Ambulante Pflege: Leistungen, Kosten und Antrag

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet neben Leistungen für eine stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung auch finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause. Bei einer häuslichen ambulanten Pflege, welche von einer Privatperson oder einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden kann, können Pflegebedürftige in ihrer gewohnten Umgebung bleiben.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 23, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Der Verbleib in der eigenen Wohnung ist für viele pflegebedürftige Menschen ein inniger Wunsch. So ist ihr Umfeld vertraut, die Verbindung zu Nachbarn und langjährigen Freunden bleibt erhalten. Zudem werden Pflegefehler vorgebeugt, da professionelles Pflegepersonal die Pflegedürftigen. Die Betreuung und Versorgung erfolgt durch zuvor festgelegte Aufgaben und einen Zeitplan individuell festgelegt. Außerdem werden die Angehörigen stark entlastet, da sie die Betroffenen nicht mehr allein pflegen müssen.

    Hier erfahren Sie, wie häusliche und ambulante Pflege ablaufen können und welche Leistungen die Pflegeversicherung beisteuert.

    Die ambulante Pflege

    In der Medizin wird in der Regel von einer ambulanten Behandlung gesprochen, wenn ein Patient nicht stationär aufgenommen wird, sondern nur kurz für eine spezielle Behandlung eine medizinische Einrichtung besucht. In der Pflege wird der Begriff ein wenig anders eingesetzt. Bei der ambulanten Pflege handelt es sich um die Pflege im privaten Wohnumfeld.

    Der regelmäßige, zeitweilige Besuch einer Pflegeeinrichtung ist bei der ambulanten Pflege nicht vorgesehen, sondern wird als teilstationäre Pflege bezeichnet. Die Begriffe ambulante Pflege und häusliche Pflege haben im Grunde die gleiche Bedeutung. Eine ambulante häusliche Pflege kann entweder durch Privatpersonen wie zum Beispiel Angehörige oder enge Bekannte durchgeführt werden oder von einem professionellen Pflegedienst.

    Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt in beiden Fällen die Pflegekosten bis zu einer bestimmten Höhe, wenn eine Pflegebedürftigkeit oder eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) festgestellt worden ist. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nach dem Pflegegrad, in welche die pflegebedürftige Person eingestuft wird.

    Mehr zum Thema Pflegegrad erfahren Sie in dem Artikel Pflegegrade: Alle Leistungen . Genaue Informationen zu Pflegekosten und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung finden Sie im späteren Teil des Ratgebers.

    Das Ziel einer ambulanten häuslichen Pflege besteht darin, die pflegebedürftige Person ausreichend zu unterstützen, sodass das vertraute Wohnumfeld nicht verlassen werden muss. Durch die Pflege zu Hause können Pflegebedürftige soweit es ihnen möglich ist, selbstständig bleiben, ihrem gewohnten Tagesablauf folgen, ein aktives Leben führen und sich zum Beispiel mit Freunden und Nachbarn treffen. Die Familie kann zudem besser am Alltag der Betroffenen teilnehmen und bleibt fester Bestandteil des Umfelds.

    Diese Einflüsse können sich positiv auf Lebens- und Gesundheitssituation auswirken. Wird die Pflege dagegen stationär durchgeführt, bewirken Orts- und Umfeldwechsel unter Umständen, dass Betroffene sich emotional zurückziehen, in der zunächst fremden Umgebung nur selten vor die Tür gehen und sich dadurch isolieren.

    Ambulante oder stationäre Pflege?

    Auch wenn eine ambulante häusliche Pflege vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen besser erscheint, muss im Einzelfall entschieden werden, ob nicht eine stationäre Unterbringung sinnvoller wäre. Eine stationäre Pflege garantiert eine Betreuung rund um die Uhr, was besonders bei eintretenden Notfällen eine schnelle Hilfe sicherstellt. Zusätzlich sind die Wohnbereiche in Pflegeeinrichtungen optimal an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger angepasst und tägliche Mahlzeiten und Zimmerreinigungen sorgen für eine umfassende hauswirtschaftliche Versorgung.

    Eine wichtige Rolle spielt auch die Finanzierung der Pflege. Während die Pflegekosten bei einer ambulanten Pflege schwanken können, bieten Pflegeeinrichtungen ihre Leistungen zu einem Komplettpreis an. Zudem sind die staatlichen Leistungen für eine stationäre Pflege deutlich höher als Sachleistungen oder Pflegegeld für die häusliche Pflege.

    Das kann die häusliche Pflege leisten

    Die Pflege von pflegebedürftigen Menschen wird in die Bereiche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterteilt, welche auch in Gesetzestexten und vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) verwendet werden. Pflegemaßnahmen, die nicht unter diese beiden Punkte fallen, werden von der Pflegeversicherung nicht getragen und müssen privat bezahlt werden, falls sie anfallen sollten. Ambulante Pflegedienste weisen in der Regel auf Leistungen hin, welche nicht mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.

    Pflegende Angehörige sind in der genauen Gestaltung ihrer Pflege unabhängig, allerdings durch das Pflegegeld finanziell schlechter ausgestattet als der Pflegedienst, für welchen Pflegesachleistungen eingesetzt werden dürfen. Die Pflegekasse rechnet die Pflegesachleistungen direkt mit dem Pflegedienst ab. Übernommen werden hierbei Pflege, Haushaltshilfen sowie die häusliche Betreuung.

    Pflicht zur Beratung

    Nach § 37 Abs. 3 SGB XI sind Empfänger von Pflegegeld verpflichtet, in gewissen Abständen eine Beratung durch eine professionelle Pflegekraft oder einen Pflegedienst zu empfangen. Die Kosten hierfür werden durch die Pflegekasse getragen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist eine solche Beratung alle sechs Monate und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich durchzuführen.

    Die erstattungsfähigen Leistungen von ambulanten Pflegediensten in den Bereichen Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sind festgehalten in § 14 SGB XI. Aus der gesetzlichen Regelung ergeben sich folgende Bereiche, in welchen erstattungsfähige Pflegeleistungen angeboten werden:

    • Körperpflege
    • Ernährung
    • Mobilität
    • Hauswirtschaftliche Versorgung

    Infobroschüre des Bundesgesundheitsministeriums

    Das Bundesgesundheitsministerium bietet eine Broschüre zum Thema "Pflegen zu Hause" für pflegende Angehörige, in welcher notwendige Pflegemaßnahmen und Verfahrensweisen beschrieben werden.

    1. Körperpflege
      Zur allgemeinen Körperpflege als Teil der Grundpflege zählen zum Beispiel das Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege sowie Kämmen und Rasieren. Das Waschen bezieht sich dabei auf die Reinigung des ganzen Körpers oder auch von Teilbereichen am Waschbecken oder im Bett. Duschen und Baden findet entsprechen in den jeweiligen Sanitäranlagen statt.
    2. Vor- und Nachbereitungen
      Die Vor- und Nachbereitungen der Waschvorgänge werden im selben Arbeitsgang vom Pflegedienst mit durchgeführt und nicht zusätzlich berechnet. Regelmäßiges Kämmen und Rasieren fallen ebenfalls unter die allgemeine Körperpflege. Haareschneiden oder aufwändigeres Frisieren gehören hingegen nicht dazu und müssen separat organisiert werden.
    3. Hilfen beim Toilettengang
      Ein weiterer wichtiger Bestandteil der allgemeinen Körperpflege sind Hilfen beim Toilettengang. Darunter fallen sowohl die Unterstützung eines teilweise selbstständigen Toilettengangs als auch eine vollständige Hilfe und Pflegemaßnahmen bei alternativen Ausscheidungsarten, falls ein Besuch der Toilette nicht möglich ist.
    4. Ernährung
      Auch bei der Ernährung unterstützt der Pflegedienst Pflegebedürftige. Allerdings beschränkt sich die Hilfe auf das Vorbereiten und Zuführen bereits zubereiteter Nahrung. Der Pflegedienst zerkleinert das Essen zum Beispiel in mundgerechte Stücke und passt die Nahrung den Bedürfnissen des Pflegefalls an. Anschließend wird bei Bedarf der Verzehr unterstützt und beaufsichtigt. Kochen fällt nicht in den Bereich der Grundpflege, sondern gehört zur hauswirtschaftlichen Versorgung, welche ebenfalls von einem ambulanten Pflegedienst, aber auch in Kombination von pflegenden Angehörigen sichergestellt werden kann.
    5. Mobilität
      Unter den Pflegebegriff Mobilität fallen in der Grundpflege zum Beispiel das Aufstehen, Zubettgehen, Bewegen in der Wohnung, Arztbesuche, aber auch das An- und Auskleiden. Generell fallen alle Hilfen bei alltäglichen Bewegungen in die Grundpflege, welche sich nicht auf Tätigkeiten wie Einkaufen oder Kochen beziehen. Dabei handelt es sich wiederum um Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Ob der Pflegefall auf einen Rollstuhl angewiesen ist oder nicht, spielt keine Rolle.
    6. Hauswirtschaftliche Versorgung
      Die hauswirtschaftliche Versorgung stellt neben der Grundpflege den zweiten wichtigen Bestandteil der häuslichen Pflege dar. Auch Pflegedienstleistungen in diesem Bereich können von der gesetzlichen Pflegeversicherung als Pflegesachleistungen erstattet werden.

    Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst:

    • Einkaufen
    • Kochen
    • Reinigen der Wohnung
    • Spülen
    • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

    Beantragung von Pflegeleistungen

    Ein ambulanter Pflegedienst kann bereits hinzugezogen werden, wenn der Medizinische Dienst der Krankenversicherung beziehungsweise die Krankenkasse des Pflegefalls für die Prüfung des Pflegebedarfs kontaktiert wird. Der Pflegedienst kann dabei für Angehörige und Pflegebedürftige eine fachkundige Unterstützung sein und beim Durchlaufen des Prüfverfahrens behilflich sein.

    Nachdem der Pflegegrad festgestellt worden ist, kann mit der Einteilung durch den MDK ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Welche Pflegemaßnahmen durchgeführt werden sollen, kann zusammen mit dem Pflegedienst erarbeitet werden.

    Kosten der häuslichen Pflege

    Für die heimische ambulante Pflege sind die Kosten sehr unterschiedlich. Je nachdem ob ein ambulanter Pflegedienst, ein Angehöriger oder eine Kombination aus beiden Möglichkeiten für die häusliche Pflege gewählt wird, entstehen individuelle Kosten. Darüber hinaus spielt auch der Umfang der erforderlichen Pflegemaßnahmen je nach Pflegegrad eine Rolle.

    Pflegekosten: Amublanter Pflegedienst

    Bei der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst sind die Pflegekosten für eine professionelle umfassende Pflege auf den jeweiligen Pflegegeraden grob einschätzbar. Stiftung Warentest hat hierzu eine Kostenaufstellung ermittelt. Nach diesen Einschätzungen beträgt der monatliche Finanzbedarf für einen Pflegefall der Stufe 1 ungefähr 530 Euro.

    Bei höheren Pflegegraden wird eine intensivere Pflege notwendig, welche mit entsprechenden Mehrkosten verbunden ist. 

    Den erwarteten Kosten stehen die Pflegesachleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber. Sachleistungen dürfen für die Pflegekosten eines professionellen ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, nicht aber für die Kosten einer Pflege durch Angehörige. Die Höhe der monatlichen Sachleistungen hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab:

    Sachleistungen bei ambulanter Pflege

    Pflegegrad (PG) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
    Sachleistung ambulant   689 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro

    Gesetzliche Pflegeversicherung oft nicht ausreichend

    Anhand der tatsächlichen Beträge für Pflegesachleistungen und der erwarteten Kosten einer optimalen Pflege lässt sich schnell erkennen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung allein oft nicht ausreichen. Da die Menschen in Deutschland durchschnittlich ein immer höheres Lebensalter erreichen, ist zudem damit zu rechnen, dass die realen Pflegekosten in Zukunft noch weiter ansteigen. Durch eine zusätzliche private Pflegeversicherung kann das Leistungsdefizit der gesetzlichen Absicherung sinnvoll ergänzt werden.

    Die Abrechnung der Leistungen des Pflegedienstes erfolgt in der Regel über sogenannte Leistungskomplexe. Bei jedem Leistungskomplex handelt es sich um zusammenhängende Pflegedienstleistungen, welche zusammen abgerechnet werden. Für eine „Teilwaschung“ werden zum Beispiel Mundpflege, Gesichtspflege, Haarpflege, Nagelpflege und die eigentliche Teilwaschung zusammen mit den Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung zu einem Paket kombiniert.

    Das Leistungspaket kann dann einzeln gebucht und mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Welche Leistungen in einem Leistungskomplex enthalten sind, ist in entsprechenden Rahmenverträgen zwischen Pflegediensten und Pflegekassen geregelt. Bei der Auswahl der für einen individuellen Pflegefall zu buchenden Leistungskomplexe steht der Pflegedienst Ihnen helfend zur Seite. Alternativ werden auch Abrechnungen per Tagessatz angeboten, welche sich allein nach dem Zeitaufwand richten.

    Pflegekosten: Pflegende Angehörige

    Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege, müssen diese mit dem Pflegegeld auskommen oder zusätzlich auf private Gelder des Pflegefalls zurückgreifen. Für pflegende Angehörige leistet die gesetzliche Pflegeversicherung das Pflegegeld anstatt der Pflegesachleistungen. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.

    Pflegegrad (PG) PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
    Geldleistung ambulant   316 Euro 545 Euro 728 Euro 901 Euro


    Die tatsächlichen Kosten liegen ähnlich wie bei der häuslichen Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in der Regel über dem Leistungsumfang der Pflegekasse. Auch hier kann eine rechtzeitig abgeschlossene private Pflegeversicherung für mehr finanziellen Spielraum sorgen.

    Wie hoch die jeweils zu erwartenden Kosten einer ambulanten Pflege durch Angehörige sind, lässt sich kaum verallgemeinern. Zur Einschätzung sollten Pflegefall und Pfleger Erwartungen, Bedürfnisse und das zur Verfügung stehende Geld gemeinsam durchsprechen und die Pflege planen.

    Urlaub der Pflegeperson

    Hat die Pflegeperson Urlaub oder ist krankheitsbedingt verhindert, muss die Pflege oftmals zeitweilig von einem Pflegedienst übernommen werden. Allerdings nutzen nur wenige pflegende Angehörige ihre 28 Urlaubstage. In solchen Fällen können Leistungen für die Verhinderungspflege von der Pflegekasse beantragt werden. Dafür stehen jährlich 1.612 Euro zur Verfügung. Bis zu 42 Kalendertage darf so die Pflege in andere Hände gelegt werden.

    Wenn das Pflegegeld oder die Sachleistungen nicht reichen, muss im ersten Schritt der Pflegefall eigene finanzielle Mittel für die eigene Pflege aufbringen. Ist das Vermögen der pflegebedürftigen Person bis auf einen Schonbetrag aufgebraucht, kann Sozialhilfe beantragt werden.

    Im Rahmen der Prüfung wird dann jedoch auch ermittelt, ob Angehörige ersten Grades vorhanden sind, welche unterhaltspflichtig sind und für Teile der Pflegekosten aufkommen müssten. Kinder, Eltern oder Ehe- beziehungsweise Lebenspartner können dann zur Zahlung verpflichtet werden. Wer seine nächsten Verwandten vor solchen finanziellen Herausforderungen schützen möchte, sollte sich durch eine private Pflegeversicherung zusätzlich absichern.

    Die richtige ambulante Pflege finden

    Die Auswahl eines passenden ambulanten Pflegedienstes, einer Pflegekraft oder eines Angehörigen ist nicht immer einfach. Weil die Pflegekräfte viel Zeit mit der pflegebedürftigen Person verbringen und in sehr persönliche Lebensbereiche involviert werden, ist ein hohes Maß an Vertrauen erforderlich. Der Pflegefall sollte daher wenn möglich in die Auswahl einbezogen werden. So kann sichergestellt werden, dass die Pflege letztlich von Personen durchgeführt wird, in deren Gegenwart sich die pflegebedürftige Person wohlfühlt.

    Darüber hinaus muss die fachliche Qualifikation stimmen. Pflegedienste werden regelmäßig staatlich kontrolliert, sodass hier in der Regel keine fachlichen Mängel auftreten sollten. Pflegende Angehörige oder Pflegehilfskräfte sollten dagegen genauer begutachtet werden. Übernimmt ein Angehöriger die Pflege, muss dieser regelmäßig an einer professionellen Beratung teilnehmen. Im Rahmen der Beratung durch eine professionelle Pflegekraft kann die Pflege optimiert und verbessert werden.

    Anhand der folgenden Checkliste können Sie potenzielle Pflegekräfte schnell und strukturiert einordnen:

    • Ersteindruck: Ist die Pflegekraft freundlich, höflich und dem Pflegefall sympathisch?
    • Kann die Pflegekraft die anstehenden Aufgaben fachlich und körperlich erfüllen?
    • Können feste Pflegezeiten vereinbart werden?

    Zusätzlich gilt es, bei professionellen Kräften auf folgende Dinge zu achten:

    • Stellt der Pflegedienst ausreichend Informationen zur Verfügung?
    • Gibt es zentrale Ansprechpartner, Pflegekräfte?
    • Wird der Pflegevertrag vorab zum Prüfen ausgehändigt?
    • Sind die Kosten eindeutig formuliert und die Leistungen klar zugeordnet?
    • Können individuelle Wünsche des Pflegefalls berücksichtigt werden?
    • Wird die medizinische Betreuung garantiert von examinierten Pflegekräften durchgeführt?
    • Gibt es einen Bereitschafts-Notdienst?

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