Erst BAföG-Anspruch, dann BAföG-Rückzahlung

Nach dem Studium haben es viele Absolventen auf dem Arbeitsmarkt nicht leicht. Zum niedrigen Gehalt als Berufsanfänger kommt es bei vielen durch die noch ausstehende Bafög-Rückzahlung zu einer zusätzlichen Belastung.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: December 25, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     
    BAföG erhalten junge Menschen, deren Familien die Ausbildung derer nicht finanzieren können. In § 21 BAföG ist festgelegt, welches Einkommen angerechnet wird. Mit der BAföG-Reform 2019 werden die Freibeträge in drei Stufen bis 2021 angehoben, sodass mehr Personengruppen BAföG-berechtigt sind.

    Anspruch auf BAföG haben deutsche Studierende oder Praktikant/Innen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen sind Studierende, die eigene Kinder haben oder die vor der Vollendung des 35. Lebensjahres ein Master-Studium aufnehmen. Auch ausländische Studierende können BAföG beantragen, wenn sie zum Beispiel ein Daueraufenthaltsrecht, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG vorweisen können.

    Leistungsnachweis notwendig

    Nach einer erfolgten Zwischenprüfung oder dem Abschluss des vierten Fachsemesters müssen Antragsteller dem BAföG-Amt einen Leistungsnachweis liefern, um die Förderung weiterhin zu erhalten. Die Anzahl der hierfür notwendigen Credits variiert von Studiengang zu Studiengang, meist liegt diese jedoch zwischen 60 und 100 Credits. Genauere Vorgaben können beim zuständigen BAföG Amt erlangt werden.

    Das BAföG wird aus Steuermitteln bereitgestellt und vom Staat über die jeweiligen BAföG-Ämter an die Antragsteller ausgezahlt. Die maximale Höhe des Auszahlungsbetrags liegt bei 670 Euro, wenn Studenten nicht mehr zuhause wohnen. Leben sie noch zuhause sind maximal 495 Euro an Förderung möglich. Der Maximalbetrag kann durch eigene Kinder erhöht werden. Für das erste Kind erhalten BAföG-Berechtigte 113 Euro, für jedes weitere 85 Euro an monatlichen Fördergeldern.

    Der BAföG-Anspruch eines Studierenden endet üblicherweise mit dem Abschluss der Regelstudienzeit. Mögliche Gründe für eine Verlängerung der BAföG-Zahlung:

    • Teilnahme in einem Hochschulgremium
    • Pflege von Angehörigen
    • Eigene Kinder
    • Nichtbestehen eines Examens
    • Krankheit

    Die Unterschiede von BAföG und einem Studienkredit auf einen Blick:

    BAföG Studentenkredit oder Kredit
    Vom Staat gezahlt Darlehen einer Bank
    Keine Zinsen auf das Darlehen Zinsen auf Darlehenssumme
    Rückzahlung auf 10.000 beschränkt  Keine Beschränkung der Rückzahlungssumme
    Strengere Voraussetzungen für einen Antrag Moderatere Antragsbestimmungen
    Freistellung von der Rückzahlung möglich Kein Rückzahlungsaufschub möglich
    Reduzierung der Darlehenssumme durch hervorragende Studienleistungen oder verkürzte Regelstudienzeit möglich Keine Reduktion der Darlehenssumme möglich
    Individuelle Festlegung der Tilgungsraten Feste Tilgungsraten
    Maximale Rückzahlungsdauer von 20 Jahren Kürzere Rückzahlungsphase und höhere Raten

    BAföG-Rückzahlung

    Die Rate für die BAföG-Rückzahlung liegt bei 130 Euro monatlich. Dabei werden die Raten nicht jeden Monat, sondern für drei aufeinanderfolgende Monate auf einmal berechnet, also alle drei Monate 390 Euro. Für die Rückzahlung des BAföGs ist ein Zeitraum von 20 Jahren angesetzt.

    Für die Rückzahlung des BAföG ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Die Einzahlung der Tilgungsraten erfolgt in die Bundeshauptkasse. Wichtig ist, dass Darlehensempfänger dem Amt immer ihre aktuelle Adresse mitteilen. Denn sonst wird die Adresse kostenpflichtig ermittelt. Die Kosten können pro Ermittlung 25 Euro betragen.

    Grundsätzlich ist jeder BAföG-Empfänger zur späteren Rückzahlung verpflichtet. Denn im Grunde handelt es sich beim BAföG um einen zinslosen Kredit, den der Staat Studierenden bereitstellt. Um den Für Ihre Bedürfnisse passenden Kredit zu finden, sollten Sie einen Kreditvergleich durchführen.

    Eine Ausnahme bildet das Schüler-BAföG, wenn es als Vollzuschuss bezahlt wurde. Dieses Geld muss später nicht mehr zurückgezahlt werden.

    Rückzahlung bei Studienabbruch

    Die BAföG-Rückzahlung gilt übrigens auch, wenn das Studium abgebrochen wurde. In diesem Fall müssen die bis zum Studienabbruch erhaltenen Leistungen zurückerstattet werden.

    Hier gilt ebenso die Regel, dass es nur 50 Prozent des erhaltenen Geldes sind, das zurückgezahlt werden muss. Ein Studienabbruch beeinflusst die Rückzahlung also nicht.

    Rückzahlung von Studenten-BAföG

    Studierende, die BAföG-Fördergelder erhalten haben, müssen diese nach Ablauf des Studiums zurückzahlen. Für die Rückzahlungspflicht spielt es keine Rolle, ob das BAföG elternabhängig oder elternunabhängig erhalten wurde. Unter den Begriff „Studenten-BAföG“ fallen alle BAföG-Empfänger, die an einer Hochschule, an einer höheren Fachhochschule oder einer Akademie studiert haben.

    Beginn der Rückzahlung

    Üblicherweise beginnt die Rückzahlungsphase des BAföG fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Der Staat geht hierbei davon aus, dass Studierende innerhalb dieser Zeit nach dem Studium einer festen Beschäftigung nachgehen und in der Lage sind, das zinslose Darlehen zu tilgen.

    Ist der ehemalige BAföG-Empfänger arbeitslos oder nicht berufstätig, kann er eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Die Freistellung ist immer für ein Jahr gültig und muss separat mit einer Begründung beantragt werden. Eine Fristverlängerung ist maximal 10 Jahre lang möglich, dann muss mit der Rückzahlung begonnen werden. Denn bei der Freistellung handelt es sich nicht um einen Erlass, sondern eine gewährte Stundung.

    Postweg einhalten

    Der Freistellungsantrag muss auf dem Postweg gestellt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist für bis zu vier Monate möglich. Bei einer Änderung der Einkommensverhältnisse muss dies dem Bundesverwaltungsamt umgehend mitgeteilt werden.

    Tilgungsweise

    Üblicherweise wird das BAföG in Monatsraten getilgt. Diese liegen bei mindestens 105 Euro. Der Darlehensnehmer kann sich auch für höhere Rückzahlungsraten entscheiden. Die maximale Rückzahlungsdauer beträgt 20 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums werden maximal 10.000 Euro zurückgefordert.

    Auf Wunsch des BAföG-Empfängers kann die Tilgung als Einmalzahlung vorgenommen werden. Hier können Darlehensnehmer bis zu 50 Prozent Rabatt auf die gesamte BAföG-Summe erhalten. Eine vorzeitige Tilgung ist nicht möglich. Darlehensnehmer müssen mit der Zahlung warten, bis der Rückzahlungsbescheid eingetroffen ist.

    Kredit für Rückzahlung

    In manchen Fällen kann es sich lohnen, die einmalige Rückzahlung mit einem Kredit zu finanzieren. Damit es sich lohnt, müssen die Zinsen dabei geringer sein als die Ersparnis durch die Einmalzahlung. Günstige Kredite sollten daher in einem Kreditvergleich angesehen und die Konditionen verglichen werden.

    Rabatte auf die Rückzahlungssumme

    Wer sein Studium unter der Regelstudienzeit beendet, erhält einen Nachlass auf die Rückzahlungssumme. Das können bis zu 2.560 Euro sein. Belohnt werden auch diejenigen, die zu den 30 Prozent der Besten eines Jahrgangs gehören. Diesen Absolventen werden bis zu 25 Prozent der Darlehensschuld erlassen.

    Ausnahme: Keine Rückzahlung von Schüler-BAföG

    Bei Schüler-BAföG handelt es sich in der Regel um einen Vollzuschuss. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass Schüler ihren Lebensunterhalt neben der Ausbildung nicht selbst finanzieren können oder altersbedingt nicht arbeiten dürfen. Aus diesem Grund muss das BAföG nicht zurückgezahlt werden. Die Höchstdauer von Schüler-BAföG bezieht sich auf die Dauer der Ausbildung. Mit dem Abschluss der Ausbildung endet auch der Bezug der Förderung.

    Rückzahlung von Meister-BAföG

    Das sogenannte Meister-BAföG ist kein Vollzuschuss. Diese Art der Ausbildungsförderung teilt sich in ein Drittel Zuschuss und zwei Drittel Darlehen auf. Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt und im Gegensatz zum Studenten-BAföG verzinst. Die geförderte Person muss letztlich nur das Darlehen sowie mögliche Verwaltungskosten zurückzahlen.

    Beginn der BAföG-Rückzahlung

    Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der förderungswürdigen Regelstudienzeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob Studierende die Fachrichtung gewechselt haben. Wechselt Studierende die Abschlussart, verlängert sich dementsprechend die förderungswürdige Zeit.

    Der Rückzahlungsbescheid wird nach der Frist von 4,5 Jahren vom Bundesverwaltungsamt verschickt. In dem Bescheid befindet sich ein Tilgungsplan, der die einzelnen Raten sowie die Termine zur Ratenzahlung aufschlüsselt.

    Bis zu ein Monat nach Erhalt des Bescheids kann Widerspruch eingelegt und zum Beispiel die Ratenhöhe angepasst oder eine Freistellung beantragt werden.

    Rückzahlungs-Dauer

    Das BAföG kann über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren zurückgezahlt werden. Bei einer durchschnittlichen Rate von knapp 105 Euro monatlich kann die Höchstsumme von 10.000 Euro innerhalb von weniger als zehn Jahren zurückgezahlt werden.

    Freistellung

    Darlehensempfänger können sich während des Rückzahlungszeitraums für bis zu 10 Jahre freistellen lassen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der ehemalige BAföG-Empfänger über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügt. Eigenes Vermögen wird für die Freistellung nicht mit einbezogen. Für den Antrag gilt lediglich das Nettoeinkommen.

    Um von der BAföG-Rückzahlung freigestellt zu werden, muss dieses unter 1.070 Euro monatlich liegen. Bei verheirateten oder in einer Lebensgemeinschaft lebenden Paaren erhöht sich der Freibetrag um 535 Euro. Pro Kind, das im Haushalt lebt, kann der Beitrag nochmals um 485 Euro erhöht werden.

    Der Antrag auf Freistellung erfolgt schriftlich. Darin muss der Antragsteller die Freistellung nochmals begründen.

    Sparen durch vorzeitige Rückzahlung

    Bei der BAföG-Rückzahlung können ehemalige Leistungsempfänger sparen, wenn sie die BAföG-Summe in einer Rate zurückzahlen. Das Bundesverwaltungsamt gewährt in diesem Fall bis zu 50 Prozent Rabatt. Bei einer Höchstsumme von 10.000 Euro wären das schon 5.000 Euro.

    Um einen Rückzahlungserlass zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheids beim Bundesverwaltungsamt eingehen.

    Ein BAföG-Teilerlass ist in folgenden Fällen möglich:

    • Das Studium wurde früher als oder in der Regelstudienzeit abgeschlossen: Ist der Studienabschluss innerhalb der Regelstudienzeit erfolgt, sind 25 Prozent Erlass möglich. War der Studierende sechs Monate schneller als die Förderungshöchstdauer, erhält er 20 Prozent. Liegt er innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Förderungshöchstdauer wird der BAföG-Rückzahlungsbetrag um 15 Prozent reduziert.
    • Befinden sich die Absolventen unter den besten 30 Prozent eines Jahrgangs sind 20 Prozent Teilerlass möglich.
    • Wird das Studium vier Monate unter der Regelstudienzeit beendet, gibt es einen Nachlass von 2.560 Euro, bei zwei Monaten einen Teilerlass von 1.025 Euro.

    Wer schnell studiert und zudem sehr gute Abschlussnoten erhalten kann, kann seine BAföG-Rückzahlung sehr stark verringern. Bei einmaliger Rückzahlung lässt sich dieser Betrag auch noch halbieren. Somit kann es manchmal sinnvoll sein, die einmalige Rückzahlung mit einem eigenen Kredit zu finanzieren. Wichtig ist dabei, dass die Zinsen für den Kredit geringer sind als die eingesparten Rückzahlungskosten.

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