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Brandversicherung

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Top-Tipps zur Brandversicherung

    • Eine Brandversicherung ist häufig Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Diese bietet Schutz sollte es zu einem Wohnungsbrand oder Hausbrand kommen.

    • Prüfen Sie Ihre Vertragsdetails der Wohngebäudeversicherung vor Abschluss einer separaten Brandversicherung.

    • Führen Sie vorher immer einen Versicherungsvergleich durch, um das beste Angebot zu erhalten.

    • Im Schadensfall sind Sie zu Maßnahmen verpflichtet, die größeren Schaden verhindern.

    Auch wenn die Gebäudetechnik heute für immer mehr Sicherheit sorgt, sind Brände in Haus und Wohnung sowie daraus resümierende Brandschäden in Deutschland immer noch keine Seltenheit. So zählte der Deutsche Feuerwehr Verband allein 2014 mehr als 175.000 Einsätze bei Bränden und Explosionen. Hausbesitzer sind demnach gut beraten, sich und ihren Hausrat bei Brandschäden durch eine Wohngebäudeversicherung abzusichern. Für viele Gewerbe und Unternehmen ist eine Brandversicherung sogar Pflicht. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um die Brandversicherung.

    Häufigste Brandursachen

    Die aktuelle Statistik des Jahres 2022 zeigt, dass nahezu jeder dritte Brand in einem Wohngebäude in Deutschland auf Elektrizität zurückzuführen ist. Damit bleibt Elektrizität mit 32% die mit Abstand häufigste Ursache von Wohnungsbränden. Außerdem gelten Unachtsamkeit, offene Feuer und Naturgewalten wie Blitzschlag und andere Gefahren als weitere Gründe für Wohnungsbrände.

    Welche Leistungen bietet die Brandversicherung?

    Eine Brandversicherung übernimmt als Bestandteil der Gebäudeversicherung Schutz vor Schäden, die an einem Haus oder einer Wohnung durch einen Brand verursacht werden. Bei einem Brand handelt es sich um ein Feuer, das sich selbständig verbreitet und seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat oder ohne einen solchen Herd entstanden ist. Ein Brand gilt normalerweise als ein Feuer, das ein Haus oder den Hausrat zerstört hat. Zum Beispiel, wenn ein Feuer in einem Haus oder einer Wohnung ausbricht, dann ist es ein Brandfall, weil das Haus nieder gebrannt ist. Sollte es sich bei dem Gebäude um einen Rohbau handeln, lohnt es sich eine Feuer-Rohbauversicherung abzuschließen. Diese gewährt Schutz, falls das unfertige Gebäude abbrennt oder durch Blitzschläge beschädigt wird. Auch Baustoffe sowie Folgen von Rauch- und Löschwasserschäden sind in der Feuer-Rohbauversicherung versichert.

    Die Feuerversicherung trägt dann die Kosten für Schäden, die durch das Feuer am Gebäude oder der Wohnung verursacht werden. Die Deckung umfasst dabei Reparaturkosten der Brandschäden sowie Kosten, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nötig sind.

    Die Hausratversicherung kann ebenfalls bei Brandschäden greifen. Ihr Deckungsumfang bezieht sich jedoch auf das Mobiliar und den Hausrat, der durch den Brand beschädigt wurde. Zum Hausrat wird die Gesamtheit des Mobiliars und aller Geräte, also alles was sich in der Immobilie befindet, bezeichnet.

    Diese Schäden sind über die Brandversicherung gedeckt

    • Brandschäden, die durch einen Kurzschluss an Wandleitungen oder in Geräten und Verteilern entstanden sind

    • Feuer durch Überspannung

    • Brände durch defekte Hausgeräte wie Herde, Wasserkocher oder Bügeleisen

    • Brände, die durch offene Feuer entstanden sind, zum Beispiel durch eine Kerze oder einen Kamin

    • Brände, die durch übergreifendes Feuer von außen verursacht wurden, wie bei einem Flugzeugabsturz oder Flugasche vom Gartengrill

    Wichtig

    Versicherungsnehmer sollten beachten, dass die Brandversicherung nur für Schäden aufkommt, die tatsächlich durch Brände verursacht wurden. Sengschäden zählen deshalb nicht zum Standard-Leistungsumfang der Brandversicherung. Ein Sengschaden wird durch Hitze verursacht, jedoch ohne Brand oder Feuer und tritt meist lokal begrenzt auf. Typische Ursachen für Sengschäden sind unter anderem glimmende Zigaretten, glühende Aschereste oder durch Elektrizität erzeugte Hitze.

    Kosten und Versicherungssummen

    Die Höhe der Versicherungsprämie ist zunächst abhängig von dem Wert der Immobilie. Versichern Sie einen Neubau gegen Brandschäden, wird die Versicherungssumme meist dem Neuwert gleichgesetzt. Bei Bestandsimmobilien wird für die Berechnung in der Regel der sogenannte Wert 1914 zu Grunde gelegt.

    Dabei handelt es sich um einen fiktiven Wert, den ein Wohngebäude im Jahr 1914 gehabt hätte. Dieser Wert wird mit dem aktuell gültigen Baupreisindex multipliziert. Die Summe wird anschließend durch 100 geteilt. Der auf diese Weise ermittelte Wert des Gebäudes wird für die Versicherungssumme verwendet.

    Von diesen Faktoren ist der Versicherungsbeitrag der Brandversicherung ebenfalls abhängig

    • Nutzungsart: Wird das Gebäude nur privat genutzt, ist die Versicherungssumme für Schäden in der Regel niedriger als bei geschäftlich oder teilgewerblich genutzten Immobilien.

    • Standort: Je nach Standort variiert auch der Versicherungsbeitrag.

    • Leistungsumfang: Enthält die Brandversicherung noch Zusatzleistungen, kann der Versicherungsbeitrag zusätzlich steigen.

    • Bestehende Versicherungen: Manche Versicherer bieten Rabatte an, wenn bereits Policen bei ihnen bestehen.

    • Zahlweise: Wer sich für eine jährliche Zahlweise entscheidet, kann seinen Versicherungsbeitrag in der Regel im Vergleich zur monatlichen oder quartalsmäßigen Abbuchung senken.

    Versicherungsprämien bei gewerblichen Feuerversicherungen

    Für Industrie und Gewerbe gelten bei der Ermittlung der Versicherungssumme für ein Haus andere Voraussetzungen. In der Regel sind die Tarife deutlich höher. Dafür wird noch genauer präzisiert, welche Schäden die Versicherung alle deckt. Zugleich ist der Leistungsumfang deutlich höher, da bei einem Brandschaden deutlich mehr Kosten entstehen können als in einem privat genutzten Gebäude.

    Schritt für Schritt zur Brandversicherung

    1. Bestehenden Versicherungsschutz prüfen: Kontrollieren Sie Ihre bestehenden Policen der Wohngebäudeversicherung oder der Feuerrohbauversicherung. Ist dort bereits eine Brandversicherung enthalten, schauen Sie sich den Versicherungsumfang noch einmal genau an. Prüfen Sie ebenfalls, wie viel Sie pro Jahr für Ihren Versicherungsschutz ausgeben.

    2. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Anbieter: Prüfen Sie nun, ob es günstigere Anbieter mit gleichen oder besseren Leistungen gibt. Oder führen Sie einen Vergleich verschiedener Wohngebäudeversicherungen durch, wenn Sie noch keinen Versicherungsschutz haben. Um die Konditionen und Unterschiede der Produkte verschiedener Anbieter zu vergleichen, nutzen Sie am besten einen Versicherungsvergleichsrechner online. Je mehr Details Sie zum Gebäude angeben können, desto präziser wird der Versicherungsvergleich. Geben Sie zum Beispiel das Baujahr an, die Geschosszahl, die Postleitzahl sowie Gebäudetyp und Gebäudeklasse.

    3. Konditionen genau vergleichen: In der Regel ist die Brandversicherung bei Privatkunden Teil der Wohngebäudeversicherung. Deshalb unterscheiden sich die Konditionen der Versicherer meist sehr deutlich in den Details.

    4. Versicherung beantragen: Für den Antrag der Versicherung benötigen Sie den Gebäudewert bzw. die Versicherungssumme 1914 in Mark. Ebenso müssen Sie Angaben zu Vorschäden machen und das Gebäude genau bezeichnen. In der Regel geben Sie dem Versicherungsunternehmen gleich eine Einzugsermächtigung für die Versicherungstarife.

    So gehen Sie im Schadensfall vor

    • Schaden eingrenzen: Stellen Sie einen Schaden fest, sind Sie dazu verpflichtet, sofort alle Maßnahmen zu ergreifen, um Folgeschäden zu vermeiden. Sollte es zum Beispiel noch möglich sein, den Brand mit einem Feuerlöscher zu löschen oder mit einer Decke zu ersticken, sollten Sie das tun. Rufen Sie außerdem sofort die Feuerwehr, wenn Sie den Brand nicht selbst löschen können.

    • Schaden dokumentieren: Nachdem der Brand durch Sie oder die Feuerwehr gelöscht wurde, sollten Sie unbedingt die Schäden dokumentieren. Machen Sie deshalb Fotos aus verschiedenen Perspektiven. Erstellen Sie außerdem eine Liste mit den vorhandenen Schäden.

    • Schaden melden: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung.

    Die Schadensregulierung

    Nachdem Sie den Versicherer zunächst über den Schaden informiert haben, wird ein Gutachten über die Schadenshöhe erstellt. Hierzu schickt das Versicherungsunternehmen in der Regel einen Sachverständigen zu Ihrem Haus, der alle Schäden begutachtet.

    Auf der Basis des Gutachtens wird die Schadenhöhe ermittelt. In der Regel erhalten Sie dann die Kosten für die Schäden erstattet, die für eine Wiederherstellung des Neuzustandes vor dem Feuer erforderlich sind.

    Die Regulierung kann je nach Umfang des Schadens eine oder mehrere Wochen dauern. Sie können selbst zur einfacheren Schadensregulierung beitragen, indem Sie alle wichtigen Informationen über die Schäden liefern. Wenn Ihr Haus nach einem Brand unbewohnbar ist, können Sie zum Beispiel auch die Übernachtungskosten in einer alternativen Unterkunft über die Versicherung abrechnen. Fragen Sie jedoch am besten im Vorfeld, welche Art von Unterkunft der Versicherer tragen wird. Bewahren Sie außerdem alle Belege für Auslagen sorgfältig auf, um diese bei der Versicherung einzureichen.

    Wichtig: Denken Sie nach einem Brandschaden auch daran, Ihre Hausratversicherung zu informieren. Sie kann ebenfalls Kosten für Schäden am Hausrat übernehmen.

    Brandstiftung und grobe Fahrlässigkeit

    Die Versicherung zahlt nicht, wenn ein Haus-oder Wohnungsbrand durch Vorsatz des Versicherungsnehmers, sprich Brandstiftung, entstanden ist. Damit bleibt der Versicherungsnehmer und Verursacher auf den Kosten des Brandes sitzen. Auch Personen ohne Versicherungsschutz haften komplett und erhalten keine Entschädigung im Falle eines Brandes oder Feuers.

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn das Nächstliegende, das, was jedem in der gegebenen Situation einleuchte, durch Unachtsamkeit außer Acht gelassen wurde und so einen Haus- oder Wohnungsbrand verursacht hat. Wer grob fahrlässig handelt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und nimmt die Folgen eines Feuers oder Brandes in Kauf. In diesem Fall leistet die Hausratversicherung oftmals nicht. Hierbei kann beispielsweise ein Funke einer Kerze, die eigentlich nur unter Beaufsichtigung brennen sollte, als Brandursache gelten.

    Fragen und Antworten

    Was ist eine Brandversicherung?

    Eine Brandversicherung ist im Privatkundenbereich heute meist ein Bestandteil der Wohngebäudeversicherung. Sie deckt die Kosten, die durch einen Brandschaden entstehen.

    Was beinhaltet die Brandversicherung und wann greift der Versicherungsschutz?

    Die Brandversicherung beinhaltet sowohl die Kostenübernahme für Reparaturen als auch für die Instandsetzung beschädigter Gebäudeteile zum Neuwert. Die Versicherung greift bei Bränden, die durch Explosionen, Blitzschlag, Implosion oder den Anprall von Luftfahrzeugen entstanden sind. In den Details können die Policen beim Versicherungsschutz noch variieren.

    Wie unterscheidet sich die Brandversicherung von der Feuerversicherung?

    Policen für Privatkunden unterscheiden in der Regel nicht zwischen Brand- und Feuerversicherung. Zugleich hängt die Bezeichnung der jeweiligen Versicherung davon ab, wie die Versicherungsgesellschaft Brand oder Feuer definiert. Allgemein gilt für Versicherungen ein Brand als Feuer, das sich aus eigener Kraft verbreiten kann. Darüber hinaus verlässt der Brand in der Regel seinen bestimmungsgemäßen Herd oder er entsteht ohne diesen Herd. Die Definition von Feuer stellt vor allem den Brand mit einer zusätzlichen Lichterscheinung in den Vordergrund, für welchen Sauerstoff benötigt wird. In der Praxis ist die Unterscheidung von Brand und Feuer meist für gewerbliche Feuer- oder Brandversicherungen nötig. Denn vor allem in Industrieanlagen können Brände auf ganz unterschiedliche Weise verursacht werden.

    Ergänzt die Brandversicherung die Gebäudeversicherung?

    Bei vielen Versicherungstarifen ist die Brandversicherung bereits Bestandteil der Gebäudeversicherung. Dennoch sollten Sie im Vorfeld genau prüfen, welche Arten von Feuerschäden abgedeckt sind. Die meisten Versicherer schließen zum Beispiel Sengschäden aus.

    Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?

    In der Regel liegt die Standardvertragslaufzeit bei einem Jahr. Diese Laufzeit ist vorteilhaft, denn so können Sie die Versicherung nach einem Jahr kündigen, wenn Sie ein günstigeres Angebot gefunden haben. Vergleichen Sie am besten in regelmäßigen Abständen verschiedene Versicherer.

    Sind bei der Brandversicherung Kündigungsfristen und für die Kündigung eine bestimmte Form einzuhalten?

    Eine Brandversicherung sollten Sie immer schriftlich kündigen. Nutzen Sie für Ihr Kündigungsscheiben am besten ein Fax oder ein Einschreiben. Ist die Brandversicherung Teil der Wohngebäudeversicherung, müssen Sie diese Versicherung komplett kündigen. Eine Teilkündigung ist nicht möglich, es sei denn, die Brandversicherung ist ein spezieller Versicherungsbaustein. Die ordentliche Kündigung ist bis zu drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist im Schadensfall innerhalb von einem Monat nach Ende der Schadensregulierung möglich. Ein Monat Kündigungsfrist besteht ebenfalls, wenn der Versicherer die Beiträge für die Brandschutzversicherung erhöht, ohne die Leistung zu verbessern.

    Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Ein Sonderkündigungsrecht können Sie wie bei den meisten Sachversicherungen im Schadensfall oder bei Erhöhung der Beiträge ohne Leistungserweiterung wahrnehmen.

    Kann auch der Versicherer das Vertragsverhältnis kündigen?

    Wenn Sie Ihre Versicherungsgebühren nicht bezahlen oder falsche Angaben zum versicherten Objekt gemacht haben, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ist ebenfalls möglich, wenn Sie sich weigern, Rauchmelder zu installieren, obwohl es der Versicherungsvertrag vorsieht. Außerdem kann Ihnen die Brandversicherung gekündigt werden, wenn Sie bauliche Änderungen nicht melden und somit Ihre Anzeigepflicht verletzen.

    Ist eine Brandversicherung Pflicht für Hausbesitzer?

    Bis zum Jahr 1994 war die Feuerversicherung in Deutschland eine Pflichtversicherung für Hausbesitzer. Heute ist die Brandschutzversicherung ohnehin meist Bestandteil der Gebäudeversicherung, verpflichtend ist sie jedoch nicht mehr.

    Wie entstand die Brandversicherung?

    Die Brandversicherung existiert als Feuerversicherung schon seit dem Mittelalter. Eine solche Versicherung war damals elementar, da Brände in Siedlungen und Städten nicht selten waren. Ein Grund dafür lag in den offenen Feuern, mit welchen gekocht und geheizt wurde. Im 16. Jahrhundert entstanden dann sogenannte „Feuerschutzvereine“ in den Gemeinden. Aus diesen Vereinen wiederum entwickelten sich Feuerkassen oder Feuersozietäten, die wiederum in die heutigen Versicherungsgesellschaften übergingen.