Sorgerecht: Pflicht zur Sorge für minderjährige Kinder

Der Begriff Sorgerecht wird heute umgangssprachlich für die Bezeichnung „Elterliche Sorge“ verwendet. Er stammt aus dem Familienrecht und umfasst das Recht sowie die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. In Deutschland wurde das Sorgerecht im Jahr 1980 im Zuge einer Reform der Elterlichen Sorge eingeführt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige rund um das Sorgerecht und seine Details.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: September 17, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Artikel 6 GG

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

    (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    Das elterliche Sorge stellt einen Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht dar. Näheres zu der Ausgestaltung des Rechts ist  im BGB in den §§ 1626 bis 1698b geregelt. Unter elterlicher Sorge wird die Fürsorge für das Kind (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) verstanden. 

    Das Sorgerecht in Deutschland kann entweder von Eltern gemeinsam oder von einzelnen Personen ausgeübt werden. Durch das Sorgerecht wird sichergestellt, dass minderjährige Kinder und Jugendliche ausreichend versorgt werden. Diese Sorge wird sowohl in die Personensorge als auch die Vermögenssorge aufgeteilt.

    1. Personensorge
      Die Personensorge verlangt, dass Kinder gewaltfrei sowie umsorgt und behütet aufwachsen können.
    2. Vermögenssorge
      Die Vermögenssorge hingegen soll sicherstellen, dass die Sorgeberechtigten verantwortungsvoll mit den Vermögenswerten des Kindes umgehen.

    So wird das Sorgerecht erlangt

    Grundsätzlich erhalten Eltern das Sorgerecht, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes miteinander verheiratet sind.

    Darüber hinaus gibt es folgende Möglichkeiten:

    • Die Eltern erklären vor einem Notar oder dem Jugendamt, dass sie die Sorge für das Kind übernehmen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte „Sorgeerklärung“.
    • Die Eltern heiraten nach der Geburt. Somit wird das Sorgerecht automatisch an die Eltern übergeben.
    • Das Sorgerecht wird von einem Elternteil beim Familiengericht beantragt und wird vom Gericht übertragen.

    Sorgerecht nicht zwingend Voraussetzung für Kindergeld

    Das Sorgerecht ist nicht zwingend Voraussetzung dafür, dass ein Elternteil Kindergeld erhält. So kann das Kindergeld auch einem Elternteil zugesprochen werden, bei dem ein Kind häufiger lebt. Muss der andere Elternteil Unterhalt zahlen, verringert sich dieser Unterhalt um die Hälfte des Kindergeldes.

    Sorgerechtserklärung: Antrag auf Sorgerecht

    Eine Sorgeerklärung oder eine Sorgerechtserklärung können unverheiratete Paare abgeben, um das Sorgerecht für ihr Kind zu erhalten. Darin wird das gemeinsame Sorgerecht geregelt. In der Sorgeerklärung wird der gemeinsame Wille zur Ausübung des Sorgerechts festgehalten. In dieser Urkunde wird von den Eltern das geteilte Sorgerecht rechtsverbindlich erklärt, entweder gegenüber dem Jugendamt oder einem Notar. Als Voraussetzung gilt, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt haben muss.

    Die Sorgeerklärung ist wichtig, damit ein unverheirateter Vater überhaupt das Sorgerecht für sein Kind ausüben darf.

    Die rechtliche Grundlage für die Sorgerechtserklärung liefert Paragraph 1626a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

    Benötigte Unterlagen

    Um eine Sorgeerklärung abzugeben, werden folgende Dokumente benötigt:

    1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
    2. Geburtsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Geburtenbuch, in welchen beide Elternteile eingetragen sind
    3. Auszug aus dem Mutterpass bei noch nicht geborenen Kindern sowie eine Vaterschaftsanerkennung

    Mustervorlage

    Mustervorlagen für Sorgeerklärungen finden Sie u.a. hier.

    Beurkundung beim Notar oder dem Jugendamt

    Eine Sorgerechtserklärung können Eltern beim zuständigen Jugendamt oder einem Notar beurkunden lassen. Die Erklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Für die Beantragung des Sorgerechts über die Sorgeverfügung gibt es keine Fristen sowie Formvorgaben, die eingehalten werden müssen.

    Eine Beurkundung beim Jugendamt ist kostenlos. Bei einem Notar fallen Gebühren nach der Gebührenvorschrift für Notare des jeweiligen Bundeslandes an.

    Arten des Sorgerechts

    In der Praxis werden verschiedene Arten des Sorgerechts voneinander unterschieden. Hier erfahren Sie mehr darüber.

    Gemeinsames Sorgerecht

    Nach § 1627 BGB haben beide Elternteile das Sorgerecht in eigener Verantwortung inne und müssen dieses in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.

    Durch eine Heirat zweier Menschen steht ihnen die elterliche Sorge für die in der Ehe geborenen Kinder gemeinsam und zu gleichen Teilen zu. Wird ein Kind außerhalb einer ehelichen Beziehung geboren, übt die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind aus. Trennen sich verheiratete Eltern und können sich dabei hinsichtlich bestimmter Sorgerechtsangelegenheiten nicht einigen, steht das gemeinsame Sorgerecht in Frage. Die Mutter oder der Vater können insofern unter Umständen das alleinige Sorgerecht gerichtlich beantragen.

    Das gemeinsame Sorgerecht kann von unverheirateten Paaren ebenfalls beantragt werden. Ein Elternteil kann das gemeinsame Sorgerecht zwar aus bestimmten Gründen ablehnen. Dennoch ist es auch möglich, dass ein Gericht ein gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter zuspricht.

    Geteiltes Sorgerecht

    Das geteilte Sorgerecht ist kein rechtlich klar definierter Begriff. Vielmehr handelt es sich dabei um das gewöhnliche gemeinsame Sorgerecht, das Eltern für das gemeinsame Kind ausüben können.

    Im Alltag wird das gemeinsame Sorgerecht als „geteiltes Sorgerecht“ bezeichnet, wenn sich das Sorgerecht nach einer Trennung auf den Elternteil verschiebt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. In diesem Fall müssen die Eltern sich gütlich oder vor Gericht einigen. Die Eltern müssen beim geteilten Sorgerecht alle wichtigen Entscheidungen über das Kind gemeinsam treffen. Zudem können beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und bei welchem Elternteil es wohnen darf. 

    Alleiniges Sorgerecht

    Bei einem alleinigen Sorgerecht steht einem Elternteil das komplette Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu. So kann das alleinige Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen werden, wenn durch das gemeinsame Sorgerecht das Kindswohl gefährdet wäre.

    Wenn ein Elternteil eine solche Gefährdung und keine Möglichkeit zur Einigung mit dem Ex-Partner sieht, kann es das alleinige Sorgerecht beim Gericht beantragen. Die Gründe für die Beantragung müssen sehr triftig sein. Ein einfacher Streit zwischen den Eltern reicht für eine Zustimmung zum alleinigen Sorgerecht nicht aus.

    Der Elternteil trägt hier die alleinige Verantwortung für die Erziehung, Pflege, medizinische Versorgung, Betreuung, Aufenthaltsbestimmungsrecht (Personensorge) sowie Vermögenssorge des Kindes, ohne das Einverständnis des anderen Elternteils zu benötigen.

    Neben Müttern können auch Väter das alleinige Sorgerecht beantragen.

    Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

    Unverheiratete Eltern können das gemeinsame Sorgerecht über eine Sorgeerklärung beantragen. Somit ist eine Heirat keine Voraussetzung für die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts.

    Nach einer Scheidung

    Nach einer erfolgten Scheidung haben Eltern weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Die Eltern müssen sich danach einigen, bei wem das Kind lebt und wie oft der andere Elternteil das Kind zum Beispiel sehen darf.

    Treten Meinungsverschiedenheiten auf, kann das Jugendamt zur Klärung beitragen. Möglich ist auch eine gerichtliche Einigung über Besuchsregeln.

    Das darf ein Elternteil alleine regeln

    Das Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, darf alle Bereiche des täglichen Lebens trotz gemeinsamen Sorgerechts alleine regeln. Hierzu gehören Schlafenszeiten ebenso wie Taschengeld oder Nachhilfeunterricht.

    Eine gemeinsame Entscheidung ist bei Trennungskindern jedoch notwendig, wenn es um Änderungen des Lebensmittelpunktes wie einen Umzug oder die An- und Abmeldung von Schulen oder Kindergärten geht. Ebenso müssen beiden Eltern bei medizinischen Fragen eine Entscheidung finden. Gleiches gilt für die religiöse Erziehung.

    Sorgerecht abgeben oder übertragen

    Ein Elternteil kann das Sorgerecht freiwillig an einen anderen Elternteil übertragen. Hierfür muss das Familiengericht der Übertragung zustimmen. Das Sorgerecht kann auch freiwillig an Dritte fallen, wenn die Eltern zum Beispiel nicht in der Lage sind, für das Kind zu sorgen und es zur Adoption freigeben wollen.

    Das Sorgerecht kann auch nach dem Ableben der Eltern an Dritte fallen. In diesem Fall muss eine sogenannte Sorgerechtsverfügung vorliegen.

    Zahlungspflicht auch ohne Sorgerecht

    Auch ohne Sorgerecht sind Väter zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet.

    Seit 1. Januar 2022 ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, zu einer monatlichen Zahlung von mindestens 396 Euro verpflichtet, wenn das Kind unter sechs Jahren alt ist. Für ältere Kinder ist der Unterhalt höher.

    Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf einen Betrag von mindestens 1.160 Euro monatlich für sich selbst behalten.

    Sorgerechtsklage

    Wenn sich die Eltern uneinig in Bezug auf das Sorgerecht sind, können die Auseinandersetzungen vor Gericht gehen. Manche Eltern klagen zum Beispiel das alleinige Sorgerecht ein, weil sie ins Ausland ziehen wollen. Bis das Gericht eine Entscheidung fällt, darf sich an der Lebenssituation des Kindes nichts ändern.

    Eine Familien-Rechtsschutzversicherung kann die Kosten für einen Sorgerechtsstreit übernehmen, wenn beide Elternteile zuvor eine solche Police abgeschlossen haben.

    Die Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung um das Sorgerecht lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie müssen aber auf jeden Fall mit Anwaltskosten und Gerichtsgebühren rechnen. Je mehr Gerichtstermine bevorstehen, desto teurer wird das Verfahren.

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