Auflösung des Vertrags.

    Rückabwicklung der Lebensversicherung

    Wenn Sie Ihre Lebensversicherung zwischen 29. Juli 1994 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen haben und nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, können Sie diese rückabwickeln. Das hat der BGH entschieden (IV ZR 76/11, IV ZR 384/14, IV ZR 448/14). In diesem Fall würden Sie sämtliche gezahlte Beiträge inklusive Zinsen zurückerhalten.

    Die Widerrufsbelehrung ist nicht korrekt, wenn darin nicht erläutert wird, dass der Widerspruch innerhalb von 30 Tagen abgesendet werden muss. Seit 2002 reicht auch eine E-Mail als Widerruf aus. Es muss also darauf hingewiesen werden, dass die Textform, und nicht nur die Schriftform des Widerspruchs ausreicht. Die Widerspruchsbelehrung muss sich zudem deutlich erkennbar vom übrigen Text abheben.

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