Staatliche Förderung durch die Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnungsbauprämie handelt es sich um eine staatliche Förderung für Bausparer, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Wohnungsbauprämie ist Bestandteil der staatlichen Förderungsmaßnahmen zum Bausparen und zur Vermögensbildung. 

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Die Höhe der Wohnungsbauprämie richtet sich neben der Einkommensgrenze auch danach, ob der Antragsteller verheiratet ist, in einer Lebenspartnerschaft lebt oder ledig ist. Für die Bemessung der Wohnungsbauprämie wird das zu versteuernde Einkommen herangezogen.

    Anspruch auf die Prämie haben alle steuerpflichtigen Bürger in Deutschland, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen liegt. Verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Sparer können die doppelte Wohnungsbauprämie erhalten.

    Bedingung Ledige Personen Verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft
    Max. geförderte Sparleistung pro Jahr 512 Euro 1.024 Euro
    Prämienhöhe 8,8 Prozent 8,8 Prozent
    Maximale Wohnungsbauprämie 45,06 Euro 90,11 Euro
    Einkommensgrenze 25.600 Euro 51.200 Euro

    Können vermögenswirksame Leistungen zur Berechnung der Wohnungsbauprämie herangezogen werden?

    Wer vermögenswirksame Leistungen auf Sparverträge nutzt, kann zugleich auch Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass er in einen Bausparvertrag und zugleich in eine Produktivvermögensanlage einspart.

    Hat ein Arbeitnehmer aufgrund der Überschreitung der Einkommensgrenze keinen Anspruch mehr auf Arbeitnehmerzulage, kann er auf seine vermögenswirksamen Leistungen auch eine Wohnungsbauprämie erhalten, wenn er die Einkommensgrenzen für die Prämie nicht überschreitet.

    Wohnungsbauprämie beantragen

    Sobald ein Kunde einen Bausparvertrag - etwa für eine spätere Baufinanzierung - bei einer Bausparkasse abgeschlossen hat, kann er jedes Jahr erneut einen Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen. Den Antrag erhält er in der Regel mit den Kontoauszügen für seinen Bausparvertrag.

    So beantragen Sie die Wohnungsbauprämie

    1. Schließen Sie einen Bausparvertrag ab.
    2. Füllen Sie den Antrag zur Wohnungsbauprämie aus und schicken Sie ihn an Ihre Bausparkasse.
    3. Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass Sie berechtigt sind, Wohnungsbauprämie zu erhalten.
    4. Die Bausparkasse schreibt die Prämie nach Erhalt Ihres Antrags und des Bausparjahrs auf Ihrem Bausparguthaben gut.

    Welche Bedingungen gelten für die Förderung?

    Damit Sparer die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen können, muss die Laufzeit des Bausparvertrags mindestens sieben Jahre betragen. Diese Zeit ist die sogenannte Sperrfrist für die Verwendung des Bauspardarlehens.

    Bausparverträge und die damit verbundene Wohnungsbauprämie dürfen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Dies bedeutet, dass Sie das Geld für den Hausbau, für Renovierungen oder auch für die Anschaffung einer neuen Einbauküche verwenden dürfen.

    Für den Kauf eines Neuwagens oder von Einrichtungsgegenständen dürfen Sie Ihr Bauspardarlehen nicht verwenden.

    Die maximal geförderte Sparleistung liegt pro Jahr bei Singles bei 512 Euro, bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Sparern bei 1.024 Euro. Diese maximale Prämie gilt nur dann, wenn die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden (s. Tabelle).

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    Ausnahmen

    Sollten Sie beim Abschluss Ihres Bausparvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie die Prämie auch dann, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Aber auch hier gilt die siebenjährige Sperrfrist.

    Im Todesfall wird die Wohnungsbauprämie auf die Erben übertragen. Wird der Antragsteller arbeitslos, bleibt die angesparte Prämie ebenfalls erhalten. 

    Keinen Antrag aufüllen, wenn kein Anspruch besteht

    Erfüllen Sparer die Voraussetzungen für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie nicht mehr, können sie diese auch nicht mehr beantragen. Sie sollten dann auch keinen Antrag ausfüllen.

    Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie

    Folgende Einkommensgrenzen gelten bei der Beantragung der Wohnungsbauprämie.

    FamilienstandRentenversicherungs­pflichtige ArbeitnehmerNicht rentenversicherungs­pflichtige Arbeitnehmer
    Alleinstehende ohne Kinder 30.988 Euro 28.536 Euro
    Alleinstehende mit einem Kind 37.260 Euro 35.047 Euro
    Alleinstehende mit zwei Kindern 41.686 Euro 39.195 Euro
    Alleinstehende mit drei Kindern 46.113 Euro 43.343 Euro
    Alleinstehende mit einem Kind ohne Unterhaltszahlung 34.020 Euro 32.112 Euro
    Alleinstehende mit zwei Kindern ohne Unterhaltszahlung 37.836 Euro 35.688 Euro
    Alleinstehende mit drei Kindern ohne Unterhaltszahlung 41.652 Euro 39.264 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (ein Arbeitnehmer) ohne Kinder 59.802 Euro 55.272 Euro 
    Zusammenveranlagte Ehegatten (ein Arbeitnehmer) mit einem Kind 67.248 Euro 62.424 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (ein Arbeitnehmer) mit zwei Kindern 74.700 Euro 69.576 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (ein Arbeitnehmer) mit drei Kindern 81.852 Euro 76.728 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (zwei Arbeitnehmer) ohne Kinder 61.976 Euro 57.072 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (zwei Arbeitnehmer) mit einem Kind 70.092 Euro 64.224 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (zwei Arbeitnehmer) mit zwei Kindern 78.389 Euro 71.376 Euro
    Zusammenveranlagte Ehegatten (zwei Arbeitnehmer) mit drei Kindern 86.685 Euro 78.528 Euro

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    Antrag auf Wohnungsbauprämie

    Die Wohnungsbauprämie kann bei der Bausparkasse beantragt werden, bei der ein Bausparvertrag abgeschlossen wurde. Es ist auch möglich, die Wohnungsbauprämie auf mehrere Bausparverträge zu verteilen. In diesem Fall muss die Prämie bei jeder Bausparkasse separat beantragt werden.

    Üblicherweise erhalten Bausparer automatisch mit den jährlichen Kontoauszügen ihres Bausparvertrags einen Antrag auf Wohnungsbauprämie zugeschickt. Es ist aber auch möglich, die Wohnungsbauprämie bis zu zwei Jahre rückwirkend zu beantragen.

    Auszahlung der Prämie

    Die Wohnungsbauprämie wird nicht auf ein Girokonto überwiesen oder bar ausgezahlt. Denn der Erhalt der Prämie ist an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden. Die Prämie wird nach Ablauf von sieben Jahren auf das Guthaben des Bausparvertrags übertragen. Der Zuschuss wird vom Staat an die Bausparkassen übergeben, die den Betrag wiederum Ihrem Bausparvertrag gutschreiben.

    Die gutgeschriebene Wohnungsbauprämie finden Sie in Ihrem Kontoauszug zum Bausparvertrag unterhalb der Umsätze. Dort wird sie jährlich als separate Summe ausgewiesen.

    Kündigung des Bausparvertrags vor Ablauf der Sperrfrist

    Wird der Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist (7 Jahre) gekündigt und es liegt keine Ausnahme vor (Tod, Vertragsabschluss unter 25 Jahren oder Arbeitslosigkeit), wird die Wohnungsbauprämie wieder von Ihrem Bausparguthaben abgezogen und sie entfällt.

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