Steinschlag: Die wichtigsten Informationen und Tipps

Schon ein kleiner Stein auf der Fahrbahn kann für großen Schaden sorgen: Der Steinschlag auf der Windschutzscheibe zählt zu den häufigsten Ursachen für einen Glasschaden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind rund drei Viertel aller Kaskoschäden einem Glasbruch zu verdanken. Doch was tun, wenn die Windschutzscheibe beschädigt wurde?

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 03, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtig ist, den Schaden schnellstmöglich von einem Fachmann überprüfen und beheben zu lassen. Denn je länger es dauert, die beschädigte Stelle zu reparieren, desto größer wird die Gefahr, dass sich der Schaden ausdehnt.

    Ebenso erforderlich ist es, bei einem Steinschlag die Kfz-Versicherung frühzeitig über den Schaden zu informieren – denn je nach Situation und Versicherungsschutz übernimmt diese die Kosten für die Reparatur oder den Austausch.

    Steinschlag reparieren – wer zahlt?

    Wer die Kosten für die Reparatur beziehungsweise den Austausch übernimmt, hängt insbesondere vom eigenen Versicherungsschutz ab. Im Normalfall zahlt die Teilkasko jedoch für Glasschäden.

    Die Haftpflichtversicherung

    Verfügen Sie ausschließlich über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz- Haftpflichtversicherung, zahlt diese für Steinschlag-Schäden nicht – diese übernimmt die Kosten nämlich nur dann, wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt. Dies ist einzig und allein dann der Fall, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und diesen nicht selbst verursacht haben.

    Grobe Fahrlässigkeit

    Können Sie dem Fahrer vor sich nachweisen, dass er grob fahrlässig unterwegs war? Hat er beispielsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet, während er auf einer Straße gefahren ist, die mit Rollsplit belegt war? In solchen Fällen haftet der Fahrer vor Ihnen als Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung muss den Schaden übernehmen.

    Ist dies jedoch nicht der Fall, müssen Sie die Kosten vollständig selbst tragen – sowohl eine Reparatur als auch das Einsetzen einer komplett neuen Scheibe.

    Die Voll- und Teilkasko-Versicherung

    Die Kosten für die Steinschlag-Reparatur werden in der Regel von der Teilkasko- ebenso wie von der Vollkasko-Versicherung übernommen. Eine Selbstbeteiligung fällt üblicherweise nicht an.

    Welche weiteren Schäden sind mit der Teil- und Vollkasko abgesichert?

    In der Regel sind bei beiden Versicherungsvarianten nicht nur die Windschutzscheibe versichert, sondern auch die folgenden Fahrzeugteile:

    • Seiten- und Heckscheiben
    • Scheinwerfer
    • Blinker
    • Rücklichter
    • Panorama- oder Schiebedach

    Darüber hinaus sind in beiden Versicherungstarifen in der Regel auch weitere Schäden abgesichert:

     

    Teilkasko

    Vollkasko

    Leistungsumfang

    ·       Steinschlag

    ·       Wildunfall

    ·       Hagel

    ·       Fahrzeugteile-Diebstahl

    leistet zusätzlich bei

    ·       selbst verschuldetem Unfall

    ·       Vandalismus

    ·       Fahrerflucht von Unbekannten

    Geeignet für

    mittelalte Fahrzeuge von etwa 4 – 6 Jahren

    neuwertige Wagen, wertvolle Fahrzeuge

    Trotz dieses Leistungsumfangs scheuen etliche Versicherte, diesen bei einem Glasschaden in Anspruch zu nehmen. Sie befürchten, bezüglich der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft zu werden – dies ist jedoch weder bei der Teilkasko noch bei der Vollkasko der Fall.

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    Selbstbeteiligungsgrenze: Übernahme der Kosten

    Bei einer Reparatur übernehmen Teil- und Vollkasko in der Regel die gesamten Steinschlag-Kosten, da diese sich oftmals in einem zweistelligen Bereich bewegen.

    Ist jedoch ein Austausch notwendig, müssen Sie üblicherweise Ihre Selbstbeteiligung zahlen – alles darüber leistet dann die Teilkaskoversicherung. Die Höhe Ihrer Selbstbeteiligung haben Sie bei Vertragsabschluss festgelegt; diesen Betrag müssen Sie nun entrichten.

    Da Glasschäden grundsätzlich Teilkaskoschäden sind, kommt es bei Ihrer Vollkaskoversicherung darauf an, ob diese eine Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung enthält. Danach richtet sich wiederum, ob Sie die Selbstbeteiligung zahlen müssen oder nicht.

    Tipp: So umgehen Sie die Selbstbeteiligung

    Üblicherweise können Sie die vertraglich festgelegte Selbstbeteiligung nur dann umgehen, wenn Sie die Scheibe nicht austauschen, sondern nur reparieren müssen. Hier können Sie Ihre Autoversicherung fragen, ob die Selbstbeteiligung erlassen wird, wenn Sie nur eine Reparatur durchführen lassen.

    Häufig lassen sich die Versicherungsunternehmen darauf ein, denn die Reparatur ist üblicherweise deutlich günstiger als ein kompletter Austausch – das kommt also auch der Versicherung selbst zugute.

    Verzicht auf Selbstbehalt durch Werkstatt

    In den vergangenen Jahren haben einige Werkstätten ihren Kunden einen kostenfreien Scheibenaustausch angeboten. Dafür sollten die Kunden im Gegenzug für zwölf Monate einen Werbeaufkleber an der Windschutzscheibe anbringen. Dies wurde jedoch vom Oberlandesgericht Köln im Oktober 2012 als rechtswidrig eingestuft. Sollte Ihnen dies also angeboten werden, wählen Sie am besten eine andere Werkstatt aus.

    Wie verhalte ich mich nach einem Steinschlag?

    Häufig wird der Steinschlag von Fahrzeugbesitzern gar nicht direkt bemerkt. Denn schon kleine Steinchen, die beim Fahren aufgewirbelt werden, können den Schaden unbemerkt verursachen – insbesondere dann, wenn dieser sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet.

    Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Scheiben Ihres Fahrzeugs regelmäßig zu überprüfen, um einen möglichen Schaden vergleichsweise schnell ausfindig machen zu können.

    Wie gehe ich am besten vor?

    Das Wichtigste nach einem Steinschlag ist, möglichst schnell zu handeln. Das bedeutet: Sobald der Schaden erkannt wird, muss die Stelle gegen Wasser und Schmutz abgesichert werden. Gehen Sie dafür am besten wie folgt vor:

    1. Säubern Sie ganz vorsichtig die Schadenstelle und trocknen Sie diese.
    2. Befestigen Sie einen wasserfesten, handelsüblichen Klebefilm auf die Stelle. So lässt sich das Eindringen von Schmutz oder Feuchtigkeit in die Scheibe verhindern.
    3. Vereinbaren Sie schnellstmöglich einen Termin in der Werkstatt, um die Scheibe untersuchen und den Schaden beheben zu lassen.
    4. Mussten Sie die Scheibe austauschen, sollten Sie nach der Beseitigung des Steinschlags beim TÜV eine neue Feinstaubplakette erwerben.

    Warum sind die Reinigung und der Aufkleber wichtig?

    Zwischen der Entstehung des Schadens und der Reparatur dürfen weder Schmutz noch Feuchtigkeit in die Sprünge und Risse eintreten. Beides kann nämlich dafür sorgen, dass der Schaden noch größer wird und sich schließlich nicht mehr reparieren lässt.

    Größere Schäden sofort beheben

    Eine sofortige Reparatur ist dann unumgänglich, wenn es sich um einen größeren Schaden handelt – so kann ein Scheibenwechsel gegebenenfalls noch vermieden werden.

    Warum sollten Sie nicht selbst Hand anlegen?

    In keinem Fall sollten Sie selbst Hand anlegen, um den Steinschlag auszubessern. Zwar lassen sich im Handel entsprechende Reparatur-Kits erwerben. Doch zum einen fehlt Ihnen das nötige Fachwissen, um den Schaden vorsichtig entfernen zu können. Zum anderen verfügen Sie nicht über das erforderliche Spezialwerkzeug, mit welchem der Fachmann die defekte Stelle repariert.

    Sollten Sie den Schaden dennoch selbst ausbessern wollen, kann dies bei falschen Handgriffen zu einer noch größeren Beschädigung führen. Deshalb gilt: Alle Schäden an der Scheibe stets vom Fachmann beheben lassen.

    Reparatur oder Austausch der Scheibe?

    Ob eine Reparatur der Scheibe oder ein vollständiger Austausch stattfinden muss, hängt insbesondere von der Größe und der Stelle des Steinschlags ab. Dies kann allerdings nur ein Fachmann beurteilen. Deshalb sollten Sie, sobald Sie den Schaden entdeckt haben, rechtzeitig in die Werkstatt fahren.

    Die Bedingungen für eine Reparatur

    Sollte sich der Schaden nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegen und kleiner als fünf Millimeter sein, kann er repariert werden. Zudem müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit die Scheibe noch repariert werden kann:

    1. Der Einschlag befindet sich nicht im Sichtfeld des Fahrers.
      Der Gesetzgeber hat das Sichtfeld das Fahrers exakt festgelegt: Dieses befindet sich als senkrechter Streifen genau in der Mitte des Lenkrads – es ist rund 30 Zentimeter breit. Die Bereiche, in denen sich die Scheibenwischer bewegen, begrenzen das Sichtfeld unten sowie oben.
    2. Der Abstand zum Scheibenrand beträgt mindestens zehn Zentimeter.
      Ist der Abstand zwischen dem Steinschlag und dem Scheibenrand kleiner als zehn Zentimeter, besteht ein viel höheres Risiko, dass die Windschutzscheibe reißt.
    3. Der Steinschlag darf nicht größer als eine Zwei-Euro-Münze sein.
      Je größer der Schaden, desto geringer ist die Chance, diesen problemlos reparieren zu können.
    4. Der Schaden befindet sich auf der äußeren Scheibe.
      Üblicherweise besteht die Windschutzscheibe aus einem Verbundglas, welches sich aus zwei Schichten zusammensetzt. Zwischen diesen Schichten befindet sich eine transparente Kunststofffolie. Der Fachmann kann nur die Schäden reparieren, die ausschließlich die äußere Scheibe betreffen.

    Ist mindestens eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben, muss die Scheibe ausgetauscht werden.

    Seitenfenster oder Heckscheibe beschädigt?

    Sind ein Seitenfenster oder die Heckscheibe durch einen Steinschlag beschädigt, müssen diese ohnehin ersetzt werden, da sie sich nicht reparieren lassen.

    Steinschlag und TÜV: Was passiert, wenn die Scheibe nicht repariert wird?

    Dass Ihr Fahrzeug über eine unversehrte Windschutzscheibe verfügt, ist unerlässlich, denn:

    • Sie können nur sicher am Straßenverkehr teilnehmen, wenn Ihre Sicht als Fahrer ungestört ist. Selbst kleine Risse in der Scheibe können Ihre Sicht beeinträchtigen.
    • Die Windschutzscheibe trägt im großen Maß zur Stabilität der Karosserie teil – allgemein wird davon ausgegangen, dass sie rund 30 Prozent der Steifigkeit ausmacht. Sie ist demnach ein tragendes Element und muss stets intakt sein.

    Aus diesen Gründen gilt ein Steinschlag bei der Hauptuntersuchung als schwerwiegender Mangel. Dies kann wiederum dazu führen, dass Ihnen die neue TÜV-Plakette verweigert wird, da das Fahrzeug als nicht verkehrssicher gilt. Deshalb sollten Sie noch vor der nächsten Hauptuntersuchung den Schaden reparieren lassen.

    Strafe bei Steinschlag!

    Auch im Straßenverkehr müssen Sie bei einem Steinschlag mit einer Strafe rechnen. Befindet sich der Schaden zu nah am Seitenrand oder liegt er im Sichtfeld des Fahrers, drohen ein Punkt in Flensburg sowie eine Geldstrafe in Höhe von 90 Euro. Dies wird dadurch begründet, dass die Scheibe von dieser Stelle aus reißen kann. Mit einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe wird kein TÜV erteilt.

    Die Kosten nach dem Steinschlag

    Handelt es sich lediglich um die Reparatur der Windschutzscheibe, ist diese üblicherweise in rund 30 Minuten abgeschlossen. Muss hingegen die gesamte Scheibe ausgetauscht werden, ist mit einer Dauer von etwa zwei Stunden zu rechnen.

    Reparatur und Austausch unterscheiden sich jedoch nicht nur bezüglich der Arbeitsdauer, sondern auch im Hinblick auf die Kosten. Die Kosten für die Reparatur liegen in den meisten Fällen zwischen 50 und 100 Euro. Ein Scheibenaustausch ist da deutlich teurer: Hier ist mit 400 bis 1.000 Euro zu rechnen, je nach Ausführung des Fahrzeugs.

    Mit diesen Tipps können Sie Steinschlag vorbeugen

    Im Regelfall kann einem Steinschlag nur schlecht vorgebeugt werden; Scheiben und die Gläser der Lichter lassen sich ohnehin nicht vor dem Straßendreck schützen. Häufig werden Schutzfolien beziehungsweise Schutzbezüge angeboten – diese sind jedoch laut dem ADAC äußerst unpraktisch. 

    Möchten Sie den Steinschlag dennoch vermeiden, ist es am sinnvollsten, den Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen zu vergrößern. Vor allem bei LKWs können sich kleine Steinchen im Reifenprofil verfangen, die anschließend mit hohem Druck auf dahinterfahrende Autos prallen.

    Insbesondere auf Autobahnen wird geraten, einen Mindestabstand gemäß der Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“ oder sogar einige Meter mehr einzuhalten. Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h sollte demnach ein Abstand von 60 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.

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