Vermögensschaden – Was ist das?

Die Versicherungswirtschaft unterscheidet grundsätzlich zwischen drei Schadensarten: Dem Personenschaden, dem Sachschaden sowie dem Vermögensschaden. Während bei den zwei erstgenannten Schäden ein unmittelbarer Schaden an einer Person oder eine Sache entsteht, hat ein Dritter bei einem Vermögensschaden einen finanziellen Nachteil.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 09, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     
    Unter einem Vermögensschaden wird ein finanzieller Nachteil verstanden, wobei zwischen zwei Arten der Vermögensschäden unterschieden wird: dem echten und dem unechten Vermögensschaden.

    Üblicherweise werden Vermögensschäden in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit gebracht. In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Vermögensschäden auch im Bezug zur Kfz-Versicherung.

    In diesen Fällen liegt ein Vermögensschaden vor

    Um von einem Vermögensschaden zu sprechen, muss der Schaden weder eine Person noch eine Sache direkt betreffen. Verantwortlich für einen Vermögensschaden ist das schuldhafte Verhalten eines Dritten. Von einem Vermögensschaden kann grundsätzlich jeder betroffen sein. In der Praxis wird meist zwischen echten und unechten Vermögensschäden differenziert. Im weiteren Verlauf dieses Ratgebers finden Sie dazu weitere Informationen.

    Das fällt nicht unter einen Vermögensschaden

    Als Vermögensschaden werden von Versicherern in der Regel die Schäden definiert, die weder als Personenschäden noch als Sachschäden interpretiert werden können. Personenschäden sind in diesem Fall die Tötung von Menschen, die körperliche Verletzung oder Gesundheitsschäden, die durch ein Ereignis hervorgerufen werden.

    Sachschäden beziehen sich auf eine konkrete Beschädigung einer Sache. Auch wenn durch einen Sachschaden Vermögen im Sinne eines kostbaren Gegenstandes beschädigt wird, handelt es sich nicht um einen Vermögensschaden. Ein Sachschaden liegt zum Beispiel vor, wenn ein Auto nach einem Unfall beschädigt ist oder wenn Dinge vernichtet werden oder verlorengehen. Auch wenn Geldscheine oder Schmuck zerstört oder gestohlen werden, handelt es sich um einen Sachschaden.

    Krimineller Hintergrund von Vermögensschäden

    Ein häufiger Grund für Vermögensschäden besteht in der bewussten Herbeiführung des Schadens durch kriminelle Handlungen. So führen Betrugshandlungen oder Eigentumsdelikte häufig zu einem Vermögensschaden bei Betroffenen. Darüber hinaus sind Vermögensschäden auch möglich, wenn geistiges Eigentum gestohlen wird oder Urheberrechtsverletzungen stattfinden. Ebenso sind Produkt- oder Markenfälschungen ursächlich für einen Vermögensschaden.

    Der Vermögensschaden im Bezug zu einem Fahrzeug

    In der Kfz-Versicherung spielt auch der Vermögensschaden eine Rolle. Er kann nach einem Unfall als direkte Folge entstehen. So ist ein Pkw nach einem Unfall beispielsweise weniger wert als vor einem Unfall, auch wenn der Schaden am Fahrzeug vollständig beseitigt wird. Dieser Wertverlust kann als Vermögensschaden bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden. Möglich ist auch, dass der Vermögensschaden als Folgeschaden entsteht, weil ein Unfallbeteiligter in Folge eines Personenschadens nicht sofort wieder arbeiten kann.

    Echter und unechter Vermögensschaden

    Die Versicherungsbranche unterscheidet zwischen sogenannten „echten“ und „unechten“ Vermögensschäden.

    1. Echter Vermögensschaden (reiner Vermögensschaden): Ein echter Vermögensschaden liegt dann vor, wenn der Schaden erfolgt, ohne dass eine Sache oder das Leben oder die körperliche Integrität einer Person unmittelbar beschädigt werden. Echte Vermögensschäden werden über einen Schadensersatz reguliert. Diese Schäden können zum Beispiel durch Falschberatung oder die Herstellung einer von Beginn an fehlerhaften Sache entstehen. Auch die Blockade von wichtigen Daten kann einen Vermögensschaden hervorrufen.
    2. Unechter Vermögensschaden: Der unechte Vermögensschaden ist in der Regel ein Folgeschaden, welcher durch einen Sach- oder Personenschaden entsteht. Einem unechten Vermögensschaden muss somit ein anderer Schaden vorausgehen. Die Nutzungsausfallsentschädigung für ein Kraftfahrzeug kann als Beispiel für einen unechten Vermögensschaden betrachtet werden.

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Verbraucher benötigen zur Absicherung eines echten Vermögensschadens in der Regel eine spezielle Haftpflichtversicherung. Denn herkömmliche Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen decken meist nur den unechten Vermögensschaden ab.

    Hierbei werden allgemeine berufliche Verstöße und Ereignisse abgedeckt, bei denen Freiberufler, Selbständige und Dienstleister bei Dritten einen finanziellen Schaden entstehen lassen. Außerdem sind auch bestimmte Eigenschäden versichert.

    Ein echter Vermögensschaden kann schnell sehr teuer werden. Aus diesem Grund ist es ratsam, dass sich bestimmte Berufsgruppen im Vorfeld mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern.

    Für diese Berufsgruppen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert

    Grundsätzlich ist eine Absicherung bei Vermögensschäden vor allem für beratend arbeitende Berufsgruppen geeignet. Hierzu zählen zum Beispiel:

    • Anwälte: Sie können aufgrund einer fehlerhaften rechtlichen Beratung einen Vermögensschaden hervorrufen. Gemäß §51 BRAO müssen sich Rechtsanwälte gegen Vermögensschäden absichern, die sich aus Ihrer beruflichen Tätigkeit ergeben können. Die Mindestversicherungssumme liegt bei 250.000 Euro.
    • IT-Consultants: Durch falsche Empfehlungen im IT-Bereich können große Vermögensschäden entstehen. So ist zum Beispiel der Ausfall von Computern für die Produktion in Industrieunternehmen nachteilig. Ebenso können Agenturen ohne EDV nicht arbeiten.
    • Steuerberater: Wird ein Klient in steuerlichen Dingen falsch beraten, können je nach Steuervolumen sehr hohe Schadenskosten entstehen.

    Beispiele für Vermögensschäden

    • Echter Vermögensschaden im Privatbereich: Wenn ein Kind grundlos die Feuerwehr alarmiert, müssen die Erziehungsberechtigten für den verursachten Vermögensschaden aufkommen. Die Kosten für den Fehlalarm müssen sie dann tragen. Häufig sind solche echten Vermögensschäden mit einer guten Privathaftpflicht gedeckt.
    • Echter Vermögensschaden bei Fahrzeugen: Durch die Manipulation eines Tachos wurde ein Fahrzeug teurer verkauft als es aufgrund seines Alters und der Fahrleistung wert war. Der Verbraucher, der zu viel gezahlt hat, erleidet dadurch einen echten Vermögensschaden.
    • Echter Vermögensschaden nach einem Unfall: Wenn ein Auto mit Ersatzteilen nach einem Unfall versehen wird, kann von einem echten Vermögensschaden gesprochen werden, da es einen Wertverlust erleidet.
    • Echter Vermögensschaden im beruflichen Umfeld: Ein Bankberater hat einem Kunden zu einer Geldanlage geraten. Dieser Rat hat jedoch zu deutlichen finanziellen Verlusten geführt, die im Vorfeld absehbar waren.
    • Echter Vermögensschaden im IT-Bereich: Ein Programmierer hat einen Fehler im Quellcode produziert, der zu Umsatzeinbußen geführt hat, weil Kunden im Online-Shop nicht mehr bestellen konnten.
    • Unechter Vermögensschaden nach Personenschaden durch einen Unfall: Sind zwei Fahrzeuge miteinander kollidiert und einer der Beteiligten kann seiner Arbeit für längere Zeit nicht mehr nachgehen, ist ein Vermögensschaden entstanden.
    • Unechter Vermögensschaden nach Sachschaden: Zerstört ein Mitarbeiter versehentlich einen PC, woraufhin ein Tag lang nicht mehr gearbeitet werden kann, entsteht dem ein Vermögensschaden.

    Regulierung von Vermögensschäden

    Oftmals ist es nicht eindeutig, ob ein echter oder unechter Vermögensschaden vorliegt. Aus diesem Grund gestaltet sich die Schadensregulierung bei echten Vermögensschäden meist komplizierter. So müssen Geschädigte genau nachweisen können, welcher Vermögensschaden entstanden ist. Zum anderen wird genau geprüft, welches Verhalten ursächlich für den entstandenen Vermögensschaden war.

    Wie kann zum Beispiel ein Vermögensschaden ermittelt werden, wenn einem Geschädigten ein wichtiger Geschäftstermin unmöglich wurde, weil sein Auto eingeparkt war? Oder wie kann ermittelt werden, welcher genaue Schaden entstanden ist, weil ein Computerprogramm falsch gearbeitet hat? Diese Fragen müssen von den Rechtsabteilungen der jeweiligen Versicherungen genau beantwortet werden, damit eine korrekte Schadensregulierung erfolgen kann.

    Mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben Versicherungsnehmer zum einen die Möglichkeit, Schäden geltend zu machen, zum anderen lassen sich unberechtigte Forderungen abwehren.

    Vermögensschäden in der Kfz-Versicherung

    Die finanzielle Mindestdeckung für Vermögensschäden liegt bei Kfz-Versicherungen in Deutschland bei 50.000 Euro. Diese Deckungssumme gilt nur für Schäden, die nicht mit einem Sach- oder Personenschaden zusammenhängen, als nur für „echte“ Vermögensschäden.

    In der Praxis liegen die Deckungssummen der Autoversicherer meist deutlich über der gesetzlich vorgesehenen Mindestdeckung. Im Vergleich zu den Mindestdeckungen bei Sach- und Personenschäden sind die Deckungssummen bei echten Vermögensschäden meist deutlich geringer. So ist für Personenschäden eine Mindestdeckung von 7,5 Millionen sowie für Sachschäden eine Million Euro vorgeschrieben.

    Beispiel

    Ein echter Vermögensschaden für die Autoversicherung liegt zum Beispiel dann vor, wenn Sie mit Ihrem Auto die Einfahrt eines Nachbarn blockieren und er deshalb einen wichtigen Geschäftstermin verpasst.

    Deckung bei Sachschäden

    Liegt nach einem Unfall ein Sachschaden vor, muss die Versicherung des Schadenverursachers diesen regulieren. Üblicherweise wird zunächst ein Gutachter damit beauftragt, den Schaden zu bewerten. Übersteigen die Kosten für die Reparatur nicht 30 Prozent des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs, wird eine Regulierung über die Reparaturkosten vorgenommen. Allgemein wird dabei auch von der 130-Prozent-Regelung gesprochen.

    Liegen die Reparaturkosten über diesen 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, wird von Versicherern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert erstattet. Dies gilt zum Beispiel auch, wenn das Fahrzeug nach einem Totalschaden verschrottet wird. In diesem Fall erhält der Geschädigte einen Ankaufspreis für das beschädigte Fahrzeug. Diese Summe wird anschließend vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

    Beispiel

    Ein PKW hat einen Fahrzeugwert von 3.000 Euro. Der Gutachter stellt fest, dass die Reparaturkosten 4.500 Euro betragen würden. In diesem Fall liegt ein Totalschaden vor. Der Verwerter oder eine Werkstatt zahlen dem Geschädigten für das Unfallauto noch 1.000 Euro. Diese „Einkünfte“ zieht die Versicherung von den 3.000 Euro Restwert ab und begleicht die Differenz von 2.000 Euro.

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